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Newsletter

  1. Nachfolge von Stefan ONZEK
  2. Datenerfassung Lehrkräfte / Neu Zertifizierung von Lehrkräften 
  3. Bearbeitungsfrist für Prüfungsbögen / Abrechnungen
  4. Eingabe von Kurszeiten in ZertOnline
  5. Prüfungen in Gutscheine eintragen
  6. Kostenrefundierung und Maximalbeträge
  7. Lebensläufe von zu zertifizierenden Lehrkräften

Ad 1) Nachfolge von Stefan ONZEK

Diesen Newsletter möchten wir zunächst zum Anlass nehmen, meine Nachfolgerin für alle rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit dem Team Zertifizierung, Mag. Mariane Probst, vorzustellen.

Sie hat vor einem Jahr ihr Studium der Rechtswissenschaften in Wien beendet und beginnt ihre Stelle beim Österreichischen Integrationsfonds mit 1. April 2008. Frau Probst wird im Bereich Sprache und Beruf, speziell  im Team Integrationsvereinbarung und frühe Sprachförderung tätig werden. Die Leitung dieses Teams wird bis auf Weiteres von Frau Beatrix Lewandowski (Stv. Geschäftsführerin) selbst übernommen.

Mariane Probst wird nicht nur die Agenden Zertifizierung und frühe Sprachförderung von Anfang an übernehmen, sondern auch die Bearbeitung von allgemeinen Rechtsfragen im ÖIF. Sie wird überdies auch in der direkten Beratung der Asylberechtigten und MigrantInnen im Integrationszentrum  Wien Schlachthausgasse tätig sein.

Ad 2) Datenerfassung Lehrkräfte / Neu Zertifizierung von Lehrkräften

Es sollen in Zukunft Informationen des ÖIF nicht nur den zertifizierten Kursträgern, sondern auch direkt den zertifizierten Lehrkräften zukommen: Dies werden insbesondere Einladungen zu Weiterbildungsveranstaltungen und Informationen, die Kurse  und vom ÖIF neu entwickelte Kursmaterialien betreffen, sein. Seitens des Bereichs „Österreich“ sollen den Lehrkräften künftig überdies unser Magazin Fokus, allgemeines Infomaterial zum Österreichischen Integrationsfonds und Einladungen für Veranstaltungen zukommen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen haben wir deshalb ein neues Formular entworfen. Wir ersuchen Sie, dieses Formular allen bereits zertifizierten Lehrkräften zukommen zu lassen und ausgefüllt an uns zu retournieren (Per FAX, E-Mail oder postalisch). Sollten Lehrkräfte es wünschen, dass der ÖIF Ihnen oben beschriebene Informationen zukommen lässt, ersuchen wir diese auch die Datenschutzerklärung am Formular zu unterzeichnen.

Das Formular finden Sie wie gewohnt:

  • im Hilfebereich zu ZertOnline
  • im Downloadbereich auf www.integrationsfonds.at

Ad 3) Bearbeitungsfrist für Prüfungsbögen / Abrechnungen

Überdies wollen wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitung der zurückgesandten Prüfungen und Gutscheine (Abrechung und Zeugnisausstellung) bis zu drei Wochen ab Einlangen beim ÖIF dauern kann, weshalb wir Sie bitten, dies auch den KandidatInnen mitzuteilen.

Ad 4) Eingabe von Kurszeiten in ZertOnline

Oftmals werden die Kurszeiten bei der Meldung in ZertOnline verkürzt gespeichert. Aus diesem Grund ersuchen wir Sie dringend keine ausführlichen Beschreibungen zu verwenden. Bitte verwenden Sie Abkürzungen, um die vorgegebene Zeichenanzahl nicht zu überschreiten und halten Sie den Inhalt kurz und prägnant: Bezeichnen Sie beispielsweise die Kurszeiten mit  „Do“ nicht jedoch mit „Donnerstag“, ersetzen Sie „von“ und „bis“ durch „-„!, benutzen Sie „Wochentags“ oder führen Sie konkrete Tage zB. Mo, Mi, Fr (8-12), Jeder Do 18-22 Uhr an.

Ad 5) Prüfungen in Gutscheine eintragen!!!

Aus Gründen der besseren Durchführbarkeit der Kostenerstattung durch unser Team ist es unerlässlich, dass die abgelegten Prüfungen in den Gutschein eingetragen werden. Bitte die Kurszahl auch bei alten Gutscheinen anmerken!

Ad 6) Kostenrefundierung und Maximalbeträge

Zur nochmaligen Klarstellung der gesetzlichen Bestimmungen über die Kostenrefundierung!

Beachten Sie bitte, dass der einzelne Kursteilnehmer mittels Gutschein bei einem Ausmaß von 300 absolvierten Kursstunden lediglich einen Ersatzanspruch in Höhe von 50 % der von ihm bezahlten Kursgebühren hat, maximal aber einen Ersatzanspruch in Höhe von EUR 750,--. Dies ergibt aber auch einen maximalen Betrag von EUR 2,50 pro Kursstunde!

Diesbezüglich entstehen jedoch des Öfteren Missverständnisse seitens der Kursteilnehmer, die davon ausgehen, dass sie 50% der Kurskosten, jedenfalls jedoch EUR 750,-- ersetzt bekommen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Maßgeblich ist ein Betrag in Höhe von maximal EUR 2,50 pro Kurseinheit. Schwierigkeiten entstehen überwiegend bei hochpreisigen Kursträgern.

Ad 7) Lebensläufe von zu zertifizierenden Lehrkräften

Lebensläufe von Lehrkräften, die zertifiziert werden sollen, bei denen aber noch Unterlagen ausständig sind, werden nur noch maximal zwei Monate in Evidenz gehalten. Danach müssen Sie uns ALLE Unterlagen erneut übermitteln. Dies ist erforderlich, da die hohe Anzahl an ausständigen Unterlagen ansonsten nicht mehr administrierbar ist.