Den meisten Instituten wurden nun schon die neuen Zugänge zu ZertOnline übermittelt. An dieser Stelle möchte ich deshalb meinen Dank für die gute Kooperation mit dem ÖIF bei der Einführung dieser Plattform aussprechen. Auch möchte ich mich nochmals für die zahlreiche Teilnahme an unserer Informationsveranstaltung in Wien bedanken.
Um Sie auf dem aktuellen Stand zu halten werden wir hinkünftig dies E-Mail Informationen unter dem Titel „ZertifizierungsUpdate“ aussenden. Sie erhalten darin wichtige Information zu Abwicklung und Administration der Deutsch-Integrationskurse und ÖIF-Tests. Wir ersuchen Sie dabei auch sicherzustellen, dass diese Information an alle Ihre Standorte gelangt.
Folgende Punkte sind uns heute wichtig an Sie zu kommunizieren:
Prüfungen:
- Wir ersuchen Sie in Hinkunft genau auf die richtige Eingabe der Daten von Prüfungskandidat/innen zu achten. Besonders die Schreibung der Namen und die richtige Eingabe des Geburtsdatums ist dabei äußerst wichtig. Sollte aufgrund eines Eingabefehlers, der nicht vom ÖIF verursacht wurde, ein Zertifikat oder Zeugnis neu ausgestellt werden müssen, muss der ÖIF eine Servicegebühr von € 15,-- verlangen. Die Daten von Kandidat/inn/en können bis zu einem Tag vor der Prüfung in ZertOnline eintragen werden.
- Wenn Prüflinge bis zum Prüfungsdatum nicht im ZertOnline eingetragen wurden, wird die Prüfung hinkünftig vom ÖIF nicht abgerechnet!
- Alle Kandidat/inn/en die keinen Gutschein des ÖIF (ausgegeben von der Niederlassungsbehörde) erhalten haben, sind bei der Eingabe als „Staatsbürgerschafts“ Kandidat/inn/en zu bezeichnen. Der ÖIF muss hier die gewohnte Lizenzgebühr von € 30,-- verrechnen.
- Bewertungsbögen zu ÖIF-Tests müssen vom Kursträger selbst lesbar und vollständig ausgefüllt werden. Auch der Institutsstempel darf nicht fehlen. Außerdem ist auch hier auf eine richtige Namensschreibung zu achten!!
- Prüfungen sind ab sofort drei (3) Wochen vor der Prüfung zu melden. Eine spätere Meldung außerhalb von ZertOnline wird nicht mehr akzeptiert. Die Anzahl der angeforderten Unterlagen ist danach nicht mehr änderbar. Aus diesem Grund sollte der Schätzwert ausreichend angenommen werden.
- Leere (unbenützte) Prüfungsunterlagen müssen unbedingt an den ÖIF retourniert werden!!!
- Die ausgefüllten Gutscheine müssen unbedingt zusammen mit den Prüfungsunterlagen an den ÖIF übermittelt werden.
- Sollte eine Abrechung über den Teilnehmer (IV-Teilnehmer) erfolgen, muss auch das Datenblatt für Bankangaben für die ordnungsgemäße Abrechnung mit übermittelt werden!
- Die Kurszahl aus dem ZertOnline muss auf den Gutscheinen vermerkt werden.
- Wenn Kurse nicht gemeldet sind, ist eine Abrechnung keinesfalls möglich!
- Bei der Überweisung von Prüfungsgebühren ist die vollständige Geschäftszahl des ÖIF in jedem Fall anzuführen!
- Es werden hinkünftig keine schriftlichen Bestätigungen mehr für Kurse und Prüfungen versandt. Wenn wir Ihre Meldung zur Kenntnis genommen haben, sehen Sie dies auf ZertOnline. Der Kurs bzw. die Prüfung erscheint dann als bestätigt auf.
Wir bedanken uns bereits jetzt für die Beachtung dieser Vorgaben um eine erfolgreiche und rasche Zusammenarbeit mit Ihnen garantieren zu können.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr ÖIF-Zertifizierungsteam!
Mag. Stefan OnzekÖsterreichischer Integrationsfonds, A-1030 Wien, Schlachthausgasse 30Tel.: +43 (0)1 7101203 - 162, Fax: +43 (0)1 7101203 - 562 www.integrationsfonds.at Integration fördern. Chancen sichern.
