Schweiz: Vielsprachig und bereit für die Zukunft
In einer Volksabstimmung hat sich das Schweizer Volk ein neues Ausländergesetz gegeben, welches im Jänner 2008 in Kraft tritt. Erstmals werden die Ziele und Grundsätze der Integrationspolitik festgelegt. Fördern und Fordern sind die Leitprinzipien des schweizerischen Integrationskonzepts.
Mario Gattiker
Sprachen- und Kulturvielfalt gehört zur Schweiz seit ihren Anfängen. Durch die zunehmende Migration wird die heterogene Gesellschaft vor neue Herausforderungen gestellt. Längst ist aus der viersprachigen Schweiz eine vielsprachige Schweiz geworden: Nahezu jede zehnte Person spricht eine Hauptsprache, die nicht Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch ist. Menschen aus 196 Ländern leben zusammen. Jede fünfte Person hat keinen Schweizer Pass.
Integration: Erstmals genauer umschrieben
Integration wird im neuen Ausländergesetz AuG als ein Prozess definiert, an dem sowohl die schweizerische als auch die ausländische Bevölkerung beteiligt sind. Von den Zugewanderten wird verlangt, dass sie die Werte der Verfassung respektieren, die Gesetze einhalten und sich um ihre Integration bemühen, namentlich eine Landessprache lernen. Von der Schweizer Bevölkerung wird Offenheit und ein Klima der Anerkennung vorausgesetzt (Art. 4 AuG).
Ausländerinnen und Ausländer, welche sich rechtmäßig und dauerhaft in der Schweiz befinden, sollen einen chancengleichen Zugang zum wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Leben in der Schweiz erhalten. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, sind alle gefordert: Der Staat auf den drei Stufen des föderativen Systems (Bund, Kantone und Gemeinden), aber auch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, private Institutionen und die Vereinigungen der Ausländerinnen und Ausländer sind für die Integrationsförderung sehr wichtig. Weiter setzt die Integrationspolitik der Schweiz darauf, dass Integration überall, ob auf der Arbeit, in der Schule, im Quartier oder auf dem Sportplatz, geschieht. Spezielle Maßnahmen zur Integrationsförderung sollen lediglich da getroffen werden, wo in den Regelstrukturen allfällige Probleme nicht behoben werden können.
Der Ist-Zustand: Im Großen und Ganzen gut …
Um konkret zu eruieren, ob Chancengleichheit gegeben ist, und um Defizite in der Integration zu identifizieren, führte das Bundesamt für Migration BFM im Jahr 2006 eine umfassende Bestandsaufnahme durch. Wir untersuchten elf Integrationsbereiche und stellten die Ergebnisse im Integrationsbericht 2006 dar. Der Bericht zeigte, dass die Integration ausländischer Personen in der Schweiz in Anbetracht des hohen Ausländeranteils von gegen 21 % im Großen und Ganzen als erfolgreich bezeichnet werden kann.
… und doch gibt es noch viel zu tun
Dennoch weist der Bericht verschiedene Problembereiche auf: Rund 15 % der ausländischen Jugendlichen absolvieren auf längere Sicht keine ordentliche Berufsbildung und haben damit ein höheres Risiko, arbeitslos und von der Sozialhilfe abhängig zu werden. So stellt der Bericht für 2005 fest, dass die Erwerbslosigkeit bei Ausländern dreimal höher ist als bei Schweizern. Besonders hoch ist sie bei Jugendlichen aus den Balkanländern und bei Personen aus nicht-europäischen Staaten. Rund 40 % der Sozialhilfeempfänger sind ausländischer Nationalität. Die Hälfte der im Strafregister eingetragenen Strafurteile betreffen Personen mit einem ausländischen Pass.
Integration als Querschnittaufgabe
Die im Großen und Ganzen erfolgreiche Integration beruht auf der Vielzahl von Maßnahmen, welche von staatlicher Seite auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene in den letzten Jahren ergriffen worden sind. Der Bund hat die Möglichkeit, Finanzhilfen an Projekte zur Förderung der sozialen Integration zu gewähren. Dazu gehören namentlich Projekte zur Sprachförderung, zur Information der Ausländerinnen und Ausländer sowie zur Förderung des Zusammenlebens. Die Integrationsförderung richtet sich dabei nach einer Prioritätenordnung. Jährlich werden mehrere Millionen Franken in Projekte investiert; 2006 stieg die Zahl der eingereichten Projektgesuche erstmals auf über 800 an, wovon 615 eine Unterstützung erhielten. Die neue Prioritätenordnung 2008–2011 ist derzeit in Erarbeitung.
Auch die Integration der Flüchtlinge wird durch den Bund gefördert. Die Kantone erhalten Beiträge für Beschäftigungsprogramme sowie Sprachunterricht der Flüchtlinge und der vorläufig aufgenommenen Personen. 2006 und 2007 werden über 30 Projekte zur Schaffung von rund 1.000 Ausbildungsplätzen mitfinanziert, damit diesen Personen die Integration in den Arbeitsmarkt gelingt. Ein Beispiel sind drei vom BFM geführte Pilotprojekte, in welchen 50 Flüchtlinge in Ausbildungslehrgängen für eine Tätigkeit im logistischen Bereich oder in der Gastronomie vorbereitet worden sind (siehe Kasten oben). Zu den staatlichen Maßnahmen kommen zahllose Anstrengungen privater Organisationen, insbesondere von Ausländervereinigungen, von Betrieben, von Institutionen oder von Einzelpersonen. Das Ausmaß dieser Bemühungen ist nicht bezifferbar. Wenn im Gesetz nun Integration als Querschnittaufgabe beschrieben wird, setzt sie damit das bewährte Engagement von Staat und Privaten fort.
Sonderstrukturen vermeiden
Der Integrationsbericht von 2006 hat bestätigt, dass Integration hauptsächlich im Alltag stattfindet. Sonderstrukturen für Ausländerinnen und Ausländer sollen folglich vermieden werden, während die Regelstrukturen gestärkt werden sollen. Die Schweizer Regierung verabschiedete deshalb im August 2007 ein Paket an 45 Maßnahmen zur Integrationsförderung, die maßgeblich über die bestehenden Institutionen erfolgen können. Sprache bildet dabei einen ersten Schwerpunkt, da Integrationsprobleme in anderen Bereichen namentlich auch auf fehlende Sprachkenntnisse zurückzuführen sind. Weiter erachtet der Bundesrat Maßnahmen im Bereich Bildung und Arbeit als prioritär. Wir ergreifen aber auch Maßnahmen, um der Chancengleichheit in Bereichen wie Wohnen, Gesundheit oder soziale Sicherheit näherzukommen.
Barrieren abbauen und Menschen fördern
Die Integration in den Arbeitsmarkt setzt einerseits beim Abbau von strukturellen Zugangsbarrieren an. So werden beispielsweise Beratungsangebote für Lehrbetriebe eingerichtet oder Einarbeitungszuschüsse ausbezahlt, wenn Betriebe einer Person mit Migrationshintergrund und sprachlichen Defiziten eine Chance zur beruflichen Integration geben. Die Arbeitgeber werden für das Thema Integration sensibilisiert und das Personal der Arbeitsvermittlungsstellen speziell für die Beratung von Ausländerinnen und Ausländern geschult. Andererseits soll Integration durch die Verbesserung der Ressourcen der betroffenen Personen gelingen, etwa durch Förderung der Sprachkenntnisse, der beruflichen Qualifizierung, durch Stärkung der Motivation oder durch die Möglichkeit des Anerkennens und Nachholens von Bildungsleistungen. Der Diversität der Menschen und ihrer unterschiedlichen Bedürfnisse soll Rechnung getragen werden. Als eine vielversprechende Maßnahme erachten wir beispielsweise das „Case Management“ für jugendliche Schulabgänger, welches gemeinsam mit den Kantonen aufgebaut wird. Stellensuchende sollen über mehrere Jahre begleitet werden, damit jeweils für den oder die Jugendliche die passende Maßnahme ergriffen werden kann. Damit möchten wir verhindern, dass Jugendliche Kurse und Ausbildungen abbrechen, schließlich ohne Berufsbildung dastehen und den Eintritt in die Arbeitswelt nicht schaffen.
Fördern und fordern
Der Staat engagiert sich für die Förderung der Chancengleichheit von Ausländerinnen und Ausländer. Gleichzeitig wird aber auch gefordert, dass sich die Migrantinnen und Migranten ihrerseits um das Gelingen der Integration bemühen. Sie tragen eine große Eigenverantwortung. Neu kann die Erteilung einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung an Personen aus Drittstaaten mit der Bedingung verbunden werden, dass sie einen Sprachund Integrationskurs besuchen. Der Integrationsgrad wird auch bei Weg- und Ausweisungen berücksichtigt. Mit den Integrationsvereinbarungen, die ab Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes mit den Ausländerinnen und Ausländern abgeschlossen werden können, wird dies verdeutlicht: Integration ist ein Prozess, zu dessen Gelingen sowohl die Aufnahmegesellschaft wie die ausländischen Personen gleichermaßen beitragen müssen. Mit dem neuen Instrument der Integrationsvereinbarung soll den Ausländerinnen und Ausländern transparent gemacht werden, was von ihnen erwartet wird. Gleichzeitig können Anreize gesetzt werden, denn die Bemühungen zur Integration werden von den Behörden berücksichtigt, etwa wenn es um den Familiennachzug geht oder wenn sie eine verfrühte Niederlassungsbewilligung prüfen. Integrationsvereinbarungen machen in Einzelfällen Sinn und werden von den Kantonen nach Ermessen abgeschlossen. Eine flächendeckende Anwendung ist nicht vorgesehen.
Investition in eine friedliche Zukunft
Der Bund betrachtet die Ausgaben aus volkswirtschaftlicher Sicht als „Investitionen“. Wenn die Maßnahmen entsprechende Wirkungen entfalten, werfen sie sowohl für das Individuum Erträge in Form von höheren Löhnen, weniger Abhängigkeit von Sozialhilfe und Versicherungsleistungen als auch einen Gewinn für die Gesellschaft und den Staat ab, welche weniger Folgen sozialer Probleme zu tragen haben. All die Bemühungen im Bereich der Integration und der Verbesserung der Chancengleichheit dienen letztlich aber dem einen Ziel: dem friedlichen Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung.
„Integration.ch“ – Webtipps
- Einen Überblick zur schweizerischen Integrationspolitik gibt: http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/integration.html
- Der Integrationsbericht 2006 findet sich unter: http://www.bfm.admin.ch/etc/medialib/data/migration/integration/berichte.Par.0001.File. tmp/Integrationsbericht_d.pdf
- Auch der Bericht Integrationsmaßnahmen 2007 ist online verfügbar: http://www.bfm.admin.ch/etc/medialib/data/migration/integration/berichte.Par.0009.File. tmp/070630-ber-integrationsmassnahmen-d.pdf
- Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) (In Kraft ab 1. Jänner 2008): http://www.admin.ch/ch/d/ff/2005/7365.pdf
Erfolgreiche Flüchtlingsanlehren
220 Tage lang haben sie Theorie zum Gastgewerbe gelernt und in Hotels oder Restaurants die Praxis geübt. An der Abschlussfeier im September 2007 konnten die 15 Teilnehmenden der von Hotel&Gastroformation Weggis in Emmenbrücke durchgeführten Basisausbildung ihre Zertifikate entgegennehmen. Die Frauen und Männer sind unterschiedlichen Alters, stammen aus der Türkei, Sri Lanka, Tibet, Iran, Togo, Vietnam und Kuba und haben bisher ganz verschiedene Berufserfahrungen gemacht. Gemeinsam ist ihnen, dass sie in der Schweiz anerkannte Flüchtlinge sind. Parallel zu diesem Lehrgang ließen sich im freiburgischen Marly durch die Schweizerische Vereinigung für die Berufsbildung in der Logistik SVBL zehn Personen zu Stapelfahrern ausbilden, während sich im Pilotprojekt „Overall“ in Basel 24 weitere Personen Grundlagen zu Verkauf, Haushalt, Bau oder Gastronomie aneignen konnten. Die Projekte wurden in Zusammenarbeit mit den kantonalen Flüchtlingskoordinatoren umgesetzt. Über die beruflichen Fähigkeiten hinaus erhielten die Kursteilnehmenden auch Wissen über das Leben in der Schweiz vermittelt und wurden in ihren persönlichen und sozialen Kompetenzen gefördert. Nach Abschluss der Pilotkurse absolvieren die Teilnehmenden der Kurse ein Praktikum oder steigen direkt in die Berufswelt ein. Die Kurse erfolgten im Auftrag des Bundesamts für Migration, welches damit erstmals direkt mit den Berufsverbänden zusammenarbeitet. Das BFM will durch die Pilotprojekte Erkenntnisse gewinnen, wie die berufliche Integration von Flüchtlingen generell verbessert werden kann. Aktuell gehen nur rund ein Viertel der Flüchtlinge einer Erwerbstätigkeit nach. Der Erfolg der Pilotlehrgänge wird derzeit evaluiert. Über eine Weiterführung der Projekte werden die Kantone entscheiden.
Mario Gattiker ist Vizedirektor im Bundesamt für Migration in Basel, verantwortlich für den Direktionsbereich Bürgerrecht, Integration und Bundesbeiträge.
mario.gattiker(at)bfm.admin.ch

