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So bewerben Sie sich richtig

Gut 1,5 Millionen Euro stehen im aktuellen Programmjahr des Europäischen Integrationsfonds (EIF) zur Verfügung. Ein Projektantrag sollte gut vorbereitet und sorgfältig ausgearbeitet sein. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Ihre Bewerbung.

VON SANDRA HOLZNER

 

Welche Ziele hat der Europäische Integrationsfonds?

Der Europäische Integrationsfonds unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der Integration von Drittstaatsangehörigen. Drittstaatsangehörige sind alle Personen, die keine EU-Staatsbürger/innen sind. Nicht zur Zielgruppe zählen allerdings Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Asylwerber/innen. Für sie gibt es eigene Fördermittel im Europäischen Flüchtlingsfonds. Bevorzugt werden Projekte, die sich an Neuzuwanderer und Neuzuwanderinnen richten. Achten Sie bei der Ausarbeitung Ihres Konzepts also auf die genaue Abgrenzung der Zielgruppe!

Im Speziellen fördert der Europäische Integrationsfonds:

  • die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und beruflichen Leben in Österreich,
  • den Kontakt zwischen Drittstaatsangehörigen und der österreichischen Mehrheitsgesellschaft,
  • die Sensibilisierung der Mehrheitsgesellschaft für Integrationsthemen,
  • Maßnahmen, die die Integrationsleistungen Österreichsoptimieren und
  • die Entwicklung, Überwachung und Bewertung von Integrationsmaßnahmen in Österreich.

Dass diese Ziele hierzulande sehr wichtig sind, zeigt das große Interesse am Europäischen Integrationsfonds: Obwohl er erst seit Mitte 2008 in Österreich umgesetzt wird, gab es im Rahmen der ersten drei Projektaufrufe bereits 237 Projekteinreichungen, von denen schließlich 105 gefördert wurden.

Wer kann sich bewerben?

Eine Förderung können Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, Lehr- und Forschungseinrichtungen, Schulen, Sozialpartner, internationale Organisationen, private Unternehmen sowie Institutionen der öffentlichen Verwaltung, z. B. Gemeinden, Ministerien oder Magistrate, bekommen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Europäische Integrationsfonds finanziert nicht die gesamten Ausgaben eines Projekts, sondern maximal 50 Prozent. Im Maßnahmenbereich „Interkultureller Dialog“ sind sogar bis zu 75 Prozent möglich. In jedem Fall heißt das: Sie benötigen für Ihr Projekt einen Kofinanzier. Das kann etwa der Bund bzw. ein Ministerium sein, aber auch Länder, Gemeinden, Privatsponsoren oder die Verwendung von Eigenmitteln kommen in Frage.

Welche Projekte sind möglich?

Jeder EU-Mitgliedstaat kann im Europäischen Integrationsfonds eigene Fokuspunkte wählen. Österreich hat sich für folgende Maßnahmenbereiche entschieden:

Maßnahme 1 – Integration und Sprache
z. B. Deutschkurse ab Niveau B1, Nachhilfekurse für Schüler/innen

Deutschkenntnisse sind die Grundlage für erfolgreiche Integration. In Österreich gibt es aus diesem Grund seit 2002 verpflichtende Sprachkurse für Neuzuwanderer und Neuzuwanderinnen im Rahmen der Integrationsvereinbarung. Migrant/innen, die schon länger in Österreich leben, können davon jedoch nicht profitieren. Der Europäische Integrationsfonds verfolgt deshalb das Ziel, dieses Angebot zu ergänzen. Gefördert werden also Projekte, die sich an Personen richten, die nicht von der Integrationsvereinbarung betroffen sind, etwa Schulkinder. Neben den eigentlichen Deutschkenntnissen sollen die Projekte auch Grundkenntnisse in Bezug auf Österreichs Geschichte, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Werte vermittelt werden. Österreich hat diesen Maßnahmenbereich als Schwerpunkt ausgewählt und stellt hier besonders viele Mittel zur Verfügung.

Maßnahme 2 – Integration und Kommune
z. B. Vorträge, Informationen über Leistungen der Gemeinde für Neuzuwanderer und Neuzuwanderinnen

Ein Großteil der Integrationsarbeit spielt sich im täglichen Leben in den Gemeinden ab. Gerade für Neuzuwanderer und Neuzuwanderinnen, die sich in ihrer neuen Umgebung erst einleben, sind die Rahmenbedingungen auf kommunaler Ebene entscheidend. Dennoch gibt es in Österreich nur sehr vereinzelt Integrationsprojekte auf Gemeindeebene. Das soll sich mit dem Schwerpunkt ändern, den Österreich im Rahmen des Europäischen Integrationsfonds gesetzt hat. Das Spektrum an förderbaren Projekten ist weit gesteckt: Von der Begleitung von Neuzuwanderern und Neuzuwanderinnen von Beginn an über Kurse für länger im Ort lebende Migrant/innen bis zur Information über die bereits existierenden Angebote der Gemeinde ist alles denkbar.

Maßnahme 3 – Interkultureller Dialog
z. B. Podiumsdiskussionen, Feste, Sportveranstaltungen mit integrativem Charakter

Gegenseitiges Verständnis ist die Grundlage des Zusammenlebens in unserer heutigen, kulturell vielfältigen Gesellschaft. Damit alle Beteiligten zu einem positiven Integrationsverständnis gelangen können, muss ein Rahmen geschaffen werden, innerhalb dessen eine Auseinandersetzung mit dem jeweils „Fremden“ möglich ist. Ob interkulturelle Veranstaltung oder Medienprojekt – was immer den Austausch und Dialog stärkt, ist gefragt. Projekte in diesem Maßnahmenbereich können mit bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden.

Maßnahme 4 – Indikatoren: Integration messbar machen
z. B. Studien, wissenschaftliche Arbeiten

Integrationspolitik ist ein laufender Prozess. Sie entwickelt sich also im gleichen Maß weiter wie sich die Gesellschaft ständig verändert. Wir müssen Integrationspolitikalso permanent evaluieren und neu bewerten – mit Hilfe der Wissenschaft. In diesem Maßnahmenbereich werden deshalb Projekte gefördert, die aktuelle Praktiken und Prozesse überprüfen und messbar machen. Ziel ist es, Basiswissen zu sammeln, Erfolgskonzepte bekannt zu machen und somit die Integrationspolitik der Zukunft zu gestalten.

Maßnahme 5 – Innerstaatliche Vernetzung
z. B. Vernetzungstreffen, Informationsaustausch

Integration ist eine Querschnittsmaterie – sie betrifft die unterschiedlichsten Materien von Bildung über Soziales bis hin zu Beschäftigung. Eine Vielzahl an Akteuren ist für sie zuständig. Das erschwert die Kommunikation relevanter Informationen und den Erfahrungsaustausch. Dieser Maßnahmenbereich finanziert deshalb die Schaffung von Vernetzungsebenen und den Austausch von best practices. Auch Projekte, die interkulturelle Kompetenz aufbauen bzw. vermitteln, werden gefördert, vor allem wenn sie sich an den öffentlichen Sektor richten und somit Migrant/innen den Zugang zu öffentlichen Leistungen erleichtern.

Wie plane ich mein Projekt am besten?

Bevor Sie Ihren Projektantrag verfassen, sollten Sie sichergehen, dass Sie folgende Fragen mit Ja beantworten:

  • Passt meine Projektidee zu den Prioritäten des aktuellen Programmjahrs?
  • Lässt sich mein Projekt eindeutig einem Maßnahmenbereichzuordnen?
  • Richtet sich das Projekt an die Zielgruppe des EuropäischenIntegrationsfonds, also an Drittstaatsangehörige?
  • Findet das Projekt in Österreich statt?
  • Findet das Projekt innerhalb des richtigen Zeitraums statt?
  • Ist mein Projekt gemeinnützig, also nicht gewinnorientiert?
  • Kann ich ausreichende Mittel von Kofinanziers beschaffen?

Nehmen Sie sich Zeit für Ihren Projektantrag. Er muss alle qualitativen und quantitativen Inhalte und Ziele sowie einen möglichst detaillierten Finanzplan enthalten.

Wie wird entschieden, wer gefördert wird?

Zunächst ruft das Innenministerium öffentlich zur Einreichung von Projektvorschlägen auf. Alle Anträge gehen ans Ministerium und werden dort zuerst formell überprüft und anschließend zugelassen. Danach bewertet der ÖIF sie im Detail, bevor die endgültige Förderentscheidung wieder im Ministerium fällt.

Die Projekte werden nach folgenden Kriterien ausgewählt:

  • die Relevanz für die Erreichung der bereits genannten Ziele des Europäischen Integrationsfonds
  • der regionale und nationale Bedarf für das Projekt
  • die Erfahrung und das Profil des Antragstellers
  • die Nachvollziehbarkeit der im Antrag geplanten Methodik
  • die nachhaltige bzw. über die Projektdauer hinausgehende Wirkung
  • die Struktur und Transparenz des geplanten Budgets
  • die Kosteneffektivität, also größtmögliche Reichweite bei zweckmäßigem Einsatz der Mittel
  • die Koordination, also sinnvolle Ergänzung anderer Maßnahmen Österreichs oder der EU.

Wann bekomme ich das Geld?

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in drei Raten. Die erste wird überwiesen, nachdem Sie den Fördervertrag mit dem Innenministerium unterzeichnet haben. Die Auszahlung hängt aber von deren Verfügbarkeit ab, also davon, wann die Europäische Union die Treuhandmittel bereitstellt. Vor allem bei der zweiten und dritten Rate kommt es daher erfahrungsgemäß zu Verzögerungen von mehreren Monaten. Gehen Sie also sicher, dass Sie genügend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um die Raten gegebenenfalls vorzufinanzieren.

Was muss ich tun, wenn das Projekt begonnen hat?

Sie müssen zur Hälfte und nach Ende der Projektlaufzeit einen Zwischen- bzw. Endbericht abliefern. Diese enthalten sowohl einen inhaltlichen Bericht über Aktivitäten und Ergebnisse des Projekts als auch eine Abrechnung, die alle getätigten Ausgaben belegt.

Wer sind meine Ansprechpartner?

Hier wird unterschieden zwischen „Zuständiger Behörde“ und „Beauftragter Behörde“: Erstere ist in Österreich das Referat III/5/b – „Integration, Flüchtlings- und Integrationsfonds“ – im Innenministerium. Zweitere ist der Österreichische Integrationsfonds, der als zentrale Anlauf- und Servicestelle für Antragsteller/innen und Interessierte das Ministerium unterstützt. Ihr Kontaktpartner innerhalb des ÖIF ist das Team Europäische Fonds, das für die Bewertung, Verwaltung und Kontrolle der eingereichten Projekte verantwortlich ist.

Sind Sie an einer Bewerbung für den Europäischen Integrationsfonds interessiert? Wir stehen Ihnen gerne für ein Erstgespräch zur Verfügung. Schreiben Sie uns an ef(at)integrationsfonds.at oder wenden Sie sich direkt an Claudia Tscheließnig, Tel.: 01 / 710 12 03 – 163.

Bewerben Sie sich für den Europäischen Integrationsfonds zwischen 15. April und 14. Juni 2010!

Das ÖIF-Team für die Europäischen Fonds v.l.n.r.: Kathrin Tschernig, Sandra Holzner (Leiterin), Rita Boghosian, Claudia Tscheließnig, Thomas Mosandl.