Unterstützungszeitraum
Asylberechtigte und Subsidiär Schutzberechtigte:
- bis zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, max. jedoch bis zu sechs Jahrenach erstmaliger Gewährung des Status
- Migrant/innen: keine zeitliche Einschränkung, Entscheidungen werden im Einzelfall und mit Bedacht auf das Unterstützungsziel gefällt

