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Interkultureller Dialog im Unternehmen

Industriellenvereinigung Niederösterreich und Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) informieren über Fragen und Herausforderungen, die sich in Zusammenhang mit der Beschäftigung muslimischer Mitarbeiter/innen stellen. Die neue Publikation ist ab sofort gratis erhältlich.  

Spannungsverhältnis Religion und Arbeitsplatz

Muslimische Mitarbeiter/innen sind mit einer Reihe von Glaubensvorschriften konfrontiert, die mitunter im Spannungsverhältnis zu aktuellen arbeitsrechtlichen Vorschriften stehen. Gleichzeitig herrscht das verfassungs- und grundrechtlich geschützte Recht auf freie Religionsausübung, das auch im Unternehmen zu beachten ist.  Mit der Publikation „Anregungen für den interkulturellen Dialog im Unternehmen – der Islam“ greifen ÖIF und IV Niederösterreich dieses Thema im Bereich innerbetriebliches Diversitätsmanagement auf und informieren über Glaubensvorschriften des Islam sowie über Möglichkeiten, religiöse Verpflichtungen mit bestehenden arbeitsrechtlichen Grundsätzen in Einklang zu bringen.

Integration erfolgt im Betrieb

„Mit dieser Broschüre möchten wir ein Signal setzen: Integration findet in den Betrieben bei der täglichen Arbeit statt. Wenn Integration auf betrieblicher Ebene gelingt, dann hat das auch positive Auswirkungen auf die Integration von Migrant/innen in unserer Gesellschaft", betonte Michaela Roither, Geschäftsführerin der IV Niederösterreich.

„Um auf die religiösen Pflichten muslimischer Mitarbeiter/innen Rücksicht nehmen zu können sind Kenntnisse über die islamische Kultur, aber auch Wissen um Rechte und Pflichten von Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in notwendig“, ergänzte Alexander Janda, Geschäftsführer des Österreichischen Integrationsfonds.

Die Publikation wurde gestern im Rahmen einer Podiumsdiskussion präsentiert. Teilnehmer/innen: Ednan Aslan, Universität Wien; Dietmar Müller, Finanzvorstand der Berndorf AG; Ina Pfneiszl, Leiterin CSR und Marketing der SIMACEK FMG GmbH, Andreas Gruber, Arbeitsrechtsexperte der Industriellenvereinigung (IV) und Hagar Hussein, Junge Musliminnen Österreich

Beispiel: Gebetspflicht in der Arbeitszeit

Der Islam schreibt Gläubigen fünf Gebete vor, die über den Tag verteilt abzuhalten sind. Am Freitag ist das gemeinschaftliche Gebet vorgesehen. Gebete sind in Richtung Mekka zu führen, während des Gebets soll Geschlechtertrennung herrschen. Für Unternehmer/innen heißt das: Arbeitnehmer/innen ist die für die Ausübung religiöser Pflichten notwendige Freizeit zu gewähren, wenn die Freistellung von der Arbeit mit den Erfordernissen des Betriebes vereinbar ist. Eine Pflicht des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin zur Bereitstellung von Gebetsräumlichkeiten oder zur Ermöglichung der Religionsausübung während der Arbeitszeit ist jedoch nicht vorgesehen.

Gratis-Bestellmöglichkeit

Bestellen Sie die Publikation gratis unter pr(at)integrationsfonds.at

Am 15. Juni 2011 wurde die Publikation im Rahmen einer Podiumsdiskussion vorgestellt.

Am Podium: Dietmar Müller (Berndorf AG), Ednan Aslan (Universität Wien), Pfneiszl (Simacek FMG GmbH), Hagar Hussein (Junge Musliminnen), Andreas Gruber (Industriellenvereinigung), Ursula Schallaböck (ÖIF, Moderation)

Michaela Roither, Geschäftsführerin der Industriellenvereinigung Niederösterreich, eröffnet die Podiumsdiskussion.