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Infos für Lehrkräfte

Alle Lehrpersonen, die Deutsch-Integrationskurse halten oder Prüfungen abnehmen, müssen vom ÖIF in die Datenbank aufgenommen werden.

Wer darf unterrichten?

Welche Bedingungen eine Lehrkraft erfüllen muss, ist in § 2 der Integrationsvereinbarungs-Verordnung definiert. Die Integrationsvereinbarung finden Sie unter "Downloads".

Wie kann ich mich als Lehrkraft in die Datenbank des ÖIF aufnehmen lassen?

Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, können Sie sich als Lehrkraft in die Datenbank des ÖIF aufnehmen lassen. In diesem Fall benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag zur Aufnahme von Lehrkräften in die Datenbank des ÖIF
  • Lebenslauf
  • Abschlussdiplom bzw. –zeugnis: Besuchsbestätigungen oder Seminarzeugnisse reichen nicht aus
  • Dienstbestätigung zum Nachweis der Unterrichtserfahrung in DaF oder DaZ

Welche Ausbildungen für Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache in jedem Fall zugelassen sind, können Sie in unserer immer aktuellen Liste der anerkannten DaF/DaZ-Ausbildungen nachlesen. Alle anderen Ausbildungen werden vom ÖIF im Einzelfall überprüft. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall den Studienplan, die Gesamtdauer und den Umfang der Praxisstunden.

Wer darf prüfen?

  • Prüfer/innen mit gültiger Prüferlizenz für den ÖIF-Test Neu und den DTÖ dürfen Prüfungen abnehmen.
  • Die Prüferlizenz können Sie durch erfolgreiche Teilnahme an den Prüferqualifizierungen erhalten.
  • Die Prüferlizenz ist 3 Jahre gültig. Sie müssen jedoch mindestens einmal pro Jahr eine Prüfung abnehmen.
  • Nach Ablauf der Lizenz können Sie diese durch Nachqualifizierungen verlängern lassen.
  • Das Kursinstitut hat die Möglichkeit, einen lizenzierten Prüfer bzw. eine lizenzierte Prüferin bei der jeweiligen ÖIF-Prüfung in seinem Kursinstitut selbst zu stellen. 

Bewertung der Prüfung

Die Bewertung der mündlichen Prüfungen erfolgt durch das Prüferteam unmittelbar nach der Prüfung vor Ort. Die Bewertung des schriftlichen Teils erfolgt zentral durch das lizenzierte Team der Bewerter/innen des ÖIF.

Wenn der ÖIF-Test bestanden wurde, wird dem/r Teilnehmer/in ein A2-Prüfungszeugnis ausgestellt. Wenn der DTÖ-Test auf A2-Niveau bestanden wurde, daher mindestens A2-Niveau im Modul Sprechen und entweder in den Modulen Hören/Lesen oder im Modul Schreiben erreicht wurde, wird ein A2-Prüfungszeugnis ausgestellt. Wenn der DTÖ-Test auf B1-Niveau, das heißt B1-Niveau im Modul Sprechen und entweder in den Modulen Hören/Lesen oder im Modul Schreiben erreicht wurde, wird ein B1-Prüfungszeugnis ausgestellt.

Bereit für den ÖIF-Test Neu ?

Sind Ihre Kandidat/innen ausreichend auf den ÖIF-Test vorbereitet? Oder sollten Sie Ihnen weitere Übungseinheiten empfehlen? Mit Hilfe unserer Einstufung können Sie überprüfen, ob Ihre Kandidat/innen das ÖIF-Testformat ausreichend beherrschen.

Sie finden die Einstufung hier.

Wann finden Prüferschulungen statt?

Die aktuellen Termine für Prüferschulungen für den DTÖ und ÖIF-Test Neu finden Sie hier.

DOKUMENTE

Laden Sie sich Informationsmaterial und Formulare im Download-Bereich herunter.