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Europäischer Integrationsfonds

Der Europäische Integrationsfonds (EIF) fördert Projekte, die der Integration aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger (= Personen aus Nicht-EU-Staaten) dienen. Ausgenommen sind Maßnahmen zur Förderung der Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, die über den Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert werden können.

Der Europäische Integrationsfonds fördert

  • die aktive Teilnahme Drittstaatsangehöriger am gesellschaftlichen, kulturellen und beruflichen Leben des Aufnahmelandes,
  • die Interaktion Drittstaatsangehöriger mit der Aufnahmegesellschaft,
  • Aktivitäten, die auf die Sensibilisierung der Aufnahmegesellschaft abzielen,
  • Maßnahmen, die zur Optimierung der Leistungen des Aufnahmelands beitragen sowie
  • die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung, Überwachung und Bewertung ihrer Integrationsmaßnahmen.

Zielgruppe

  • Drittstaatsangehörige nach Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, mit Fokus auf neuzugewanderte Personen

Projekte für die genannte Zielgruppe werden in fünf verschiedenen Maßnahmenbereichen gefördert.

Maßnahmenbereiche

  • Maßnahme 1: Integration und Sprache
  • Maßnahme 2: Integration und Kommune
  • Maßnahme 3: Interkultureller Dialog (Spezifische Priorität 4)
  • Maßnahme 4: Indikatoren und Bewertungsmethoden zur Messung der Fortschritte, Anpassung der Strategien und Maßnahmen und zur Erleichterung der Koordination des "vergleichenden Lernens"
  • Maßnahme 5: Innerstaatliche Vernetzung, Austausch und interkultureller Kapazitätenaufbau

Antragstellung und Aufruf

Informationen zur Einreichung bei den Europäischen Fonds finden Sie hier.

Kontakt

Mag. Jennifer Resch
Leiterin Team Europäische Fonds
Tel.: +43 (0)1 7101203 - 161
Fax: +43 (0)1 7101203 - 561
E-Mail: ef(at)integrationsfonds.at

MitarbeiterInnen

Die MitarbeiterInnen des Teams Europäische Fonds finden Sie hier.

Der Folder zu den Europäischen Fonds liefert Ihnen die wichtigsten Informationen zum EIF und EFF.