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Liese Prokop Stipendium

Der ÖIF vergibt zweimal jährlich Liese Prokop Stipendien an Drittstaatsangehörige, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Der ÖIF ist für die Beratung, Antragsstellung und Betreuung zuständig. Eine Vergabekommission, bestehend aus einem Vertreter des BM.I, einer/m Vertreter/in der Geschäftsführung des ÖIF sowie zwei ehemaligen Stipendiaten, entscheidet, wer ein Stipendium erhält. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.

Wer kann sich für das Stipendium bewerben?

  • Asylberechtigte, also anerkannte Flüchtlinge sowie subsidiär Schutzberechtigte im außerordentlichen Studium
  • Drittstaatsangehörige, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Österreich haben (z.B. nicht "Aufenthaltsbewilligung Studierender")

Voraussetzungen für ein Stipendium

  • soziale Bedürftigkeit und nachweisbar benötigte Unterstützung zum Studium
  • kein Anspruch auf Studienbeihilfe (siehe www.stipendium.at)
  • Zulassung zum Studium an einer österreichischen Universität 
  • Beginn des Studiums vor Vollendung des 30. Lebensjahres (bei Nostrifikationen gibt es keine Altersgrenze)
  • Verlängerungen: Nachweis eines positiven Studienerfolgs - insgesamt bis zu drei Verlängerungen möglich

Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2012

  • 27. August bis 7. September 2012
  • Anträge können Sie persönlich, per Post, Fax oder E-Mail stellen
  • Das Antragsformular für das Liese Prokop Stipendium finden Sie in der rechten Spalte.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder informieren Sie sich vor Ort im Integrationszentrum Wien!

Kontakt

Mag.Norbert Antel
Integrationszentrum Wien
Integrationsförderung
Schlachthausgasse 30, 1030 Wien
Tel.: 01/710 12 03 - 121
Fax: 01/710 12 03 - 521
norbert.antel(at)integrationsfonds.at

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Integrationszentrums Wien auf einen Blick finden Sie hier.

  • Den Preis überreichten v.l.n.r.: Alexander Janda, Gunnar Prokop, Johannes Kopf. Bild: ÖIF

    Vergabe des Stipendiums 2010