- ÖiF- Gutschein Neu ab 1. August 2008
- Anmeldungsmodus zu Deutsch- Integrationsprüfungen
- Ersatz- Prüfungsunterlagen
- Gutscheine und Prüfungsunterlagen
- Richtlinien zur Einsicht in die Prüfungsunterlagen
- Abgelaufene Gutscheine- Prüfungsgebühr
- „Verlängerung“ des Gutscheines
- Voraussetzungen zur Zertifizierung von Lehrkräften
- Liste der anerkannten DaF/ DaZ- Ausbildungen
- Einladung zur Eröffnung des Integrationszentrums Wien
Ad 1) ÖIF- Gutschein Neu ab 1. August 2008
Das Bundesministerium für Inneres hat in Zusammenarbeit mit dem Team Integrationsvereinbarung ein Schreiben an die Niederlassungsbehörden gerichtet, dass ab 1. August 2008 nur mehr die seit 1. Jänner 2008 im Umlauf befindlichen Gutscheine ausgegeben werden dürfen.
Dies vor allem aus dem Grund, weil es in den letzten Monaten wieder verstärkt zu gravierenden Fehlern bei der Ausstellung der Gutscheine seitens der Niederlassungsbehörden gekommen ist. Wiederholt wurden Gutscheine ausgestellt, die anstelle der richtigen 2- Jahresfrist, mit einer Frist von drei, vier oder fünf Jahren versehen waren.
Auf dem Gutschein NEU ist nun lediglich das Ausstellungsdatum auszufüllen und die Frist binnen derer der Gutschein abläuft, jedoch nicht mehr.
Zu Ihrer Information befindet sich ein Ansichtsexemplar des Gutscheines NEU diesem Newsletter im Anhang.
Ad 2) Anmeldungsmodus zu Deutsch- Integrationsprüfungen
Erneut möchten wir Ihnen aus aktuellem Anlass auch den Anmeldungsmodus zu den Deutsch- Integrationsprüfungen in Erinnerung rufen.
Die Meldung von Prüfungsterminen im ZertOnline hat unbedingt drei Wochen vor dem gewünschten Termin zu erfolgen.
Die Institute müssen zugleich mit der Online Kursmeldung:
- die Anzahl der Teilnehmer/innen die Namen der Teilnehmer/innen soweit bekannt
Dies ist notwendig, um die erforderliche Anzahl an Unterlagen übermitteln zu können.
Die Teilnehmeranzahl, die zu diesem Zeitpunkt gemeldet wird, darf im Nachhinein in keinem Fall erhöht werden.
Es können lediglich die Namen der Teilnehmer, wenn diese zum Zeitpunkt der Prüfungsmeldung noch nicht bekannt waren bis einen Tag vor der Prüfung ergänzt werden.
Wir ersuchen Sie höflichst dies auch zu tun, da für unser Team neben der Abrechnung aller aus Österreich einlangenden Prüfungen ein erheblicher Mehraufwand entsteht, wenn vor der Abrechnung auch noch die Namen der Teilnehmer an diversen Prüfungen einzutragen sind.
Diese Modalitäten sind unter allen Umständen einzuhalten, da der ÖIF in Zukunft wie in Vorarlberg im Mai 2008 bereits praktiziert, durchaus von seiner Berechtigung gemäß § 16 Abs 5 NAG idgF Gebrauch machen wird, die Zertifizierung zu entziehen, wenn die Lernziele, die Lehrmethode oder die Qualifikationen des Lehrpersonals nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen oder die Vorgaben für Kursmeldungen und Prüfungsmeldungen nicht genauestens eingehalten werden.
Ad 3) Ersatz- Prüfungsunterlagen
Noch einmal möchten wir auch darauf hinweisen, dass zu einem Prüfungstermin maximal 16 Teilnehmer geprüft werden dürfen, da eine Lehrkraft bei der mündlichen Prüfung maximal 8 Teilnehmerinnen prüfen soll. Das bedeutet, dass auch dann maximal 16 Teilnehmer/innen geprüft werden dürfen, wenn wir Ihnen zwei Ersatzunterlagen zuschicken.
Diese Ersatzunterlagen sind jedoch nur für den Fall gedacht, dass den Lehrkräften des Institutes beim Ausfüllen der Bewertungsbögen Schreibfehlerunterlaufen, nicht jedoch um diese für nachträglich hinzukommende Prüfungsteilnehmer, die zu diesem Prüfungstermin nicht gemeldet waren, zu verwenden.
Ad 4) Gutscheine und Prüfungsunterlagen
Aus aktuellem Anlass möchten wir noch einmal daran erinnern, wie die Weiterleitung der gelben ÖIF- Bundesgutscheine an den Österreichischen Integrationsfonds abzulaufen hat:
Der Teilnehmer wird bei der Prüfungsmeldung als IV- Teilnehmer gemeldet, sollte er die Prüfung bestehen, schicken Sie uns bitte die Prüfungsunterlagen mit dem Gutschein zur Kurskostenrefundierung. Zur Kurskostenrefundierung sind, wie gehabt, die Kurse, die Kursnummer und die Kurskosten in den Gutschein einzutragen.
Es ist sehr wichtig, dass der Gutschein mit dem Bewertungsbogen zu uns gelangt, weil ansonsten keine Kurskostenrefundierung stattfindem kann, da wir nicht wissen, dass der abzurechnende Teilnehmer in Besitz eines Gutscheines war.
Ad 5) Richtlinien zur Einsicht in die Prüfungsunterlagen
Es ist grundsätzlich möglich, zunächst beim Kursinstitut, solange sich die Prüfung noch dort befindet, Einsicht in die Prüfungsunterlagen bzw. Auskunft über die erreichte Punkteanzahl zu bekommen.
Sobald die Prüfung zur Abrechnung des Gutscheines an den Österreichischen Integrationsfonds übermittelt wurde, kann auch in unseren Räumlichkeiten Einsicht in die Prüfung genommen werden.
Einsicht in die Prüfungsunterlagen kann immer nur unter Aufsicht einer Lehrkraft beim Institut oder eines ÖIF- Mitarbeiters beim ÖIF genommen werden.
Es ist jedoch nicht erlaubt, die Prüfungsunterlagen zu kopieren oder mitzunehmen.
Abschließend möchten wir noch einmal daran erinnern, dass es Aufgabe des Kursinstitutes ist, die Teilnehmer über den Prüfungserfolg in Kenntnis zu setzen und nicht des ÖIF.
Wir würden Sie bitten, dies auch den Teilnehmern in dieser Form mitzuteilen.
Ad 6) Abgelaufene Gutscheine- Prüfungsgebühr
Alte Gutscheine – die noch aus der „IV-Alt“ vor 2006 stammen – müssen jedenfalls bei den Behörden (nicht beim ÖIF) umgetauscht werden.
Wenn ein Gutschein nicht umgetauscht werden kann, weil er beispielsweise abgelaufen ist, muss der alte Gutschein zusammen mit Prüfungsunterlagen an den ÖIF geschickt werden. Dies dient als Nachweis, dass die Prüfung für die Erfüllung der IV dient.
Der DIK wird in diesem Fall nicht abgerechnet, sondern es wird nur ein Sprachzertifikat ausgestellt.
Eine Prüfungsgebühr in Höhe von € 30 muss jedoch eingehoben werden.
Vorbeugend würden wir empfehlen, die Personen, die zu Ihrem Kursinstitut kommen, vor der Kursanmeldung:
zu fragen, ob Sie den Kurs und die Prüfung zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung ablegen wollen und ob Sie einen gelben ÖIF- Bundesgutschein besitzen zu überprüfen, wann der Gutschein ablaufen wird und ob das Datum zu dem der Gutschein ablaufen wird, auf dem Gutschein richtig ausgefüllt ist.
- bei Alpha- Kurs und anschließendem Deutsch- Integrationskurs: max. 3 Jahre
- bei Deutsch- Integrationskurs: max. 2 Jahre
(beide Fristen beginnen mit dem Ausstellungsdatum zu laufen)
Sollte der Gutschein in näherer Zukunft ablaufen und ist nicht zu erwarten, dass der Teilnehmer in diesem Zeitraum die Prüfung ablegen wird, so bitten wir Sie den Migranten auf diesen Umstand hinzuweisen, um allfälligen an Sie gerichteten Beschwerden vorzubeugen, wenn der Gutschein dann abgelaufen ist und keine Kurskosten refundiert werden können.
Sollte der Gutschein unrichtig ausgefüllt worden sein, bitten wir Sie den Migranten an die Niederlassungsbehörde zu verweisen, damit diese den Gutschein richtigstellt.
Wir wissen, dass dies einen Mehraufwand für Ihr Institut bedeutet, daher können die Teilnehmer jedoch in allen diesen Fragen auch an uns verweisen (Team Zertifizierung 01/ 712 10 03 DW 162) und wir werden versuchen ihre Fragen telefonisch zu beantworten.
Ad 7) „Verlängerung“ des Gutscheines
Sollten Gründe wie
- die Schwangerschaft einer Teilnehmerin/
- eine schwere Krankheit/
- ein mangelndes Deutschkursangebot
gegeben sein, die einen Teilnehmer an der Absolvierung der Prüfung auf A2 Niveau binnen Dauer der Gültigkeit des Gutscheines gehindert haben, so besteht seitens der Behörde gemäß § 14 Abs. 8 NAG die Möglichkeit, auf Antrag des Teilnehmers einen Aufschub zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung zu gewähren. Durch diesen Aufschub wird der Gutschein für maximal zwei Jahre „verlängert“.
Für eine solche Verlängerung ist jedoch unter allen Umständen ausschließlich die Behörde zuständig, nicht der ÖIF.
Ad 8) Voraussetzungen zur Zertifizierung von Lehrkräften
Lehrkräfte, die im Rahmen der Integrationsvereinbarung Deutsch- Integrationskurse abhalten und Prüfungen auf A2 Niveau abnehmen, müssen die Voraussetzungen des § 2 der Integrationsvereinbarungs- Verordnung erfüllen. Unter anderem müssen Sie auch die zwölfmonatige Unterrichtserfahrung in bi- und multilingualen Klassen nachweisen.
Auch in diesem Punkt möchten wir klarstellen, dass jede Lehrkraft zur Qualitätssicherung unserer ÖIF- Prüfung, unabhängig davon, ob sie als erstes oder als zweite Lehrkraft bei der Prüfungsanmeldung zur der Abnahme der Deutsch- Integrationskurse die zwölfmonatige Unterrichtserfahrung nachweisen muss.
Ad 9) Liste der anerkannten DaF/ DaZ- Ausbildungen
Abschließend möchten wir Ihnen die aktuelle Liste der anerkannten DaF/ DaZ- Ausbildungen zur Kenntnis bringen. Mit Nachweis dieser Ausbildungen sind die Voraussetzungen der Ziffer 1 des § 2 der Integrationsvereinbarungs- Verordnung erfüllt.
| Institution | Ausbildung | Umfang |
| Universität Wien | DaF-Schwerpunkt im Germanistikstudium Freie Wahlfächer Modul DaF | 16 SWS 24 SWS |
| Universität Graz | DaF Lehrgang | 60 ECTS |
| Universität Klagenfurt | DaF Lehrgang | 16 SWS |
| Universität Salzburg | Praxisfelderweiterung (nur in Kombination mit weiteren DaF-relevanten Kursen anerkannt) | 6 SWS |
| Universität Leipzig, Herder Institut | Bachelor Magister Artium Nebenfach Magister Artium Hauptfach | 180ECTS 36 SWS 72 SWS |
| Goethe Institut | Kurstyp A Kurstyp B | Fernstudium |
| Verband der Wiener Volksbildung | Lehrkurs für SprachkursleiterInnen Level 1 Lehrkurs für SprachkursleiterInnen Level 2 | 110 Std. 300 Std. |
| Pädagogische Akademie (Wien) | Akademielehrgang DaF/DaZ | 12 SWS |
Ad 10) Eröffnung des Integrationszentrum Wien
Mit der Eröffnung des Integrationszentrums Wien im April 2008, hat der Österreichische Integrationsfonds seine Leistungen im Raum Wien deutlich ausgebaut. Das Betreuungsangebot für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte umfasst finanzielle Unterstützungen, Wohnversorgung und Hilfestellung bei der Arbeitssuche durch das Jobcenter. Das IZ Wien ist montags bis donnerstags von 07.30 bis 19.30 und freitags von 07.30 bis 15.30 geöffnet.
Die Leiterin des Integrationszentrums Wien, Natalie Failla, MA, freut sich, Sie persönlich bei der offiziellen Eröffnungsfeier am 4. September 2008 um 15:00 Uhr in der Schlachthausgasse 30, 1030 Wien begrüßen zu dürfen. Lassen Sie sich von sehr guter Musik verzaubern und genießen Sie einen Nachmittag mit spannendem Unterhaltungsprogramm und internationalem Buffet.
Merken Sie sich bitte diesen Termin jetzt schon vor! Eine Einladung im finden Sie im Anhang!
