Angebote für

Service

Humanitäre Wohnversorgung

Eine Wohnungszuweisung auf humanitärer Basis kann nur dann erfolgen, wenn fachärztlich nachweisbar ist, dass eine Beschäftigung des Antragstellers nicht aufgenommen werden kann. Wenn einem Familienmitglied jedoch eine Beschäftigung zugemutet werden kann, dann kann erst eine Zuweisung erfolgen, wenn eine Beschäftigung des (gesunden) Familienmitgliedes nachgewiesen wird.
Bei der Wohnungsvergabe ist zu berücksichtigen, dass Ballungsgebiete (Wien, Salzburg, Linz, Graz, Innsbruck etc.) für eine humanitäre Wohnversorgung nicht in Frage kommen. Zudem müssen bei einem Antrag auf Humanitäre Wohnversorgung die bisherigen Integrationsschritte des Antragsstellers in einem Begleitschreiben angegeben werden.

Mietvertragsverlängerung

Es kann um eine einmalige Verlängerung für weitere drei Jahre angesucht werden. Das Ansuchen kann über die zuständige Genossenschaft gestellt werden oder der Mieter sucht selbst um eine einmalige Verlängerung an.

Wohnungstausch

Ein Antrag auf Wohnungstausch (Änderung der Familiengröße durch besondere Umstände) kann nur innerhalb der ersten drei Jahre ab Erstzuweisung erfolgen. Dazu muss ein neuer Antrag mit den erforderlichen Unterlagen (siehe oben) gestellt werden.

Das Integrationszentrum Wien liegt direkt an der U3 Station Schlachthausgasse (Stadt Wien - ViennaGIS)

Umgebungsplan

Weitere Bilder

  • v.l.n.r.: SC Mathias Vogl, Stipendiatin, STS Reinhold Lopatka und Beatrix Lewandowski. Bild: ÖIF
  • Die Servicestelle ist ganztägig für ÖIF-Klient/innen da. Bild: C. Redtenbacher
  • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine umfassende Beratung. Bild: C. Redtenbacher
  • Das interkulturelle Eröffnungsprogramm lockte zahlreiche Gäste an. Bild: S. Feiner