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Integration fördern und fordern

Das Bundesministerium für Inneres ist im Integrationsbereich ein wichtiger, aber nicht der alleinige Player auf Bundesebene. Fordern und fördern: Das sind die zentralen Zugänge in der Integrationsarbeit des Innenministeriums. Friedrich Kinzlbauer

Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Inneres (BM.I) der entscheidende Akteur in Sachen Integration. Die öffentliche Diskussion ist dadurch geprägt, dass das Innenministerium für die Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Integrationsbereich zuständig ist, ebenso wichtig ist aber zu verdeutlichen, dass auch eine große Zahl an Aktivitäten, die eine erfolgreiche Integration überhaupt ermöglichen, gesetzt wird.

Die wichtigsten Leistungen des BM.I im Integrationsbereich auf einen Blick:

Integrationsvereinbarung:
Das BM.I ist für die Umsetzung der mit dem Fremdengesetz 2002 eingeführten Integrationsvereinbarung zuständig. Es unterstützt den Weg einer erfolgreichen Integration durch Sicherung der notwendigen Sprachkenntnisse. Das erste Modul vermittelt die Fähigkeit zum Lesen und Schreiben. Dieser Alphabetisierungskurs umfasst 75 Unterrichtseinheiten und kann nur bei Kursträgern absolviert werden, die beim Österreichischen Integrationsfonds zertifiziert sind. Im darauf aufbauenden zweiten Modul werden die Deutschkenntnisse soweit vertieft, dass eine Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich ermöglicht wird. Durch den Inhalt der Deutschkurse im Umfang von 300 Stunden werden europäische und demokratische Grundwerte vermittelt. Den Abschluss bildet eine Prüfung auf dem vom Europarat im Europäischen Referenzrahmen festgelegten Sprachniveau A2. Grundsätzlich ist die Integrationsvereinbarung mit Erteilung des Aufenthaltstitels verpflichtend und muss binnen fünf Jahren erfüllt werden.


Europäischer Flüchtlingsfonds (EFF):
Das BM.I ermöglicht österreichischen und internationalen Organisationen sowie anderweitigen Institutionen die Nutzung der Mittel des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF). Der EFF unterstützt mit Kofinanzierung durch nationale Mittel Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Konkret handelt es sich um Maßnahmen betreffend Aufnahmebedingungen von Personen, deren Aufenthalt im jeweiligen Staat dauerhaft und/oder beständig ist, sowie Maßnahmen, mit denen die soziale und wirtschaftliche Integration von Flüchtlingen gefördert wird. So wird durch das BM.I und den EFF jährlich eine Vielzahl an Projekten gefördert. Wichtige Schwerpunkte bilden dabei psychologische Betreuungsprojekte für traumatisierte Flüchtlinge, die Unterstützung von Rechtsberatungsleistungen für Asylwerber, Projekte zur Verbesserung der Integration am Arbeitsmarkt, Starthilfen zur Integration, spezielle Unterstützungsleistungen für minderjährige Flüchtlinge sowie Rückkehrberatung.

Nationale Förderungen:
Das BM.I vergibt auch Förderungen aus eigenen Mitteln für Integrationsprojekte in Österreich. So werden im laufenden Jahr zahlreiche zielgruppenspezifische Projekte, insbesondere für Frauen und Kinder gefördert. Diese umfassen Beratungsleistungen und Telefonhotlines, die Lern- und Aufgabenbetreuung von Schulkindern mit nichtdeutscher Erstsprache, Präventions- und Konfliktberatungsprojekte sowie Sprachkurse. Daneben werden auch wissenschaftliche Projekte in den Bereichen Integration und Migration vom BM.I gefördert.

Österreichischer Integrationsfonds:
Das BM.I ermöglicht auch die Leistungen des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), der mit einem fundierten Konzept die sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Integration von Asylberechtigten unterstützt, und u.a. für die Umsetzung der Integrationsvereinbarung zentrale Leistungen erbringt.

Dieser kurze Überblick über die zentralen Aktivitäten des BM.I im Integrationsbereich macht deutlich, dass das BM.I sowohl durch eigene Leistungen als auch durch die Kooperation mit anderen Institutionen und NGOs einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Integration erbringt – als erste, aber sicher nicht alleinige Adresse für Integration in Österreich.

Min.Rat. Dr. Friedrich Kinzlbauer ist Leiter der Abteilung III/5 (Asyl und Betreuung) des Bundesministerium für Inneres.
friedrich.kinzlbauer(at)bmi.gv.at

  • Integration betrifft alle Lebens- und Gesellschaftsbereiche,ist somit eine echte Querschnittsmaterie. Diese Ausgabe erklärt die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und NGOs und stellt erfolgreiche Integrationsprojekte vor: von kommunalen Aktivitäten in der Steiermark über das Integrationskonzept des Lands Tirol bis hin zu Projekten des Europäischen Flüchtlingsfonds.

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