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ÖIF-länderinfo n°2

Minderheiten in China: Das Beispiel der Uiguren

Mag. Martina Ruschka

Oktober 2009

 

1. Einleitung

Diese Länderinformation soll einen allgemeinen Einblick in die Situation der Minderheiten in China geben und speziell die Situation der muslimischen Uiguren in der chinesischen Region Xinjiang behandeln. Die uigurische Minderheit wurde als Beispiel ausgewählt, nachdem sie mit den Unruhen vom Juli in den Fokus der Weltöffentlichkeit gerückt ist, sie jedoch, im Gegensatz zu der tibetischen, in Europa über einen geringeren Bekanntheitsgrad verfügt. Den Ausgangspunkt stellt die allgemeine Rechtslage Chinas in Bezug auf nationale und religiöse Minderheiten dar. Im Folgenden soll die Situation der Uiguren, ihre soziale, ökonomische und rechtliche Stellung, dargelegt werden. Dadurch sollen auch verschiedene Konfliktdimensionen aufgezeigt werden, die für soziale Spannungen in der Region sorgen und nun zum Ausbruch von Gewalt führten, die sich anfangs zwar gegen die Behörden, in weiterer Folge jedoch auch zum ersten Mal in diesem Ausmaß gegen die Han-Chinesische Bevölkerung richtete.

2. Die nationalen Minderheiten Chinas

2.1 Demographie und regionale Verbreitung

Bei der letzten Volkszählung vom Jahr 2000 stellten die Han-Chinesen, so die offizielle Bezeichnung der Mehrheitsbevölkerung Chinas, 91,6%, die 55 offiziell als nationale Minderheiten (shaoshu minzu) anerkannten Volksgruppen etwas mehr als 8% der Gesamtbevölkerung. Das Hauptsiedlungsgebiet der Minderheiten erstreckt sich, wie in Tibet und Xinjiang, auf große Territorien in den dünn besiedelten Randgebieten Chinas, vorwiegend im Westen und Nordosten.

Die größten Minderheiten sind mit 16,2 Millionen Angehörigen und einem Anteil von 1,3% an der chinesischen Bevölkerung die Zhuang, die Mandschuren (10,7 Millionen) und die Hui (9,8 Millionen), zu den größeren zählen auch die Uiguren (8,4 Millionen) und die Tibeter (5,4 Millionen). Die Einteilung der Minderheiten entspricht einer Klassifikation des Staates, in der auch verschiedene Minderheiten zusammengefasst, der Han-Bevölkerung zugezählt oder nicht registriert wurden und spiegelt nicht unbedingt die ethnische Vielfalt Chinas wieder.  Bei der ersten Volkszählung vom Jahr 1953 wurden so noch mehr als 400 Nationalitäten registriert, bis „nach umfassenden, komplizierten Untersuchungen und sorgfältigem Analysieren“ über einige Jahrzehnte die heute offizielle Zahl von 55 festgelegt wurde.  Die Grundlage des politisch-administrativen Umgangs Chinas mit den traditionellen Siedlungsgebieten der Minderheiten bildet das Konzept der autonomen Verwaltung. Quer durch China wurden von der Zentralregierung verschiedene autonome Gebiete auf drei administrativen Ebenen eingerichtet. Es gibt 5 autonome Regionen im Rang einer Provinz, die den jeweiligen, in der Region am stärksten vertretenen Minderheiten zugeordnet sind.  Es sind dies die Autonomen Regionen Innere Mongolei, Tibet, Xinjiang (Uiguren), Ningxia (Hui) und Guangxi (Zhuang).  Zusätzlich gibt es autonome Gebiete auf Präfektur- und Bezirksebene.   Die Angehörigen der nationalen Minderheiten verteilen sich jedoch auch über andere Regionen Chinas. Mit Ausnahme der Provinzen Tibet und Xinjiang und einigen kleineren Gebieten stellen Han-Chinesen in den meisten Nationalitätengebieten die Mehrheit der Einwohner. 

2.2  Minderheitenrecht und Autonomiestatus

Die idealistische Formel des Selbstbestimmungsrechtes der Völker war ein wichtiger Teil des Erfolges der Kommunisten bei den von Minderheiten bewohnten Randgebieten. Die ethnokulturelle und soziale Basis der Kommunistischen Partei lag jedoch immer bei der Han Bevölkerung.  In der Praxis blieb die Macht großteils auch bei den Han-Chinesischen Parteikadern.  Nach dem Ende der Kulturrevolution und verschiedener anderer Kampagnen werden den ethnischen Minderheiten seit den 1980er Jahren formal wieder größere Sonderrechte zugestanden.

Der Schutz der Rechte der 55 offiziell registrierten ethnischen Minderheiten in der VR basiert auf zwei Konzepten. Zum einen ist dies das Prinzip der Gleichheit aller Nationalitäten, das auch in der Verfassung festgehalten ist und, in der Theorie, die Garantie beinhaltet den Minderheiten dieselben Grundrechte wie allen anderen Bürgern zukommen zu lassen. Zum anderen spricht man ihnen offiziell einen speziellen Schutz durch ihren Minderheitenstatus über eine Reihe von politischen Instrumenten zu. Diese reichen von dem Recht auf die Verwendung ihrer Sprache, Religionsfreiheit, Schutz ihrer Kultur und breiten Ausnahmen in der Ein-Kind-Politik bis zu affirmativen Maßnahmen in der Anstellung bei Staat und Militär, beim Zugang zu Universitäten, Förderungen im Bildungsbereich sowie Quoten bei der Repräsentation im Volkskongress und anderen Staatsorganen. 

Auf der Verfassung aufbauend, gibt das 1984 verabschiedete und 2001 novellierte „Gesetz der Volksrepublik China über die Regionale Nationale Autonomie“ den rechtlichen Rahmen für die politische Struktur der Autonomen Regionen vor. 

 Die Befugnisse der Minderheitengebiete sind jedoch begrenzt. Als problematisch für das Funktionieren der regionalen Autonomie erweist sich die Doppelstruktur von Partei- und Staatsorganen. Politisch ausschlaggebend sind die Organe der Kommunistischen Partei, diese werden von Han-Chinesen dominiert. Auch die lokalen politischen und betrieblichen Schlüsselpositionen werden durch übergeordnete Organe der Kommunistischen Partei bestellt.  Alle fünf autonomen ethnischen Regionen haben so zwar Regierungschefs aus den nationalen Minderheiten, die Sekretäre der Kommunistischen Partei der autonomen Regionen sind jedoch Han.

Das Autonomiegesetz hält ausdrücklich fest, dass die Wahrung der Einheit der Volksrepublik China das übergeordnete Ziel der chinesischen Nationalitätenpolitik ist und alle autonomen Gebiete der Führung der Kommunistischen Partei unterstehen.  So heißt es auch im Gesetz über Regionale Nationale Autonomie:

„The organs of self-government of national autonomous areas shall place the interests of the state as a whole above anything else and make positive efforts to fulfill the tasks assigned by state organs at higher levels.“ 

Das Autonomiegesetz verbietet gleichzeitig jegliche Akte, welche die Einheit unterwandern oder eine nationale Abspaltung anregen könnten. 

2.3  Religiöse Minderheiten

Die Reform- und Öffnungspolitik in den 1980er Jahren brachte für die Religionen eine politische Lockerung mit sich.  Die Religionsfreiheit ist seit 1978 verfassungsmäßig verankert, und die Religionsausübung wird im Rahmen staatlicher Reglementierung und Kontrolle geduldet, sofern sie von den Behörden als „normal“ eingestuft wird.  Unter den Schutz der Verfassung und der Glaubensfreiheit fallen nur die fünf von der Volksrepublik anerkannten Religionen, der Daoismus, der Buddhismus, der Islam, der Katholizismus und der Protestantismus. Strikt untersagt sind jedoch alle religiösen Aktivitäten, die, nach Ansicht der Behörden, die öffentliche Ordnung und nationale Sicherheit gefährden, die körperliche Gesundheit von Bürgern schädigen oder das staatliche Bildungswesen beeinträchtigen. Religiöse Organisationen dürfen darüber hinaus nicht die Unterstützung ausländischer Kräfte in Anspruch nehmen. So musste die anerkannte katholische Kirche Chinas auch ihre Bindung zum Papst aufgeben.

Zur Regelung der anerkannten Religionen gibt es eine Reihe von Bestimmungen und Verordnungen, die sie unter die Kontrolle des Staates stellen und in die Propagierung des Patriotismus und des Ziels der von der Kommunistischen Führung proklamierten, „harmonischen Gesellschaft“ einbinden. 

Innerhalb aller fünf Religionen haben sich jedoch Gruppen gebildet, die nicht registriert sind.  Einigen Gruppen wurde die Registrierung verweigert, da sie die Voraussetzungen nicht erfüllten, so ist beispielsweise eine bestimmte Mitgliederzahl und Grundkapital erforderlich um Veranstaltungen abhalten zu können. Außerdem obliegt es den Behörden einzustufen, was unter eine „normale“ religiöse Aktivität fällt. Andere verweigern sich selbst einer Registrierung, da diese z.B. Erklärungen verlangt, die gegen ihre religiöse Überzeugung gehen. 

Viele Gruppen fallen sowohl in die Kategorie nationale als auch religiöse Minderheiten, so wie die muslimischen Uiguren Xinjiangs. Die Auseinandersetzung mit dieser Minderheit bildet nun den Hauptteil dieser Länderinformation.

 

3. Die uigurische Minderheit in Xinjiang

3.1 Die Autonome Uigurische Region Xinjiang

Die turksprachigen Uiguren praktizieren traditionell eine gemäßigte Form des Islams und gehören überwiegend der sunnitischen Glaubensrichtung an. Laut der letzten Volkszählung vom Jahr 2000 lebten in China 8,4 Millionen Uiguren, hauptsächlich in der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang.

Xinjiang ist mit 1,65 Millionen km² die flächenmäßig größte Verwaltungseinheit Chinas. Sie nimmt ein Sechstel der Gesamtfläche der Volksrepublik ein, beherbergt jedoch nur um die 19 Millionen Menschen, rund ein Prozent der Bevölkerung Chinas. Im Nordwesten Chinas gelegen, grenzt sie unter anderem an die früheren Sowjetstaaten Zentralasiens sowie Pakistan, Afghanistan, Russland und die Mongolei. Verwaltungshauptstadt ist Urumqi.

Xinjiang gehört zu den ärmsten Regionen Chinas, ist jedoch von großer strategischer Bedeutung und birgt reiche Bodenschätze. Neben Kohle, Uran, und verschiedenen Metallen, sind vor allem seine großen Öl- und Erdgasvorkommen für die chinesische Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Die Region stellt auch eine wichtige Route für Handel und Pipelines nach Zentralasien dar. Das ehemals agro-kulturelle Gebiet hat sich rasant entwickelt, die Öl- und Petrochemische Industrie trägt nun zu 60% des BIPs der Region bei.  

Von uigurischer Seite wird das Gebiet auch Ost-Turkestan genannt. In dem Begriff manifestiert sich für die Bewohner der turkstämmige Ursprung verschiedener dort heimischer Gruppen wie der Uiguren, Kasachen, Kirgisen und Usbeken. Politisch bezieht sich der Begriff jedoch auch auf zwei unabhängige Republiken namens „Ost-Turkestan“, die in den 1930er und 1940er Jahren in einigen Gebieten der Region für kurze Zeit Bestand hatten und auf die sich heutige Unabhängigkeitsbestrebungen berufen. 

Der Parteisekretär der Kommunistischen Partei für Xinjiang, Wang Lequan, ein Angehöriger der Han, ist de-facto der höchste Staatsvertreter der Region. Den Vorsitz der Regionalregierung der Autonomen Region hat seit 2007 der Uigure Nur Bekri inne.

Die strategisch wichtige Position Xinjiangs und das erhöhte Konfliktpotential führten zu einer strikteren Kontrolle der Region durch die Zentralregierung.  Im Folgenden sollen Ursachen für das erhöhte Konfliktpotential und die Spannungen vor Ort erörtert werden.

3.2 Konfliktdimensionen

Verschiebungen in der ethnischen Zusammensetzung 

Bis vor kurzem setzte sich die Bevölkerung der Region überwiegend aus muslimischen Turkvölkern zusammen, zu denen neben der größten Bevölkerungsgruppe, den Uiguren, auch die Kasachen und Kirgisen zählen. Daneben leben auch weitere nationale Minderheiten in dem Gebiet wie die muslimischen Hui, die Tadschiken und Mongolen. 

Die Siedlungspolitik der kommunistischen Regierung, welche die Ansiedlung von Han-Chinesen in Xinjiang - wie auch in anderen Minderheitengebieten - forcierte, aber auch die ökonomisch-industrielle Entwicklung der Region führten zu einem signifikanten Anstieg des Han-Bevölkerungsanteils. 1949 stellten die Han noch 6% der Bevölkerung – ca. 140.000 Einwohner – die Uiguren 90%. Laut dem letzten Zensus aus dem Jahr 2000 setzt sich die Bevölkerung in der autonomen Region nunmehr aus 45% Uiguren, jedoch bereits aus 40% Han zusammen, wobei die große Anzahl an stationiertem chinesischen Militärpersonal und Wanderarbeitern im Zensus nicht berücksichtigt wurde. Die Hauptstadt, früher deutlich sichtbar uigurisch geprägt, wird heute zu 80% von Han-Chinesen bewohnt. 

Diese Verschiebung der Bevölkerungsstruktur in der Region, zu Gunsten der im Staat dominierenden Han-Bevölkerung, führte zu einer Marginalisierung, mitunter auch sozialen Diskriminierung, z.B. am Arbeitsmarkt, der Uiguren in ihrem Gebiet, sowie zu erheblichen gesellschaftlichen Spannungen.

Der demographischen Veränderung entsprechend wird der Gebrauch der uigurischen Sprache und anderer kultureller Ausdrucksformen zurückgedrängt. Die dominante Position des Han-Chinesischen in Behörden, Handel und Universitäten führt zu einem Nachteil für die Minderheitensprachen. Viele Uiguren fürchten einen sprachlichen und kulturellen Identitätsverlust. 

Sozioökonomische Faktoren

Ein gewichtiges Spannungsfeld findet sich außerdem in Ökonomie und Beschäftigung. Hier zeigt sich in Xinjiang ein Bild, das die Situation der Minderheiten in den autonomen Regionen im Allgemeinen widerspiegelt.

In der offiziellen Minderheitenpolitik Chinas wird ethnische Disharmonie aus der Ungleichheit zwischen den fortschrittlichen Han und den als „rückständig“ gesehenen Minderheiten erklärt, deren Rückständigkeit historisch bedingt sei. Auf Basis dieser Überlegungen gilt die ökonomische Entwicklung der Minderheiten auch als Schlüssel um die Stabilität der multiethnischen Struktur Chinas zu erhalten. 

Die Minderheiten sind jedoch besonders betroffen von der wachsenden ökonomischen Ungleichheit in der Volksrepublik. Die westlichen Gebiete, die zu an die 50% von ethnischen Minderheiten bewohnt werden, gehören zu den ärmsten Chinas. Das Einkommen in den Minderheitengebieten nahm zwar in den letzten Jahrzehnten durch die Wirtschaftsentwicklung signifikant zu, der Abstand zu den übrigen Gebieten hat sich jedoch vergrößert. Arbeitslosigkeit ist erheblich stärker verbreitet unter Minderheitenangehörigen, wofür unter anderem ein niedrigeres Bildungsniveau und Sprachunterschiede mitverantwortlich sind. Obwohl Minderheiten nicht ganz 10% der Gesamtbevölkerung Chinas stellen, haben sie einen Anteil von 40-50% an der Bevölkerung unter der Armutsgrenze.  Die autonomen Regionen wurden groß angelegten Entwicklungskampagnen durch die Regierung unterzogen, wie der 2001 ausgerufenen „Western Development Strategy“. Dadurch konnten neue Möglichkeiten und bessere Infrastruktur geschaffen werden, doch durch den hohen Zuzug an Han-Chinesen in die autonomen Regionen sind die wirtschaftlichen Verbesserungen für die Minderheiten schwer evaluierbar. Viele der Projekte werden durch chinesische Geschäftsmänner von den Küstenregionen geleitet, die bevorzugt Han-Chinesen einstellen, und in minderer Zahl noch Minderheiten mit fließendem Mandarin-Chinesisch.  

In Xinjiang brachte die Entwicklungsstrategie der Regierung zwar einen Anstieg an ökonomischen Möglichkeiten und Arbeitsstellen mit sich.  Beim Bau von Infrastruktur und Pipelines sind jedoch vor allem Han-chinesische Arbeitskräfte im Einsatz, wofür nicht nur die Sprache und Qualifikation verantwortlich sind, sondern auch Vorurteile.  Die früheren Einstellungsquoten existieren in der Praxis nicht mehr. Jobanzeigen, die Uiguren dezidiert ausschließen, nähren den Eindruck der Ausgrenzung und Benachteiligung. 

Mit der Reduzierung des bilingualen Services in staatlichen Behörden gehen außerdem die Beschäftigungsmöglichkeiten in der Administration zurück. Der Einfluss, den die Uiguren in der Verwaltung spielen, wurde dadurch eingeschränkt, der Anteil der Han-Chinesen in den Behörden erhöht. Sowohl in staatlicher Beschäftigung, als auch bei Bau- und Infrastrukturprojekten, in der Öl- und Gasindustrie sehen sich Uiguren somit zunehmend in einer ungünstigeren Position.  Ein hoher Anteil der Uiguren ist mit Arbeitslosigkeit konfrontiert.

Obwohl die Regierungspolitik ökonomische Vorteile für die Region brachte, geht man davon aus, dass ein Großteil dieser bei der Han-Bevölkerung bleibt.  Trotz des Wirtschaftswachstums und der groß angelegten Entwicklungsstrategie verstärkten sich die sozialen Ungleichheiten zwischen Han-Chinesen und Uiguren, von denen Schätzungen zu Folge noch immer 80% unter der Armutsgrenze leben.  Von der Zentralregierung wird die wirtschaftliche Entwicklungspolitik als Hauptmittel angesehen um soziale Stabilität in den Minderheitenregionen zu erreichen, doch das Vorherrschen der Han über die regionale Politik und Ökonomie trägt zu erhöhten Spannungen bei.

Religionsausübung

Ein bedeutendes Konfliktpotential in Xinjiang findet sich auch in der Religionsausübung und hier vor allem in den ihr behördlich auferlegten Einschränkungen. So dürfen Jugendliche unter 18 Jahren Moscheen nicht aufsuchen, in einigen Gebieten ist der Islamunterricht in Schulen verboten. Muslimische Geistliche sind verpflichtet patriotische Unterrichtsstunden zu besuchen und neue Zeremonien zu studieren, in denen Patriotismus und Einheit einfließen sollen. Staatsangestellten, Lehrern, Professoren und Studenten wird oft nicht erlaubt, ihre Religion offen zu praktizieren. Es gibt Einschränkungen in der Einhaltung des Ramadan. In vielen Behörden ist es den Angestellten untersagt, Kopftücher oder lange Bärte zu tragen. Im Gegensatz zur Autonomen Region Xinjiang intervenieren die Behörden in den anderen Regionen Chinas nicht so erheblich in muslimische Aktivitäten.

Ethnonationaler Separatismus

Neben friedlicher Kritik und Forderungen nach mehr Rechten oder Autonomie gibt es auch Kräfte, die mit Gewalt für ein unabhängiges Ost-Turkestan kämpfen, sodass es auch zu Attentaten gekommen ist. In erster Linie trafen diese Busse, Pipelines, chinesische Militärs oder lokale uigurische Beamte.

Obwohl der Islam nur eine untergeordnete Rolle in den Unabhängigkeitsbestrebungen spielt, wird dem Umstand, dass hier eine muslimische Minderheit involviert ist, größere Bedeutung beigemessen. Der gemeinsame Nenner des Separatismus in Xinjiang sind jedoch nationalistische Anliegen, die manchmal vom Islam als Teil der uigurischen Kultur mitgetragen werden.  Einige Quellen gehen jedoch davon aus, dass uigurische Untergrundkämpfer Verbindungen zu radikalen islamistischen Gruppen in Zentralasien haben und die Radikalisierung zugenommen hat. 

Im Vorfeld der Olympischen Spiele kam es 2008 in Xinjiang erneut zu insgesamt vier Anschlägen, wofür die Behörden uigurische Separatisten verantwortlich erklärten.

Die gegen den Staat gerichtete Gewalt findet eher auf niedrigem Niveau statt. Die meisten uigurischen Gruppen sind instabil und ihre Führer und Mitglieder wechseln häufig. Die Aktivitäten sind meist von kleinerem Ausmaß und wenig koordiniert. Es gibt keine einheitliche Bewegung, sondern viele verschiedene Fraktionen. 

Politische Auseinandersetzungen und Ausbrüche von Gewalt in der Region

Bereits in den 1980ern und 1990er gab es in Xinjiang eine Reihe von Demonstrationen, die in Ausschreitungen oder teilweise gar Aufstände ausarteten und die sich unter anderem gegen die Verhaftungen von Imamen, Schließungen von Moscheen, das Verbot von sozialen Organisationen oder die Siedlungspolitik richteten. Dabei wurden immer wieder auch gegen die Han-chinesische Bevölkerung gerichtete Ressentiments skandiert. Die bekanntesten darunter sind die Aufstände in Baren Township von 1990 und in Yining von 1997. 

Seit jeher hat die Regierung in Peking Proteste in Xinjiang mit Misstrauen beobachtet. Mit der „Strike Hard“ Politik, mit deren Hilfe separatistische Strömungen bekämpft werden sollen, verschärfte Peking aus Angst vor Radikalisierungen auch seine Politik gegenüber muslimischen Regimekritikern in Xinjiang. 

Nicht nur unter den Uiguren in Xinjiang, auch unter anderen Minderheiten kommt es immer wieder zum gewaltvollen Ausbruch sozialer Spannungen, auf Grund ähnlicher Auslöser wie in Xinjiang. 2008 arteten Proteste im tibetischen Lhasa in schwere Ausschreitungen aus , und auch zwischen den Angehörigen der muslimischen Hui Minderheit und den Han-Chinesen gab es in der Vergangenheit Auseinandersetzungen. 

Von sozialen Spannungen sind jedoch auch die Minderheiten untereinander betroffen. So werden die Hui, die ethnisch sowie sprachlich den Han zugerechnet werden und regional weit verbreitet sind, von vielen Tibetern im ökonomischen Bereich als Konkurrenz wahrgenommen. Im Gegensatz zu den Han-Chinesen, die meist auf einer höheren Ebene in den Arbeitsmarkt einsteigen, konzentrieren sich die Hui auf ähnliche Industriezweige wie die Tibeter.   Von uigurischer Seite wiederum gibt es den Vorwurf, dass bei ihnen im religiösen Bereich strengere Regeln zur Anwendung kommen als bei den ebenfalls muslimischen Hui.

4. Aktuelle Unruhen

4.1 Die jüngsten Ausschreitungen

Anfang Juli kam es in Urumqi zu den schwersten ethnisch motivierten Ausschreitungen in China seit Jahren. Den internationalen Medienberichten zufolge, begannen sie als anfangs friedliche Proteste über das Vorgehen der Behörden nach der Ermordung von mindestens zwei Uiguren in einer Fabrik in der im Süden Chinas liegenden Provinz Guangdong. Dort war es Ende Juni, nach später von den Behörden widerlegten Gerüchten über eine Vergewaltigung zweier Han Chinesischer Arbeiterinnen durch Uiguren, zu Angriffen von Han-Chinesischen auf Uigurische Arbeiter gekommen. 

In Urumqi protestierten daraufhin Uiguren für eine vollständige Aufklärung der Vorfälle, da sie der Regierung vorwarfen, den Fall nicht ausreichend zu untersuchen.   Nachdem die Polizei die Versammlung auflösen wollte, entwickelte sich der Protest zu schweren, gewalttätigen Ausschreitungen, in denen sich Wut und Gewalt der Uiguren schließlich auch gegen die Han-Bevölkerung richteten. Han Chinesen gingen in der Folge ihrerseits auf die Straße und griffen Uiguren an.  Die Ausschreitungen hielten mehrere Tage an und breiteten sich auch auf die Stadt Kashgar aus.

Die Regierung riegelte Urumqi und andere Städte Xinjiangs ab, verhängte Ausgangssperren und blockierte die Telefon- und Internetverbindungen. Die Sicherheitskräfte wurden massiv verstärkt, die Stadt faktisch zweigeteilt um die beiden Volksgruppen auseinander zu halten und die Lage zu beruhigen.  Amtlichen Angaben zufolge kamen 197 Menschen ums Leben. Gruppen von Exil-Uiguren gehen hingegen davon aus, dass bis zu 800 Menschen ums Leben gekommen sind. Viele von ihnen seien Uiguren.  Laut offiziellen Angaben sind die Opfer großteils Han, in geringerem Ausmaß Uiguren.

Die Pekinger Regierung geht davon aus, dass Exil-Uiguren die Demonstrationen aus dem Ausland angestachelt und gelenkt hätten um damit separatistische Anliegen zu verfolgen.

Anfang September kam es erneut zu Demonstrationen, diesmal ausgehend von Han-Chinesen, die den Behörden mangelnde Sicherheitsvorkehrungen vorwarfen. Auslöser war eine Serie von Angriffen mit Injektionsspritzen in Urumqi für die von der Regierung muslimische Separatisten verantwortlich gemacht wurden. Die Demonstrationen arteten zumindest teilweise in Gewalt aus, wobei nach offiziellen Angaben mindestens fünf Personen ums Leben kamen. Am 5.September meldete die offizielle Nachrichtenagentur schließlich die Absetzung des Parteisekretärs der Stadt Urumqi sowie des Polizeichefs.

4.2 Neue Konfliktlinie

Hervorstechendstes Merkmal der Auseinandersetzung vom Juli ist, dass sich der Ausbruch der Gewalt nicht wie in der Vergangenheit gegen die Sicherheitskräfte oder staatliche Einrichtungen richtete, sondern in einem bisher nicht bekannten Ausmaß auch direkt gegen die Han-Chinesische Bevölkerung.  In China haben soziale Spannungen auf Grund der ungleichen Wirtschaftsentwicklung allgemein zugenommen. Sie finden in vermehrten „Massenvorfällen“ – wie Demonstrationen, Streiks und andere Formen des öffentlichen Protests offiziell genannt werden – ihren Niederschlag. Rund 80.000 solcher Massenvorfälle werden jährlich verzeichnet, ein Umstand der auch von der Kommunistischen Partei selbst im Nationalen Volkskongress thematisiert wurde. Auch die dem Ausbruch der Gewalt vorangegangenen Vorwürfe der behördlichen Vertuschung sind häufig Anlass für Protestaktionen der chinesischen Bevölkerung, bei denen es auch immer wieder zu Zusammenstößen mit der Polizei kommt. 

Doch in Urumqi führte die Unzufriedenheit in Kombination mit bereits bestehenden Spannungen zu einer neuen Konfliktlinie. Auf der einen Seite sehen sich Uiguren mit dem Gefühl der Marginalisierung, Diskriminierung und der kulturellen Zurückdrängung in ihrem Gebiet sowie wachsender ökonomischer Ungleichheit gegenüber den Han zurückgelassen.  Auf der anderen Seite stehen nicht mehr nur die Behörden sondern finden sich nun auch, die häufig in patriotischen Kampagnen in die Gegend übersiedelten, mit Propaganda, aber auch Vorurteilen über „rückständige“ Minderheiten und Meldungen über den uigurischen Separatismus konfrontierten Han-Chinesen. Von diesen wird vorgebracht, dass die Minderheitenangehörigen eine Vorzugsbehandlung erhalten, etwa durch die Förderungen und Entwicklungsgelder der Regierung sowie Ausnahmen bei der Ein-Kindpolitik.  Diese beklagen nun die Undankbarkeit der lokalen Bevölkerung und fordern von ihrer Führung eine kompromisslose Politik der harten Hand.

5. Ausblick

Die bisherige Strategie der chinesischen Regierung in den Minderheitenregionen besteht darin, die Wirtschaftsentwicklung zu forcieren, gleichzeitig aber gegen jede Abweichung des offiziell Erlaubten, wie politische Kritik oder unregistrierte religiöse Aktivitäten, hart durch zu greifen. Der Fokus auf die ökonomische Entwicklung hat jedoch in Xinjiang nicht die erhoffte Stabilität bewirkt, sondern durch den vermehrten Zuzug der im Staat dominierenden Han-Chinesen Spannungen verstärkt.

Zur politischen tritt damit die soziale Dimension. Von den Behörden werden unter dem Banner des Kampfes gegen den Separatismus religiöse und kulturelle Aktivitäten stark beschränkt und die Region strikt kontrolliert. Im sozialen Bereich finden sich Uiguren nun zunehmend zurückgedrängt, in der Arbeitswelt benachteiligt und in einer schlechteren ökonomischen Position gegenüber den Han-Chinesen wieder. Die Ausschreitungen vom Juli sind in diesem Licht der Minderheitenpolitik, aber auch im gesamtgesellschafltichen Kontext Chinas zu sehen, in dem soziale Ungleichheit und Proteste zunehmen.

6. Literaturverzeichnis

Endnoten sind nachzulesen im PDF Dokument, rechts im Downloadbereich.

 

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  • Berühmte chinesische Mauer. 
Bild: http://www.shanghai-infos.de/chinesische-mauer-1.jpg

    Chinesische Mauer