Voraussetzungen für ein ÖIF-Startwohnung
Verhältnis Arbeitseinkommen - Wohnkosten
Berücksichtigt werden folgende Faktoren:
- ausreichendes Arbeitseinkommen zur Deckung der Wohnungskosten (mind. Euro 600,- netto bei einer Einzelperson)
- Hilfsbedürftigkeit: fehlende Möglichkeit zur Deckung des Wohnungsbedarfs am freien Wohnungsmarkt.
- Eine Zuweisung kann erst nach Übermittlung eines Lohnzettels und nach Ablauf der Probezeit (in der Regel ein Monat) erfolgen.
Verhältnis Familiengröße – Wohnungsgröße/Zimmeranzahl
Berücksichtigt werden folgende Faktoren:
- Verhältnis Personenanzahl zu Wohnungsgröße:
1-2 Personen: 1 Raum Wohnung
3-4 Personen: 2 Raum Wohnung
5-6 Personen: 3 Raum Wohnung
7-8 Personen: 4 Raum Wohnung
9-10 Personen: 5 Raum Wohnung - Vorhersehbare Änderungen der Familiensituation (z.B. durch bestehende Schwangerschaft, bevorstehende Familienzusammenführung) und die soziale Situation der Familie (z.B. Alleinerzieher/in, Großfamilie, getrennte Unterbringung der Familienmitglieder) werden ebenfalls berücksichtigt.
Verhältnis Wohnort – Arbeitsort/Ausbildungsort – Infrastruktur
Entscheidend ist hier:
- Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes durch öffentliche Verkehrsmittel (insbesondere bei Nacht- oder Schichtarbeit)
- Verhältnis Wohnsituation – Wohnungsbedarf:
Relevant ist hier - der Aspekt der Obdachlosigkeit
- rechtlich unsichere Wohnsituation
- aktuelle hohe Wohnungskosten
- desolater Wohnungszustand
- Überbelag
Notwendige Unterlagen für den Antrag sind:
- Nachweis des Aufenthaltrechtes aller Personen
- Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen
- Aktueller Mietvertrag
- Einkommensnachweis (Lohnzettel)






