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Die Parias Somalias: Ständische Berufskasten als Basis sozialer Diskriminierung

Dezember 2010

Mag. Andreas Tiwald

Staatendokumentation des Bundesasylamtes

Zusammenfassung

Die berufsständischen Kasten im somalischen System stellen etwa ein Prozent der Gesamtbevölkerung dar. Sie befinden sich spätestens seit dem Verbot der Sklavenhaltung an unterster Stelle der somalischen Gesellschaftshierarchie. Die Einbindung in das Clan- und traditionelle Rechtssystem der „noblen“ Somali unterbindet einerseits die Möglichkeit eines sozialen Aufstiegs und sorgt gleichzeitig für eine politische Entmündigung der Berufskasten. Andererseits macht es das auf Gewaltandrohung basierende System der traditionellen Rechtsordnung für die numerisch unterlegenen Waable unabdingbar, sich zum Zweck der Schutzsuche dieser diskriminierenden Einteilung zu fügen. Allerdings gab und gibt es Faktoren, die historisch und gegenwärtig zur Erosion der bestehenden Kastenunterschiede beitrugen und beitragen: Kolonialisierung, Urbanisierung, Demokratisierung sowie Internationalisierung durch die sehr große somalische Diaspora. Aus aktueller Sicht scheint die durch das fehlende staatliche System erzwungene Rückkehr zur traditionellen Rechtsordnung einen fundamentalen Einbruch hinsichtlich einer Gleichstellung der Waable bedeutet zu haben. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass gerade die durch den Bürgerkrieg massiv angewachsene Diaspora einen entscheidenden Beitrag für die Eliminierung von gesellschaftlichen Tabus und sozialer Diskriminierung leisten könnte.

1. Einleitung

Somalia befindet sich seit spätestens 1988 im Bürgerkrieg und seit der Eliminierung des diktatorischen Regimes von Siad Barre1 1991 de facto in Anarchie und Staatenlosigkeit. Diese Außenwahrnehmung des rund acht Millionen Einwohner2 zählenden Landes am Horn von Afrika hat sich fest in die internationale Medienberichterstattung eingeprägt. Tatsächlich ist beides unwahr: einerseits herrscht in den abtrünnigen Gebieten Somaliland (Nordwestsomalia) und Puntland (Nordostsomalia) durchaus eine relativ gut funktionierende Staatlichkeit, andererseits kann für Rest-Somalia zwar von einer Absenz formalen Rechts gesprochen werden, nicht aber von Anarchie. Scharia und traditionelles Recht wurden in diesen Gebieten reetabliert, um zumindest ein relatives Maß an Ordnung zu gewährleisten. Dieser Rückfall in koloniale und vor-koloniale Muster bedeutete gleichzeitig einen Rückschritt für die Emanzipation derjenigen Gruppen, welche in Somalia von der Gesellschaft besonders benachteiligt werden. In diesem Zusammenhang steht nicht so sehr der in der Berichterstattung immer wieder besonders betonte Begriff des „Clans“ im Vordergrund, sondern ein System von Kasten, dessen unterste Ebene von berufsständisch geordneten Gruppen, den Waable, gebildet wird.

Übersicht der verschiedenen Kasten

2. Die somalische Gesellschaftsstruktur

2.1 Die "Noblen"

Das Volk der Somali (Samaale) beruft sich in seiner traditionell überlieferten Historie auf die Abstammung von arabischen Einwanderern und dabei im Speziellen auf den Mythos des gemeinsamen Vorfahren Samaal, der vom Propheten Mohammeds abstammen soll. Entlang patrilinear abgeleiteter Clan-Genealogien lassen sich heute vier Hauptclans als Teile dieser Samaale-Gemeinschaft identifizieren: Dir, Hawiye, Darood und Isaak. Diese vier Clanfamilien bilden die als „rein“ bzw. „nobel“ angesehenen Samaale, deren Status vor allem aus ihrer Abstammung und Tätigkeit als nomadische Viehzüchter resultiert.

Daneben existieren in Südsomalia Clans, welche zwar insgesamt der Somali-Gesellschaft zugerechnet werden, deren Lebensart als Halbnomaden oder Ackerbauern eine gänzliche Gleichstellung mit den obengenannten Clans nicht zulässt. Gleichzeitig leiten die Clans Digil/Mirifle bzw. Rahanweyn ihre Herkunft vom Vorfahren Saab ab, dessen Mythos diesen jedoch ebenfalls aus dem Hause Mohammeds abstammen lässt.

Manche Autoren sehen die Saab als eigene Kaste, die unter den Samaale angesiedelt ist.Diese Sichtweise wurde aufgrund der Situation im Bürgerkrieg verstärkt, als Gebiete der Saab von Milizen größerer Clans okkupiert worden waren. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die ackerbauenden Saab aufgrund eines etwaigen sozial diskriminierenden Status angegriffen wurden, sondern vielmehr aufgrund der ihren Gebieten anhängenden lukrativen ökonomischen Möglichkeiten. Anders als andere Minderheiten haben die Saab in früherer Vergangenheit und auch im Bürgerkrieg genauso wie die Samaale an kriegerischen Auseinandersetzungen teilgenommen.

Zwei Aspekte können als Argumente für die Einstufung der Saab als Minderheit angeführt werden: erstens sprechen sie eine unterschiedliche Version des Somali (Af-Maay-tiri statt des in Nord-/Zentralsomalia gesprochenen Af-Maxaa-tiri), und zweitens wird ihnen wiederholt eine gemischte Abstammung nachgesagt.

Tatsächlich scheint sich das gesamte Clan-System der Samaale am Ankerpunkt der Abstammungslinie vom Gründungsvater festmachen zu lassen. Je weiter entfernt ein Clan sich genealogisch von diesem befindet, desto niedriger ist sein sozialer Status. Insgesamt scheint diese Hierarchie auch größtenteils geografisch verfolgbar zu sein: je weiter südlich angesiedelt, desto weiter entfernt vom Gründungsvater Samaale. Allein ihre schiere Anzahl von 20 bis 30 Prozent der Bevölkerung (Gesamtsomalia bzw. Rumpfsomalia ohne Somaliland) lässt eine Einstufung als Minderheit als zumindest fraglich erscheinen. Letztendlich ist es auch das Gebaren der Saab gegenüber den Angehörigen der Berufskasten, welches sich in keiner Weise von jenem der Samaale unterscheidet. Auch diese Art der Besserstellung gegenüber den niedrigsten Kasten lässt ihre Einstufung als diskriminierte Minderheit kaum zu.8 Aufgrund all der genannten Argumente werden die Saab in diesem Artikel weder als separate Kaste, noch als Minderheit, sondern vielmehr als Clan (Rahanweyn bzw. Digil/Mirifle) der „noblen“ Kaste der Waranle geführt.

 Die beiden Gruppen der Samaale und Saab bilden somit insgesamt – wenn auch mit potentiell hierarchischen Abstufungen – die „noble“ Kaste derjenigen, welche über Land für Ackerbau oder Weidegebiete für Vieh verfügen können. Dieser Kaste der Waranle steht jene, ebenfalls als „nobel“ zu bezeichnende Kaste der Wadaad zur Seite, die zwar über Vieh verfügt, ob ihrer stark spirituell beeinflussten nomadischen Lebensführung jedoch auf Weideland der Waranle angewiesen ist. Alle genannten Clans unterteilen sich wiederum in Sub-Clans, Haupt-Lineages (Herkunftslinien väterlicherseits) und schließlich in die sogenannten Diya-zahlenden Gruppen. Diya bezeichnet das zu zahlende Blutgeld bei Schadensfällen (Tötung, Verstümmelung, etc.) und daher ist diese Gruppe eine Einheit, welche in der Lage ist, die Kompensationszahlung für die Tötung eines erwachsenen, männlichen und „noblen“ Somali zu erstatten.

Während der Clan für das Individuum vor allem politische Bedeutung haben kann, steht im täglichen Leben die Kernfamilie und die Diya-zahlende Gruppe im Vordergrund. Letztere ist jene Instanz, die auf gleicher Augenhöhe mit anderen Diya-Gruppen soziale und rechtlich bindende Verträge eingehen kann. Diese Verträge werden Xeer genannt und stellen im somalischen Gesellschaftssystem gerade in der Absenz staatlichen Rechts die Hauptquelle rechtlicher Entscheidungen und gleichzeitig die Quelle traditionellen Rechts dar. Dementsprechend ist es auch die Diya-zahlende Gruppe, die dem Individuum in Abwesenheit staatlicher Rechtsordnung Schutz und Hilfe gewähren soll.

2.2 Strukturelle Inklusion von Minderheiten und niedrigen Kasten

Ein negativer Aspekt der somalischen Tradition ist, dass Rechte im Prinzip durch Gewalt bzw. durch Androhung von Gewalt zustande kommen. Dementsprechend hängt die Verfügbarkeit von Rechten mit der Fähigkeit zusammen, diese verteidigen bzw. einfordern zu können. Dies gilt sowohl für Gruppen, als auch für das Individuum.

Die Gruppe muss stets in der Lage sein, sowohl Blutrache ausüben als auch Kompensation zahlen zu können. Problematisch wird diese Bereitschaft dann, wenn ein Urteil gegen einen militärisch starken Clan im Streit mit einem schwächeren gefällt wird und sich ersterer dem Urteil nicht beugt. Diese Problematik trifft insbesondere kleine Clans und Minderheiten, denen im traditionellen Recht schwere Diskriminierung drohen kann. Dies ist auch mit ein Grund für den Anschluss an bzw. die Adoption durch einen großen Clan. Die derart geformte Allianz nennt sich gaashaanbuur (Stapel von Schilden) und kann unterschiedliche Formen der Intensität annehmen: Nachbar (deris), Anhang (saar), Gefolgsmann (soo raac) und Angenommene (shegaad). Letzteres bedeutet de facto eine Assimilierung durch Adoption, nicht jedoch eine Zusammenführung der Gruppen.

 Zwar mag die Bedeutung traditioneller Konfliktlösungsmechanismen sowohl im Nationalstaat als auch im herrschenden Konflikt in vielen Teilen des Landes erodiert sein, jedoch hat sich das Clansystem als destruktive und teilende Kraft erwiesen. Doch muss auch klar festgehalten werden, dass das Clansystem in Absenz jeglicher staatlicher Ordnung neben der Scharia die einzige Quelle von Recht und Ordnung darstellt.

In die traditionelle Gesellschaftsstruktur eingebunden sind also größtenteils auch jene Gruppen, die traditionell oder ethnisch nicht als Waranle oder Wadaad erachtet werden und daher als Minderheiten zu bezeichnen sind. Dies betrifft ethnische Gruppen, wie die vor allem in den Küstenstädten des Südens ansässigen Benadiri, deren Abstammung auf arabische, asiatische und europäische Einwanderer und Kaufleute zurückgeführt wird, und schwarzafrikanische Gruppen aus Zentral- und Ostafrika, deren Vorfahren mehrheitlich als Sklaven nach Somalia verschleppt worden waren. Diese ethnischen Minderheiten sind teilweise in Föderationen bzw. über Handel oder Xeer-Verträge in das System der Mehrheitsbevölkerung eingebunden.

Viel stärker in der somalischen Gesellschaft verankert sind jedoch traditionelle Minderheiten. Diese Gruppen unterscheiden sich ethnisch und sprachlich nicht von der Mehrheitsbevölkerung, werden aber aus unterschiedlichen Gründen von dieser als Parias erachtet und stellen die unterste Schicht der somalischen Gesellschaft dar. Sie sind Waable, Angehörige der niedrigsten Kaste, welche vor allem durch die Ausübung von Tätigkeiten definiert wird, die dem gemeinen Samaale oder Saab als durchwegs unrein, unehrenhaft und unwürdig gelten.

Ein gemeinsames Charakteristikum der Berufskasten ist daher, dass sie dort wo sie leben mit der dominierenden „noblen“ Lineage eine klientelistische Langzeitbeziehung eingegangen sind. Derartige Beziehungen erfolgen nach Gewohnheitsrecht und umfassen auch Rechtsthemen wie Blutrache, Streitlösung und Heiratsregeln. Grundsätzlich sind die Schutzbeziehungen langfristig angelegt, sind doch die spezialisierten Fertigkeiten der Waable für jede Gemeinschaft eine Notwendigkeit. Gleichzeitig sind die Waable zahlenmäßig zu klein, um sich selbst zu verteidigen.

Auch wenn sich die Situation der Waable in vielen Punkten mit jener von Sklaven vergleichen lässt, ist ihre Position innerhalb der somalischen Gesellschaftsstruktur eine unterschiedliche. Sie sind eine rituell „unreine“ Gruppe, die von den Samaale durch generelle Verbote getrennt werden. Im Gegensatz zur Besitzeigenschaft eines Sklaven ist die klientelistische Beziehung der Berufskasten zum jeweiligen „noblen“ Clan ein freiwilliger Vertrag. Dementsprechend haben sie das Recht, von einer „noblen“ Familie zur nächsten zu ziehen und sind nicht auf Gedeih und Verderb an ihren Schutzherrn gebunden.

Trotzdem werden die Waable in der Literatur auch als „Leibeigene“ beschrieben.Dies mag zwar im somalischen Alltag zutreffend sein, jedoch widerspricht dieser Begriff der eben dargestellten grundsätzlichen Freiheit, seinen Patronage-Clan zu wechseln. In diesem Sinne scheint die Begrifflichkeit „Unberührbare“ bzw. „Parias“ naheliegender.

3. Die Waable

3.1 Definition und Begrifflichkeit

Wie es für die Waable in der Literatur unterschiedliche Bezeichnungen hinsichtlich ihres Status gibt – etwa „niedrige Kaste“, „Berufskaste“, „Paria“, „Unberührbare“ –, so existieren auch unterschiedlichste Namen für diese Kaste. Die Frage der Titulierung der Kasten ist eine der größten Schwierigkeiten in der Literaturrecherche, aber auch beim Versuch einer Synopsis der raren wissenschaftlichen Abhandlungen zu diesem Thema. Sprache, Geographie, Sozialstruktur, Politik, Kultur, Geschichte, Außen- und Selbstsicht haben zu einer mannigfachen Namensgebung geführt. Die unterschiedlichen Namen sind teils synonym anwendbar (z.B. je nach Lokalität und Schutzclan), teils ersetzen sie nur Fraktionen, wodurch es zu Überschneidungen kommen kann.

 

„The names are not accurate if seen as referring to specific lineages or occupations; rather, the way people from different occupational castes are named is positional. It depends much on the geographic area of the Somali country where they live and the lineage membership of those who speak about them.”

 

Die Waable werden beispielsweise in einzelnen literarischen Quellen oftmals kollektiv Midgaan oder Madhibaan genannt. Tatsächlich sind sowohl Midgaan als auch Madhibaan nur eine Sektion der Waable. Allerdings dürfte es tatsächlich einzelne Regionen geben, wo der Terminus Midgaan bzw. Madhibaan als Überbegriff bzw. Synonym für Waable Anwendung findet.

3.2 Status-Begründung

Die Waable haben die gleiche Sprache und die gleichen Sitten und Gebräuche wie die „noblen“ Samaale. Hinsichtlich einer Rechtfertigung bezüglich der Ausgrenzung der Waable existieren zweierlei Ansätze: die Waable fallen aus dem Muster der „somaliness“, also der auf dem Herkunftsmythos fußenden Zusammengehörigkeitsaspekte von gemeinsamer Religion (Islam) und Herkunft (Arabien), da sie an vor-islamischen Praktiken festhalten, welche der Mehrheitsbevölkerung als Tabu gelten. Dies gilt für die Jagd und den damit verbundenen Verzehr von nicht nach islamischen Normen geschlachteten Tieren, genauso wie für die Ausübung von Berufen, die als „unrein“ erachtet werden und nicht mit der Vorstellung klassischer nomadischer Viehwirtschaft in Einklang zu bringen sind.

Die andere Erklärung der Ausgrenzung bezieht sich exklusiv auf die arabische Herkunft der „Noblen“. Dementsprechend werden die Waable in dieser Version als „Überrest“ einer indigenen Bevölkerung dargestellt.Auch negative Stereotype bezüglich magischer Fähigkeiten der Waable haben zu Misstrauen und Argwohn geführt.

Letztendlich sind es in den Augen der Samaale auch die Waable, welche jenen in der Gesellschaft besonders verabscheuten Mördern von höherrangigen Clanmitgliedern (Älteste, Scheichs, etc.) oder engen Verwandten (Vater, Mutter, Bruder, etc.), die von den „Noblen“ verstoßen worden sind, Unterschlupf gewähren.

Werden die Waable unter Einbezug der von ihnen ausgeübten verachteten Tätigkeiten betrachtet, können sie den Roma und Sinti West-/Zentraleuropas gleichgesetzt werden. Tatsächlich werden sie in Dschibuti oftmals als „Les Gitanes“ (Zigeuner) bezeichnet. Kasten mit ähnlichem Herkunftsmythos und Status existieren auch in anderen afrikanischen Kulturen, etwa bei Völkern in Äthiopien oder Westafrika oder aber auch in der arabischen Tradition des Jemen.

3.3 Anzahl

Der letzte Zensus hat in Somalia im Jahr 1975 stattgefunden. Dementsprechend schwierig ist eine numerische Einordnung der Waable. Oftmals werden sie heute mit ethnischen Minderheiten und sogar mit den von manchen Autoren als Minderheit erachteten Saab gemeinsam genannt. Eine gemeinsame Schätzung von Waable und ethnischen Minderheiten ergibt insgesamt fünf Prozent der Bevölkerung. Zwei der wenigen Schätzungen, welche sich exklusiv auf die Berufskasten beziehen, geben deren Anteil an der Gesamtbevölkerung mit einem Prozent bzw. unter einem Prozent an. Laut einer UNHCR-Schätzung aus dem Jahr 2000 (bzw. 1998) für Somaliland (Nordwestsomalia) betrug die Zahl der Waable rund 20.000 Personen, und dies bei einer geschätzten Gesamtbevölkerung Somalilands von ca. 1,200.000 Menschen. Dies ergäbe einen Anteil von ca. 1,7 Prozent. Da nach mehreren Angaben in Nordsomalia und in der äthiopischen Somaliregion anteilsmäßig mehr Angehörige von Berufskasten leben als in Südsomalia, klingt eine Summe von ca. einem Prozent für Gesamtsomalia durchaus plausibel.

Bei all diesen Zahlen ist definitiv darauf hinzuweisen, dass niemand genau zu sagen vermag, wie viele Waable im Zuge des Bürgerkrieges getötet oder ins Ausland getrieben worden sind. Einige verfügbare Daten scheinen zu vermitteln, dass die Dichte an Waable vor Ausbruch des Bürgerkriegs signifikant höher war. So ist zum Beispiel die Rede davon, dass in der heutigen Hauptstadt Somalilands Hargeysa rund 60.000 Midgaan angesiedelt waren, gemäß obenstehenden Angaben jedoch heute in gesamt Somaliland nur noch 20.000 Waable gezählt werden. Gleichzeitig dürfte der Anteil der Waable an jenen Somali, die ins Ausland geflohen sind, nicht signifikant höher sein, als ihr natürlicher Anteil vor Ort. Mangelnde Netzwerke und ökonomische Mittel verhinderten oftmals ihre Flucht ins Ausland. Offenbar erfolgte der Großteil der Fluchtbewegungen innerhalb Somalias, was den Gesamtanteil wiederum stabil gehalten hätte. So flohen von den dreihundert Waable-Familien Ceerigaabos (Nordost-Somaliland) beinahe alle nach Boosaaso (Nord-Puntland).+

Die gleiche Stadt soll auch rund 10.000 Waable aus Südsomalia beherbergen. Ein zusätzliches Hindernis der genauen Erfassung der Berufskasten ist die Tatsache, dass sie sich gegenüber Fremden in erster Linie mit ihrem Schutzclan identifizieren. Allein diese Tradition lässt jedwede Zählung als fraglich erscheinen.

4. Traditionelle und moderne Betätigungsfelder und Ökonomie

4.1 Sozio-ökonomische Einschränkungen und Zwänge

Eine traditionelle Sanktion, um die Waable zur Ausübung der ihnen zugewiesenen Tätigkeiten zu forcieren, ist die Einschränkung ihrer agrarischen Möglichkeiten. Dies erfolgt einerseits durch eine Einschränkung des Landbesitzes, andererseits durch eine Restriktion bei der Viehhaltung. Beides ist naturgemäß eng miteinander verbunden.

Es scheint auch hier lokale Unterschiede zu geben, denn in der Literatur werden den Waable die unterschiedlichsten Verbote zugeschrieben. So ist die Rede davon, dass sie keine Rinder, Pferde und andere „noble“ Besitztümer ihr Eigen nennen dürfen. Manche Autoren sprechen den Waable generell das Recht ab, jegliches Vieh zu besitzen, während andere bei den gestatteten Tierbeständen ganz konkret werden (Esel und Schafe).

Aufgrund der Tatsache, dass die Angehörigen der Berufskasten nur über wenig Land verfügen können und sich die Wasserstellen im Besitz großer Clans befinden, können sie in der Praxis nicht über größere Herden verfügen. Zwar besteht beispielsweise in Somaliland die Möglichkeit eines Rechtstitels auf Land, da sich jedoch der Landbesitz in Somalia und großteils auch in Somaliland nach Herkunft der Personen orientiert und nicht gesetzlich geregelt ist, die Waable sozial diskriminiert werden und weder in Gerichten noch in Sicherheitsbehörden vertreten sind, ist ihre Rechtssicherheit bezüglich Grundeigentums eingeschränkt.

Bezüglich Somaliland werden Fälle des Landraubs und anhängige Verfahren vor allem aus Hargeysa berichtet, wo die Immobilienpreise vergleichsweise hoch sind. Trotzdem muss auch festgehalten werden, dass den Waable, die 1991 aus Somaliland geflüchtet waren, bei ihrer Rückkehr etwa 90 Prozent ihres (Grund-) Eigentums rückerstattet worden sind. Interessanterweise ist durch die traditionsbedingte Verweigerung der Waranle und Wadaad hinsichtlich einer Ausübung von Handwerken und die gleichzeitige Geheimhaltung ihrer beruflichen Fertigkeiten durch die Waable auch ein Abhängigkeitsverhältnis in die Gegenrichtung entstanden. Die Beziehung ist also durchaus keine einseitige.

Obwohl die traditionellen Berufe der Waable sie im produktivsten Sektor der Gesellschaft ansiedeln, stellt heute die Beschränkung auf diese Tätigkeiten eine Art sozio-ökonomisches „Ghetto“ dar, welches ihre soziale Mobilität stark einschränkt. Konventionelle Wege sozialen Aufstiegs sind ihnen oftmals verwehrt. Zum Beispiel sind üblicherweise keine Stellen im öffentlichen Dienst für sie verfügbar. Zudem bleibt ihnen der Erhalt durch agrarische Subsistenzwirtschaft verwehrt. Gleichzeitig verfügen die Waable nur über eine durch ihr geringes Einkommen verursachte schwache Kaufkraft. Dadurch und gleichzeitig auch durch den Ausschluss aus traditionellen Netzwerken bleibt ihnen auch der Zugang zu lukrativen wirtschaftlichen Möglichkeiten verwehrt.

4.2 Traditionelle Tätigkeiten und Urbanisierung

Insgesamt kommen den Waable nahezu alle Tätigkeiten zu, welche nicht von Waranle oder Frauen ausgeübt werden können oder dürfen. Sie arbeiten als Friseure, Schmiede, Metallbearbeiter, Gerber, Schuster, Töpfer und insgesamt als Handwerker, wie auch als Hirten und Landarbeiter. In der Literatur wird wiederholt der Stereotyp des Jägers und Sammlers als Versinnbildlichung des Waable und dabei vor allem des Midgaan herangezogen. Tatsächlich ist jedoch die Anzahl der noch auf diese Art lebenden Waable eine verschwindende Minderheit. Die Ankunft von Kolonisten und das Anwachsen der Städte waren Entwicklungen, welche durch die damit verursachten Bedürfnisse an „neuen“ Berufen (Mechaniker, Maurer usw.), eine Chance für die Waable und ethnische Minderheiten ehemaliger Sklaven (Bantu) boten, sich von ihren Schutzherren zu emanzipieren und in den Städten ihr Geld zu verdienen. In der Stadt relativierte sich außerdem der traditionelle Schutzmechanismus, welcher dort überwiegend durch die Staatsgewalt ersetzt wurde.

Nach dem Zweiten Weltkrieg verstärkte sich die Urbanisierung und eine Vielzahl an Somali drängten in die Städte. Für die Neuankömmlinge waren die Bedingungen aufgrund von Arbeitslosigkeit und mangelnder ökonomischer Erfahrung nicht einfach. Während sich Waable und Bantu, die an Arbeit gewohnt waren, relativ schnell einlebten, schafften es die vormals nomadischen „Noblen“ nur mühsam, ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren im Hinterland verbliebenen Eltern und Familien nachzukommen. Dementsprechend drängten auch sie in die neuen Berufsschulen, um Friseur, Lederarbeiter, Weber oder Schneider zu lernen. In dieser „neuen Welt“ traten die Waranle auf dem Arbeitsmarkt plötzlich in Konkurrenz mit den Waable und den Bantu.

In der Stadt konnten die Waable somit ihrer Rolle als Diener entkommen und wurden Staatsbedienstete, Gewerbetreibende, Fahrer und Leibwächter. Viele Waable investierten in kleine Unternehmen oder Dienstleistungsbetriebe und dementsprechend stieg auch ihre ökonomische Bedeutung.

5. Die unterschiedlichen Berufskasten

5.1 Midgaan

Eine genaue Eingrenzung des Begriffs Midgaan (auch: Midgan, Mitgan, Midgan-Madhibaan, Madhiban, Madhibaan, Gabooye, Gaboye, Geboyo) ist nahezu unmöglich, da der Ausdruck auch für die Gesamtheit der somalischen Berufskasten Verwendung findet. Gleichzeitig versuchen Teile der Midgaan den alten Namen abzulegen, da seine Bedeutung oftmals mit „Ausgestoßene“, „Unberührbare“ oder „Herkunftslose“ assoziiert wird. Als neuer Name wird einerseits der Titel Madhibaan („die Harmlosen“) herangezogen, dessen Ursprung wohl auf die Bezeichnung der Midgaan in Darood-Gebieten zurückzuführen sein könnte. Andererseits hat sich vor allem in Nordwestsomalia, aber auch in anderen Teilen des Landes, der Name Gabooye festgesetzt, der teils für alle Berufskasten, teils ausschließlich für die Midgaan zur Anwendung kommt.

Ein weiteres Hindernis zur Abgrenzung stellt auch die Tatsache dar, dass unterschiedlichste sozial, politisch und vor allem geographisch geprägte Synonyme existieren. So finden sich unter anderem folgende lokale Ersatztitel für die Midgaan als Gesamtheit bzw. für Gruppen der Midgaan: Boon, Muuse Dheriyow, Madhiban, Hawle, Reer Wardheere, Harag-Cadde und Kaabe. Diese Aufzählungen sind nicht erschöpfend und umfassen das zusätzliche Paradoxon, dass sie sowohl die Boon (Boni, Eyle) als auch die Musa Dheryo mit einbeziehen, welche als eigenständige Berufskasten, Teile anderer Berufskasten oder aber überhaupt als ethnische Minderheit eingestuft werden können.

In diesem Sinne scheint das Wort Midgaan vor allem dann eine Bedeutung zu erhalten, wenn nach dem Ausschlussverfahren all jene den Berufskasten zugehörigen Personen als solche bezeichnet werden, welche nicht den weiter unten stehenden Gruppen zugerechnet werden können. Konsequenterweise kann der Terminus Midgaan durchaus als Sammelbegriff verstanden werden. Allerdings muss der offenbar fließende Übergang zwischen den Kasten, zwischen den geographisch von verschiedenen „noblen“ Clans vergebenen Titeln berücksichtigt werden.

Vielfältig sind auch die Tätigkeiten, welche den Midgaan zugeschrieben werden. Historisch wurden sie als Jäger eingestuft und gleichzeitig mit den damit assoziierten Berufen des Gerbers, Lederverarbeiters und Schusters in Zusammenhang gebracht.65 Daher rührt auch eine der Deutungen des Namens als Madgayn, also jenen, welche „Häute weich machen“. Die Jagd erfolgte in der Regel mit Pfeil und Bogen, wobei die Pfeilspitzen vergiftet wurden. Weitere den Midgaan zugeschriebene Tätigkeiten umfassen: Töpfer, Barbiere, Friseure, Naturheiler, Straßenkehrer, Müllmänner und Holzbearbeiter. Weiters fertigen sie Einbände für den Koran und kleine Ledertaschen (Jaxaas) zum Schutz von Amuletten. Außerdem sind sie als Brunnenbauer und -erhalter aktiv. Letztendlich sind es auch die Midgaan, welche in ganz Somalia Beschneidungen an Männern und Frauen durchführen. Den Frauen der Midgaan werden noch zwei weitere Betätigungsfelder zugeschrieben: als Hebammen und Prostituierte.

Die Herkunftsmythen der Midgaan, vor allem jene von Außen applizierten, umfassen bereits ein breites Spektrum an Vorurteilen, welche dieser Gruppe der Waable entgegengebracht werden. Ein Mythos resultiert aus der fehlenden Genealogie, bzw. aus der Annahme, dass sich die Wurzeln der Midgaan nicht zum Propheten Mohammed zurückverfolgen lassen. Eine andere Erklärung des niedrigen Status der Midgaan fußt auf dem Verzehr von Fleisch, welches nicht gemäß religiösen Vorschriften geschlachtet worden war und dem Umgang mit unreinen Tieren, wie etwa Hunden. So wie auch den Yibir werden den Midgaan magische Kräfte zugeschrieben – ein weiterer Grund für das Zuschreiben eines niedrigen Status. Prinzipiell sind Angehörige der Midgaan in ganz Somalia vorzufinden. Es wird davon ausgegangen, dass sie sich ursprünglich vorwiegend in den Regionen Mudug und Nugal im heutigen Zentralsomalia und Puntland ansiedelten.

5.2 Tumaal

Eine der am häufigsten genannte Gruppe der Waable bilden die Tumaal (auch: Tumal, Tomal). Schon ihr Name weist auf eine enge Verbindung zum Berufsstand der Schmiede hin. Sie fertigen traditionellerweise Pfeilspitzen, Lanzen, Messer, Schwerter, Hacken, Pflüge und Nadeln, betätigen sich jedoch auch als Feinschmiede in der Verarbeitung von Gold und Silber zu Schmuckstücken, Schutzamuletten und Talismanen. Hinzu kommt eine Evolution, die innerhalb der vergangenen Jahrzehnte stattgefunden hat, und den gemeinen Schmied auch zum Schweißer oder Mechaniker gemacht hat, der nunmehr Wassertanks herstellt oder Reparaturen durchführt. Schließlich betätigen sich Tumaal auch in anderen Berufsfeldern, etwa in der Lederverarbeitung oder als Händler.

Über die Herkunft der Tumaal existieren unterschiedliche Angaben. Zum einen sehen sie sich als Abkommen des „noblen“ Clans der Ajuraan,  zum anderen verorten sie ihren Ursprung in der Mischehe eines „noblen“ Somali und einer Midgaan-Frau, während dritte von der Verstoßung eines Vorfahren aufgrund des Bruchs religiöser Vorschriften sprechen.

Diese unterschiedlichen Auslegungen und die weit weniger ausgeprägte Verfolgung patrilinearer Herkunft lässt die Tumaal im somalischen Gesellschaftssystem bereits als minderwertig erscheinen. Die Ausübung eines „unedlen“ bzw. „unreinen“ Berufes komplettiert die negative Außenwahrnehmung.

Schätzungen gehen davon aus, dass nicht ganz ein Viertel aller Waable von den Tumaal gestellt werden. Eine genaue Unterteilung ist aufgrund spärlicher Informationen kaum möglich. Sie dürften in Nordwestsomalia den Clan der Cusman (Osman) bilden. Weitere potentielle Clans der Tumaal sind Oisse Adde, Cumar, Warabeeye, Galgalo, Reer Cumbuure und Reer Iidle. Bei aller Einheitlichkeit, welche der berufsbezeichnende Name vermuten ließe, wird das Verlangen nach Homogenität enttäuscht: es existieren einerseits weitere Namen für die Tumaal (etwa Geymala, Angalay, Gacansibir, etc.) und andererseits wird der Beruf des Schmiedes auch von anderen Minderheitengruppen ausgeübt (etwa den Musa Dheryo bei den Rahanweyn).

5.3 Yibir

Der Name der Yibir (auch: Yibr, Ybir, Yibro) bietet die Grundlage für Spekulationen, wonach dieser Clan der Überrest einer jüdischen Bevölkerung sind. Auch in Somalia selbst gibt es Erzählungen über ein jüdisches Reich, welches im 12. Jahrhundert in Nordwestsomalia existiert haben soll. Ein Scheich der Samaale habe den Herrscher des Reiches, einen Yibir, getötet und dessen Nachkommen im Gegenzug eine Teilnahme am Diya-System zugesichert.

Tatsächlich verfügen die Yibir heute über keine Kenntnisse des Judentums und praktizieren den Islam. Auch wenn diese Abstammungstheorie eher ungewiss bleibt, würde sie doch einige andere soziale Eigenheiten sowie die Außensicht der Yibir erklären. Ihnen werden Zauberei und Verbindungen mit dem Teufel zugeschrieben. Dementsprechend werden sie von den Waranle zwar ob ihrer Abstammung und der Ausübung „unreiner“ Berufe verachtet, aufgrund der ihnen zugeschriebenen übernatürlichen Kräfte sind sie aber ebenso gefürchtet. Folglich vermeiden die „Noblen“ übermäßigen Kontakt mit den Yibir.

Auch wenn die Yibir in der Literatur immer wieder als Jäger bezeichnet werden, scheinen ihre Tätigkeiten vorwiegend mit dem sie umgebenden Mythos eng verbunden zu sein (Magier, Wahrsager, Hausierer). Der Sage nach werden sie in das Blutgeld-System einbezogen, indem bei der Geburt eines Waranle- oder Wadaad-Kindes dem Yibir im Gegenzug für eine Segnung oder ein Schutzzeichen ein Almosen (samaanyo) zusteht.

Ähnliche Rituale vollziehen Yibir oftmals auch bei Hochzeiten. Zusätzlich betätigen sie sich als Animateure, Akrobaten oder Narren bei Festivitäten. Die Yibir stellen nur eine kleine Gruppe der Waable und scheinen im Norden, in Zentralsomalia und dem äthiopischen Somaligebiet mehr verankert zu sein als im Süden. Potentielle Untergruppen der Yibir (Mohamed Hanif) sind Musa, Ayub, Gedi, Anjib, Jama, Reer Beli, Reer Malekhal, Yibir Gudud, Galab und Reer Gedidery.

5.4 Yahhar

Die Yahhar (auch: Yahar, Yaxar, Yaharo) werden einerseits als die Yibir des Südens beschrieben, andererseits aber auch als eigenständige Berufskaste gewertet, welche sich hauptsächlich mit der Weberei beschäftigt. Verarbeitet werden in der Regel Baumwolle, Stroh und Sisal. Allerdings existieren auch unterschiedliche Ansichten über die Tätigkeiten der Yahhar. Für die Yahhar existieren als weitere Titel Wanaajiye und Dhardho, wobei vor allem letzterer ebenfalls als Hinweis auf die Weberei verstanden werden kann (dhar-tole – Weber, dhar – Kleidung, tol – nähen/flicken). Die Herkunft der Yahhar ist weitgehend unbekannt. Gemäß einer Legende der „noblen“ Abgaal stammen die Yahhar von einer Familie in Mogadischu ab, die keine plausible Erklärung ihrer Herkunft geben konnte und daher den Waable zugeteilt wurde. Tatsächlich finden sich Yahhar vorwiegend entlang der Küste Zentralsomalias und in Mogadischu im Bezirk Karaan. Eine Unterteilung der Yahhar besteht grundsätzlich in die Gruppen Reer Dhulow, Reer Abiikar und Reer Aden.

5.5 Jaaji

Da der Samaale-Nomade kaum Fisch und Meeresfrüchte verzehrte, gehörte die Fischerei ursprünglich tendenziell ebenfalls zu den „unreinen“ Beschäftigungen. Während diese in Südsomalia vorwiegend von der ethnischen Minderheit der Bajuni ausgeübt wurde, oblag der Fischfang in Zentral- und Nordostsomalia vor allem den Waable der Jaaji (auch: Jaji). Die Jaaji fangen seit Jahrhunderten vor allem an den puntländischen Küsten Fische und Hummer, tauchen nach Perlen, sammeln Ambra und betätigen sich in der spärlichen Tourismusbranche Somalias. Die Herkunft der Jaaji wird in der Küstenregion Hijaz im westlichen Arabien vermutet. Sie lebten ursprünglich in kleinen Gemeinschaften entlang der Küste, wurden jedoch in der Ära der Militärdiktatur Siad Barres in die Fischereikooperativen des Staates eingebunden. Mitte der 1970er hat das Regime anlässlich von Dürren auch Teile der nomadischen Bevölkerung an der Küste angesiedelt und ihr den Fischfang nähergebracht. Aufgrund dieser Tatsache dürfte die Profession nicht mehr derart schlecht behaftet sein, wie in früheren Jahrzehnten. Es gibt auch Nomaden, die sich während der Fischereisaison (September bis April) als Wanderarbeiter in die Küstenstädte bewegen. Inwiefern die Jaaji in das vor allem in den größeren Heimathäfen florierende Pirateriegeschäft eingebunden sind, ist nicht erfassb

5.6 Musa Dheryo

Von der Gruppe der Musa Dheryo (auch: Muuse Dharyo, Muuse Dheriyow) dürfte es unterschiedliche Ausprägungen geben. Einerseits existieren Musa Dheryo als Schmiede und Töpfer bei den Rahanweyn, andererseits übt eine Gruppe gleichen Namens bei den Isaak in Nordwestsomalia (Somaliland) andere Tätigkeiten aus. Sie werden dementsprechend auch als Midgaan geführt. Eine andere Literaturquelle geht davon aus, dass die Musa Dheryo sowohl bei den Rahanweyn als auch bei den Isaak vorwiegend Korbflechter seien. Zudem gibt es eine vage Angabe über die Unterteilung der Musa Dheryo in die Clans Harun, Abukar, Ali und Osman, jedoch ist unbekannt, welche der oben erwähnten Gruppen damit abgedeckt werden.

5.7 Madhibaan

Laut unterschiedlicher Literaturquellen dürfte die Midgaan-Gemeinde versucht haben, die Bezeichnung „Madhibaan“ anstelle des abfälligen Wortes „Midgaan“ durchzusetzen, da das Wort frei übersetzt „die Harmlosen“ bedeutet. Die Midgaan haben sich bei dieser Neubenennung auf eine Untergruppen bezogen, die in Nordostsomalia (Puntland) verortet wird. Möglicherweise wird die Bezeichnung im Süden für Gruppen verwendet, die sich mit der Textilherstellung beschäftigen.

5.8 Gaheyle

Die Gaheyle im östlichen Somaliland und in Puntland sehen sich den „noblen“ Sawaqroon-Majerteen (Darod) zugehörig, stellen jedoch eine eigene Diya-zahlende Gruppe dar. Vor dem Bürgerkrieg betätigten sich die Gaheyle u.a. in der Weihrauch- und Myrrheproduktion. Sie flohen aus Angst vor Repression durch die somaliländische Regierung größtenteils nach Puntland. Die Gaheyle scheinen im Allgemeinen nicht als Berufskaste betrachtet zu werden, da ihre Affinität zu den Majerteen (Darod) überwiegt. Ein weiterer Grund, so scheint es, die Gaheyle vom engeren Kern der Berufskasten auszuschließen.

5.9 Galgala

Dieser Gruppe wird die Profession der Schnitzer und Holzbearbeiter zugeschrieben. Aufgrund ihrer lokal begrenzten Verbreitung in Jowhar und Mogadischu hatten sich die Galgala (auch: Galgale, Galagale) nahezu gänzlich in ihren Schutzclan der „noblen“ Abgaal (Hawiye) assimilieren lassen. Als allerdings die Abgaal zu Beginn des Bürgerkriegs gegen die Galgala vorgingen, schlossen sich diese an die Majerteen (Darood) in Kismayo an. Dort und in Flüchtlingslagern identifizieren sie sich nunmehr selbst als Subclan Nuh Mohammud der Majerteen.

5.10 Eyle und Boni

Den Gruppen Eyle und Boni (auch: Bon) wird eine exklusive Betätigung als Jäger und Sammler zugeschrieben. Allerdings sind sich die Autoren uneinig, was die genaue Zuordnung – vor allem der Eyle – betrifft. Letztere werden zwar mit einer Beheimatung in der Gegend der Eyle-Hügel geografisch genau lokalisiert, jedoch werden sie zum einen als ethnische Minderheit (Bantu bzw. Buschmänner), zum anderen auch als den ethnisch somalischen Berufskasten zugehörig definiert. Ein weiteres Merkmal der Eyle sind ihre Jagdhunde, welche auch den Hintergrund ihres Namens bilden (Ey = Hund). Mohamed-Abdi fasst unter dem Titel Boon/Boni alle jene Gruppen als Untergruppe der Midgaan zusammen, die mit der Jagd in Zusammenhang gebracht werden. Diese umfassen neben den Jäger-Gruppen Aweer, Eyle und Riibi unter anderem auch die Gabooye. Der Ausdruck Gabooye rührt tatsächlich vom Pfeilköcher her, den selbige zu tragen pflegen. Allerdings wird dieser Titel vor allem in Nordsomalia nunmehr als Zusammenfassung der Berufskasten und damit als Synonym für Waable gebraucht.

5.11 Weitere in Teilen der Literatur geführte vorgebliche Gruppen der Waable

Auch wenn bereits bezüglich der oben genannten Gruppen bei den wenigen Experten erhebliche Differenzen bezüglich Namen, Sozialisierung und Unterteilung existieren, so ist die Faktenlage bezüglich der kleinsten der Kasten-Gruppen noch dürftiger. Insbesondere in Hinsicht auf die unterschiedliche Namensgebung der Berufsgruppen und -kasten in Somalia muss davon ausgegangen werden, dass viele dieser zusätzlichen Gruppen lediglich Zweige der oben genannten, größeren Sub-Kasten sind und gleichzeitig der verwendete Name von Außen oktroyiert wurde und daher nicht als Clan- oder Lineage-Name in Betracht kommt.

6. Diskriminierung im sozialen System

Aufgrund der Herkunftsmythen und der damit verbundenen Negierung einer territorialen oder genealogischen Basis werden die Waable stigmatisiert und marginalisiert. Gegenüber den Berufskasten herrschen zahlreiche Tabus, welche je nach Region, Berufskaste und Schutzclan unterschiedlich stark ausgeprägt sind. Insgesamt wird der soziale Verkehr möglichst eingeschränkt und es scheint, als hätte sich die Haltung der „Noblen” gegenüber den Paria-Kasten auch in den letzten Jahrzehnten nur wenig geändert.

6.1 Mischehen

Mischehen werden tabuisiert. Es ist den Samaale kulturell verboten, ein Mitglied der Waable zu heiraten. Diese erzwungene Endogamie bezieht sich exklusiv auf die „noblen“ Somali, unter den Waable scheint es weder einen Vorbehalt gegenüber einer Ehe mit „Noblen“ noch mit einer anderen Berufskasten zu geben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieses Tabu niemals religiös begründet wird, und de facto auch nicht begründet werden kann.

Früher wurden derartige Verbindungen schwer bestraft. Eine Ermordung des Ehepaares bzw. unehelicher und ehelicher Kinder war nicht unüblich, jedoch erfolgte letzteres vor allem dann, wenn die Mutter aus einem „noblen“ Clan stammte. Eine andere Form der Sanktion war die Verstoßung des männlichen Teils aus seinem „noblen“ Clan. Dadurch wurde er nach somalischer Tradition „herkunftslos“ und dementsprechend ein Angehöriger der Waable. Obwohl die Mischehe nach wie vor ein striktes Tabu repräsentiert, existieren Anzeichen einer wenn auch sehr bescheidenen und begrenzten Liberalisierung. Einerseits scheint sich die Form der Bestrafung gegenwärtig vor allem auf die

Verstoßung aus dem Clan zu beschränken, andererseits haben Einflüsse aus der Diaspora ein verstärktes Selbstbewusstsein geschaffen, mit dem junge Paare gegen das Tabu aufbegehren. Gleichzeitig gibt es Berichte, wonach vor allem in Puntland (Majerteen-Darood) vermehrt Fälle von Mischehen auftreten.

6.2 Wohnsituation

Eine weitere Separation der Waable betrifft deren Wohnstätten. In der nomadischen Tradition ist es üblich, die Lager der Berufskasten abseits anderer Clans zu errichten. Dies erfolgt entweder höhenmäßig unterhalb des Lagers der „Noblen“ oder auf der anderen Seite eines Flussbettes. Diese traditionelle „Ghetto-Bildung“ hatte auch im Zuge der Urbanisierung Konsequenzen. So ließen sich beispielsweise die Waable ursprünglich als eine der ersten Gruppen im Areal der heutigen somaliländischen Hauptstadt Hargeysa nieder, doch wurden sie mit dem Anwachsen der Stadt zunehmend aus dem Zentrum an die Peripherie verdrängt. Derartige „Waable-Ghettos“ existieren auch in Burco (Ura), Laascaanood und Berbera (Jaamalayaa) und anderen Städten Somalias. Meist sind die Wohngebiete der Berufskasten weiter entfernt von Wasserstellen, medizinischen Einrichtungen und Schulen.

6.3 Sozialer Kontakt und Bildung

Aufgrund ihres Status als „Unberührbare“ ist der körperliche Kontakt weitgehend Tabu, da sich der Waranle oder Wadaad im religiösen Sinne nicht kontaminieren möchte. Dies kommt etwa bei Begrüßungen oder beim Verbot des Zutritts zu Häusern bzw. Privatgemächern von „Noblen“ zu tragen. Ein anderes Tabu befasst sich mit dem Verbot gemeinsamer Mahlzeiten. Dieses soll selbst bei der intellektuellen Schicht Somalias angewandet werden.

Bei der Beschränkung sozialer Kontakte gibt es allerdings Unterschiede. Während das gemeinsame Mahl mit Schmieden, Goldschmieden (meist Tumaal) und Webern (meist Yahhar) nicht untersagt ist und diese auch per Handschlag begrüßt werden dürfen, wird mit Zauberern (meist Yibir) selbst der verbale Umgang möglichst vermieden. Derartige Formen der sozialen Diskriminierung wirken sich auch auf den Zugang zum Bildungssystem aus. Viele Kinder der Berufskasten werden – so sie überhaupt eingeschult wurden – früh aus der Schule genommen. Dies gründet einerseits auf den Schulkosten, andererseits auf der Tatsache, dass Eltern oftmals auf die Arbeitskraft ihrer Kinder angewiesen sind.

6.4 Außenkontakt

Gegenüber Fremden identifiziert sich ein Angehöriger einer Berufskaste üblicherweise mit seinem Schutzclan. Er wird eine Offenbarung seiner tatsächlichen Stellung tunlichst vermeiden. Dabei liegen dieser Strategie zwei unterschiedliche Motive zugrunde: erstens mögen die Waable zwar nach Innen eine Art Genealogie führen, doch ist diese aufgrund ihrer Stellung als „Herkunftslose“ (Nasab Dhimaan) in den Augen der Waranle wertlos. Zweitens stellt die Angabe des Schutzclans als eigene Identität gegenüber Fremden auch eine Art von Sicherheit dar. Gleichzeitig wird die Nennung des Schutzclans auch der Tatsache gerecht, dass der Kontakt der Waable nach Außen generell über ihren Schutzclan läuft. Das heißt, dass den Angehörigen der Waable streng genommen die Interaktion mit nicht ihrem Patron angehörigen Waranle oder Wadaad untersagt ist.

Die Waable dürfen Diya (Blutgeld) nicht selbst einklagen. Vielmehr ist es der Schutzclan, der mit etwaigen Mördern „seiner“ Waable über die Zahlung von Diya in Verhandlung tritt und dieses ganz oder teilweise für sich beansprucht. Unklar ist allerdings, inwieweit ein Schutzherr auch zur Zahlung von Diya herangezogen werden kann, wenn eine Tötung durch einen von ihm untergebenen Waable verursacht wurde.

Hierbei ist anzumerken, dass nicht überall in Somalia garantiert ist, dass für die Tötung eines Angehörigen der Berufskasten Blutgeld gezahlt wird. In einigen wenigen Regionen ist dafür keine derartige Sanktion vorgesehen. Manche Quellen räumen ein, dass die Minderheiten generell von der traditionellen Justiz ausgeschlossen wären. Diese Sicht mag zwar auf den ersten Blick plausibel erscheinen – keine Teilnahme an Prozessen, an Verhandlungen, etc. – doch greift sie etwas kurz. Immerhin werden Delikte, die sich gegen Waable gerichtet haben, vor traditionellen Räten angehört und verhandelt. Trotzdem kommt der de-facto-Ausschluss aus dem traditionellen System schwer zu tragen, denn dieser bezieht sich auf alle Formen von Räten und Beratungen, bei welcher nicht nur rechtliche, sondern auch politische und ökonomische Entscheidungen getroffen werden.

6.5 Sprache

Für partielle Konfusion sorgen unterschiedliche Angaben in der Literatur, wonach manche Gruppen der Waable, vor allem die Midgaan und Yibir, eine eigene Sprache beherrschen sollen. Grundsätzlich dürfte derartiges vor allem in der Vergangenheit vermehrt vorgekommen sein, doch wird diese Kommunikationsmöglichkeit wohl eher als geheimer Code, denn als Sprache oder Dialekt einzustufen sein. Offensichtlich hat die Verwendung dieser Codes mit dem Einsetzen der Urbanisierung massiv abgenommen und so sind sie heute weitgehend verschwunden.

7. Politiker und Menschen

7.1 Kolonialisierung und Unabhängigkeit

Prinzipiell wird den Waable der Zugang zur (traditionellen) Justiz erschwert. Noch vehementer gelten diese Beschränkungen für die Politik, wie etwa das Verbot einer Teilnahme am traditionellen Rat (Shir) belegt.

Die „noblen“ Clans überzeugten die Kolonialherren von der „Minderwertigkeit“ der Waable und der ehemaligen Sklaven. Folglich wurden beide Gruppen auch von den Kolonialisten vor allem für schwere Arbeiten herangezogen. Zum Beispiel erhielten in die Askari-Bataillone Britisch-Somalilands rekrutierte Waable keine soldatische Ausbildung, sondern wurden zur Verrichtung schwerer Arbeit eingeteilt. Dies bestärkte die Vorurteile von Waranle und Wadaad gegenüber den ohnehin schon diskriminierten Bevölkerungsgruppen.

Es muss aber wiederholt betont werden, dass es regionale Unterschiede gab. So hatten zum Beispiel Waable im Sultanat Hobiyo gegen Ende des 19. Jahrhunderts wichtige Positionen inne, etwa als strategische Berater oder Verwalter. Auch gab es unterschiedliche Anstrengungen, die Diskriminierung der Waable zu eliminieren. Eine der ersten emanzipatorischen Aktivitäten war zum Beispiel die Hereinnahme eines Waable-Bataillons in die anti-koloniale Rebellenarmee des Mohamed Abdille Hassan („Mad Mullah“). Interessen der Waable wurden auch vom relevantesten, vor der Unabhängigkeit tätigen politischen Körper vertreten: der Somali Youth League (SYL), welche die Gleichstellung aller somalischen Männer und Frauen propagierte. Allerdings dauerte es bis ins Jahr 1960 bis die Waable auch eine eigene Partei gründeten.

Nach der Unabhängigkeit haben die somalischen Regierungen – seien es demokratische oder auch autoritäre – den Nationalismus an vorderste Position gestellt und damit dem Clanismus eine Absage erteilt. Bereits vor der Ära Barres schienen diese Unterschiede Stück für Stück zu erodieren. Die Regierung erließ 1960 ein Gesetz, das diese Form des Klientelismus verbot und das Recht jedes Somali festschrieb, dort leben und arbeiten zu dürfen, wo er wolle – unabhängig seiner Clanzugehörigkeit. In der Republik Somalia wurden zudem Gesetze gegen die Verwendung diskriminierender Sprache geschaffen. Die Armee und nunmehr alle Schulen wurden für jeden Staatsbürger geöffnet; auch Posten im öffentlichen Dienst wurden für die Waable verfügbar.

7.2 Die Waable im Bürgerkrieg

Im Bürgerkrieg der unterschiedlichen Rebellengruppen mit dem Regime Barre, der 1988 entbrannt war, rüstete der Diktator in manchen Gebieten die Waable auf, um gegen die Rebellen anzukämpfen. Dies gilt insbesondere für die Galgala und Yibir in Südsomalia und für größere Teile der Waable in Nordwestsomalia. Begründet wird dieser Eintritt für das Regime Barre einerseits mit Manipulation, andererseits mit der mutmaßlich besseren Aussicht auf Emanzipation unter Barre. Nach dem Sieg der Rebellen gab es gegen die kollaborierenden Gruppen teils massiven Revanchismus, vorwiegend in Süd-/Zentralsomalia. Dort wo die Minderheitsangehörigen nicht der direkten Kooperation mit dem Regime Barres beschuldigt wurden, warf man ihnen Parteinahme durch Neutralität vor. Ebenso flohen die Waable aus Nordwestsomalia (Somaliland) überwiegend nach

Äthiopien. Zwar hatten sich dort auch kleinere Clans des Nordens gegen die von dem großen Clan der Isaak dominierte Rebellenbewegung SNM gestellt, diese wurden jedoch nach dem Sieg der Rebellen bei Versöhnungsgesprächen eingebunden, während es mit den Waable kein finales Friedensabkommen gab. Folglich werden sie von Teilen der Bevölkerung nach wie vor für Leiden und Verluste im Zuge des Krieges verantwortlich gemacht. Neben Äthiopien und Kenia dienten vor allem die Darod-Gebiete Puntlands als sicherer Hafen für die Waable im Bürgerkrieg. Viele Midgaan aus Südsomalia und Somaliland flohen dorthin.

8. Gegen-Emanzipation und aktuelle Lage

Barre mag zwar versucht haben, die Paria-Clans zu emanzipieren, doch hat er sich um die generellen Umstände einer Gleichstellung nur wenig gekümmert. Während die Angehörigen der Berufskasten vom staatlichen System Somalias und der Urbanisierung profitiert haben, muss unterstrichen werden, dass der Versuch, die Kastenunterschiede und Clanloyalitäten zu nivellieren, weitgehend gescheitert ist. Trotz der Bemühungen, die Diskriminierung zu beenden, hielt diese weiter an und verschlimmerte sich mit dem Ausbruch des Bürgerkrieges. Dies ist in erster Linie dem Fakt anzulasten, dass die Veränderungen zwar ökonomischer und juristischer Natur gewesen sein mögen, diese jedoch kaum eine Auswirkung auf die traditionelle Gesellschaftsstruktur und Wahrnehmung hatten. Die Waable besaßen weiterhin keine politische Macht. Sie waren auf lokaler Ebene nicht vertreten und wurden weiterhin von Waranle und Wadaad beeinflusst. Selbst in den Städten, wo sie größere Bewegungsfreiheit hatten, lebten sie in getrennten Gebieten, in Vorstadtghettos.

Insgesamt bedeutete der Ausbruch des Bürgerkrieges eine Verschlechterung der Situation der Waable. Nicht nur, dass sie an den drastischen Folgen der Kämpfe zu leiden hatten, traf sie insbesondere auch der Rückschritt der Somali-Gesellschaft als Ganzes. Je weiter entfernt die Erinnerung an staatliche Strukturen zurücklag, desto mehr verfiel vor allem Süd- und Zentralsomalia in eine Zeitreise zum traditionellen Urzustand zurück, zu den historisch verankerten Reglements der Gesellschaft.

Dieser Rückschritt traf die Minderheiten aus mehreren Richtungen: erstens verloren sie den staatlichen Schutz. Da sich über Jahrzehnte der Staatlichkeit vor allem in den Städten traditionelle Schutzmechanismen auf ein formelles Maß reduziert hatten, fanden sich die Waable wie auch andere ethnische Minderheiten ohne Schutz bzw. Patron wieder. Dementsprechend waren es vor allem in den ersten Jahren des Bürgerkrieges die Minderheiten, welche im Konflikt besonders zum Ziel wurden und überproportional von Tötungen, Vergewaltigungen und Plünderung betroffen waren. Zweitens mussten sich die Angehörigen der Berufskasten aus Mangel einer Alternative zum Patron in das alte System einfügen, wodurch ihnen auf längere Sicht die Möglichkeit genommen wurde, die Ansätze einer Emanzipation fortzuführen. Drittens wurden sie vom rasch entstehenden System der Geldflüsse aus der Diaspora größtenteils ausgeschlossen, da nur wenige von ihnen die Mittel aufbringen konnten, ins Ausland zu fliehen. Selbst bei der Hilfe durch humanitäre Organisationen wurden die Minderheiten diskriminiert.

Dort wo sich ein staatliches Gebilde etablieren konnte, waren viele Waable aus Angst vor Repressionen geflohen. Bei ihrer Rückkehr wurden sie zwar ohne Umstände aufgenommen, jedoch hatte der eigentliche Friedensprozess bereits ohne sie stattgefunden. Dies trug neben ihrer geringen Anzahl und der traditionellen Vorbehalte mit dazu bei, dass sie sich in der stabilen Demokratie Somalilands nicht etablieren konnten. Immerhin ist es ihnen in Somaliland gelungen, eigene NGO-Strukturen aufzubauen und damit nicht nur auf bestehendes Unrecht hinzuweisen, sondern auch dieses zu bekämpfen. Eine der erfolgreichsten Organisationen ist die Ubah Social Welfare Organization. Auch im Nationalen Menschenrechtsrat Somalilands ist den Waable ein Sitz zugesprochen worden.

9. Diskriminierung in der Diaspora

Einige Berichte zeigen, dass Kastenunterschiede auch in somalischen Auslandsgemeinden weiterbestehen dürften. Dies betrifft sowohl Flüchtlingslager und Gemeinden in der Region (Kenia, Äthiopien, Tansania, Dschibuti und Jemen) als auch in westlichen Asylaufnahmeländern. Interessant ist hierbei der Faktor, dass Angehörige „nobler“ Clans oftmals die Mitgliedschaft einer Minderheit angeben, um Asylstatus zu erlangen. Gleichzeitig sind es aber gerade die Angehörigen von Minderheiten, welche nur in vergleichsweise geringer Zahl jenseits von Afrika emigriert sind. Gründe dafür sind Geldmangel oder das vergleichbar schlechte Netzwerk der Waable. Folglich konnten die in Somalia verbliebenen Minderheiten auch nur zu einem viel geringeren Maße von Rückflüssen ihrer Diaspora profitieren. Fälle der Stigmatisierung von Minderheitenangehörigen sind unter anderem aus Norwegen bekannt, wo vor allem die Demütigung von Angehörigen der Waable vorkommt. So wurde etwa ein Somali-Mädchen gewaltsam davon abgehalten, einen Midgaan zu heiraten. Da sie von diesem bereits schwanger war, wurde sie aus der Gemeinschaft ausgeschlossen.

10. Schlussbemerkung

Die Internationalisierung der Somali scheint mittels ihrer auf der ganzen Welt vertretenen Diaspora einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Waable in ihrer Heimat leisten zu können. Die Erosion traditioneller Ideologie ist am Beispiel Somalilands und Puntlands zu verzeichnen, wo zwar für die Waable politische Partizipation und ökonomischer Aufstieg noch weitgehend verwehrt bleiben, jedoch gelungen ist, Interessen und Probleme auf zivilgesellschaftlicher Ebene zu artikulieren und auf internationaler Ebene zu thematisieren. Trotzdem bleiben die spärlichen Veränderungen vorerst weitgehend auf diese Teile Somalias beschränkt, und sie verbreiten sich insgesamt kaum in ländliche Gebiete.

Parallel dazu findet in Süd-/Zentralsomalia eine Entwicklung statt, die zwar oberflächlich betrachtet als Fortschritt für die Waable bezeichnet werden kann, jedoch bei näherer Analyse große Gefahren für diese Gruppe birgt. Seit rund vier Jahren beherrschen extremistische Gruppierungen weite Teile dieser Gebiete und propagieren die Gleichstellung aller Muslime. Dies bedeutet de facto eine Nivellierung der bestehenden Clan- und Kastenunterschiede. Dementsprechend sind es auch die Minderheiten, die verstärkt das Fortschreiten der extremistischen Rebellen begrüßen. Allerdings birgt diese Reaktion die Gefahr, dass bei einer Niederlage der Extremisten den Waable erneute Talion seitens der nach wie vor weitgehend nach Clans organisierten nicht-extremistischen Milizen droht. Dies würde nicht nur eine Wiederholung der Geschichte von 1990 (Rache nach dem Sturz von Siad Barre) bedeuten, sondern höchstwahrscheinlich auch jegliche laizistische Emanzipationsversuche zunichtemachen. Die Waable würden vermutlich erneut, und verstärkt durch die Motivation der Feindschaft, an das unterste Ende der gesellschaftlichen Hierarchie verwiesen werden.

Schlussendlich bleibt zu hoffen, dass Geldrückflüsse von Waable der Diaspora, internationale Mittel und – nach wie vor weitgehend ausbleibende! – Mittel der Entwicklungszusammenarbeit in Somaliland einen Präzedenzfall schaffen, der durch seine Vorbildwirkung für alle Zeiten das ohnehin auf sandigem Fundament stehende Kartenhaus des somalischen Kastenwesens zusammenbrechen lässt.

Übersicht der verschiedenen Kasten