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IV Newsletter 1/09

1. Newsletter 2009 des Teams Integrationsvereinbarung  

1)        Personelles
2)        ÖIF- Test Prüfungsablauf
3)        Technische Probleme ZertOnline
4)        Bestätigung der Prüfungsmeldungen
5)        Übersenden der Prüfungsunterlagen
6)        Bestätigung der Kursmeldungen
7)        Eintragen der Prüfungsbeginnzeiten
8)        Aktualisierung der zertifizierten Lehrkräfte
9)        Problem Höraufnahmen
10)      Wiener Sprachgutscheins in Kombination mit dem ÖIF- Gutschein

1) Personelles

Ich heiße Michael Schnedhuber und werde Frau Mag. Mariane Rericha, die sich ab 1. Juni 2009 in Karenz befindet, vorübergehend vertreten. Ich habe in Graz Jus und Geschichte studiert und werde beim ÖIF als Leiter des Teams Integrationsvereinbarung, sowie als Ansprechpartner für ÖIF- interne juristische Fragen, tätig sein.

Da uns Frau Mag. Viktoria Grgurin mit Ende April verlassen hat, wurde das Team IV und das Team Sprache von Frau Mag. Christine Powischer verstärkt, die somit auch für die Testkontrollen und Evaluierungen zuständig sein wird. Frau Mag. Christine Powischer hat in Wien Anglistik studiert und war die letzten fünf Jahre als DaF-Trainerin tätig.

2) ÖIF- Test Prüfungsablauf

Es ist wiederholt vorgekommen, dass manche Teile der mündlichen Prüfung nicht durchgeführt worden sind. Es ist uns vor allem aufgefallen, dass in jenen Fällen, in denen der/ die Prüfungskandidat/in den schriftlichen Teil nicht bestanden hat, der mündliche Teil der Prüfung nicht mehr durchgeführt wurde. Der ÖIF- Test besteht aus vier Modulen (Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen), die alle durchzuführen sind.

Wir weisen Sie darauf hin, die Prüfungsabläufe genau einzuhalten und alle Teile der Prüfung durchzuführen.

3) Technische Probleme ZertOnline

Damit es im Falle von technischen Schwierigkeiten mit ZertOnline nicht zu einer Versäumnis der Prüfungs- oder Kursmeldungen kommt, ist es natürlich möglich, uns am selben Tag ein E-Mail über die gewünschte Anmeldung zu übersenden.

4) Bestätigung der Prüfungsmeldungen

Es ist in letzter Zeit von Seiten der Kursinstitute zu vermehrten Anfragen gekommen, ob das Team IV die Prüfungsmeldungen nicht zu einem früheren Zeitpunkt als bisher bestätigen könnte, da dies für die Institute ein höheres Maß an Sicherheit bringen würde. Bisher war es seitens des Teams IV üblich, die Prüfungsmeldungen spätestens mit dem Versenden der Prüfungsunterlagen zu bestätigen (d.h. ungefähr 3 Wochen vor dem Prüfungstermin).

Wir werden uns aber in Zukunft bemühen, die Prüfungsmeldungen bereits vor diesem Zeitpunkt zu bestätigen und Sie darüber auch per E-Mail in Kenntnis zu setzen.

5)   Übersenden der Prüfungsunterlagen und Refundierung der Kurskosten

Auf der anderen Seite ersuchen wir Sie, die Prüfungen bereits unmittelbar nach der abgehaltenen Prüfung an uns zu übermitteln, dies vor allem dann, wenn an der Prüfung Personen teilgenommen haben, die ihr Zertifikat zur Wahrung einer Frist bei der Behörde vorlegen müssen.

Tatsächlich kommt es nämlich sehr oft vor, dass die Prüfungsunterlagen erst bis zu einem Monat nach dem Prüfungstermin bei uns einlangen. Die Prüfungsunterlagen werden von uns nach dem Tag des Einlangens und der Vollständigkeit abgerechnet, d.h. je länger Sie mit dem Übersenden der Prüfungsunterlagen warten, desto später können wir die Prüfung abrechnen bzw. wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, warten wir mit der Abrechnung so lange, bis alle Unterlagen bei uns eingetroffen sind.

Es liegt also in der Verantwortung des Kursträgers, und nicht wie des Öfteren den Prüfungskandidat/innen kommuniziert des ÖIF, wenn die Abrechnung der Prüfung und daraus resultierend die Refundierung der Kosten sowie die Ausstellung der Zeugnisse länger dauert.

6) Bestätigung der Kursmeldungen

Zur Klarstellung möchten wir Sie noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Deutsch-Integrationskurse vor Beginn, während der Laufzeit, aber spätestens am letzten Tag des Kurses bei uns gemeldet werden müssen.

Kurse, die uns nicht gemeldet worden sind, aber in den Gutschein eingetragen wurden, können von uns nicht abgerechnet werden. Um den Kursteilnehmern einen finanziellen Nachteil zu ersparen, bitten wir Sie genau darauf zu achten, die Kurse rechtzeitig zu melden.

Des Weiteren möchten wir Sie auch darauf aufmerksam machen, dass gemeldete Kurse, die jedoch tatsächlich nicht stattfinden, von Ihnen unbedingt im ZertOnline storniert werden müssen.

7) Eintragen der Prüfungsbeginnzeiten

Bezüglich der Prüfungsanmeldungen möchten wir Sie außerdem bitten, die genaue Uhrzeit, zu der die Prüfung beginnt, ins Anmerkungsfeld einzutragen.

8) Aktualisierung der zertifizierten Lehrkräfte

Um unsere Kontaktdatenbank immer auf dem neuesten Stand zu halten, ersuchen wir Sie uns jene zertifizierten Lehrkräfte, die nicht mehr an Ihrem Institut tätig sind, in regelmäßigen Abständen (z.B. jedes Monat) zu melden.

9) Problem Höraufnahmen

In letzter Zeit kam es vor, dass Höraufnahmen in beschädigtem oder unverständlichem Zustand bei uns eingetroffen sind. Gemäß § 8 Abs. 3 der IV-V 2005 ist der ÖIF verpflichtet, die übermittelten Prüfungsarbeiten und Prüfungsergebnisse der Deutsch-Integrationskurse zu überprüfen. Wir bitten Sie, Höraufnahmen in technisch funktionierendem und akustisch verständlichem Zustand an uns zu übermitteln, da wir ansonsten die betreffenden Prüfungen nicht anerkennen können.

Weiters möchten wir Sie bitten, die Höraufnahmen - wenn möglich - auf CD oder elektronisch im mp3-Format zu schicken. Auf diese Weise können wir die Prüfungen schneller bearbeiten.

10) Wiener Sprachgutschein in Kombination mit dem ÖIF- Gutschein

Derzeit besteht im Bundesland Wien Unklarheit hinsichtlich der Abrechnung des Wiener Sprachgutscheines in Kombination mit dem ÖIF-Gutschein. Bisher wurde es seitens des ÖIF so gehandhabt, dass der Wiener Sprachgutschein zuerst von den gesamten Kurskosten abgezogen wird und erst dann der ÖIF-Bundesgutschein verrechnet werden kann. Die MA 17 geht jedoch, wie uns erklärt wurde, von einer anderen Art der Abrechnung aus.

Aus diesem Grund haben wir mit der MA 17 Kontakt aufgenommen, um zu klären, welche Art der Verrechnung nun zur Anwendung kommen soll. Unser Ziel ist es, zu einer einheitlichen Verrechnungsart zu gelangen, da auf diese Weise Ungerechtigkeiten gegenüber den Kursteilnehmern sowie den Instituten vermieden werden sollen. Sobald wir diese Angelegenheiten mit der MA 17 abgeklärt haben, werden wir Sie in einem E-Mail über den endgültigen Verrechnungsmodus informieren...

Ich möchte mich für Ihre Kooperation bedanken, übersende Ihnen herzliche Grüße, und freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

 

Michael Schnedhuber und das Team Integrationsvereinbarung