Integrationsförderung in Form von finanziellen Unterstützungen
Wir bieten unseren Kund/innen Integrations-Starthilfe in Form von finanziellen Unterstützungen. Die finanzielle Starthilfe kann in Form von Förderungen oder zinsenlosen Krediten geleistet werden. Es besteht dabei kein Rechtsanspruch.
Was wird unterstützt?
Wir fördern Maßnahmen zur
- sprachlichen Integration,
- beruflichen Integration und
- gesellschaftlichen Integration.
Details zu den Förderungen finden Sie hier.
Zielgruppe
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Migrant/innen aus Drittstaaten mit folgenden Aufenthaltstiteln:
- Aufenthaltstitel Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit (Imame)
- Niederlassungsbewilligung unbeschränkt (Sprachkurse nur ab B1-Niveau)
- Niederlassungsbewilligung Angehöriger
- Familienangehöriger (Sprachkurse nur ab B1-Niveau)
- Daueraufenthalt EG (Sprachkurse nur ab B1-Niveau)
- Niederlassungsbewilligung beschränkt
- Daueraufenthalt Familienangehöriger (Sprachkurse nur ab B1-Niveau)
- Aufenthaltskarte bzw. Daueraufenthaltskarte
- Österreicher/innen mit Migrationshintergrund, EU- bzw. EWR-Bürger/innen und Drittstaatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung beschränkt können wir auf Projektbasis fördern.
Voraussetzungen
- Unterstützungszeitraum:
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte: bis zu sechs Jahre nach erstmaliger Gewährung des Status
- Migrant/innen: keine zeitliche Einschränkung, Entscheidungen werden im Einzelfall gefällt
- soziale Bedürftigkeit
- Subsidiaritätsprinzip: Wir unterstützen im Rahmen unserer Angebote, wenn keine andere Institution diese Förderleistung erbringt.
- Die Förderungen sind freiwillig. Es gibt keinen Rechtsanspruch.
Unterlagen
Für ein Ansuchen auf finanzielle Unterstützung sind je nach gewünschter Unterstützung folgende Unterlagen vorzulegen:
- Kopie des Asylbescheids oder Konventionsreisepasses bzw. der gültigen Aufenthaltskarte
- aktuelle Einkommensbestätigung
- Kopie des aktuellen Meldezettels
- für die Refundierung von Rechnungen: saldierte Originalbelege
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder informieren Sie sich vor Ort im Integrationszentrum Wien!
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 7:30 bis 18:30 Uhr
Einstufungen für Deutschkurse (bitte zuerst Termin vereinbaren):
Dienstag, Donnerstag: 15:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt

Mag. Norbert Antel
Team Integrationszentrum Wien
Integrationsförderung
Schlachthausgasse, 1030 Wien
Tel.: 01/710 12 03 - 121
Fax.: 01/710 12 03 - 521
norbert.antel(at)integrationsfonds.at

Yasmin Shamoun
Team Integrationszentrum Wien
Integrationsförderung
Schlachthausgasse 30, 1030 Wien
Tel: 01/710 12 03 - 122
yasmin.shamoun(at)integrationsfonds.at

Taisa Schugaipova
Team Integrationszentrum Wien
Integrationsförderung
Schlachthausgasse 30, 1030 Wien
Tel: 01/710 12 03 - 124
taisa.schugaipova(at)integrationsfonds.at

