Das große Förder-ABC
Rund um eine Bewerbung für den Europäischen Integrationsfonds (EIF) gibt es einige Fachvokabeln. Hier finden Sie alle zentralen Begriffserklärungen von A wie „Annex XI“ bis Z wie „Zwischenabrechnung“.

Der Annex XI ist ein Dokument der Europäischen Kommission, in dem im Detail festgelegt ist, welche Kosten förderbar sind. Diese Infos finden Sie auch vereinfacht im Guidance Document. Der Annex XI ist hier verfügbar.
Asyl ist ein Bereich, der vom EIF nicht finanziert wird. Projekte, die sich an Asylwerber/innen, Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte richten, können über den Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert werden. Weitere Infos finden Sie hier.
Der Aufruf oder Projektaufruf ist die Zeitspanne, innerhalb derer Projektanträge eingereicht werden können. Ein Aufruf dauert jeweils sechs bis acht Wochen und wird rechtzeitig auf der Homepage des Innenministeriums angekündigt.

Beauftragte Behörde für den EIF ist in Österreich der ÖIF. Er wurde von der Zuständigen Behörde, also dem Innenministerium, damit beauftragt, als zentrale Anlauf- und Servicestelle allen Antragsteller/innen und Interessierten zur Verfügung zu stehen.
Der Bewertungsraster dient zur Detailbewertung der eingereichten Projekte. Er zeigt nach welchen Aspekten ein Antrag bewertet wird. Sie finden den Bewertungsraster hier.
Eine Budgetänderung ist nötig, wenn etwa ein Kofinanzier ausfällt oder hinzukommt. Sie muss eigens beantragt werden. Die nötigen Unterlagen erhalten Sie vom ÖIF.
Eine Budgetumschichtung bedeutet, dass innerhalb des Projekts Geld anders aufgeteilt wird als vertraglich fixiert wurde. Das nötige Antragsformular erhalten Sie vom ÖIF.

Drittstaatsangehörige sind Migrant/innen aus Staaten außerhalb der EU. Sie bilden die Zielgruppe des EIF. Nicht zur Zielgruppe zählen Personen, die im Rahmen von Asyl nach Österreich gekommen sind, EU-Bürger/innen oder eingebürgerte Migrant/innen.

Die Endabrechnung müssen Sie nach Ablauf der Projektlaufzeit vorlegen. Sie ist keine Gesamtabrechnung, sonderndie Ergänzung zur Zwischenabrechnung. Beide zusammen müssen sämtliche Projektausgaben belegen.
Die Europäische Kommission hat den EIF eingerichtet und stellt die Fördermittel zur Verfügung. Sie überprüft die Verwendung der Mittel in den Mitgliedstaaten.

Der Finanzplan enthält alle Kosten des Projekts, auch jene, die von Kofinanziers übernommen werden. Einnahmen und Ausgaben müssen sich decken. Für den Finanzplan gibt es eine offizielle Vorlage, die Sie verpflichtend verwenden müssen. Sie finden die Vorlage unter hier. Eine Anleitung für das Erstellen des Finanzplans bietet das Guidance Document.
Ein Förderangebot macht Ihnen das Innenministerium nach der Auswahl Ihres Projekts. Sobald Sie es angenommen haben, erhalten Sie den Förderungsvertrag. Das Angebot kann weniger Mittel umfassen als in Ihrem Projektantrag erwünscht.
Den Förderungsvertrag erhalten Sie, nachdem Sie das Förderangebot angenommen haben. Im Vertrag sind sowohl Ihre als auch die Rechte und Pflichten des Innenministeriums festgehalten.

Das Guidance Document ist eine Anleitung für das Erstellen des Finanzplans sowie der Projektabrechnung. Sie finden es hier.

Indikatoren sind Maßeinheiten, um den Erfolg eines Projekts messbar zu machen. Jeder EIF-Maßnahmenbereich hat vorgegebene Indikatoren, z. B. „Anzahl der erreichten Personen“. Auch wenn ein Indikator für Ihr Projekt irrelevant ist, müssen Sie zu jedem eine Zielzahl angeben – selbst wenn diese beispielsweise „Null“ lautet. Darüber hinaus können Sie auch eigene Indikatoren hinzufügen, die Ihre Projektziele näher beschreiben. Die vorgegebenen Indikatoren finden Sie in den Leitlinien.

Der Kennzahlenbericht ist ein Bericht über die Erfüllung der vereinbarten quantifizierten, also messbaren Ziele. Er ist Teil des Zwischen- und Endberichts.
Kofinanzierung ist für jedes Projekt nötig. Der EIF übernimmt lediglich bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten bzw. 75 Prozent im Maßnahmenbereich „Interkultureller Dialog“. Kofinanzier kann etwa der Bund bzw. ein Ministerium sein, aber auch Länder, Gemeinden, Privatsponsoren oder auch die Verwendung von Eigenmitteln kommen in Frage.

Als länger aufhältig gelten im EIF Migrant/innen, die bereits länger als drei Jahre in Österreich leben. Der EIF legt seinen Fokus auf die Integration neu zugewanderter Migrant/innen.
Die Leitlinien zum Aufruf sind das wichtigste Dokument für einen Antrag. Es enthält alle Infos und Eckdaten zum EIF. Sie sollten es unbedingt lesen. Sie finden es auf hier.

Maßnahmen bzw. Maßnahmenbereiche sind die Schwerpunkte, die Österreich innerhalb des EIF gewählt hat. Ausführlich beschrieben sind Sie hier bzw. in den Leitlinien.

Als neu zugewandert gelten im EIF Migrant/innen, die kürzer als drei Jahre in Österreich leben. Auf die Integration dieser Neuzuwanderer und Zuwanderinnen legt der EIF seinen Fokus.

Der örtliche Wirkungsbereich ist das Gebiet, in dem das Projekt wirkt. Dazu zählt auch das Einzugsgebiet der Zielgruppe. Der örtliche Wirkungsbereich wird in Prozenten angegeben, z. B. „70% Steiermark, 30% Kärnten“ oder im Detail „50% Wiener Neustadt, 50% St. Pölten“.

Die Projektlaufzeit muss ein konkretes Anfangs- und Enddatum haben: Geben Sie genaue Tage an. Den möglichen zeitlichen Rahmen finden Sie in den Leitlinien.
Projektpartner sind andere Organisationen, die inhaltlich am Projekt mitarbeiten. Ihre Kosten können abgerechnet werden. Sie können bis zu zwei Projektpartner haben, mit denen Sie schriftliche Übereinkommen abschließen müssen.

Solid-Fonds lautet die Kurzbezeichnung für die vier Fonds, die im EU-Rahmenprogramm für „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ existieren. Neben dem EIF sind das der Europäische Flüchtlings-, Außengrenzen- und Rückkehrfonds.

Als Zahlungsnachweis gelten Konto- und Kassabuchauszüge. Diese müssen Sie für Zwischen- und Endabrechnung neben den Belegen mitliefern, um zu zeigen, dass die Zahlung tatsächlich getätigt wurde. Dabei müssen Sie alle Kosten belegen, nicht nur den EIF-Anteil.
Zuständige Behörde für den EIF ist in Österreich das Innenministerium. Es trifft die Förderentscheidungen und ist gegenüber der Europäischen Kommission verantwortlich.
Die Zwischenabrechnung müssen Sie für die erste Hälfte der Projektlaufzeit vorlegen. Die Endabrechnung umfasst die zweite Hälfte der Projektlaufzeit. Beide zusammen müssen sämtliche Projektausgaben belegen.




