Europäischer Flüchtlingsfonds (EFF III)
Aus den Mitteln dieses Fonds werden Maßnahmen aus den Bereichen Aufnahme und Integration dauerhaft bleibeberechtigter Personen gefördert.
Als zentrale Anlauf- und Servicestelle für Antragsteller/innen und Interessierte ist der ÖIF für Bewertung, Verwaltung und Kontrolle der eingereichten Projekte verantwortlich.
Zielgruppe und Maßnahmenbereiche
Zielgruppe
- Asylwerber/innen
- Subsidiär Schutzberechtigte
- Asylberechtigte
Im Gegensatz zum Vorgängerfonds EFF II sind freiwillige Rückkehrer/innen nicht Zielgruppe des EFF III. Übergreifende Maßnahmen können als Resultat der Differenzierung in vier Fonds aus den Mitteln des EFF III ebenfalls nicht mehr gefördert werden.
Maßnahmenbereiche
- Maßnahme 1: Psychologische und psychotherapeutische Betreuung
- Maßnahme 2: Unterstützung zur Durchführung von Überstellungen nach der Dublinverordnung
- Maßnahme 3: Projekte zur Information der ortsansässigen Bevölkerung
- Maßnahme 4: Beratung im asylrechtlichen Verfahren
- Maßnahme 5: Starthilfe zur Integration
- Maßnahme 6: Ausbau der sprachlichen Kompetenz
- Maßnahme 7: Arbeitsmarktintegration
- Maßnahme 8: Qualitätssicherung und Strukturverbesserung der Asylverwaltung
- Maßnahme 9: Länderdokumentation und Länderinformation zur Unterstützung im Asylverfahren
Bewerbungsmodalitäten
Informationen über Bewerbungsmodalitäten für Projekte bei den Europäischen Fonds erfahren Sie hier.
Kontakt
Mag. Bernd Brünner, M.A.I.S.
Leiter Team Europäische Fonds
Tel.: 01/710 12 03 - 161
Fax: 01/710 12 03 - 561
E-Mail: ef(at)integrationsfonds.at
MitarbeiterInnen
Die MitarbeiterInnen des Teams Europäische Fonds finden Sie hier.

