Bosnien und Herzegowina
Juli 2011
Mag. Wolfgang Hochmüller, BA
Staatendokumentation des Bundesasylamtes
Zusammenfassung
Im Jahre 1945 wurde Bosnien-Herzegowina Teil der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien. Ab den 1960er Jahren kam es aber zunehmend zu politischen Unstimmigkeiten zwischen den Bevölkerungsgruppen, und als in den 1990er Jahren die Wende eingeleitet wurde, kam es zum Zerfall des Vielvölkerstaates. Im Jahr 1991 wurden in den meisten Teilrepubliken Wahlen bezüglich der zukünftigen Souveränität abgehalten. Alle Staaten sprachen sich für die Unabhängigkeit aus, und in Bosnien-Herzegowina stimmten über 90% der Einwohner für eine Abspaltung von den anderen Staaten.
Bosnien-Herzegowina steht vor der wirtschaftlichen Herausforderung, den sowohl transformations-, vor allem aber auch kriegsbedingten Zusammenbruch der einheimischen Industrie zu bewältigen. Wahrscheinlich wäre der Staat wirtschaftlich schon wesentlich weiter, wenn sich die politische Situation, vor allem bedingt durch die administrative Dreiteilung in die beiden Entitäten und den Gesamtstaat und den damit verbundenen erschwerten Meinungsbildungsprozess, nicht so negativ und hinderlich auf die Gesamtwirtschaft auswirken würde. Seit dem Abkommen von Dayton liegt die wirtschaftspolitische Zuständigkeit bei den Entitäten, bzw. in der Föderation in manchen Bereichen sogar bei den Kantonen. Vor allem überbordende Staatsausgaben u.a. zur Erfüllung von finanziellen Versprechen an bestimmte Interessensgruppen und die nach wie vor ausbleibende Reform des Steuersystems haben zu einer dramatischen Lage der Staatsfinanzen geführt.
Die Arbeitslosigkeit beläuft sich in Bosnien-Herzegowina auf etwa 43%. Obwohl viele Personen als arbeitslos beim Bundesamt für Arbeit gemeldet sind, gibt es eine beträchtliche Anzahl von Personen, die im informellen Bereich einer Arbeit nachgehen. Die Statistiken können daher nicht als absolut gegebene Größe betrachtet werden. In beiden Entitäten sind aufgrund einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen seitens der Arbeitgeber relativ hohe Beitragszahlungen an Pensions- und Gesundheitsfonds zu leisten. Dies hat zur Folge, dass viele Unternehmer ihre Angestellten offiziell nicht anmelden, um so diese Abgaben zu umgehen, was wiederum zu einer Zunahme der am Schwarzmarkt Beschäftigten führt und darüber hinaus ganz allgemein offiziell nicht registrierte Arbeitnehmer von Firmen bevorzugt eingestellt werden.
Die Bildungs- und Kulturpolitik liegen in der Verantwortung der beiden Entitäten bzw. in den Kantonen und des Sonderdistrikts Brcko. Auf gesamtstaatlicher Ebene übernimmt das Ministerium für zivile Angelegenheiten mit seiner Abteilung für Bildung die koordinierenden Aufgaben für die Anpassung der Richtlinien der Entitätsinstitutionen sowie die Vertretung Bosnien-Herzegowinas bei internationalen Organisationen im Bildungsbereich.
Bosnien-Herzegowina bleibt auch 16 Jahre nach Ende des Krieges (1992-1995) ein zerrissenes Land, in dem die zentrifugalen politischen und gesellschaftlichen Kräfte nach wie vor ein echtes Zusammenwachsen von Bosniern, Serben und Kroaten zu einem stabilen Gemeinwesen ver- bzw. behindert.
In Österreich bilden Personen bosnischer Herkunft zusammen mit jenen serbischer und kroatischer Herkunft die zweitgrößte Migrantengruppe. Der größte Anteil ist in der Bundeshauptstadt ansässig, gefolgt von den beiden Bundesländern Ober- und Niederösterreich.
1. Kurze Geschichte der Republik Bosnien und Herzegowina
Ursprünglich bestand Bosnien-Herzegowina aus zwei Regionen. Im Norden liegt Bosnien, während sich im Süden die Herzegowina erstreckt. Bis zum 9. Jahrhundert vollzog sich die Landnahme der Slawen auf dem Balkan, die auch Bosnien einnahmen. Es bildeten sich in der Folge die ersten serbischen und kroatischen Fürstentümer, die die Herrschaftslage jedoch nicht dauerhaft stabilisieren konnten. Im Süden begann im 15. Jahrhundert das Osmanische Reich seine Expansion und zur Mitte des Jahrhunderts erreichte dieses das bosnische Kerngebiet. Im 18. Jahrhundert wurde dann der kulturelle und ökonomische Niedergang des Osmanischen Reiches eingeleitet, und auch Bosnien geriet zunehmend in diesen Sog. Daraufhin wurden die Provinzen Bosnien und Herzegowina 1878 unter die Verwaltung Österreich-Ungarns gestellt, bis es von diesem schließlich 1908 annektiert wurde. Unmittelbar nach dem ersten Weltkrieg wurden Bosnien und Herzegowina Teil des Königreichs Jugoslawien. In dem neu gegründeten Vielvölkerstaat herrschte der aus Serbien stammende König Petar I. (eig. Petar Karađorđević).
Im Jahre 1945 wurde Bosnien-Herzegowina Teil der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien. Ab den 1960er Jahren kam es aber zunehmend zu politischen Unstimmigkeiten zwischen den Bevölkerungsgruppen, und als in den 1990er Jahren die politische Wende eingeleitet wurde, begann der Zerfall des Vielvölkerstaates. Im Jahr 1991 wurden in den meisten Teilrepubliken Wahlen bezüglich deren Souveränität abgehalten. Alle Staaten sprachen sich für die Unabhängigkeit aus, in Bosnien-Herzegowina stimmten über 90% der Einwohner für eine Abspaltung von den anderen Staaten. Serbien jedoch versuchte diese Abspaltungsbemühungen zu verhindern und so intervenierte es in Slowenien und in Kroatien. Die Kampfhandlungen verschoben sich innerhalb kürzester Zeit nach Bosnien-Herzegowina, die sich zum größten Konflikt auf dem Balkan ausweiteten.
Das Ende der Kampfhandlungen kam 1995, als der Friedensschluss von Dayton ausgehandelt wurde. Hierbei wurden die beiden Entitäten Bosnien-Herzegowina und die Republik Srpska gegründet, die alle dem Staat Bosnien-Herzegowina angehören (Bosnien. info: 2009).
2. Wirtschaftliche Lage
2.1 Allgemein
Bosnien-Herzegowina steht vor der wirtschaftlichen Herausforderung, den sowohl transformations-, vor allem aber auch kriegsbedingten Zusammenbruch der einheimischen Industrie zu bewältigen. Wahrscheinlich wäre der Staat wirtschaftlich schon wesentlich weiter, wenn sich die politische Situation, vor allem bedingt durch ihre Dreiteilung in die beiden Entitäten und den Gesamtstaat und der damit verbundene erschwerte Meinungsbildungsprozess, nicht hinderlich auf die Gesamtwirtschaft auswirken würde. Seit Dayton liegt die wirtschaftspolitische Zuständigkeit bei den Entitäten, bzw. in der Föderation in manchen Bereichen sogar bei den Kantonen. Gegenüber der Föderation, die wirtschaftlich lange besser da stand als die Republik Srpska, verzeichnet die Republik Srpska heute größere Fortschritte in der Privatisierung und der Anziehung ausländischer Investoren. Diese wirtschaftlichen Erfolge in der Republik Srpska werden jedoch seitens der Föderation mit großem Misstrauen beobachtet, könnten ja so faktische Tatsachen für die seitens der Republik Srpska angestrebte Sezession vom Gesamtstaat geschaffen werden, wogegen insbesondere Vertreter der internationalen Gemeinschaft und Politiker der Föderation vehement auftreten. Nach wie vor besteht in beiden Entitäten Widerstand gegen den Transfer wirtschaftspolitischer und -administrativer Kompetenzen auf die staatliche Ebene, aber auch ganz allgemein gegen Strukturreformen und den Abbau von Bürokratie (Hornstein Tomić 2009: 22).
2.2 Herausforderungen
Die Indirect Taxation Administration (ITA), die mittler¬weile als staatliche Agentur operiert, ist für die notwendigen steuerpolitischen Maßnahmen und für die Harmonisierung der unterschiedlichen Steuer¬systeme beider Entitäten als auch zum Teil zwi¬schen Föderation und Kantonen federführend. Trotz vieler diesbezüglicher positiver Schritte sind noch viele Hürden auf dem Weg zu einer funktionalen Reintegration der ehemals dreigeteilten Kriegswirt¬schaft zu überwinden. „Auch die Privatisierung hat vorherrschende ethnische Klientelstrukturen zum Teil eher befestigt, als dass sie diese überwunden hätte. Die meisten der wirt¬schaftlich erfolgreichen, ehemals staatlichen Betriebe sind mithilfe ausländischer Direktinvestitionen auf die Beine gekommen. Diese haben Kooperationsnetze über die Entitätsgrenze hinweg sowie mit den Nachbarlän¬dern aufgebaut. Wo die administrativen, politischen und strukturellen Differenzen und Hindernisse zwi¬schen den Entitäten überwunden werden, besteht die große Chance zur nachhaltigen Entwicklung des bosnisch-herzegowinischen Gemeinwesens“ (Ebd.).
2.3 Aussichten
Schon 2008 geriet Bosnien in eine veritable finanzielle Krise von der es sich bis heute nicht erholt hat. Auch die globale Rezession 2009 trug nicht zu einer Erholung der Staatsfinanzen bei. Die Ursachen liegen dafür allerdings tiefer und sind Großteils hausgemacht. Vor allem überbordende Staatsausgaben u.a. zur Erfüllung von finanziellen Versprechen an bestimmte Interessensgruppen und die nach wie vor ausbleibende Reform des Steuersystems haben zu einer dramatischen Lage der Staatsfinanzen geführt. Seit 2009 befindet sich der Staat eigentlich am Rande des Bankrotts, wobei die Republik Srpska diesbezüglich etwas besser dran zu sein scheint, und kann derzeit nur aus Mitteln des IWF, mit entsprechenden Auflagen, seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Dringende Reformen auf diesem Gebiet wären daher notwendig, doch werden diese weiterhin durch die komplizierten politischen Konstellationen, wie sie derzeit vorherrschen, behindert (International Crisis Group 2010: 16).
Eines lässt sich gerade im Fall Bosniens immer noch deutlich feststellen, nämlich, dass gerade eine positive wirtschaftliche Entwicklung eher den sozialen und politischen Wandel herbeiführen kann, als Konferenzen oder politische Absichtserklärungen. „Wo keine Wirtschaftsentwicklung, dort auch kein Aufbrechen der kriegsbedingten politischen und sozialen Verhär¬tungen; wo keine Bereitschaft zur Überwindung von Gräben, dort bleibt Wirtschaftsentwicklung aus. Wie für alles andere gibt es auch hierfür in Bosnien-Herzegowina positive wie negative Beispiele“ (Hornstein Tomić 2009: 22).
3. Sozioökonomische Aspekte
Die Arbeitslosigkeit beläuft sich in Bosnien und Herzegowina auf etwa 43%. Obwohl viele Personen als arbeitslos beim Bundesamt für Arbeit gemeldet sind, gibt es eine beträchtliche Anzahl von Personen, die im informellen Bereich einer Arbeit nachgehen. Die Statistiken können daher nicht als absolut gegebene Größe betrachtet werden (IOM 2010: 9). Nach ILO-Standards berechnet, lag die Arbeitslosigkeit Ende 2010 bei 27,2%. Betroffen sind vor allem Frauen und Jugendliche. Mit einer Reform der öffentlichen Arbeitsmarktverwaltung soll dem Problem Einhalt geboten werden. Für das Jahr 2011 wird eine leichte Erholung prognostiziert. Das Durchschnittsnettoeinkommen betrug Anfang des Jahres 2010 ca. 400 EUR (WKO 2011).
Auch der beträchtliche Reallohnanstieg der letzten Jahre erfuhr 2010 einen Dämpfer. So kam es bis Juli 2010 zu einem Rückgang von 0,5 Prozent nach einem Anstieg von 3,4 Prozent im Jahr 2009. Strukturelle Defizite wie hohe Sozialleistungen mit geringer Trefferquote und geringe Arbeitsmobilität behindern nach wie vor die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Motivation eine Arbeit anzunehmen, was wiederum die Notwendigkeit einer Reform des Sozialsystems zwingend erforderlich machte (European Commission 2010: 26).
In beiden Entitäten sind aufgrund einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen seitens der Arbeitgeber relativ hohe Beitragszahlungen an Pensions- und Gesundheitsfonds zu leisten. Dies hat zur Folge, dass viele Unternehmer ihre Angestellten offiziell nicht anmelden, um so diese Abgaben zu umgehen, was wiederum zu einer Zunahme der am Schwarzmarkt Beschäftigten führt und darüber hinaus ganz allgemein offiziell nicht registrierte Arbeitnehmer von Firmen bevorzugt eingestellt werden (U.S. Department of State: 2011). Dass dadurch dem Staat das so dringend benötigte Geld für die Pensions- und Gesundheitskassen entgeht, liegt auf der Hand und belastet die budgetäre Lage des Staates in zusätzlichem Ausmaß.
In der Föderation Bosnien und Herzegowina betrug das durchschnittliche Nettogehalt im Juli 2010 804 BAM (412 EUR) und das durchschnittliche Bruttogehalt 1222 BAM (626 EUR). In der Republik Srpska betrug das durchschnittliche Nettogehalt im Juli 2010 785 BAM (402 EUR) und das durchschnittliche Bruttogehalt 1203 BAM (616 EUR). Der Mindestlohn beträgt in der Föderation Bosnien und Herzegowina 357 BAM (183EUR) und 370 BAM (189 EUR) in der Republik Srpska (IOM 2010: 9).
3.1 Bildungssystem
Die Bildungs- und Kulturpolitik liegen in der Verantwortung der beiden Entitäten bzw. in den Kantonen und des Sonderdistrikts Brcko. Auf gesamtstaatlicher Ebene übernimmt das Ministerium für Zivile Angelegenheiten mit seiner Abteilung für Bildung die koordinierenden Aufgaben für die Anpassung der Richtlinien der Entitätsinstitutionen sowie die Vertretung Bosnien-Herzegowinas bei internationalen Organisationen im Bildungsbereich. Darüber hinaus ist es auch für die Kulturförderung zuständig (Auswärtiges Amt: 2011).
Die Bildungslandschaft ist durch die drei Volksgruppen stark geprägt; ein einheitliches Bildungssystem existiert nicht. Ziel des 2003 verabschiedeten Bildungsgesetzes ist im Bereich der Grund- und Sekundärstufe zu einer Vereinheitlichung des Systems zu kommen und so die bestehenden ethnischen Differenzen überwinden zu können. Zudem wurde die landesweite Anerkennung von Schulabschlüssen durchgesetzt. Das soll z.B. durch die Herstellung von Schulbüchern auf gemeinsamer unparteilicher Basis erreicht werden, um so das wechselseitige Verständnis über die jeweiligen konstitutiven Volksgruppen und ethnischen Minderheiten im Land zu fördern. Dies ist angesichts der nach wie vor stark voneinander abweichenden Versionen über den Krieg besonders wichtig (Hornstein Tomić 2009: 16).
Dennoch sind diese Maßnahmen wohl erst ein erster Puzzlestein in einer Reihe von vielen. Berichten zufolge ist der Alltag im Bildungssektor nach wie vor weitgehend segregiert, der Unterricht in ethnisch homogenen Klassen folgt wohl doch noch jeweils unterschiedlichen Curricula in Sprache, Literatur, Geschichte, Geographie, Sozialwissenschaften, Religion – je nach ethnischer Präferenz (Ebd.). Bildungspolitik wird in Bosnien und Herzegowina zunehmend für politisch einseitige Zwecke instrumentalisiert, die Unterrichtsgestaltung unterliegt der ethnisch vorrangigen Prägung der Region. In Gebieten Zentralbosniens und der Herzegowina mit gemischter Bevölkerungsstruktur gibt es rund 50 Schulen, an denen Schüler unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen räumlich dauerhaft getrennt, von verschiedenen Lehrern, nach unterschiedlichen Lehrplänen und häufig auch zu verschiedenen Zeiten in denselben Schulgebäuden unterrichtet werden („zwei Schulen unter einem Dach“) (Auswärtiges Amt: 2011).
Es besteht Schulpflicht bis zur neunten Schulklasse. Nach Abschluss der obligatorischen Primärschule können die Absolventen ihren Bildungsweg entweder für drei bis vier Jahre in Sekundarschulen fortsetzen (Gymnasien, kirchliche Schulen, Kunstschulen, technische Schulen, Lehrerbildungsinstitute), oder sich für eine dreijährige Berufsausbildung entscheiden. Der Zugang zu Universitäten steht allen Absolventen einer Sekundarschule sowie – mit Einschränkungen – Absolventen von Berufsschulen offen und orientiert sich an den Ergebnissen einer Aufnahmeprüfung (Ebd.). Im universitären Bereich spiegelt sich der derzeitige „ethno-homogene“ Charakter der Schulen wider. Die seitens der Politik versuchte und angedachte Vermischung aller Bosnier unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft findet nur in kleinem Rahmen statt. Offizielle kulturelle und wissenschaftliche Kooperationen bestehen zwischen kroatischen und serbischen Institutionen in erster Linie mit Partnern in den Nachbarländern, bosniakische Institutionen hingegen pflegen Kontakte zu Partnern im westlichen Ausland und in Ländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit (Hornstein Tomić 2009: 17).
3.2 Gesellschaftliche Aspekte
Bosnien-Herzegowina bleibt auch 16 Jahre nach Ende des Krieges (1992-1995) ein zerrissenes Land, in dem die zentrifugalen politischen und gesellschaftlichen Kräfte nach wie vor ein echtes Zusammenwachsen von Bosniern, Serben und Kroaten zu einem stabilen Gemeinwesen ver- bzw. behindern. Die politische Pattsituation dauert auch nach den Wahlen vom 3. Oktober 2010 weiterhin an, die jeweiligen Protagonisten müssen nach wie vor durch Druck von außen, d.h., der internationalen Staatengemeinschaft und hier insbesondere durch die Europäische Union, zu politischen Kompromissen forciert werden. Die bosnischen Eliten sind hauptsächlich daran interessiert, Partikularinteressen vor das Funktionieren des Gesamtstaates zu stellen. Alle großen Parteien sprechen sich zwar für Schlüsselreformen und für die Beschleunigung der EU-Integration aus. Jedoch folgen selten auch Taten, die Hoffnung auf eine bessere Zukunft machen. Die Bereitschaft zur Konsensbildung ist gering, insbesondere ist es die Republik Srpska, die notwendige Reformen regelmäßig zu Fall brachte. Die internationale Gemeinschaft sollte deshalb die politischen Kräfte des Landes stärker in die Pflicht nehmen, den Reformstau rasch zu überwinden (Maric/Wölkner 2011).
Exkurs: Frauen- und Romafragen
Die Diskriminierung von Frauen ist gesetzlich verboten. Dennoch bleiben Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen ein weit verbreitetes Problem, das jedoch oft nicht gemeldet wird. Sowohl in der Föderation als auch in der Republik Srpska muss Gesetzen zu häuslicher Gewalt zufolge die Polizei den Gewalttäter aus dem Familienheim entfernen. Häusliche Gewalt wird in vielen Fällen nicht gemeldet – Experten zufolge wird lediglich einer von 10 Fällen angezeigt. Sexuelle Belästigung ist insbesondere am Arbeitsplatz ein Problem (U.S. Department of State: 2011). Meist von NGOs geführte Schutzhäuser für Frauen und Kinder und Opfer häuslicher Gewalt gibt es in Zenica, Sarajevo, Bijeljina, Mostar, Modriča und anderen Städten, aber nicht in allen. Staatlicherseits gibt es innerhalb einiger Dienststellen der Ministerien für innere Angelegenheiten mobile Einheiten, die in Zusammenarbeit mit Sozialämtern und Gesundheitsinstitutionen auf alle Meldungen häuslicher Gewalt reagieren. Etabliert wurden auch SOS-Telefon-Hotlines für Frauen und Kinder, Opfer häuslicher Gewalt im gesamten Staatsgebiet (BAMF 2007: 24)
Sowohl die Staats- als auch die Entitätsverfassungen garantieren die gleiche Behandlung aller Personen. Anti-Diskriminierungsgesetze gibt es auf zahlreichen Gebieten, allerdings ist deren Umsetzung mangelhaft. Soziale Ausgrenzung gegen Personen, die der LGBT[1] -Gemeinschaft angehören, ist weit verbreitet. Immer wieder kommt es zu Übergriffen gegen diese Gruppe. Dagegen aufzutreten ist allerdings seitens offizieller Stellen derzeit immer noch nicht opportun (European Commission 2010: 19).
Bezüglich der Gruppe der Roma wurde der Roma-Aktionsplan betreffend Gesundheit, Beschäftigung und Unterkunft weiter durchgeführt, wobei zusätzliche budgetäre Mittel in Höhe von Euro 1,5 Millionen bereitgestellt wurden. Roma werden dabei als die eigentliche Zielgruppe in Bosnien-Herzegowina für die Einbeziehung in die Sozialprogrammstrategie 2008-2013 betrachtet, die allerdings noch angenommen werden muss. Zwar gibt es diesbezüglich zahlreiche Maßnahmen und Entschließungen, allein es fehlt oft aufgrund geringer finanzieller Ressourcen an einer effektiven Umsetzung derselben. Hauptprobleme bleiben weiterhin die hohe Arbeitslosigkeit, die geringe Anzahl an Roma-Kindern, die eine Schule besuchen und die generell geringe Registrierungsbereitschaft von Roma für zivile Angelegenheiten (Ebd.: 20). Eine solche Registrierung wäre auch deshalb wichtig, da daran die Gewährung einer Reihe von Sozialleistungen gebunden ist.
[1] LGBT = Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender
4. Bosnische Community in Österreich
4.1 Demografische Daten
Zum Stichtag 1.Jänner 2011 wurden 134.098 Personen bosnischer Herkunft[2] in Österreich gezählt (Statistik Austria 2011), wobei der Großteil in Wien lebt, gefolgt von Oberösterreich, der Steiermark und Niederösterreich. Im Burgenland sowie in Vorarlberg lassen sich die kleinsten Anteile der bosnischen Bevölkerung in Österreich finden.
4.2 Arbeitslosigkeit und Erwerbstätigkeit
Personen nicht österreichischer Herkunft sind deutlich höher von Arbeitslosigkeit betroffen als Österreicher/innen. 2009 war die Arbeitslosigkeit der ausländischen Bevölkerung mit 10,2% deutlich höher als jene der österreichischen mit 6,7% (migration & integration. zahlen. daten.indikatoren 2010: 56). Die Arbeitslosigkeit der bosnischen Bevölkerung lag in diesem Jahr sogar über jener der ausländischen Bevölkerung (10,1%), wobei jene der Männer 11,7% und jene der Frauen 7,8% betrug. Im Vergleich zu 2009 fiel 2010 sowohl bei den bosnischen Männern als auch den Frauen die Arbeitslosigkeit.
Hinsichtlich des Alters zeigt sich, dass vor allem die unter 25-Jährigen und die über 45-Jährigen sehr stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Während die durchschnittliche Jugendarbeitslosigkeit 2009 bei etwa 6,3% lag, betrug sie bei den Jugendlichen bosnischer Herkunft 10,7%. Im Jahre 2010 sank sie um 0,7%. Noch häufiger sind die über 45-Jährigen arbeitslos: 2009 lag die Arbeitslosenquote bei dieser Altersgruppe bei 11,5%, 2010 bei 11,1%.
4.3 Religion
Nach Türk/innen stellen muslimische Bosnier die zweitgrößte Gruppe muslimischer Personen in Österreich dar. 2009 bildeten türkische Staatsangehörige mit rund 109.000 Personen (21%) die größte Gruppe, gefolgt von Personen aus Bosnien-Herzegowina mit rund 52.000 Personen (10%) (vgl. Janda, Vogl 2010: 7).
Im Vergleich zu 2001 nahm die muslimische Bevölkerung mit türkischer (-13%) und bosnischer (-22%) Staatsangehörigkeit durch Einbürgerungen sehr stark ab, gleichzeitig kam es jedoch zu einem Wachstum der russischen und serbischen/montenegrinischen/ kosovarischen Bevölkerung mit islamischem Glaubensbekenntnis (Janda, Vogl 2010: 7).
[2] Bosnien und Herzegowina (Bevölkerung am 1.1.2011 nach Geburtsland und Bundesland)
[3] (Grafik): Aufgrund der fehlenden Datenlage war zum Zeitpunkt des Verfassens der vorliegenden Länderinfo ein Vergleich der beiden Jahre 2010 und 2011 nicht möglich.





