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Willkommen im Wilden Osten!

Die letzten Arbeitsmarkt-Schutzbestimmungen enden 2011, Bürger/innen der neuen EU-Staaten Osteuropas können dann frei in Österreich arbeiten. Was bedeutet das für das Burgenland? Sind diejenigen, die bei uns arbeiten wollen, nicht ohnehin schon da? Und welche integrationspolitischen Maßnahmen werden notwendig?

VON PETER HUBER

 

Die 1990er Jahre waren im Burgenland von einem rasanten Aufholprozess gegenüber den übrigen Bundesländern Österreichs geprägt: Die Beschäftigung im Allgemeinen und die Frauenerwerbsbeteiligung im Speziellen stiegen, die Wertschöpfung wuchs deutlich. Für diese Entwicklung gab es mehrere Ursachen: Zum einen führte die Ostöffnung zu einem Anstieg des Marktpotenzials des Burgenlands, zum anderen erhielt es als Ziel-1-Fördergebiet zahlreiche EU-Gelder. Auch die Ausdehnung des Marktgebiets von Wien erhöhte die Standortattraktivität des östlichsten Bundeslands.

Mit dem Aufschwung kamen Ausländer/innen

Neben der guten wirtschaftlichen Entwicklung war die Zeit seit 1990 aber auch durch neue Herausforderungen geprägt. Insbesondere kam es zu einem deutlichen Anstieg der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Die Ursachen dafür waren im Aufholprozess der burgenländischen Wirtschaft zugleich nachfrage- und angebotsseitig: Durch Jugoslawienkrise, Ostöffnung und -integration stieg das ausländische Arbeitskräfteangebot stark an. In Zahlen ausgedrückt lag der Anteil der ausländischen unselbstständig Beschäftigten im Burgenland 1995 mit 9,3 Prozent noch um 0,5 Prozent unter dem österreichischen Durchschnitt. 2008 dagegen überschritt er mit 14,1 Prozent den bundesweiten Mittelwert bereits um 1,4 Prozent. Dafür waren vor allem die Jahre seit 2004 ausschlaggebend, in denen der Ausländer/innenanteil an den unselbstständig Beschäftigten mit 2,3 Prozent besonders stark stieg.

Mehr als die Hälfte sind Ungarn

Das Burgenland unterscheidet sich vom restlichen Österreich auch, was die Struktur der ausländischen Arbeitnehmer/innen betrifft: Im Jahr 2008 hatten knapp 57 Prozent eine ungarische Staatsbürgerschaft – österreichweit dagegen nur 5 Prozent. Regional weist das Nordburgenland die höchsten Anteile unselbstständig beschäftigter Ausländer/innen auf. Im Bezirk Neusiedl am See liegt der Anteil bei über 30 Prozent. Im Mittelburgenland sind unter den unselbstständig Beschäftigten 11,8 Prozent Ausländer/innen. Im Südburgenland, das verkehrsmäßig weniger gut an die Ballungsräume Westungarns angebunden ist, ist der Anteil der Ausländer/innenbeschäftigung mit 8,4 Prozent am niedrigsten, Schlusslicht ist der Bezirk Oberwart.

Das Grenzgängerabkommen – ein Erfolgskonzept?

Neben Angebot und Nachfrage beeinflussten auch institutionelle Änderungen die Zuwanderung im Burgenland: 1998 schlossen Österreich und Ungarn ein Grenzgängerabkommen. Dieses hatte zum Ziel, die langjährigen guten bilateralen Beziehungen zu intensivieren, die Zusammenarbeit in Arbeitsmarktfragen zu ergänzen und die Beschäftigung von Grenzgänger/innen zu erleichtern. Im Rahmen des Abkommens erhielten in Spitzenjahren rund 1.700 Arbeitskräfte eine Arbeitserlaubnis im Burgenland, zumeist in der Landwirtschaft und dem Tourismus. In der Literatur wird das Abkommen oft als Best-Practice-Beispiel genannt, das den in der Grenzregion bestehenden Migrationsdruck kontrollierte und in einer Weise abbaute, die für den burgenländischen Arbeitsmarkt verträglich war. Beachtlich ist dabei die Nachhaltigkeit dieses Instruments: Die meisten ungarischen Arbeitskräfte blieben auch mit freiem Arbeitsmarktzugang weiterhin in der Region und haben heute bessere Einkommens- und Beschäftigungschancen als vergleichbare Landsleute mit anderen Bewilligungsarten.

Spitzenkräfte kamen nicht

Das Abkommen sprach allerdings gezielt Branchen mit geringem Qualifikationsbedarf an. Weniger erfolgreich war man dementsprechend bei der Rekrutierung von Personen im höchsten Ausbildungssegment. Die im Grenzgängerabkommen zugelassenen Arbeitskräfte waren häufiger unqualifiziert und seltener hochqualifiziert als der Durchschnitt der Erwerbspersonen sowohl in Westungarn als auch im Burgenland. Die Qualifikationsstruktur der Grenzgänger/innen spiegelt damit die Anforderungen der bevorzugten Branchen – Tourismus, Land- und Forstwirtschaft – wider.

Die Arbeitsmarktöffnung kommt – und dann?

Insgesamt ist es dem Grenzgängerabkommen aber gelungen, einen Beitrag zum Abbau des Pendler/innenpotenzials an der Grenze zu leisten und die guten gegenseitigen Kontakte der Arbeitsmarktverwaltungen auf beiden Seiten der Grenze zu vertiefen. Das ist vor allem von Bedeutung, da der österreichische Arbeitsmarkt ab 2011 vollständig für Bürger/innen der neuen EU-Staaten Osteuropas geöffnet wird. Ein Großteil der Zuwanderung ins Burgenland wird danach nicht mehr durch Zugangsbeschränkungen reguliert werden können. Was bleibt sind indirekte Steuerungsinstrumente: Zum einen kann das eine glaubwürdige grenzüberschreitende Vermittlung sein, die darauf aus ist, nur Personen nach Österreich zu bringen, die hier entsprechende Integrations- und Arbeitsmarktchancen haben. Daneben bestehen aber auch Möglichkeiten zur Stärkung der gesellschaftlichen, sprachlichen, schulischen, wirtschaftlichen und politischen Integration im Rahmen der Integrationspolitik. Diese sollte darauf abzielen, jenen Personen, die längerfristig in Österreich arbeiten wollen, auch die passenden Rahmenbedingungen zu bieten, damit sie ihren Qualifikationen entsprechend tätig sein können.

Mag. Peter Huber forscht am Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung zu den Themen Arbeitsmarkt, EU-Osterweiterung und Regionalentwicklung.

Kontakt: peter.huber(at)wifo.ac.at