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Minderheiten in der Türkei: Die Kurden

Juli 2011

Mag. Simone Langanger

Staatendokumentation des Bundesasylamtes

 

Zusammenfassung

Das historische Kernsiedlungsgebiet der Kurden verteilt sich heute auf die Territorien der Länder Türkei, Iran, Irak und Syrien, doch sind die Kurden ein Volk ohne eigenen Nationalstaat. 1978 gründete Abdullah Öcalan die kurdische Arbeiterpartei PKK. Ab 1984 führte die PKK einen bewaffneten Kampf gegen die türkischen Sicherheitskräfte, in dem mittlerweile über 42 000 Menschen (vgl. Spiegel Online 2.11.2010) getötet, über 3000 Dörfer (vgl. LSE – The London School of Economics and Political Science 3.2.2011) zerstört und mindestens eine Million Menschen (vgl. NZZ Online 29.7.2010) vertrieben wurden.

Seit Sommer 2009 macht Regierungschef Erdogan der kurdischen Bevölkerung Hoffnung, den jahrelang geführten Konflikt zwischen Türken und Kurden zu beenden. Jedoch stieß dieses Projekt auf massiven Widerstand im Parlament. Die Meinungen über die  „demokratische Öffnung“ divergieren sehr stark. Die Regierung Erdogan will mit dieser Initiative die kulturellen, aber auch politischen Rechte der Kurden ausweiten. Besonders erwähnenswert ist hier der Gebrauch der kurdischen Sprache, der lange Zeit verboten war. Besondere Aufmerksamkeit wurde auch Abdullah Öcalan zuteil. Seine strenge Isolationshaft wurde aufgelockert. Seit seiner Festnahme im Jahr 1999 sitzt Öcalan als einziger Gefangener auf der Gefängnisinsel Imrali ein. Mittlerweile wurden weitere Häftlinge in das neu erbaute Gefängnis, das sich ebenfalls auf der Insel befindet, gebracht.

Diese Veränderungen führten dazu, dass Mitte Oktober eine vierunddreißigköpfige kurdische Gruppe den irakisch–türkischen Grenzübergang Habur überschritt. Unter ihnen befanden sich acht PKK-Aktivisten, die von Staatsanwälten befragt und danach freigelassen wurden. Mittlerweile sind aber alle Habur-Rückkehrer inhaftiert.

Mit dem Verbot der pro-kurdischen Partei der demokratischen Gesellschaft (DTP) durch das Höchstgericht am 11.12.2009, gingen zum Teil bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen ethnischen Kurden und Türken einher. Die verbliebenen Abgeordneten der DTP entschlossen sich der neu gegründeten pro-kurdischen Partei für Frieden und Demokratie (BDP) beizutreten und im Parlament weiter zu arbeiten. Es folgten zwei Verhaftungswellen, bei denen hunderte Parteifunktionäre festgenommen wurden.

Im Mai 2010 beendete die PKK den 13 Monate zuvor ausgerufenen Waffenstillstand. Es folgten jedoch Anschläge mit zahlreichen Toten auf beiden Seiten. Nach einer erneuten Waffenruhe, die bis nach den Parlamentswahlen 2011 geplant war, hat sich die PKK jedoch entschlossen, auch diese wiederum aufzukündigen.

1. Einleitung

Die Türkei ist eine konstitutionelle Republik mit einem parlamentarischen Mehrparteiensystem. In Artikel 2 der Verfassung definiert sich die Republik Türkei als demokratischer, säkularer und sozialer Rechtsstaat. Staatsoberhaupt mit vorwiegend repräsentativer Funktion ist der Staatspräsident – seit 2007 Abdullah Gül, die politischen Geschäfte führt der Ministerpräsident – seit 2003 Recep Tayyip Erdogan (vgl. Auswärtiges Amt 11.3.2010).

Je nach Quelle leben in der Türkei zwischen 72 und 77 Millionen Menschen. Mindestens 70% der Bevölkerung sind ethnische Türken, knapp 20% Kurden und der Rest verteilt sich auf andere kleinere ethnische Gruppen. 99% der Bevölkerung sind muslimischen Glaubens, die Mehrheit sind Hanefiten (sunnitisch), es gibt aber auch einen beträchtlichen Anteil an Aleviten (ca. 15 Millionen Menschen). Weiters leben in der Türkei ca. 60.000 armenische Christen, ca. 23.000 Juden, 15.000 syrisch-orthodoxe Christen, 10.000 Baha’i, ca. 3.500 bis 4.000 griechisch-orthodoxe Christen, ca. 2.000 Jesiden, ca. 2.500 Protestanten verschiedener Denominationen sowie einige Angehörige der römisch-katholischen Kirche (vgl. Auswärtiges Amt 11.3.2010). Die Türkei versteht sich als laizistischer Staat, was eine strenge Trennung zwischen Religion und Politik bedeutet. Das Amt für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet) kontrolliert die religiösen Belange. Der Lausanner Vertrag von 1922/1923 regelt in den Artikeln 38 bis 45 ausschließlich die Rechte religiöser Minderheiten. Die kurdischen Belange als ethnische Minderheit werden im Lausanner Vertrag deshalb nicht geregelt, da die Kurden der religiösen Mehrheitsbevölkerung angehören und sie noch während des Ersten Weltkrieges als „Brudervolk“ galten. Auch heute spielt diese Tatsache in der türkischen Argumentation, die Kurden nicht als Minderheit anzuerkennen, eine Rolle (vgl. Auswärtiges Amt 11.3.2010).

2. Die Kurden

Das kurdische Volk hat seinen historischen Siedlungsraum in Vorderasien. Spuren der kurdischen Kultur lassen sich bis in die Antike zurückverfolgen. Das kurdische Volk lebte in „Kurdistan“ hauptsächlich von Ackerbau und Viehzucht. Der Begriff „Kurdistan“ wird aber nicht im Sinne eines heutigen Nationalstaats gebraucht, sondern beschreibt in dieser Arbeit das historisch-geographische Siedlungsgebiet der Kurden. Das kurdische Kerngebiet, das eine Größe vergleichbar mit Frankreich hat, liegt heute auf dem Territorium von vier Ländern – der Türkei, des Iran, des Irak und Syriens (vgl. Kooperation für den Frieden 2007).

Um das historische Siedlungsgebiet der Kurden geographisch-visuell einzuordnen, folgt eine Karte, mit der Verteilung der kurdischen Volksgruppe auf die schon genannten vier Länder: Türkei, Iran, Irak und Syrien. Schätzungen zufolge gibt es heute weltweit ca. 26 Millionen Kurden (vgl. Auswärtiges Amt 11.3.2010). Ein großer Teil der Kurden, nämlich 10 bis 15 Millionen, lebt in der Türkei, das ist ungefähr ein Fünftel der türkischen Bevölkerung (vgl. Auswärtiges Amt 11.3.2010).

Die kurdische Kultur ist von zahlreichen Einflüssen geprägt, da das Territorium viele unterschiedliche Herrscher erlebte. In der Antike gehörte „Kurdistan“ zum assyrischen, später zum altpersischem Reich. In der Folge gerieten die kurdischen Stämme und Fürstentümer in die Abhängigkeit von iranischen Schahs und den Byzantinern in der Region. Während der arabischen Herrschaft vom siebten bis zum neunten Jahrhundert, traten die meisten Kurden zum sunnitischen Islam über, und haben deshalb noch heute dieselbe Religion wie die meisten Türken. Mit der Eroberung von Konstantinopel durch das osmanische Reich im Jahr 1453 endete die byzantinische Herrschaft in Vorderasien. Im Zuge des Ersten Weltkrieges zerfiel das Reich der Osmanen und das kurdische Siedlungsgebiet wurde auf die schon erwähnten vier Länder aufgeteilt (vgl. Kooperation für den Frieden 2007).

Die kurdische Gesellschaft ist bis heute von Clan-Bindungen geprägt, deshalb entwickelte sich auch nie eine einheitliche kurdische Sprache (vgl. Wiener Zeitung.at). Es gibt mehrere Dialekte, die dem Kurdischen zugerechnet werden, sie gehören alle zur indoeuropäischen Sprachfamilie. Die vier Großdialekte sind Kurmanci, Sorani, Zazaki und Kelhuri, auch Südkurdisch genannt (vgl. Kooperation für den Frieden 2007). Es werden unterschiedliche Alphabete benutzt, die Kurden in der Türkei verwenden eine Abwandlung des lateinischen Alphabets (vgl. Kooperation für den Frieden 2007).

Die Kurden siedeln vor allem im Südosten der Türkei, jedoch wurden im Zuge der Zwangsassimilierung nach dem Ersten Weltkrieg viele Kurden unter anderem in den Westen des Landes umgesiedelt (vgl. Kooperation für den Frieden 2007).

2.1 Die kurdische Arbeiterpartei - PKK

Die PKK wurde am 27.11.1978 von Abdullah Öcalan gegründet. Ihre offizielle Bezeichnung änderte sich mehrfach (vgl. Niedersächsisches Ministerium für Inneres), wobei in den Medien und im Volksmund noch immer der Begriff PKK vorherrscht.

In den Anfangsjahren der PKK stand die Forderung eines unabhängigen und sozialistischen Kurdistans. Zunächst sollte das kurdische Siedlungsgebiet in der Türkei, später die kurdischen Gebiete in Syrien, Irak und Iran zu einem Nationalstaat zusammengefasst werden (vgl. Universität Hamburg: Fachbereich Sozialwissenschaften, Türken (Kurden)). Seit 1993 jedoch hat sich das Ziel dahingehend geändert, „dass nunmehr kulturelle Autonomie und lokale Selbstverwaltung innerhalb des türkischen Staatsverbandes angestrebt wurden“ (vgl. Universität Hamburg: Fachbereich Sozialwissenschaften, Türken (Kurden)).

Nach einem Militärputsch im Jahr 1980 war die PKK geschwächt, erholte sich bis 1984 aber soweit, dass sie am 18. August desselben Jahres mit Angriffen auf türkische Militärposten den bewaffneten Kampf aufnahm (vgl. Zbinden 2010). In der kurdischen Bevölkerung gewann die PKK an Unterstützung - zumindest die inhaltlichen Ziele betreffend. Die türkischen Behörden blieben aber nicht untätig und setzten sich mit der Einführung sogenannter „Dorfschützer“ (koruculuk sistemi) zur Wehr (vgl. Auswärtiges Amt 10.11.2010). Diese Dorfschützer sind aus der Dorfbevölkerung rekrutierte Kurden mit der Aufgabe, die ansässige Bevölkerung vor Übergriffen der PKK zu schützen. Problematisch hierbei ist aber, dass den Dorfschützern selbst häufig Amtsmissbrauch, Beteiligung an Verbrechen und organisierte Kriminalität vorgeworfen wird (BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2009).

Mit der Verhaftung Öcalans im Jahr 1999 entspannte sich die Lage. Die PKK rief einseitige Waffenstillstände aus, jedoch wurden diese selten eingehalten. Bis ins Jahr 2004 flaute der Terror langsam ab, um danach wieder in gewaltsame Zusammenstöße mit dem türkischen Militär zu münden. In den letzten Jahren gab es einige medienwirksame Anschläge, darunter der der PKK zugerechnete Bombenanschlag in Ankara am 22.5.2007 mit mehreren Toten und zahlreichen Verletzten, sowie der Terroranschlag am 27.7.2008 in Istanbul, bei dem 17 Menschen zu Tode kamen und über 150 Menschen (BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2009) verletzt wurden. Im Laufe des Jahres 2010 kamen zahlreiche Soldaten und PKK-Kämpfer ums Leben. Das türkische Militär unternimmt weiterhin grenzüberschreitende Operationen gegen PKK-Stellungen im Nordirak. Die Sicherheitsvorkehrungen sind deshalb auf relativ hohem Niveau, vor allem im Südosten des Landes kann es immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Kämpfern der PKK und den türkischen Sicherheitsbehörden kommen (vgl. Auswärtiges Amt 10.11.2010).

Hinzukommt, dass die PKK Ende Mai den 13 Monate zuvor einseitig von ihr verkündeten Waffenstillstand auflöste. In Folge kam es vermehrt zu Anschlägen und Toten auf beiden Seiten. Im August 2010 gab die PKK bekannt, die Waffen bis Ende des Fastenmonats Ramadan ruhen zu lassen. Diese Waffenruhe wurde wiederum erweitert. Fast zeitgleich mit dem am 31.10.2010 verübten Selbstmordanschlag in Istanbul, bei dem 32 Menschen verletzt wurden (vgl. Der Standard.at 31.10.2010), verkündete die PKK den Waffenstillstand bis nach den Parlamentswahlen im Juni 2011 auszuweiten. Der Selbstmordanschlag dürfte aber nicht, wie anfangs von der Regierung vermutet, direkt der PKK zuzurechnen sein, sondern einer ihrer Splittergruppen – nämlich den Freiheitsfalken Kurdistans (TAK). Da die PKK sofort jegliche Verantwortung für den Anschlag zurückwies, kamen Gerüchte über ein mögliches Zerwürfnis der unterschiedlichen Gruppen auf (vgl. TAZ.de 7.6.2010, ORF.at 16.8.2010, Worldbulletin 20.9.2010, ntv.de 1.11.2010, Zeit Online 4.11.2010, Der Standard.at 5.11.2010). Mittlerweile wurde der Waffenstillstand aber wiederum von der PKK aufgekündigt (vgl. Die Presse.com 28.2.2011, NZZ Online 28.2.2011).

2.2 Der türkisch-kurdische Konflikt

Politischer Ausgangspunkt des Konflikts war der Zusammenbruch des Osmanischen Reiches am Ende des Ersten Weltkrieges und der damit verbundene Friedensvertrag, der von den Siegermächten im Vertrag von Sèvres (1920) ausgearbeitet wurde. Dieser beinhaltete unter anderem einen eigenen Nationalstaat für Kurden, wurde aber von der türkischen Nationalversammlung abgelehnt (vgl. Kooperation für den Frieden 2007). Kemal Atatürk organisierte den Widerstand gegen diesen Vertrag, den die Kurden unterstützten, da ihnen die Gleichberechtigung als Nation in Aussicht gestellt wurde. Im Jahr 1923, nach dem Türkisch-Griechischen Krieg, wurde der Vertrag von Lausanne unterzeichnet, in dem ein eigener kurdischer Staat nicht thematisiert, sondern das historische Siedlungsgebiet der Kurden auf vier Länder aufgeteilt wurde: Türkei, Iran, Irak und Syrien (Kooperation für den Frieden 2007).

Nach Unterzeichnung des Vertrags wurden aber von türkischer Seite die Versprechen in Bezug auf die Gleichberechtigung der Völker nicht eingehalten.

Am Tag der Abschaffung des Kalifats (3.3.1924) verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Schulwesens. Danach galten die kurdischen Schulen als gesetzwidrig und wurden geschlossen. Die Kurden fühlten sich betrogen und befürchteten den Verlust ihrer Kultur durch Zwangsassimilation. Die offizielle Kurdenpolitik wurde in einem Gesetz vom 8. bzw. 24. September 1925 festgelegt. Darin heißt es u.a.: »Die beiden Völker können und dürfen nicht gleichberechtigt zusammenleben. Deswegen müssen die Kurden assimiliert und Kurdisch muss verboten werden. Die Kurden müssen in den Westen zwangsdeportiert und Türken im Osten an ihrer Stelle angesiedelt werden. Der Osten muss durch einen mit weiten Vollmachten ausgestatteten Generalgouverneur, wie in den Kolonien, regiert werden. Alle in wichtigen Positionen stehenden Beamten müssen Türken sein und aus dem Westen stammen. (Kooperation für den Frieden 2007)

Mehrere kurdische Aufstände wurden zwischen 1925 und 1938 niedergeschlagen.

In den Jahren 1960, 1971 und 1980 putschte das Militär gegen die jeweilige Regierung, wobei sich vor allem der letzte stark gegen oppositionelle Bewegungen richtete.

Die PKK führt ihren bewaffneten Kampf seit dem Jahr 1984. Zwischen 1998 und 2004 rief die PKK einen einseitigen Waffenstillstand aus – seitens des türkischen Militärs gab es aber im selben Zeitraum ungefähr 700 Operationen (Kooperation für den Frieden 2007).

Mit der Aufnahme der EU-Beitrittsverhandlungen (2005) sollte der Reformprozess im Land beschleunigt werden, und es kam zu einer Aufweichung der Verbote:

Der Ausnahmezustand im kurdischen Siedlungsgebiet wurde aufgehoben. Kurdischkurse für Erwachsene und Sendungen in kurdischer Sprache wurden ermöglicht, allerdings nur in sehr begrenztem Maße. Die grundsätzlichen Probleme des Konflikts wurden jedoch nicht ernsthaft in Angriff genommen. (Kooperation für den Frieden 2007)

Nach der Rücknahme des einseitigen Waffenstillstandes durch die PKK im Jahr 2004, eskalierte der Konflikt weiter. Ab Sommer 2009 kam es durch Erdogans „demokratischer Öffnung“ – auch „kurdische Initiative“ genannt – zu einer vorsichtig positiven Stimmung im Land, den Konflikt friedlich zu lösen. Jedoch kam der Rückschlag mit dem Verbot der pro-kurdischen Partei DTP (Partei der demokratischen Gesellschaft) im Dezember 2009 und anschließenden Verhaftungen zahlreicher Anhänger. Zum Teil wurde führenden Politikern ein mehrjähriges Politikverbot auferlegt – unter ihnen Ahmet Türk, der ehemalige Parteichef der DTP. Die im Parlament verbliebenen DTP-Politiker entschlossen sich, der neugegründeten BDP (Partei für Frieden und Demokratie) beizutreten und weiterzuarbeiten (Spiegel Online 11.12.2009, Der Tagesspiegel 19.12.2009).

3. Aktuelle Entwicklungen von Sommer 2009 bis Herbst 2010

Das Jahr 2009 – vor allem die zweite Hälfte des Jahres – war in der Türkei innenpolitisch vom Versuch geprägt, eine Annäherung zwischen Kurden und Türken herbeizuführen. Die „demokratische Öffnung“, die von Regierungschef Erdogan vorangetrieben wurde, ließ vielerorts aufhorchen. Jedoch wurde durch das Verbot der pro-kurdischen DTP und die vielen Verhaftungen der Mitglieder der Partei das erneute Aufkommen der PKK-Anschläge begünstigt. Die bereits erwähnte Aufkündigung des Waffenstillstandes hat zu zahlreichen Toten auf beiden Seiten geführt. Neue und durchaus interessante Entwicklungen in der Türkei gab es vor einigen Monaten, als die Regierung mitteilte, Gespräche mit Abdullah Öcalan zu führen (Die Presse.com 2.11.2010).

„Der inhaftierte PKK-Chef Öcalan ließ am Montagabend (1. Nov.) mitteilen, seine Kontakte mit dem türkischen Staat hätten inzwischen die Dimension regelrechter »Verhandlungen« über eine Friedenslösung angenommen.“ (Keetman 3.11.2010)

Dies ließ die Hoffnung auf eine friedliche Lösung des Konflikts wieder aufflammen. Vor allem, da Öcalan bislang kategorisch als Gesprächspartner abgelehnt wurde.

Recep Tayyip Erdogans Initiative vom Sommer 2009 baute auf Maßnahmen auf, die seine Regierung schon begonnen hatte, um die Rechte der kurdischen Bevölkerung zu erweitern. Das oberste Ziel war die Auflösung der PKK und die Rückkehr von ehemaligen Kämpfern in die Türkei. Um die PKK-Aktivisten zur Niederlegung ihrer Waffen zu bewegen, sollte es zu einigen Erleichterungen im alltäglichen Leben kommen. Als Beispiele sollen hier vor allem die Fortschritte im Gebrauch der kurdischen Sprache erwähnt werden. Es gibt seit Februar 2010 mehr als ein Dutzend Sender, die 24 Stunden unter anderem auf Kurdisch senden (Martens 22.6.2010). Eine Fakultät für „Lebende Sprachen“ an der Universität von Mardin wurde eingerichtet, an der auch Kurdisch auf Universitätsniveau unterrichtet werden soll (Martens 22.6.2010, NZZ Online 29.7.2010), und eine kurdische Sitcom wurde im Oktober im Fernsehen 2010 ausgestrahlt (Martens 22.6.2010). Der Gebrauch der kurdischen Sprache wurde auch bei politischen Veranstaltungen erlaubt, ebenso dürfen Häftlinge mit ihren Angehörigen Kurdisch sprechen. Kurdische Dörfer, deren Namen turkisiert wurden, erhielten zweisprachige Ortstafeln (Martens 22.6.2010, NZZ Online 29.7.2010). Hinzukommt, dass die Haftbedingungen von Öcalan erleichtert wurden (Martens 22.6.2010, NZZ Online 29.7.2010).

Problematisch für das Voranschreiten des Öffnungsprozesses war aber die freiwillige Rückkehr von 26 kurdischen Bewohnern eines Flüchtlingslagers. Vier von ihnen waren Kinder, zusätzlich umfasste die Gruppe acht PKK-Kämpfer aus dem Irak. Obwohl die Kämpfer befragt wurden, wurden sie zu diesem Zeitpunkt aber nicht verhaftet. Da die Rückkehr in einer Art Triumphzug mündete, kam es postwendend zu harscher Kritik von türkischer Seite. Mittlerweile sind aber alle Rückkehrer verhaftet. (Martens 22.6.2010).

Am 18.10.2010 begann zudem ein Prozess gegen 151 kurdische Funktionäre in Diyarbakir.

„Unter den Angeklagten, gegen die bis zu 15 Jahre Haft beantragt wurden, sind führende Politiker der Kurdenpartei BDP wie der Parteivorsitzende von Diyarbakir, Firat Anli, und zwölf Bürgermeister aus den meisten größeren kurdischen Städten wie Diyarbakir, Batman oder Sianlurfa.“ (Der Standard.at 18.10.2010)

Man wirft ihnen vor, Mitglieder der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK - Koma Civiken Kurdistan) zu sein (Der Standard.at 18.10.2010).

Bis jetzt hat die „demokratische Öffnung“ nur zu eher begrenzten Ergebnissen geführt (Europa Press Releases 9.11.2010). Diese sollten nicht völlig außer Acht gelassen werden, auch wenn mit dem Beschluss des Verfassungsgerichtes im Dezember 2009, die DTP zu verbieten, den darauffolgenden Verhaftungen hunderter Parteifunktionäre und der Verhaftung der kurdischen Rückkehrer aus dem Irak im Juni 2010 die „demokratische Öffnung“ beinahe zum Stillstand gekommen ist.

Wenige Monate später hat die PKK auch ihren im April 2009 verkündeten Waffenstillstand aufgehoben. Es folgten mehrere Anschläge mit zahlreichen Toten auf beiden Seiten. Die PKK ließ ihre Waffen im Fastenmonat Ramadan ruhen und verlängerte diese „kampflose Zeit“ im Herbst 2010 bis zu den Parlamentswahlen im Juni 2011. Insofern ist bis zu den Wahlen vermutlich nicht mit größeren Fortschritten in der Kurdenfrage zu rechnen. Danach könnte es neue Vorstöße in diesem wichtigen innenpolitischen Punkt geben und es ist zu hoffen, dass der Konflikt friedlich gelöst werden kann.

Verteilung der kurdischen Volksgruppe auf die Länder Türkei Iran Irak und Syrien