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ÖIF-Dossier N° 19

Altern in der Fremde - Die Lebenssituation und Lebensplanung älterer Arbeitsmigrant/innen in Oberösterreich  


Mag. Manuela Angerer

Juli 2011

Zentrale Ergebnisse

  • 112.000 Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft leben in Oberösterreich (Stichtag 1.1.2010). Dies entspricht einem Anteil von rund 7,96 % an der Gesamtbevölkerung Oberösterreichs
  • Bei älteren Arbeitsmigrant/innen aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei können demografische Besonderheiten beobachtet werden: der Anteil an jüngeren Alten (Personen zwischen 50 und 60 Jahren) und an Männern ist überdurchschnittlich hoch
  • Die wesentliche Bedeutung der Familie und der sozialen Kontakte zeigt sich besonders im Alter
  • Die Befragten fühlen sich aufgrund der sozialen Leistungen und des gesicherten Einkommens in Österreich im Alter gut aufgehoben
  • Für den Fall der Pflegebedürftigkeit besteht eine hohe Erwartung auf die Unterstützung durch die zweite Generation
  • Trotz anfänglichen Rückkehrbestrebungen tendieren die befragten Personen dazu in Österreich zu bleiben

1. Einleitung

Ab den 1960er Jahren kam eine Vielzahl von Menschen als sogenannte „Gastarbeiter/innen“ nach Österreich. Das Land benötigte aufgrund der damaligen guten wirtschaftlichen Lage Arbeitskräfte aus dem Ausland, um seinen Bedarf zu decken. Viele Migrant/innen, insbesondere aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei, waren dazu bereit, ihre Heimat – zumindest für kurze Zeit, wie sie anfangs glaubten - zu verlassen.

Nichtsdestotrotz kann festgestellt werden, dass entgegen anfänglicher Rückkehrabsichten ein Teil der älteren Arbeitsmigrant/innen nicht in ihre Ursprungsländer zurückkehrt, sondern in Österreich bleibt (vgl. Reinprecht 2006: 7). Jene, die zu Beginn der 1960er Jahre nach Österreich einwanderten, nähern sich dem bzw. sind bereits im Pensionsalter. Dieser Aspekt findet in der sozialwissenschaftlichen Forschung seit rund zwei Jahrzehnten unter dem Begriff „Altern in der Migration“ Beachtung (vgl. u.a. Dietzel-Papakyriakou 1993). Für Österreich ist festzustellen, dass hier ein gewisses Forschungsdefizit vorliegt. Über Lebenslage und Lebensführung der älteren ehemaligen Arbeitsmigrant/innen in Österreich ist vergleichsweise wenig bekannt (vgl. Reinprecht 2006: 19). Das Altern bildet eine Art „Leerstelle“ im Projekt der Arbeitsmigration (vgl. Reinprecht 2006: 32). Im öffentlichen Bewusstsein wird das Älterwerden in der Migration nicht wahrgenommen. Mit dem Austritt aus dem Erwerbsleben verliert sich die Spur der Arbeitsmigrant/innen.

2. Historischer Kontext und statische Daten

2.1 Historische Entwicklung der Arbeitsmigration

Anfang der 1960er Jahre reagierte Österreich auf den Arbeitskräftemangel, der durch den damaligen wirtschaftlichen Aufschwung ausgelöst wurde. So rekrutierte das Land Arbeiter/innen aus dem Ausland, indem es mit mehreren Staaten Anwerbeabkommen schloss: unter anderem jenes mit der Türkei im Jahr 1964, zwei Jahre später mit dem damaligen Jugoslawien. 1961 lebten in Österreich nur knapp über 100.000 ausländische Staatsangehörige (vgl. Österreichischer Integrationsfonds 2009: 10). Aufgrund der gezielten Anwerbung nahm die Zahl ausländischer Arbeitskräfte Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre jährlich um 20.000 bis 40.000 Personen zu. Damals waren es vor allem jugoslawische Staatsangehörige, die ins Land kamen. Den Höhepunkt erlebte die Arbeitsmigration 1973 mit knapp 230.000 Gastarbeiter/innen, wie diese Menschen ab den 1950er Jahren genannt wurden (vgl. Fassmann/Münz 1995: 41 f).

Ab Mitte der 1970er Jahre führten jedoch die wirtschaftliche Stagnation und das Nachrücken geburtenstarker Jahrgänge auf dem Arbeitsmarkt zu einem deutlichen Rückgang ausländischer Arbeitskräfte (vgl. Fassmann/Münz 1995: 42). 1974 wurde sogar ein ‚Rekrutierungsstopp’ verhängt (vgl. Fassmann 2007: 166). Erst ab Mitte der 1980er Jahre stieg die Zahl erneut an (vgl. Fassmann/Münz 1995: 42). Insgesamt sind seit Anfang der 1960er Jahre knapp 1,1 Millionen Ausländer/innen mehr nach Österreich gekommen, als Menschen das Land verlassen haben (vgl. Österreichischer Integrationsfonds 2009: 10).

2.2 Historischer Überblick über Zu- und Wegzüge

Die Einwanderung von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien beginnt bereits 1963. Nach einem Rückgang im Laufe der 1980er Jahre folgt zu Beginn der 1990er Jahre ein starker Anstieg der dauerhaften Zuwanderung von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien, bedingt durch die Balkankriege (vgl. Statistik Austria 2009a: 26).

Die Zuwanderung von türkischen Staatsbürger/innen beginnt erst Ende der 1960er Jahre und zeigt sich von Beginn der 1970er bis Ende der 1980er Jahre auf einem konstanten Niveau. Der Anstieg in der Zahl der einreisenden türkischen Bürger/innen seit Mitte der 1990er Jahre lässt sich zum Großteil mit dem Familiennachzug erklären (vgl. Statistik Austria 2009a: 26).

Laut schriftlicher Auskunft von Statistik Austria vom 2. Oktober 2009 ist eine Statistik über die Wegzüge nach einzelnen Staatsangehörigkeiten erst ab dem Jahr 1996 verfügbar. Für die Zeit davor existieren lediglich geschätzte Wanderungssalden, die allerdings nur nach In- und Ausländer/innen unterscheiden. Über die Mobilität älterer Migrant/innen, insbesondere wie viele von ihnen nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in ihre jeweiligen Herkunftsländer zurückkehren, können keine zuverlässigen Aussagen getroffen werden (vgl. Reinprecht 2006: 133).

2.3 Aktuelle statistische Daten: Oberösterreich

Am 1. Jänner 2010 lebten insgesamt über 112.000 Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft in Oberösterreich. Dies entspricht einem Anteil von rund 7,96 % an der Gesamtbevölkerung Oberösterreichs und rund 1,34 % an der Gesamtbevölkerung Österreichs. Den größten Anteil machten hier Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien aus mit knapp 45.000 Staatsangehörigen (davon über 18.000 aus Bosnien und Herzegowina und knapp 9.000 aus Kroatien)[1].  An zweiter Stelle folgten über 36.000 Personen aus Ländern der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. An dritter Stelle rangierten türkische Staatsangehörige: Zu diesem Stichtag lebten knapp 14.000 Personen aus der Türkei in Oberösterreich (vgl. Statistik Austria 2010).

2.4 Probleme bei statistischen Daten

In Österreich fehlt es an einschlägigen Untersuchungen und statistischen Daten, um die Zahl derer, die in der Zwischenzeit in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt sind, nachzeichnen zu können. Ebenso wenig können gesellschaftliche Stellung, Einbürgerungs- und Mobilitätsverhalten von Arbeitsmigrant/innen (insbesondere das Phänomen der transnationalen Lebensführung) repräsentativ und zuverlässig nachvollzogen werden. Zudem werden mit der Einbürgerung Personen mit Migrationshintergrund als Österreicher/innen gezählt und verschwinden somit aus der Statistik (vgl. Reinprecht 2006: 7).

Erstmals wurde bei der Volkszählung im Jahr 2001 neben der Staatsangehörigkeit auch das Geburtsland erhoben, allerdings in den Grenzen zum Befragungszeitpunkt. Diese Angaben erlauben deshalb keine eindeutige nationale oder ethnische Zuordnung. Zudem wurde nicht nach dem Zeitpunkt der Zuwanderung gefragt (vgl. Reinprecht 2006: 12). 

2.5 Demografische Besonderheiten und Prognosen hinsichtlich älterer Arbeitsmigrant/innen

Bei älteren Arbeitsmigrant/innen aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei können demografische Besonderheiten beobachtet werden. So ist der Anteil an jüngeren Alten[2] überdurchschnittlich hoch, Hochaltrige[3] gibt es wenige. Es ist ein relativ hoher Anteil an Männern auffallend, weiters eine hohe Erwerbsquote sowie ein geringerer Anteil an Singlehaushalten bzw. nicht verheirateten oder verwitweten Personen (vgl. Reinprecht 2006: 11).

Demografische Prognosen deuten auf einen raschen Wandel der Altersstruktur hin. Daten für Wien belegen etwa, dass sich zwischen 1991 und 2001 die Zahl der älteren Arbeitsmigrant/innen mehr als verdoppelt, seit 1980 sogar verzehnfacht hat (vgl. Reinprecht 2005: 52). Bei der Volkszählung im Jahr 2001 betrug der Anteil der über 60-Jährigen unter den ausländischen Staatsangehörigen österreichweit 7 % (vgl. Statistik Austria 2009b). Da eingebürgerte Migrant/innen – wie bereits angesprochen - in den Volkszählungsdaten nicht aufscheinen, kann angenommen werden, dass die Zahl älterer Menschen mit ausländischer Herkunft höher ist als in diesen Daten ausgewiesen (vgl. Dogan 2003: 48 f).

[1] Slowenien wird hier nicht mitgezählt, da es seit 2004 Mitglied der Europäischen Union ist. 

[2] Unter jüngeren Alten werden Personen zwischen 50 und 60 Jahren verstanden (vgl. Reinprecht 2006: 14). 

[3] Hochaltrige sind Personen ab 70 Jahren (vgl. Reinprecht 2006: 14).

3. Migrationstheorie – Das Lebenslagekonzept

3.1 Entstehung und Weiterentwicklung des Konzeptes

Diese Arbeit orientiert sich im Sinne eines theoretischen Gesamtrahmens an dem Lebenslagekonzept, das ursprünglich von dem Ökonomen und Philosophen Otto Neurath konzipiert wurde. Im Forschungskonzept aus dem Jahr 1937 schlug Neurath vor, Lebenslage als Begriffskonzept generell in die Sozialwissenschaften einzuführen (vgl. Neurath 1937: 150).

In den 1950er Jahren wurde das Konzept von Gerhard Weisser weiterentwickelt, unterscheidet sich aber von Neuraths Perspektive, da Weisser es in die sozialpolitische Diskussion einbringt. Somit ist das Lebenslagekonzept zweierlei: Auf der einen Seite ein sozialwissenschaftliches Modell zur Beschreibung der Gesellschaft, auf der anderen Seite ein sozialpolitikwissenschaftliches Instrument zur Erkennung und Verbesserung der Problemlagen bei sozial Schwachen (vgl. Gerling 2001: 26).

Zentraler Begriff des Konzeptes ist die Lebenslage eines Menschen, welche als Spielraum „den der Einzelne für die Befriedigung der Gesamtheit seiner materiellen und immateriellen Interessen nachhaltig besitzt“ definiert wird (Dieck 1991: 24).

3.2 Dimensionen des Konzeptes

Der multidimensionale Ansatz gilt als theoretisch deskriptiv und analytisch in der Theorie sozialer Ungleichheit verankert (vgl. Backes/Clemens 1998: 158).

Die Lebenslage älterer Menschen wird demnach durch nachstehende Dimensionen bestimmt:

  1. ‚Vermögens- und Einkommensspielraum’;
  2. 2. ‚materieller Versorgungsspielraum’ (Grad der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen wie insbesondere Wohnverhältnisse und öffentliche Güter);
  3. ‚Kontakt-, Kooperations- und Aktivitätsspielraum’ (Möglichkeiten der Kommunikation und Interaktion); 
  4. ‚Lern- und Erfahrungsspielraum’ (Möglichkeiten der Entfaltung, Weiterentwicklung und Interessen); 
  5. ‚Muße- und Regenerationsspielraum’ (Möglichkeit zur Kompensation von Belastungen, resultierend aus den Arbeits-, Wohn- oder Umweltbedingungen); 
  6. ‚Dispositions- und Partizipationsspielraum’ (Ausmaß der Teilnahme und Mitgestaltung in diversen Lebensbereichen);
  7. der Spielraum, der durch ‚alternstypische Veränderungen vor allem im Gesundheitszustand und in der körperlichen Konstitution’ bestimmt wird, sowie
  8. der Spielraum, der durch die Existenz von ‚Unterstützungsressourcen bei Hilfe- und Pflegeabhängigkeit’ aus dem Umfeld bestimmt ist. (vgl. Naegele 1993: 191 f)

3.3 Stand der Forschung

Die Einkommensspielräume von Arbeitsmigrant/innen sind im Alter tendenziell begrenzt. Es ist etwa charakteristisch für die Beschäftigungssituation von Migrant/innen im Aufnahmeland, dass diese überwiegend Arbeiten verrichten, die Personen ohne Migrationshintergrund aus unterschiedlichen Gründen (z.B. geringer Verdienst, gesellschaftliche Geringschätzung, hohe Belastungen in körperlicher und nervlicher Weise, gesundheitliche Risiken) nicht annehmen (vgl. Han 2000: 236). Zudem verfügen sie über geringere Versicherungszeiten.

Die finanzielle Schlechterstellung wirkt sich auch auf den Gesundheitszustand älterer Arbeitsmigrant/innen aus. Grundsätzlich lässt sich bei Arbeitsmigrant/innen zu Beginn der Migration ein überdurchschnittlich guter Gesundheitszustand feststellen, da insbesondere einwandernde Personen aus der Türkei sich strengen Gesundheitskontrollen unterziehen mussten. In der Literatur wird dies als „Healthy-Migrant-Effekt“ bezeichnet (vgl. Reinprecht 2006: 171 f). Doch dieser gute Zustand kann durch unterschiedliche Faktoren bedroht werden. Neben den zumeist hohen körperlichen Arbeitsbelastungen leiden insbesondere Migrant/innen im mittleren und höheren Alter häufig an psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Dies kann auf psychologische und soziologische Prozesse zurückgeführt werden, wie Entwurzelung, Desozialisierung und Akkulturationsstress (vgl. Han 2000: 178 ff). Zudem kann die Veränderung der Wohnverhältnisse aufgrund der finanziellen Lage im hohen Alter zu einer Verschlechterung der Lebensqualität führen.

Trotz Unterscheidung der Handlungsspielräume älterer Migrant/innen - vor allem in finanzieller und gesundheitlicher Hinsicht sowie bezüglich der Einschränkung ihrer Bedürfnisse - zeigen sich gleichzeitig Potentiale und Ressourcen, die bei dieser Personengruppe stärker ausgeprägt sind als bei gleichaltrigen Personen ohne Migrationshintergrund.

4. Rechtliche Rahmenbedingungen für ältere Arbeitsmigrant/innen in Oberösterreich

4.1 Pensionsansprüche

Im Pensionssystem gibt es zwar keine direkte Diskriminierung von Menschen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft, es können sich jedoch Zugangsprobleme ergeben.

So ruht etwa bei Auslandsaufenthalten in der Dauer von über zwei Monaten im Kalenderjahr die Pension. Dies gilt nicht, wenn die Zustimmung der Pensionsversicherungsanstalt vorliegt oder wenn durch ein zwischenstaatliches Abkommen über Soziale Sicherheit bzw. das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anderes bestimmt wird (vgl. Pensionsversicherungsanstalt 2009: 17).

Grundsätzlich soll Pensionsbezieher/innen in Österreich ein angemessener Lebensunterhalt ermöglicht werden. Die Ausgleichszulage zu Pensionen aus der Pensionsversicherung soll dabei ein Mindesteinkommen sichern. Zur Erlangung der Ausgleichszulage ist der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich maßgeblich. Auslandsaufenthalte im Ausmaß von mehr als zwei Monaten pro Kalenderjahr sind jedoch laut aktueller Judikatur anspruchsschädlich.[4]

4.2 Ansprüche bei Bedürftigkeit

4.2.1 Pflegegeld

Hinsichtlich des Pflegegeldes ist grundsätzlich zwischen Bundespflegegeld und Landespflegegeld zu differenzieren.

Das Bundespflegegeld, das vom Sozialversicherungsträger ausbezahlt wird, ist an den Bezug der Pension und den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gebunden und unabhängig von der Staatsbürgerschaft (vgl. Ganner 2008: 429). Das Pflegegeld kann auch im EU-Ausland bezogen werden (vgl. § 3 Abs. 1 BPGG).

Personen, die keinen Anspruch auf Pension bei einem Sozialversicherungsträger haben, können Landespflegegeld beantragen. Es wird jenen gewährt, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Hauptwohnsitz sowie rechtmäßigen Aufenthalt in Oberösterreich haben (vgl. § 3 Abs. 1 Oö. PGG). Dabei sind den österreichischen Staatsbürger/innen unter anderem Staatsangehörige der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gleichgestellt (vgl. § 3 Abs. 3 Oö. PGG). Zur Vermeidung einer sozialen Härte kann das Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft nachgesehen werden, wenn dies „auf Grund der persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Fremden“ geboten erscheint (§ 3 Abs. 4 Oö. PGG).

4.2.2 Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim

Laut schriftlicher Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 6. Juli 2009 haben grundsätzlich auch Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft Anspruch auf Pflege und Betreuung, sofern sie im Besitz einer gültigen Niederlassungsbewilligung sind. Die Kriterien für die stationäre Aufnahme in ein Pflegeheim liegen in Oberösterreich im Zuständigkeitsbereich des Sozialhilfeverbandes.

Die „Richtlinie für das Bedarfsobjektivierungsverfahren und die Durchführung des behördlichen Verfahrens bei der Aufnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheime (Objektivierungsrichtlinie)“ behandelt neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch das Verfahren zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts als Entscheidungsgrundlage für die (Nicht-)Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim. Darin wird aber in keiner Weise auf Voraussetzungen wie etwa, ob dafür die österreichische Staatsbürgerschaft notwendig ist oder ob eine gültige Niederlassungsbewilligung ausreicht, eingegangen.

4.2.3 Sozialhilfe

Mit sozialer Hilfe sollen soziale Notlagen vermieden werden bzw. Hilfe zur Selbsthilfe und zur Deckung der notwendigen Bedürfnisse von Personen, die sich in sozialen Notlagen befinden, gegeben werden (vgl. § 11 Oö. SHG). Für die Inanspruchnahme von Leistungen ist der rechtmäßige Aufenthalt notwendig (vgl. § 6 Oö. SHG).

[4] Schriftliche Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 6.7.2009.

5. Darstellung der empirischen Ergebnisse

Zur Exploration wurden ein Experteninterview und in weiterer Folge 15 qualitative Leitfadeninterviews mit über 50-jährigen[5] Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien (7 Befragte) und der Türkei (8 Befragte), die in den 1960er und 1970er Jahren nach Österreich eingewandert und geblieben sind, geführt. Der Interviewleitfaden beinhaltet neben migrationsbiografischen Aspekten Fragen zum Altern in der Migration, zu sozialen und strukturellen Dimensionen sowie Abschlussfragen zur generellen Lebenszufriedenheit. Der Feldzugang erfolgte über private Kontakte bzw. Migrant/innenorganisationen.

Unterschiede in der Lebenssituation von älteren Migrant/innen und gleichaltrigen Personen ohne Migrationshintergrund finden sich vor allem in den Erfahrungen, die Zugewanderte aufgrund der Migration gemacht haben sowie in der sozio-ökonomischen Situation.

Die alleine schon durch die Migration unsichere Situation verschärft sich beim Austritt aus dem Erwerbsleben. Neben der unsicheren Lage in rechtlicher, sozialer und materieller Hinsicht wirken die Antizipierbarkeit von Verhalten und Erwartungen sowie eine Ungeschütztheit im Hinblick auf Rassismus und Kriminalität (vgl. Reinprecht 2006: 26).

5.1 Die Lebenssituation und Rahmenbedingungen zum Altern in der Fremde

Naturgemäß bestimmen Einkommen und Vermögen den Spielraum für die Lebensgestaltung und beeinflussen damit auch die Lebenssituation im Alter. Eine aktive und selbst bestimmte Lebensführung ist durch eine gesicherte ökonomische Situation möglich (vgl. Schopf/Naegele 2005: 387). Berufliche Biografien von Migrant/innen sind jedoch durch eine insgesamt prekäre Position am Arbeitsmarkt gekennzeichnet: Durch die rechtliche Unsicherheit (etwa hinsichtlich der Erlangung einer Arbeitserlaubnis), die häufige Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Niedriglohn-Branchen sowie Unterbrechungen im Lebenslauf (beispielsweise längere Phasen von Arbeitslosigkeit oder krankheitsbedingte Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit) (vgl. Reinprecht 2006: 52). Dadurch kann der Vermögens- und Einkommensspielraum älterer Migrant/innen stark eingeschränkt werden.

Beinahe alle Gesprächspartner/innen gehen aus derzeitiger Sicht davon aus, im Alter ausreichend finanziell abgesichert zu sein, wenngleich einige von ihnen gewisse Einschränkungen hinnehmen müssen, wie etwa eine sparsame Lebensweise oder das Zusammenleben mit der zweiten und dritten Generation in einer Wohnung. Durch eine bilokale Lebensweise, also den Aufenthalt sowohl im Aufnahme- als auch im Herkunftsland, wird zudem ein besseres Auskommen mit der Pension möglich.

Herr I.: „Wir wohnen mit unserem Sohn und der Schwiegertochter hier. Wenn wir das nicht tun würden, hätten wir es schwer. Wenn wir zum Beispiel insgesamt 1.200 Euro Pension bekommen und alleine wohnen würden, würden wir mindestens 500 bis 600 Euro Miete zahlen, dann noch Auto, Versicherungen und so. Das wäre alleine schwer. Mit dem Geld, was wir hier bekommen, würde ich in der Türkei viel besser leben. Wenn man den Lebensstandard hier vergleicht, ist es unten eher günstiger.“

Frau J.: „Da ich die halbe Zeit in der Türkei lebe, komme ich gut aus. Wenn ich nur hier leben würde und Miete zahlen müsste, wäre es schwer möglich.“

Generell zeigt sich, dass nach dem Austritt aus dem Erwerbsleben ältere Menschen wesentlich mehr Zeit in ihrer Wohnung verbringen. Aus diesem Grund sind Wohnqualität und Wohnausstattung maßgeblich für die Führung eines selbst bestimmten Lebens sowie das subjektive Wohlbefinden (vgl. Schopf/Naegele 2005: 388). Die Lebenslage von Migrant/innen im Alter ist jedoch vielfach durch knappe Wohnraumressourcen gekennzeichnet (vgl. Reinprecht 2006: 18).

Alle Interviewpartner/innen gaben hinsichtlich ihrer Wohnsituation in Österreich an, damit grundsätzlich zufrieden zu sein. Zehn Befragte leben in Mietwohnungen, vier besitzen eine Eigentumswohnung bzw. ein Haus in Oberösterreich, und eine Gesprächspartnerin hält sich in der Wohnung ihrer Tochter auf. Aus finanziellen Gründen lebt ein Migrant mit der Familie seines Sohnes zusammen.

Der materielle Versorgungsspielraum wird auch vom Zugang zu lebenslagerelevanten öffentlichen Gütern wie dem Bildungswesen bestimmt. Grundsätzlich besteht das Problem, dass Bildungsdefizite, die bereits vor der Migration existierten, im Aufnahmeland meist nicht aufgeholt werden können. Ohne ausreichendes kulturelles Kapital, insbesondere Bildungstitel und Berufsqualifikationen, bleibt der Zugang zu beruflicher Weiterbildung versperrt (vgl. Reinprecht 2006: 54 f). Für viele Arbeitsmigrant/innen der ersten Generation werden in der Literatur bildungsferne und geringe berufliche Qualifikationen als kennzeichnend genannt.

Alle Befragten haben in ihrer Heimat die Pflichtschule absolviert, nahezu zwei Drittel von ihnen können aber keine weitere Berufsausbildung nachweisen. In den 1960er und 1970er Jahren gab es zudem insbesondere in der Türkei keine Berufsschulen. Die Ausbildung erhielt ein Lehrling bei einem Meister und bekam eine Art Bestätigung, die jedoch in Österreich nicht anerkannt wird. Dementsprechend wenige Gesprächspartner/innen können auf einen qualifizierten Bildungsweg in Österreich zurückblicken. Trotz des eher niedrigen Qualifikationsniveaus und der Beschäftigung in Anstellungen mit geringeren Zugangsvoraussetzungen, zeigt sich eine hohe Arbeitszufriedenheit.

Deutschkenntnisse

Zum Bildungskapital zählen auch Sprachkenntnisse, die in der Literatur häufig als mangelhaft bezeichnet werden (vgl. Reinprecht 2006: 20). Die Gründe dafür sind vielfältig: Der Aufenthalt im Einwanderungsland war nur kurzfristig geplant, weshalb es nicht notwendig erschien, die deutsche Sprache zu erlernen. Überdies wurden Kontakte verstärkt mit Landsleuten gepflegt. Oftmals wurde Deutsch nur mit den Arbeitskolleg/innen gesprochen; aufgrund der Pensionierung war dieser tägliche Austausch nicht mehr möglich. Diese Gründe wurden von den befragten Migrant/innen allesamt bestätigt. Zudem ging aus den Interviews hervor, dass es zum Zeitpunkt der Einwanderung nach Österreich keine Deutschkurse für Migrant/innen gab, wie sie heute durchaus angeboten werden.

Zugang zum Gesundheitswesen

Zum materiellen Versorgungsspielraum zählt auch der Zugang zu Einrichtungen des Gesundheitswesens. Obwohl beinahe alle Gesprächspartner/innen soziale Leistungen in Österreich - wie etwa das Pflegegeld bzw. soziale Dienste - kennen, würde nur etwa die Hälfte von ihnen derartige Ansprüche geltend machen. Ein gewisses Informationsdefizit ist allerdings dahingehend festzustellen, dass viele der Befragten beispielsweise Einrichtungen für Migrant/innen nicht kennen bzw. nicht in Anspruch nehmen. Es besteht offenbar die Tendenz, Unklarheiten und Probleme im eigenen Kulturkreis zu klären, was auch die Wichtigkeit der sozialen Netzwerke unterstreicht. Auch die entsprechende Forschungsliteratur geht von Informationsmängeln seitens der Migrant/innen aus, nicht zuletzt aufgrund von Sprach- und Verständigungsschwierigkeiten. Daneben existieren Barrieren auf Seiten der entsprechenden sozialen Dienste, wie etwa das Fehlen von Konzepten interkultureller Altenpflege und mangelnde Kompetenzen des Fachpersonals im Umgang mit älteren Migrant/innen (vgl. Schopf/Naegele 2005: 389).

Expertin: „Es stellt auch ein Problem dar – das kriegen wir in unseren Beratungsgesprächen mit -, dass die Menschen auch andere Speisen gewöhnt sind. Sie sind andere Körperpflege gewöhnt. Es ist schon auch mit sehr vielen Ängsten der MigrantInnen verbunden, dass sie sagen, wenn ich ins Heim gehe oder diese Einrichtungen in Anspruch nehme, dann werde ich beispielsweise von einer Frau gepflegt. Das sind auch Schamgefühle und Hürden, wo sie sagen: ‚Das geht nicht, das schaff ich nicht, das kann ich nicht mit meinen Normen, Sitten, Bräuchen vereinbaren.’ Das ist auch eine große Hürde. […] Die paar, die doch gezwungener Weise diese Einrichtungen in Anspruch nehmen, das spricht sich herum, dass dort nicht wirklich auf die Bedürfnisse eingegangen wird. Wenn wir sagen, das ist nicht so, man kann das anfordern, es gibt auch männliche Pfleger oder weibliche Pfleger, dann heißt es: ‚Nein, nein, ich kenn den, der kriegt sogar Schweinefleisch.’ Das wird herumgesprochen. Die sprachliche Barriere kommt natürlich auch noch mal dazu.“

Soziale Kontakte

Im Alter erfolgt eine Einschränkung der sozialen Kontakte, etwa durch Übertritt in den Ruhestand, das Schrumpfen der Netzwerke beispielsweise durch Krankheit und Tod, beschränkte finanzielle Ressourcen oder Veränderungen im eigenen Gesundheitszustand (vgl. Schopf/Naegele 2005: 389). Generell ist festzuhalten, dass Migrant/innen über gute soziale Netzwerke verfügen, die insbesondere im Alter eine wesentliche Ressource zur Bewältigung von Problemen darstellen (vgl. Reinprecht 2006: 94). Der Handlungsraum von älteren Arbeitsmigrant/innen wird großteils durch die Erfüllung von existenziellen Bedürfnissen bestimmt. Durch knappe materielle Ressourcen und eine gesellschaftliche Randposition ist der Spielraum für Freizeit und selbst gestaltete Aktivitäten stark eingeschränkt (vgl. Reinprecht 2006: 162).

Wesentlich für Migrant/innen ist das Hervortreten der Ethnizität[6] im Alter. Dies gründet auf dem Verlust des Kontaktes zur Bevölkerung ohne Migrationshintergrund mit der Berufsaufgabe. Ein Rückzug in die eigene Ethnie ermöglicht ihnen, ihre Probleme mit Gleichgesinnten zu besprechen und ihre Kultur auszuleben (vgl. Schopf/Naegele 2005: 389). Aktivitätsressourcen sind als Teil eines sozio-kulturellen Systems zu sehen, das auf der einen Seite zwar Stabilität und Sicherheit verspricht, auf der anderen Seite aber auch eine gewisse Abhängigkeit mit sich bringt. Migrant/innen aus der Türkei setzen überwiegend Aktivitäten, die einen Verpflichtungscharakter aufweisen und soziale Anerkennung bringen. Dagegen sind Migrant/innen aus dem ehemaligen Jugoslawien zwar dem familiären Verpflichtungssystem weniger ausgesetzt, sie betonen jedoch Leistungsnormen stärker (vgl. Reinprecht 2006: 162).

Ethnisch homogene Netzwerke finden sich bei beiden Nationalitäten. Mehrere türkische Befragte räumten ein, eher wenig Kontakt zu Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft zu haben. Der Rest der Befragten sprach von regelmäßigen Zusammentreffen mit Personen ohne Migrationshintergrund. Wie intensiv diese letztlich tatsächlich sind, kann im Rahmen dieser Arbeit nicht beurteilt werden. Bei allen Gesprächspartner/innen zeigt sich die große Bedeutung der sozialen Ressource in Form der Familie. Der überwiegende Teil der zweiten bzw. dritten Generation lebt in Österreich.

Bildung und Arbeitswelt

Die Möglichkeiten der persönlichen Entfaltung, der Weiterentwicklung und der Interessengestaltung werden durch Sozialisation, schulische und berufliche Bildung, Erfahrungen der Arbeitswelt und durch das Ausmaß sozialer und räumlicher Mobilität sowie den jeweiligen Wohn- und Umweltbedingungen geprägt (vgl. Naegele 1993: 192). Diese werden unter dem Lern- und Erfahrungsspielraum subsumiert.

Auf die Ergebnisse der eigenen Forschung im Bereich der Bildung und des Wohnumfeldes wurde bereits beim materiellen Versorgungsspielraum eingegangen. Bezüglich ihrer Erfahrungen in der Arbeitswelt gab der Großteil der Gesprächspartner/innen an, sich grundsätzlich als Migrant/in in Österreich nicht schlecht behandelt zu fühlen. Dennoch räumten einige Befragte durchaus Probleme im beruflichen Bereich ein, etwa dergestalt, dass sie bestimmte Tätigkeiten verrichten mussten oder es Verständigungsschwierigkeiten aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse bzw. Probleme mit österreichischen Arbeitskolleg/innen gab.

Herr D.: „[…] Wenn sie in der Früh gesagt haben, dann hamma den ganzen Mist zusammenkehrt, […]. Früher war es eine schwere Arbeit, dann hast dich ned auskennt. Ich hab immer, wie man sagt, den Dreck z'sammgräumt. Das was kein anderer gemacht hat, haben wir gemacht. Also jetzt nicht ich persönlich, aber alle.
Interviewerin: Alle Ausländer, meinen Sie?
Interviewpartner Herr D.: Ja.“

Herr L.: „Als ich 1973 gekommen bin, waren meine Haare ganz schwarz und jetzt sind sie grau. Ich habe in den letzten Jahren richtig Schwierigkeiten gehabt, vor allem durch die Sprache, dass ich mich nicht ausdrücken konnte. Ich habe nicht zum Arzt gehen können. Wenn ich dann beim Arzt war, wollte ich zum Beispiel sagen, ich habe Bauchschmerzen, aber ich habe dann gesagt, ich habe Rückenschmerzen, weil ich die Sprache nicht konnte. Es hat Missverständnisse gegeben.
Bei der Arbeit hat es natürlich auch Probleme gegeben. Zum Beispiel wenn der Meister mir bestimmte Sachen erklärt hat und er dabei eine höhere Stimme hatte, habe ich nicht gewusst, ob er freche Wörter zu mir sagt oder mich beleidigt. Solche Missverständnisse hat es auch gegeben.“

Da der Muße- und Regenerationsspielraum die Möglichkeiten zur Kompensation psycho-physischer Belastungen, die aus den Arbeits-, Wohn- und Umweltbedingungen resultieren (vgl. Naegele 1993: 192), umfasst, wird diesbezüglich auf die Ausführungen bezüglich des Kontakt-, Kooperations- und Aktivitätsspielraumes verwiesen. Zudem kann die Auslebung der eigenen Kultur durchaus als Gegenpol zur Arbeit gesehen werden, wenngleich hier zum Teil eine gewisse Anpassung an österreichische Sitten und Normen stattgefunden hat.

Vereinsleben

Dem Engagement und der Mitgliedschaft in Vereinen bzw. Organisationen werden neben dem Aspekt der Freizeitgestaltung und Teilhabe am politischen und sozialen Leben auch eine Bedeutung hinsichtlich der Steigerung der Lebenszufriedenheit zugeschrieben (vgl. Schopf/Naegele 2005: 390). Derartige ethnische Selbstorganisationen sind bedeutsam für ältere Migrant/innen, da sie wesentliche „Brücken- und Übersetzungsfunktionen“ ausüben (vgl. Gerling 2001: 61).

Als Mitglied in intraethnischen Vereinen engagieren sich neun der Befragten - allesamt Männer. Darunter ist ein bosnischer Interviewpartner, der darüber hinaus auch in einem österreichischen Verein Mitglied ist.

Gesundheit und Pflege

Hinsichtlich der gesundheitlichen Ressourcen von älteren Migrant/innen wurde im Experteninterview angemerkt, dass diese Personengruppe vielfach früher gesundheitliche Beeinträchtigungen erfährt. Bei den befragten Arbeitsmigrant/innen sind vier Männer – von insgesamt zwölf Pensionist/innen – aus gesundheitlichen Gründen in Frühpension gegangen. Darüber hinaus kann eine Beurteilung des Gesundheitszustandes der Gesprächspartner/innen von Seiten der Verfasserin nicht getroffen werden. Es kann lediglich festgestellt werden, dass eine türkische Migrantin aufgrund einer Erkrankung Pflegegeld und mobile Pflege erhält.

Insbesondere im Krankheits- und Pflegefall besteht ein Bedarf an Unterstützung in der Bewältigung des Alltags. Dieser wird bei älteren Migrant/innen nahezu ausschließlich informell abgedeckt. Der Familie kommt hier eine wesentliche Rolle zu. Soziale Dienste werden kaum beansprucht (vgl. Reinprecht 2006: 20).

Tochter von Frau J.: „Wir werden uns das auf die drei Töchter aufteilen. Zuerst werden wir schauen, dass wir das unter uns regeln. Bei uns gehört es sich, dass die Kinder das machen. Wenn ich meine Mutti ins Altersheim geben würde, hätte ich ein schlechtes Gewissen. Außerdem würden unsere Bekannten sagen: ‚Schau, die kümmern sich nicht!’ Das ist das letzte, wenn wirklich keiner Zeit hat.“

Im Experteninterview bestätigte sich, dass viele der älteren Migrant/innen den Weg in Alten- und Pflegeheime auch aus kulturellen Gründen erst gar nicht finden. Es bestehe zwar der überwiegende Wunsch, durch die eigenen Kinder gepflegt zu werden, doch werde dies immer problematischer, nicht zuletzt aus finanziellen Gründen, da ein Großteil der zweiten Generation berufstätig ist.

Unterschiede im Umgang mit älteren Menschen zwischen Österreich und ihrem Herkunftsland stellten zwei Drittel der Befragten dergestalt fest, dass in ihrer Heimat diese Personen eine höhere Wertschätzung erfahren. Insbesondere im türkischen Kulturkreis ist es unüblich, Pflegebedürftige in ein Altersheim zu geben: Zum einen, weil sie dort großteils schlechte Bedingungen vorfinden und zum anderen, weil die Pflege oftmals durch die Familie übernommen wird.

Tochter von Frau K.: „In der Türkei wird die Familie sehr groß geschrieben. Bei uns werden die älteren Menschen nicht einfach ins Altersheim geschickt. Das ist eher selten. Wenn meine Mutter alt wird, würde ich sie nie ins Altersheim schicken. Sie wird bei mir einmal unterkommen, genau so auch mein Vater. Mein Bruder täte das auch nicht. In Österreich ist das anders. Die Familie wird einfach nicht so groß geschrieben. Dadurch werden auch viele Pflegeheime und Altersheime gebaut in Österreich, die sind supertoll, so was gibt es bei uns in der Türkei eher wenig, weil die älteren Menschen bei der Familie aufgehoben werden.“

Jene Kinder der Befragten, die bei den Gesprächen anwesend waren, gaben an, dass es für sie nicht in Frage käme, die Eltern im Bedarfsfall in ein Alten- oder Pflegeheim zu geben.

Die erwartete Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit durch die zweite Generation ist hoch. So meint etwa die Hälfte der Gesprächspartner/innen, dass ihre Kinder die Pflege durchaus übernehmen würden. Zwei türkische Befragte würden dafür sogar wieder in die Heimat zurückgehen, da dort die Tochter bzw. die übrige Verwandtschaft sie aufnehmen könnten. Der Wunsch nach Pflege durch die Kinder ist zwar bei allen Befragten vorhanden, auch wenn eine gewisse Änderung in der Einstellung der zweiten Generation, die hier in Österreich aufwuchs, bei einigen der Gesprächspartner/innen festgestellt wurde. Etwa die Hälfte der Interviewpartner/innen könnte sich vorstellen, im Bedarfsfall in ein Alten- oder Pflegeheim zu ziehen. Bei den übrigen Befragten besteht eine eher ablehnende Haltung gegenüber derartigen Einrichtungen.

Lebensqualität

In der Forschungsliteratur wird festgehalten, dass trotz vielfacher Beeinträchtigungen die subjektive Gesamteinschätzung der Lebenslage überwiegend positiv ausfällt. Dass im beruflichen und privaten Umfeld durchaus eine gewisse von den Interviewpartner/innen wahrgenommene Diskriminierung stattfand, bestätigten einige Befragte, wenngleich sich der Großteil als Migrant/in in Österreich grundsätzlich nicht schlechter als Person ohne Migrationshintergrund behandelt fühlt. Nach eigenen Angaben fühlen sich alle Gesprächspartner/innen wohl in Österreich. Die damalige Entscheidung, ihre Heimat zu verlassen, bewerten nahezu alle Befragten als guten Schritt, den sie nicht bereut haben.

Auch im Hinblick auf das Älterwerden ist eine überwiegend positive Grundhaltung festzustellen. Hinsichtlich der bestehenden Einrichtungen für Migrant/innen lässt sich ein gewisses Informationsdefizit seitens der Gesprächspartner/innen festhalten. Es zeigte sich zwar, dass die Befragten bis auf eine Ausnahme soziale Leistungen wie etwa das Pflegegeld zumindest kennen, jedoch würde nur ungefähr die Hälfte von ihnen diese in Anspruch nehmen. Zum Teil wird hier eine Haltung dergestalt zum Ausdruck gebracht, dass man etwa dem österreichischen Staat nicht zur Last fallen möchte.

Betont werden muss in diesem Zusammenhang noch einmal die hohe Familienzentrierung. In vielen Migrantenfamilien ermöglicht der Zusammenhalt über die Kernfamilie hinaus die Organisation des Alltagslebens. Die Familie gilt als Ort der Sicherheit und der Wahrung der Identität.

Nicht unerwähnt bleiben soll in diesem Zusammenhang der unterschiedliche zivilisatorische Hintergrund. Die Diskussion über kulturelle Probleme meint in Wahrheit nur jene Kulturen, die eine frühere Stufe der Gesellschaftsentwicklung darstellen (vgl. Waldhoff 1993: 176). In den Herkunftsländern der Zugewanderten, wie etwa der Türkei, dominieren die Fremdzwänge, dagegen verschiebt sich in den Einwanderungsländern die Balance in Richtung eines selbststeuerungsdominierten Verhaltens. In letzteren bildet sich eine Abwehrformation, die versucht, die moderneren urbanisierten, industriegesellschaftlichen Verhaltensmuster gegenüber den älteren agrargesellschaftlichen zu verteidigen (vgl. Waldhoff 1993: 170). Als Beispiel für die symbolische Ebene der Abwehr gilt die Haltung von Einwanderungsgesellschaften, dass man so tun könne, als habe die Herausforderung der Einwanderung nicht wirklich stattgefunden, wenn jeder seine eigene Kultur behält (vgl. Waldhoff 1993: 175).

Dass sie ein Leben in zwei Kulturen führen, die sich schwer vereinbaren lassen, haben alle türkischen Gesprächspartner/innen zugestanden. Im Laufe der Zeit haben sie sich aber angepasst und nach eigenen Angaben keine Probleme damit. Die Interviewpartner/innen aus dem ehemaligen Jugoslawien meinen, keine Unterschiede zwischen den Kulturen ausmachen zu können bzw. sich eher der österreichischen Kultur angenähert zu haben. Nur zwei Befragte sprachen in dem Zusammenhang davon, sich in ihrem Verhalten nach dem jeweiligen Aufenthaltsort zu richten.

Potentiale und Ressourcen beim Altern in der Migration

Migration wirkt nicht immer nur nachteilig auf den Alternsprozess ein. Ältere Migrant/innen entwickeln vielmehr Potentiale und Ressourcen, die wesentlich bei der Bewältigung des Alterns in der Fremde sind.

Größere familiäre Netzwerke entstehen: So verfügen insbesondere Personen aus der Türkei über große soziale Netzwerke. Die wesentliche unterstützende Funktion der Familie zeigt sich auch darin, dass erst das gemeinschaftliche Wirtschaften und der Zusammenhalt in der Familie Migration überhaupt möglich macht (vgl. Dietzel-Papakyriakou 2005: 399 f). Auch wenn eine Veränderung in den traditionellen Familienrollen festgestellt werden kann und ältere Migrant/innen von ihren Kindern möglicherweise nicht mehr die Hilfe erwarten können, die in ihrer Ursprungskultur selbstverständlich ist (oder war), so können sie doch mit der Unterstützung der zweiten Generation im Falle ihrer Pflegebedürftigkeit rechnen (vgl. Hohmeier 2000: 46).

Migrant/innen der ersten Generation bevorzugen zudem den Kontakt zu Landsleuten. Durch diese ethnische Infrastruktur wird ihnen ein Altern entsprechend ihren kulturellen Bedürfnissen und Altersbildern ermöglicht (vgl. Dietzel-Papakyriakou 2005: 401). Bei der Orientierung an traditionellen kulturellen Mustern kann die Religion eine besondere Rolle spielen. Diese dürfte eine wesentliche Funktion ausüben, um ein Sich-Fremd-Fühlen im Alter zu vermindern (vgl. Hohmeier 2000: 47).

Lebensplanung im Alter

Bleiben, zurückkehren oder pendeln? Diese Frage stellt sich früher oder später allen Migrant/innen, insbesondere nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben. Auch in den Mobilitätsmustern und im Wanderungsverhalten älterer Migrant/innen zeigen sich Potentiale, etwa indem Menschen mit Migrationshintergrund zwischen ihrem Herkunftsland und dem Aufnahmeland pendeln. Eine derartige Lebensweise kann entweder als Übergangslösung, bis eine endgültige Entscheidung über den Aufenthaltsort getroffen wurde, oder als Chance, die Vorteile beider Länder zu nutzen, bewertet werden (vgl. Dietzel-Papakyriakou 2005: 396).

Der anfängliche Wunsch, bald wieder in die Heimat zurückzukehren, war beim Großteil der befragten Arbeitsmigrant/innen vorhanden. Er wandelte sich aber im Laufe der Jahre und es kam nie zur Remigration. Erst mit Übertritt in den Ruhestand wird dies bei zwei Migranten der Fall. Es entsteht der Eindruck, dass sich die meisten Gesprächspartner/innen während der Zeit damit arrangiert haben, mehr oder weniger in Österreich zu bleiben. Die geplante Arbeitsmigration wurde mit den Jahrzehnten zur Migration. Die Gründe dafür, den Plan einer baldigen Rückkehr aufzugeben, sind vielfältig: die Familie kam nach und man wollte den Kindern die gute Schulbildung zukommen lassen; es gab keine passende Arbeit im Herkunftsland; man gewöhnte sich an den guten Lebensstandard hier in Österreich; ein Migrant wollte zuerst den Kredit eines Kollegen zurückzahlen.

Spätestens mit der Pensionierung stellt sich die Frage nach der weiteren Lebensplanung und damit einhergehend nach der Wahl des Aufenthaltsortes im Ruhestand. Die beiden bevorzugten Lebensformen im Alter sind bei den interviewten Arbeitsmigrant/innen der Verbleib in Österreich sowie eine bilokale Lebensweise.

Eine Bleibeorientierung ist bei vier Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien (darunter eine Frau) sowie bei drei Befragten aus der Türkei (darunter ebenfalls eine Frau) festzustellen. Ausschließlich soziale Gründe sind für diese Entscheidung maßgeblich: Es besteht eine hohe Bindung durch die zweite bzw. dritte Generation an Österreich. Zudem wurde das Aufnahmeland zur zweiten Heimat, in der auch die sozialen Leistungen, - insbesondere hinsichtlich des Gesundheitswesens - höher und besser sind als im Herkunftsland. Nahezu alle Interviewpartner/innen aus dem ehemaligen Jugoslawien sowie ein Mann mit türkischem Migrationshintergrund betonten die starken Veränderungen im Heimatland und die damit einhergehende Entfremdung zum Herkunftskontext. Dies macht sich auch darin bemerkbar, dass diese Personen bereits vor geraumer Zeit ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgegeben haben.

Eine Rückkehrorientierung ist lediglich bei zwei Männern aus Kroatien und Bosnien vorhanden. Die Gründe für die Rückkehr in die Heimat sind unterschiedlich: Eine wesentliche Rolle spielen hier wieder soziale Gründe durch die Bindung an die Familie, die in diesen Fällen zum Großteil im Ursprungsland lebt. Beide Befragte besitzen zudem dort Immobilien. Für die Entscheidung, in das Herkunftsland zurückzugehen, sprechen auch kulturelle Gründe: Zum einen die Bindung an die Heimat, die sich unter anderem auch daran zeigt, dass beide Männer nie die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt haben, obwohl ein Bosnier durchaus eine gewisse Zerrissenheit einräumt; zum anderen sprach ein Befragter die Thematik des Sterbens in der Heimat an.

In den eigenen Forschungsergebnissen ist ein gewisser Trend zur Bilokalität festzustellen, insbesondere im türkischen Kulturkreis. So verfügen fünf Befragte aus der Türkei (darunter zwei Frauen) und ein Kroate über eine doppelte Lebensplanung, gekennzeichnet durch ein Pendeln zwischen dem Herkunfts- und dem Aufnahmeland. Diese bilokale Lebensweise zeigt sich bei den türkischen Interviewpartner/innen dadurch, dass sie jeweils die Hälfte des Jahres in Österreich bzw. der Türkei verbringen. Jener Kroate fährt – mehrmals und so oft es geht – in die Heimat zurück. Eine derartige Lebensweise ist dem Anschein nach eine Alternative zu der Entscheidung für Rückkehr oder Verbleib. Die Gründe dafür sind vielfältig, allen voran sozialer Natur: Pendelmigration ermöglicht, die Kontakte einerseits zur zweiten bzw. dritten Generation, die zum Großteil in Österreich lebt, und andererseits zur restlichen Verwandtschaft im Herkunftsland aufrechtzuerhalten. Ähnliches gilt für den Freundeskreis, den sie sich im Laufe der Jahre in beiden Ländern aufgebaut haben. Für einen Aufenthalt in Österreich sprechen auch die besseren sozialen Leistungen hier, insbesondere das gute Gesundheitswesen. Materielle Gründe wie etwa, dass durch ein Leben in beiden Ländern ein besseres Auskommen mit der oftmals niedrigen Pension möglich wird, sowie die Nutzung von materiellem Besitz im Herkunftsland sind ebenfalls entscheidend. Auch Heimweh wurde als Grund genannt, ebenso das bessere und gesundheitsförderndere Klima im Ursprungsland. Zwei Männer und eine Frau aus der Türkei, die eine derartige bilokale Lebensweise führen, sind im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft.

5.2 Resümee

Grundsätzlich fühlen sich die befragten Arbeitsmigrant/innen nicht nur aufgrund der guten sozialen Leistungen und des gesicherten Einkommens im Alter in Österreich gut aufgehoben. Generell ist eine eher positive Einstellung zum Älterwerden festzustellen. Zum Teil besteht ein (starker) Bezug zu Österreich trotz des ursprünglich kurzfristig geplanten Aufenthaltes. Dieser Bezug äußert sich in der Annahme der österreichischen Staatsbürgerschaft bei sieben Befragten und der Gründung einer Familie in Österreich. Bei lediglich drei Migrant/innen lebt zumindest ein Teil der Kinder wieder im Ursprungsland. Nichtsdestotrotz besteht überwiegend eine Verbundenheit zum Herkunftsland, aufrechterhalten durch mehr oder weniger regelmäßige Aufenthalte – nicht zuletzt um die dort lebende Verwandtschaft zu besuchen – und Immobilienbesitz.

Gerade im Alter zeigt sich die hohe Bedeutung der Ressource Familie. Dies wird darin sichtbar, dass nahezu alle der befragten Arbeitsmigrant/innen versuchen, ihren Lebensabend in der Nähe ihrer Kinder bzw. Enkelkinder zu verbringen. Um eine Balance zwischen der Kernfamilie in Österreich und der oftmals im Herkunftsland ansässigen übrigen Verwandtschaft zu erreichen, verfügt etwa die Hälfte der Interviewpartner/innen über eine dementsprechend doppelte Lebensplanung, die sich durch eine bilokale Lebensweise ausdrückt.

Gedanken darüber, was im Falle der eigenen Pflegebedürftigkeit geschehen wird, haben sich fast alle Gesprächspartner/innen gemacht. Etwa die Hälfte der Befragten könnte sich vorstellen, in diesem Fall in ein Alten- oder Pflegeheim zu gehen. Es entstand jedoch der Eindruck, dass sie sich möglichst gute und lange Gesundheit wünschen und im Bedarfsfall der Pflege durch die eigenen Kinder den Vorzug geben würden. Mehrere Migrant/innen gaben an, dass die zweite Generation ihre Pflege und Betreuung ohne weiteres übernehmen würde, was auch von den Kindern, die bei den Interviews anwesend waren, bestätigt wurde. Inwieweit dieses Einverständnis bei jenen Kindern, die nicht bei den Gesprächen zugegen waren, tatsächlich vorliegt, konnte nicht geklärt werden. Einige Befragte stellten jedoch diesbezüglich eine Einstellungsänderung bei der zweiten Generation fest, die in Österreich aufgewachsen ist.

[5] Ausschlaggebend für die Alterseingrenzung ab 50 Jahren war, dass Migrant/innen früher als Personen ohne Migrationshintergrund Problemen des Älterwerdens ausgesetzt sind (vgl. Reinprecht 2006: 21).

[6] Prozess der ethnischen Identitätsbildung (subjektives Zugehörigkeitsgefühl zu einer Gruppe etwa durch Sprache, Tradition etc.) (vgl. Rompel 2008: 658)

Im Ausland geborene Bevoelkerung nach Einreisejahr und Geburtsland

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