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Was ist die IV?

Die Integrationsvereinbarung (IV) dient der sprachlichen Integration von Migrant/innen, die sich dauerhaft in Österreich niederlassen wollen. Sie betrifft in der aktuellen Form Migrant/innen (Drittstaatsangehörige, d.h. Nicht-EU-Bürger/innen), die seit 1. Jänner 2006 ins Land gekommen sind. Mit der Unterzeichnung der Integrationsvereinbarung verpflichten sich Migrant/innen, innerhalb von fünf Jahren ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben.

Die Aufgabe des ÖIF im Rahmen der Integrationsvereinbarung

Der ÖIF ist für die Abwicklung der Integrationsvereinbarung verantwortlich. Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • die Zertifizierung von Instituten und Kursleiter/innen,
  • die Evaluierung von Kursen sowie
  • die Abrechnung des gelben Bundesgutscheins.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Welche Sprachkenntnisse müssen erreicht werden?

Das Ziel der IV sind Deutschkenntnisse auf A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Für Migrant/innen, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichend sind, gibt es spezielle, geförderte Sprachkurse. Diese Sprachkurse sind allerdings nicht verpflichtend.

Welche Kurse stehen zur Auswahl?

  • Alphabetisierungskurse für primäre und sekundäre Analphabet/innen. Letztere sind Personen, die lesen und schreiben können, aber das lateinische Alphabet nicht oder nur unvollständig beherrschen.
  • Deutsch-Integrationskurse für Migrant/innen, deren Sprachkenntnisse noch nicht auf A2-Niveau sind. Ziel dieser Kurse ist es, die Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu ermöglichen. 

Wer ist von der Integrationsvereinbarung ausgenommen?

  • Drittstaatsangehörige, die fünf Jahre nach Erteilung des Aufenthaltstitels noch unmündig, also jünger als 14 Jahre alt sind oder sein werden.
  • Drittstaatsangehörige, denen aufgrund ihres hohen Alters bzw. ihres schlechten Gesundheitszustandes die Erfüllung der Integrationsvereinbarung nicht zugemutet werden kann. Für diesen Punkt ist ein amtsärztliches Gutachten notwendig.

Was ist der ÖIF-Test?

Der ÖIF-Test ist eine Prüfung auf A2-Niveau. Der Test dauert 90 Minuten und überprüft Deutschkenntnisse in den Bereichen Sprechen, Hören, Lesen und Schreiben. Weitere Informationen zum ÖIF-Test finden Sie hier.  

Welche Unterstützung gibt es?

Migrant/innen können finanzielle Unterstützung in Form des gelben ÖIF-Bundesgutscheines erhalten. Die Niederlassungsbehörden – also Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft – geben den Gutschein unter bestimmten Umständen an so genannte Familienangehörige aus. Damit sind Ehepartner oder minderjährige Kinder von Österreicher/innen, Schweizer/innen, EWR-Bürger/innen und Drittstaatsangehörigen gemeint.

Für die Unterstützung mittels Gutschein gelten bestimmte finanzielle Obergrenzen und Fristen:

  • Alphabetisierungskurse: Teilnehmer/innen, die den Kurs innerhalb eines Jahres nach der Gutschein-Ausstellung erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten eine Förderung von maximal 75 Unterrichtseinheiten bzw. 375 Euro.
  • Deutsch-Integrationskurse: Teilnehmer/innen, die den Kurs innerhalb von zwei Jahren nach der Gutschein-Ausstellung bzw. nach Ende des Alphabetisierungskurses erfolgreich auf A2-Niveau abgeschlossen haben, erhalten eine Förderung von maximal 300 Unterrichtseinheiten bzw. 50 Prozent der Kurskosten, höchstens jedoch 750 Euro oder 2,50 Euro pro Unterrichtseinheit.

Rechenbeispiel: So funktioniert die Unterstützung

Sie besuchen einen Deutsch-Integrationskurs mit 300 Unterrichtseinheiten, für den Sie 1.000 Euro bezahlt haben. Ihr Gutschein wurde am 20. Mai 2006 ausgestellt. Am 15. April 2008 haben Sie erfolgreich Ihre Prüfung auf A2-Niveau bestanden. Da Sie den Kurs innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, war Ihr Gutschein noch gültig. Sie erhalten neben dem Kurszeugnis 50 Prozent Ihrer Kurskosten refundiert, also 500 Euro (50 Prozent von 1.000 Euro).

Achtung: Wenn Sie die Prüfung am 21. Mai 2008 oder später bestehen, ist Ihr Gutschein abgelaufen und Sie erhalten KEINE Kurskosten erstattet!

Kein Deutschkurs-Zwang

Migrant/innen sind nicht verpflichtet, einen Sprachkurs im Ausmaß von 300 Stunden zu besuchen. Sie haben auch die Möglichkeit keine Kurse oder solche mit weniger Unterrichtseinheiten zu besuchen. Die zertifizierten Kursinstitute bieten zu diesem Zweck verschiedene Module auf unterschiedlichem Sprachniveau an.

Haben Sie noch Fragen?

Werfen Sie einen Blick auf die FAQs bei den Downloads in der rechten Spalte.

Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen das Team Integrationsvereinbarung gerne zur Verfügung.

Mag. Mariane Rericha
Leiterin des Teams Integrationsvereinbarung
Schlachthausgasse 30, 1030 Wien
Tel.: 01/710 12 03 - 162
Fax.: 01/710 12 03 - 562
mariane.rericha(at)integrationsfonds.at