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Glossar

Das Glossar erklärt wichtige Begriffe rund um das Thema Integration und Migration:

A, B-D, E-F, G-I, J-M, N-P, Q-Z

A

Anerkennungsquote

Der Anteil positiv entschiedener Asylanträge an der Gesamtzahl der Entscheidungen in einem Jahr. Die Anerkennungsquote sagt aber nichts über die Gesamtzahl der gestellten Asylanträge aus.

Arbeitslosenquote (internationale Def.)

Umfasst all jene Personen, die zum Erhebungszeitpunkt weniger als eine Wochenstunde gearbeitet haben, in den vier Wochen davor aktiv eine Arbeit gesucht haben und für den Arbeitsmarkt verfügbar sind. Die Quote bezieht sich auf alle Erwerbspersonen zwischen 15 und 74 Jahren.

Arbeitslosenquote (nationale Def.)

Umfasst all jene Personen, die beim Arbeitsmarktservice (AMS) als arbeitslos registriert sind, ohne Personen in Schulungen oder Ausbildungen. Die Quote bezieht sich auf das "Arbeitskräftepotenzial", also die Summe der unselbstständig Erwerbstätigen plus der Arbeitslosen.

Armut, manifeste 

Von manifester (sichtbarer) Armut betroffen sind Personen, die angeben, sich zwei oder mehr essenzielle Dinge des täglichen Lebens nicht leisten zu können. Darunter fallen etwa angemessenes Heizen, Miete, Arztbesuche, unerwartete Reparaturen, Kleidung oder Lebensmittel.

Armutsgefährdung (Armutsrisiko)

Armutsgefährdet sind jene Personen, deren jährliches Äquivalenzeinkommen (=gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen) unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle von 60 Prozent des Medianeinkommen liegt, wobei Sozialleistungen und Pensionen nicht berücksichtigt werden.

Asylberechtigte

Asylberechtigte sind Personen, die in Österreich Asyl erhalten haben. Sie sind somit Flüchtlinge im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention und werden in ihrem Heimatland z.B. wegen ihrer Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt. Asylberechtigte bleiben dauerhaft in Österreich und sind Österreicher/innen weitgehend (auch arbeitsrechtlich) gleichgestellt.

Asylwerber/innen

Asylwerber/innen haben einen Antrag auf Asyl gestellt, der noch nicht entschieden ist. In einem rechtsstaatlichen Verfahren wird überprüft, ob sie unter den Schutz des Asylrechtes fallen oder nicht. Trifft dies zu, wird aus einer/einem Asylwerber/in ein/e Asylberechtigte/r (siehe. „Flüchtling“).

Aufenthaltsbescheinigung 

Wird an EU und EWR-Bürger/-innen sowie an schweizerische Staatsangehörige ausgestellt, die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten, und ermöglicht den unbefristeten Daueraufenthalt.

Aufenthaltsbewilligung

Im Rahmen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes vorgesehener Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige. Aufenthaltsbewilligungen werden für maximal 18 Monate und einen bestimmten Zweck ausgestellt und können danach als befristete Niederlassungsbewilligung über einen Zeitraum von fünf Jahren verlängert werden. 

Aufenthaltsdauer 

Zeitraum, in dem eine Person in Österreich mit einem Hauptwohnsitz gemeldet ist; ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Zeitpunkt der An- und Abmeldung bei der Meldebehörde.

Aufenthaltstitel 

Drittstaatsangehörige, die sich länger als 6 Monate in Österreich aufhalten (ausgenommen Asylwerber/-innen und anerkannte Flüchtlinge), benötigen einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltsbewilligung oder Niederlassungsbewilligung).

Ausländeranteil 

Anteil der ausländischen Staatsangehörigen in Prozent der Gesamtbevölkerung.

B-D

Bevölkerung ausländischer Herkunft 

Gesamtzahl der ausländischen Staatsangehörigen plus der im Ausland geborenen österreichischen Staatsangehörigen.

Dequalifikation 

Beschäftigung einer Person in Tätigkeiten unterhalb des erreichten Qualifiaktionsniveaus.

Diversität

Das Konzept der Diversität betont die Vorteile von Vielfalt und Verschiedenartigkeit. In der Wirtschafts- und Arbeitswelt zielt Diversity Management darauf ab, betriebswirtschaftlich positive Effekte durch die (kulturelle) Vielfalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu lukrieren.

Drittstaatsangehörige

Als Drittstaatsangehörige werden Staatsbürger/innen bezeichnet, die weder Bürger/innen der EU, des EWR oder der Schweiz sind.

E-F

Einbürgerung

Verleihung der österreichischen Staatsangehörigkeit, zumeist bei gleichzeitiger Aufgabe der bisherigen ausländischen Staatsangehörigkeit. Voraussetzung für die Einbürgerung ist neben dem Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau A2 im Sinn der Integrationsvereinbarung die Absolvierung eines Staatsbürgerschaftstests

Einwanderung

Mit Einwanderung oder Immigration wird der dauerhafte Eintritt einer Person in ein Land bezeichnet, das nicht ihr Heimatland ist.

Erwerbsbeteiligung 

Einbindung von Personen in eine Erwerbstätigkeit; wird Z.B. mit Hilfe der Erwerbstätigenquote quantifiziert. 

Erwerbspersonen

Summe der erwerbstätigen Personen und der Arbeitslosen. 

Erwerbstätigenquote

Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Prozent der Bevölkerung gleichen Alters.

Flüchtling

Flüchtlinge sind Menschen, die im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung fliehen und nicht zurück in ihr Herkunftsland können. Aslyberechtigte (s.o.) sind gesetzlich anerkannte Flüchtlinge.

G-I

Geburtenbilanz

Differenz zwischen der Zahl der Lebendgeborenen und der Zahl der Gestorbenen.

Geburtenrate

Zahl der Lebendgeborenen bezogen auf 1.000 der Bevölkerung im Jahresdurchschnitt.

Genfer Flüchtlingskonvention

Diese internationale Konvention legt fest, wer ein Flüchtling ist, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte sie oder er von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte. Sie definiert auch die Pflichten, die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber erfüllen muss und schließt bestimmte Gruppen – wie Kriegsverbrecher – vom Flüchtlingsstatus aus.

Ghetto

Der Begriff „Ghetto“ wird meist in Bezug auf Stadtviertel verwendet, dessen Bewohner/innen besonderen ethnischen oder sozialen Gruppen angehören. Er wird auch auf die Lebenssituation der Bewohner/innen bezogen, die durch das Leben im „Ghetto“ am geistigen, politischen oder kulturellen Leben der Gesamtgesellschaft nicht teilhaben.

Haupterwerbsalter 

Alter, in dem Personen gewöhnlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Je nach Berücksichtigung von Ausbildungszeit und Pensionsantrittsalter unterschiedlich definiert, meist jedoch als Zeitspanne zwischen 15 und 64 Jahren.

Hauptwohnsitz 

Ort der Unterkunft, an dem sich eine Person angemeldet hat. Bei mehreren Wohnsitzen sollte der Hauptwohnsitz dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen entsprechen, wobei die Aufenthaltsdauer, die Lage zum Arbeitsplatz sowie der Wohnsitz von Familienangehörigen (insbesondere von Kindern) ausschlaggebend sind.

Integration

Erfolgreiche Integration liegt vor, wenn ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für das Arbeitsleben, für die Aus- und Weiterbildung sowie für den Kontakt zu öffentlichen Einrichtungen vorhanden sind, die wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit gegeben ist sowie die Anerkennung und Einhaltung der dem Rechtsstaat zu grunde liegenden österreichischen und europäischen Rechts- und Werteordnung vorliegen. Integration ist ein individueller ebenso wie ein gesellschaftlicher Prozess, der durch eigenverantwortliches Engagement sowie durch staatliche Rahmenbedingungen permanent zu gestalten ist.

Integrationsvereinbarung

Die Integrationsvereinbarung (IV) dient der sprachlichen Integration von Migrant/innen, die sich dauerhaft in Österreich niederlassen wollen. Sie betrifft in der aktuellen Form Migrant/innen aus Drittstaaten, die seit 1. Jänner 2006 ins Land gekommen sind. Mit der Unterzeichnung der Integrationsvereinbarung verpflichten sich Migrant/innen, innerhalb von fünf Jahren ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erwerben. 

J-M

Kinderbetreuungsquote

Anteil der in Krippen, Kindergärten und Horten betreuten Kinder in Prozent der Bevölkerung gleichen Alters.

Kinderanzahl, durchschnittliche

Ist die durchschnittliche Anzahl an Kindern, die eine Frau im Laufe ihres Lebens zur Welt bringen würde, wenn das altersspezifische Fertilitätsverhalten des jeweiligen Jahres auch in Zukunft konstant bliebe. Rechnerisch ergibt sich die durchschnittliche Kinderzahl (Gesamtfertilitätsrate) als Summe der altersspezifischen Fertilitätsraten, also der Zahl der Geburten von Frauen eines bestimmten Alters bezogen auf die Zahl der Frauen desselben Alters.

Lebenserwartung

Anzahl von Jahren, die eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt (meist bei der Geburt) im Durchschnitt noch leben würde, wenn die Sterberaten des der Berechnung zugrundeliegenden Jahres auch in Zukunft unverändert blieben.

Mehrheitsgesellschaft

Damit wird jener (überwiegende) Teil einer Bevölkerung bezeichnet, der die kulturelle Norm eines Gemeinwesens definiert und repräsentiert.

Migrationshintergrund

Als Personen mit Migrationshintergrund werden Menschenbezeichnet, deren Eltern im Ausland geboren wurden. Es wird zwischen Migrant/innen der ersten Generation (Personen, die selbst im Ausland geboren wurden) und in Zuwanderer/innen der zweiten Generation (Kinder von zugewanderten Personen, die aber selbst imInland zur Welt gekommen sind) unterschieden.

Migrant/innen

Migrant/innen sind Personen, die nicht aufgrund von Verfolgung, sondern aus anderen Motiven (z.B. Arbeit, Familie) ihr Land verlassen haben und nach Österreich gekommen sind.

N-P

Netto-Zuwanderung (Wanderungssaldo, Wanderungsbilanz)

Differenz aus Zuzügen aus dem Ausland und Wegzügen in das Ausland. Stellt jenen Wert dar, um den sich die Bevölkerungszahl aufgrund der internationalen Wanderungen ändert.

Niederlassungsbewilligung

Im Rahmen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes vorgesehener Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige. Eine unbefristete Niederlassungsbewilligung kann nach einem ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich von mindestens fünf Jahren erteilt werden und ist abhängig von einem bestimmten Aufenthaltszweck.

Niederlassungsfreiheit 

Angehörige eines EU- oder EWR-Staates sowie der Schweiz haben das Recht, sich in Österreich länger als drei Monate aufzuhalten, ohne dafür eine Aufenthaltsgenehmigung zu benötigen. Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten wird eine Aufenthaltsbescheinigung ausgestellt.

Parallelgesellschaft

Der Begriff der Parallelgesellschaft bezeichnet ethnisch homogene Bevölkerungsgruppen, die sich räumlich, sozial und kulturell von der Mehrheitsgesellschaft abschotten und in denen andere Regeln des Zusammenlebens gelten.

Pflichtschulabschluss

Positiver Abschluss der 9. Schulstufe in Österreich. 

Privathaushalte

Privathaushalte umfassen die als Wohngemeinschaft zusammenlebenden Personen, wobei Verwandtschaftsbeziehungen für die Abgrenzung eines Haushalts keine Rolle spielen. Anstaltshaushalte (Alten- und Pflegeheime, Gefängnisse, Internate, Flüchtlingsunterkünfte, Kasernen, Klöster usw.) sind ausgenommen.

Q-Z

Säuglingssterblichkeit

Im ersten Lebensjahr Verstorbene; als Rate bezogen auf 1.000 Lebendgeborene desselben Kalenderjahres.

Segregation

Ist die im Vergleich zur übrigen Bevölkerung überdurchschnittliche Konzentration einzelner Bevölkerungsgruppen in wenigen räumlichen Einheiten (z.B. Gemeinden); wird mit dem Segregationsindex gemessen.

Segregationsindex

Misst das Ausmaß der räumlichen Segregation. Er kann interpretiert werden als jener Anteil der Bevölkerungsgruppe, der zwischen den räumlichen Einheiten (z.B. Gemeinden) umziehen müsste, um eine gleichmäßige Verteilung der Bevölkerungsgruppe über alle räumlichen Einheiten zu erreichen. SterberateZahl der Sterbefälle bezogen auf 1.000 der Bevölkerung im Jahresdurchschnitt

Subsidiär Schutzberechtigte

Der Status des subsidiär Schutzberechtigten ist ein vorübergehendes, verlängerbares Einreise- und Aufenthaltsrecht. Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, deren Antrag auf Asyl zwar abgewiesen wurde, eine Abschiebung in das Herkunftsland jedoch eine ernsthafte Bedrohung des Lebens infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes mit sich bringen würde. Subsidiär Schutzberechtigte sind daher weder Asylwerber/innen noch Asylberechtigte (also Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention). Subsidiärer Schutz wird in den meisten Fällen mit einer Befristung von einem Jahr gewährt und je nach Entwicklung der Lage im Herkunftsland verlängert.

Tertiäre Bildung

Umfasst alle Ausbildungen, für welche die Reifeprüfung (Matura) oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss vorausgesetzt wird. In Österreich sind dies Kollegs, Berufs- und Lehrerbildende Akademien, Fachhochschulen und Universitäten.

Umgangssprache

Im Alltag und im privaten Umfeld hauptsächlich verwendete Sprache. Bei Schülerinnen und Schülern ist sie im Rahmen der Schuleinschreibung bekannt zu geben, sagt jedoch nichts über die Kenntnisse anderer Sprachen aus.

Unselbstständig Beschäftigte

Sammelbegriff für Arbeiter/-innen, Angestellte und Beamte. Nicht zu den unselbstständig Beschäftigten zählen Selbstständige, mithelfende Familienangehörige und Werkvertragsnehmer/-innen.

Wanderungsgewinn/Wanderungsverlust

Übersteigt die Zahl der Zuzüge jene der Wegzüge, ist der Wanderungssaldo positiv und man spricht von einem Wanderungsgewinn. Im umgekehrten Fall, wenn es also mehr Wegzüge als Zuzüge gibt, fällt der Wanderungssaldo negativ aus und man spricht von einem Wanderungsverlust.

Wohnkostenbelastung

Anteil der Wohnkosten am gesamten Haushaltseinkommen.

Zuwanderungsquoten, gesetzliche

Durch Verordnung des Wirtschaftsministeriums festgelegte maximal zulässige Zahl der jährlich neu zu vergebenden Aufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige für den erstmaligen Aufenthalt in Österreich.

Zweite Generation

Dabei handelt es sich um Kinder von zugewanderten Personen, die selbst im Inland zur Welt gekommen sind (siehe. „Migrationshintergrund“).

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