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Glossar

Asylberechtigte

Asylberechtigte sind Personen, die in Österreich Asyl erhalten haben. Sie sind somit Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und werden in ihrem Heimatland z.B. wegen ihrer Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt. Asylberechtigtebleiben dauerhaft in Österreich und sind Österreicher/innen weitgehend (auch arbeitsrechtlich) gleichgestellt.

Asylwerber/innen

Asylwerber/innen beantragen in einem fremden Land Aufnahme und Schutz vor politischer, religiöser, ethnischer oder geschlechtsspezifischer Verfolgung in ihrer Heimat. In einem rechtsstaatlichen Verfahren wird überprüft, ob sie unter den Schutz des Asylrechtes fallen oder nicht. Trifft dies zu, wird aus einer/einem Asylwerber/in ein/e Asylberechtigte/r (siehe. „Flüchtling“).

Diversität

Das Konzept der Diversität betont die Vorteile von Vielfalt und Verschiedenartigkeit. In der Wirtschafts- und Arbeitswelt zielt Diversity Management darauf ab, betriebswirtschaftlich positive Effekte durch die (kulturelle) Vielfalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu lukrieren.

Drittstaatsangehörige

Als Drittstaatsangehörige werden Staatsbürger/innen bezeichnet, die weder Bürger/innen der EU, des EWR oder der Schweiz sind.

Einwanderung

Mit Einwanderung oder Immigration wird der dauerhafte Eintritt einer Person in ein Land bezeichnet, das nicht ihr Heimatland ist.

Flüchtling

Flüchtlinge sind Menschen, die im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung fliehen und nicht zurück in ihr Herkunftsland können. Aslyberechtigte (s.o.) sind gesetzlich anerkannte Flüchtlinge.

Genfer Flüchtlingskonvention

Diese internationale Konvention legt fest, wer ein Flüchtling ist, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte sie oder er von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte. Sie definiert auch die Pflichten, die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber erfüllen muss und schließt bestimmte Gruppen – wie Kriegsverbrecher – vom Flüchtlingsstatus aus.

Ghetto

Der Begriff „Ghetto“ wird meist in Bezug auf Stadtviertel verwendet, dessen Bewohner/innen besonderen ethnischen oder sozialen Gruppen angehören. Er wird auch auf die Lebenssituation der Bewohner/innen bezogen, die durch das Leben im „Ghetto“ am geistigen, politischen oder kulturellen Leben der Gesamtgesellschaft nicht teilhaben.

Integration

Erfolgreiche Integration liegt vor, wenn ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für das Arbeitsleben, für die Aus- und Weiterbildung sowie für den Kontakt zu öffentlichen Einrichtungen vorhanden sind, die wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit gegeben ist sowie die Anerkennung und Einhaltung der dem Rechtsstaat zu grunde liegenden österreichischen und europäischen Rechts- und Werteordnung vorliegen. Integration ist ein individueller ebenso wie ein gesellschaftlicher Prozess, der durch eigenverantwortliches Engagement sowie durch staatliche Rahmenbedingungen permanent zu gestalten ist.

Integrationsvereinbarung

Die Integrationsvereinbarung (IV) dient der sprachlichen Integration von Migrant/innen, die sich dauerhaft in Österreich niederlassen wollen. Sie betrifft in der aktuellen Form Migrant/innen aus Drittstaaten, die seit 1. Jänner 2006 ins Land gekommen sind. Mit der Unterzeichnung der Integrationsvereinbarung verpflichten sich Migrant/innen, innerhalb von fünf Jahren ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erwerben.

Mehrheitsgesellschaft

Damit wird jener (überwiegende) Teil einer Bevölkerung bezeichnet, der die kulturelle Norm eines Gemeinwesens definiert und repräsentiert.

Migrationshintergrund

Als Personen mit Migrationshintergrund werden Menschenbezeichnet, deren Eltern im Ausland geboren wurden. Es wird zwischen Migrant/innen der ersten Generation (Personen, die selbst im Ausland geboren wurden) und in Zuwanderer/innen der zweiten Generation (Kinder von zugewanderten Personen, die aber selbst imInland zur Welt gekommen sind) unterschieden.

Migrant/innen

Migrant/innen sind Personen, die nicht aufgrund von Verfolgung, sondern aus anderen Motiven (z.B. Arbeit, Familie) ihr Land verlassen haben und nach Österreich gekommen sind.

Parallelgesellschaft

Der Begriff der Parallelgesellschaft bezeichnet ethnisch homogene Bevölkerungsgruppen, die sich räumlich, sozial und kulturell von der Mehrheitsgesellschaft abschotten und in denen andere Regeln des Zusammenlebens gelten.

Subsidiär Schutzberechtigte

Der Status des subsidiär Schutzberechtigten ist ein vorübergehendes, verlängerbares Einreise- und Aufenthaltsrecht. Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, deren Antrag auf Asyl zwar abgewiesen wurde, eine Abschiebung in das Herkunftsland jedoch eine ernsthafte Bedrohung des Lebens infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes mit sich bringen würde. Subsidiär Schutzberechtigte sind daher weder Asylwerber/innen noch Asylberechtigte (also Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention). Subsidiärer Schutz wird in den meisten Fällen mit einer Befristung von einem Jahr gewährt und je nach Entwicklung der Lage im Herkunftsland verlängert.

Zweite Generation

Dabei handelt es sich um Kinder von zugewanderten Personen, die selbst im Inland zur Welt gekommen sind (siehe. „Migrationshintergrund“).

 

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