ÖIF-HOTLINE: Telefonische Auskunft
Für Informationen zur Eindämmung des Coronavirus in Deutsch stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des ÖIF Montag bis Donnerstag von 10:00 – 14:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 – 13:00 Uhr unter +43 1/715 10 51 - 263 zur Verfügung!
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Die Bundesregierung hat das Ziel, allen Menschen in Österreich, die sich impfen lassen möchten, einen umfassend geprüften, sicheren und wirksamen Impfstoff gegen COVID-19 zur Verfügung zu stellen. Es zeichnet sich ab, dass die Verfügbarkeit von Impfstoffen zunächst begrenzt sein wird. So wird es notwendig sein, zu entscheiden, welche Personengruppen zuerst mit den verfügbaren Impfstoffen geimpft werden sollen. Dabei stehen folgende Überlegungen im Vordergrund:
Es ist davon auszugehen, dass anfangs nicht ausreichend Impfstoffe zur Verfügung stehen werden, um alle Menschen in Österreich gleichzeitig zu impfen. Zudem werden einzelne Impfstoffe auch nicht für alle Personengruppen zugelassen sein.
Wenn bekannt ist, welcher Impfstoff mit welchen Eigenschaften und welcher Wirksamkeit vorhanden ist, wie viele Dosen davon und bei welchen Personen sie eingesetzt werden können, wird es in Abhängigkeit von der medizinisch-fachlichen Empfehlung in Zusammenhang mit der epidemiologischen Situation möglich sein, final zu entscheiden, welche Zielgruppe zu welchem Zeitpunkt geimpft wird.
Die bundesweite Initiative „Österreich impft“ des Roten Kreuzes hat es sich zum Ziel gesetzt, objektiv über die COVID-19-Schutzimpfung zu informieren.
Alle weiterführenden Informationen sowie Fragen und Antworten finden Sie hier:
Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie unten bei den FAQs.
Wie auch in anderen Ländern werden in Österreich breit angelegte Testungen durchgeführt. Diese finden auf freiwilliger Basis statt. Es sollen dabei so viele Menschen wie möglich auf COVID-19 getestet werden. Ziel ist es, infektiöse Personen, die nichts von ihrer Infektion wissen, zu entdecken und so das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen und die Infektionskette zu durchbrechen.
Bei der gesetzlichen Grundlage für die bevölkerungsweiten Testungen handelt es sich um § 5a nach dem Epidemiegesetz. Positive Ergebnisse müssen mittels PCR-Test nachgetestet werden und die Behörden beginnen mit der Erhebung der Kontaktdaten (sofern die Kapazitäten im Bundesland ausreichend sind).
Anmeldung
Über die Webseite österreich.gv.at kann man sich für einen Testtermin anmelden. Die früheste Anmeldemöglichkeit in den einzelnen Bundesländern richtet sich nach den Testzeiträumen in den Bundesländern. Im Zuge der Anmeldung kann aus den verfügbaren Teststandorten ausgewählt werden.
Für Personen, denen eine Online-Anmeldung nicht möglich ist, kann die Anmeldung auch durch eine Vertrauensperson durchgeführt werden. Deshalb können über eine Mobilfunknummer bzw. E-Mailadresse mehrere Buchungen durchgeführt werden können. Die Terminbestätigungen bzw. Testergebnisse sind in der Rückmeldung mit einer Kennung versehen, aus der hervorgeht, für welche Person die Rückmeldung bestimmt ist. Die Kennung besteht aus den Initialen und den letzten beiden Stellen des Geburtsjahres der betreffenden Person. Manche Bundesländer stellen auch eine telefonische Buchungsmöglichkeit zur Verfügung.
Ablauf der Testung
Das Testergebnis liegt im Normalfall innerhalb von 15 Minuten vor. Je nach Teststation kann so das Ergebnis vor Ort abgewartet werden oder wird so schnell wie möglich elektronisch überliefert. Personen mit einem positiven Testergebnis bekommen einen Absonderungsbescheid und haben Anspruch auf einen zweiten Test. Wenn dieser zweite Test innerhalb von 24 Stunden durchgeführt wird und negativ ausfällt, wird der Absonderungsbescheid aufgehoben.
Ein negatives Testergebnis heißt lediglich, dass Sie zum Zeitpunkt der Testung negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurden. Die Einschränkungen auf Basis der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sowie die allgemeinen Hygieneempfehlungen (Abstand halten, Hände waschen und soziale Kontakte einschränken) gelten unabhängig vom Testergebnis.
Weiterführende Informationen
Weitere Details und genauere Informationen zu den bevölkerungsweiten COVID-19-Testungen finden Sie untenstehend bei den "Häufig gestellten Fragen".
Weitere Details sowie Informationen zum Ablauf, Anmeldung und Testung in ihrem Bundesland finden Sie unter folgenden Links:
Die Corona-Ampel ist ein Instrument für die Darstellung der aktuellen Corona-Lage in Österreich und ermöglicht, abhängig von der jeweiligen Ampelfarbe, einheitliche Maßnahmen zur Eindämmung von Corona zu setzen. Die vier Ampelfarben - Grün, Gelb, Orange und Rot - spiegeln die jeweilige Corona-Risikostufe des Bundeslandes bzw. der Region wider und geben der Bevölkerung einen Überblick, welche Vorsichtsmaßnahmen von der Regierung empfohlen werden:
Nähere Informationen finden Sie unter: www.corona-ampel.gv.at
Stand: 21. September 2020
Informationen zu den geltenden Einreisebestimmungen- und beschränkungen nach Österreich aufgrund der Corona-Pandemie sowie aktuelle Reisewarnungen finden Sie auf der Seite des Außenministeriums unter www.bmeia.gv.at.
Die Bundesregierung trifft Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus (COVID-19). Diese gelten vorerst bis 24. Jänner 2021. Hier finden Sie einen Überblick; detaillierte Informationen finden Sie unter www.oesterreich.gv.at
Die einzelnen Bundesländer können regional abweichende Corona-Sicherheitsmaßnahmen treffen.
Weitere und detailliertere Informationen finden Sie unter:
Informationsstand: 14. Jänner 2021
Maßnahmen für Risikogruppen:
Für Personen mit Vorerkrankungen gilt ein besonderer Schutz am Arbeitsplatz:
Der Weg zum Arzt/zur Ärztin ist nicht verpflichtend, jedoch haben Personen mit Vorerkrankungen ein Recht auf besonderen Schutz.
Das Tragen einer den Mund-Nasen-Bereich abdeckenden und enganliegenden Schutzvorrichtung ( z.B. das Tragen von Gesichtsvisieren ist nicht erlaubt) ist in folgenden Bereichen verpflichtend:
Informationsstand:14.01.2021
Ja. Es wird laut Bundesregierung keine allgemeine Impfpflicht geben.
Ja. Die Impfkosten werden von der Republik Österreich übernommen. Die Impfung ist daher für alle in Österreich lebenden Menschen, die sich impfen lassen wollen, gratis.
Wie andere etablierte Impfstoffe besteht die Möglichkeit von Nebenwirkungen. Wichtig ist, diese genau zu kennen. Denn nur dann ist eine sichere Entscheidung möglich, für wen der Impfstoff unbedenklich ist und wer mehr Nutzen als Risiken durch eine Impfung hat.
Die häufigsten Nebenwirkungen sind Schmerzen und Schwellungen an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen, Schüttelfrost und Fieber. Diese Impfreaktionen sind ungefährlich und vergehen in der Regel innerhalb weniger Tage von selbst.
Nach der Marktzulassung wird die Impfstoff-Anwendung weiter eng überwacht und bewertet, um auch sehr seltene Nebenwirkungen zu erfassen.
Derzeit liegen noch keine ausreichenden Informationen dazu vor, wie lange eine Person nach überstandener Infektion gegen eine erneute Erkrankung immun ist. Erste Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die natürliche Immunität einige Monate anhält. Es wird daher empfohlen, sich auch nach einer Infektion mit Covid-19 impfen zu lassen.
Jede Ärztin und jeder Arzt in Österreich, auch pensioniert und unabhängig von dessen Spezialgebiet, ist dazu berechtigt, die Impfung zu verabreichen. Das gilt daher auch für Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner sowie Schulärztinnen und Schulärzte. Auch Medizinstudentinnen und -studenten ist dies in einem strukturierten Setting unter ärztlicher Anleitung und Aufsicht ebenfalls erlaubt. Zusätzlich dürfen auch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger sowie Rettungssanitäterinnen und -sanitäter nach einer schriftlichen ärztlichen Anordnung Covid-19 Impfungen verabreichen.
Solange die Bundesregierung das Tragen von Masken und die Einhaltung von 1-Meter-Abstand verordnet, müssen diese Maßnahmen trotz einer Impfung eingehalten werden.
Anfangs stehen noch nicht ausreichend Impfstoffe zur Verfügung, um alle Menschen in Österreich gleichzeitig zu impfen, die sich impfen lassen möchten. Die ersten Dosen gehen in Österreich an die von der Regierung festgelegten Prioritätsgruppen (Gesundheitspersonal, Personen in Pflege- und Altersheimen sowie Hochrisikopatientinnen und -patienten). Das Angebot wird im Laufe der Zeit zunehmen. Das Ziel der Bundesregierung ist es, alle Erwachsenen, die Interesse an einer Impfung haben, im Laufe des Jahres 2021 zu impfen.
Die Testungen finden auf freiwilliger Basis statt. Bei diesen großflächigen Testungen geht es darum, so viele Menschen wie möglich auf COVID-19 zu testen. Dabei ist es das Ziel, infizierte Personen zu entdecken und so das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen.
Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger ab dem schulpflichtigen Alter, die wohnhaft in Österreich sind. Auch Personen, die sich aus Arbeits- und Studiengründen in Österreich aufhalten, dürfen teilnehmen. Minderjährige müssen von einer/einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Nicht getestet werden Personen,
In Krankenhäusern stationär aufgenommene Personen sowie Bewohnerinnen/Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind nicht Zielgruppe dieser Testungen. Letztere werden im Rahmen von anderen Programmen regelmäßig getestet.
Nein. Wir appellieren an die Bevölkerung, bei Krankheitssymptomen unbedingt die bislang geltenden Regelungen einzuhalten und den Hausarzt/die Hausärztin bzw. 1450 anzurufen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter FAQ: Gesundheit und Pflege.
Über die Webseite österreich.gv.at kann man sich für einen Testtermin anmelden.
Für Personen, denen eine Online-Anmeldung nicht möglich ist, kann die Anmeldung auch durch eine Vertrauensperson durchgeführt werden. Deshalb können über eine Mobilfunknummer bzw. E-Mailadresse mehrere Buchungen durchgeführt werden können. Die Terminbestätigungen bzw. Testergebnisse sind in der Rückmeldung mit einer Kennung versehen, aus der hervorgeht, für welche Person die Rückmeldung bestimmt ist. Die Kennung besteht aus den Initialen und den letzten beiden Stellen des Geburtsjahres der betreffenden Person.
Manche Bundesländer stellen auch eine telefonische Buchungsmöglichkeit zur Verfügung.
Im Zuge der Anmeldung kann aus den verfügbaren Teststandorten ausgewählt werden.
Die Testung mittels Antigen-Test erfolgt durch medizinisches Personal. Ist nach einem positiven Antigen-Testergebnis ein PCR-Test notwendig, so wird der Abstrich dafür ebenfalls von medizinischem Personal durchgeführt. Die Administration wird von Personal der Landesverwaltung und der Gemeinden, dem Bundesheer, dem Roten Kreuz, den Freiwilligen Feuerwehren und anderen Freiwilligen sichergestellt.
Am besten die e-card oder alternativ einen Lichtbildausweis.
Nein, der Test ist kostenlos.
Das Ergebnis wird Ihnen elektronisch mithilfe eines Links zugesandt. Da es sich um gesundheitsbezogene Daten handelt, müssen Sie sich authentifizieren, um Zugang zum Ergebnis zu erhalten. Das Testergebnis wird in Form eines amtssignierten Dokuments zur Verfügung gestellt, welches Sie ansehen, speichern und ausdrucken können.
Die betroffene Person wird behördlich abgesondert und mittels PCR-Test nachgetestet. Die Kontaktpersonen, mit denen ein Risikokontakt in den vergangenen 48 Stunden vor Testdurchführung bestand, werden erhoben. Sofern der positive Antigen-Test durch den PCR-Test bestätigt wird, erfolgt die sofortige behördliche Absonderung der Kontaktpersonen.
Wenn das Ergebnis des PCR-Tests negativ ist, wird die behördliche Absonderung der betroffenen Person aufgehoben und die erhobenen Kontaktpersonen werden nicht kontaktiert.
Bei bestätigtem positivem Ergebnis: Falls während der Absonderung keine Symptome auftreten, kann die Absonderung nach 10 Tagen beendet werden. Falls während der 10-tägigen Absonderungszeit Symptome auftreten, sollte die Hausärztin/der Hausarzt kontaktiert werden. Bei milden Symptomen kann die Absonderung 48 Stunden nach Abklingen der Symptome (ausgenommen anhaltende Störungen des Geschmacksinns, die eine Beendigung nicht verhindern) beendet werden, frühestens jedoch nach 10 Tagen. Details dazu finden Sie in der Empfehlung zur Entlassung von COVID-19-Fällen aus der Absonderung.
Die PCR-Nachtestung soll möglichst unmittelbar und bei derselben Test-Station erfolgen, in der auch der Antigen-Test durchgeführt wird. Die PCR-Nachtestung sollte jedenfalls innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden.
Durch die Online-Anmeldung wird eine rasche Abwicklung vor Ort erfolgen. Das Testergebnis steht nach 15-30 Minuten fest. Im Fall eines positiven Ergebnisses werden eine weitere Abstrichnahme für die PCR-Testung veranlasst und weitere Schritte gesetzt. Siehe dazu: Was passiert bei einem positiven Antigen-Testergebnis.
Ein negatives Testergebnis heißt lediglich, dass Sie zum Zeitpunkt der Testung negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurden. Die Maßnahmen auf Basis der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sowie die allgemeinen Hygieneempfehlungen (Abstand halten, Hände waschen und soziale Kontakte einschränken) gelten unabhängig vom Testergebnis.
Es werden Antigen-Tests mittels Nasen-Abstrich gemacht (Firma Siemens und Firma Roche). Zudem werden im Bedarfsfall PCR-Testungen mittels Nasen-Abstrich gemacht.
Von jeder Person werden einzeln die Daten erfasst und es wird mit jeder Person einzeln ein Termin vereinbart. Es stehen gewisse Termine je Test-Station zur Verfügung. Wenn Sie sich mit Ihrer Familie testen lassen wollen, empfehlen wir denselben Termin auszuwählen. Es kann die Buchung für die ganze Familie mit denselben Kontaktdaten (Mobilfunknummer bzw. E-Mail-Adresse) durchgeführt werden.
Nein, die Testung im Rahmen dieser österreichweiten Testung ist freiwillig.
Aufgrund der stark gestiegenen Infektionen in den vergangenen Wochen entschied die österreichische Bundesregierung, dass breit angelegte Testungen nach internationalem Vorbild notwendig und zweckmäßig sind. Infizierte Personen ohne Symptome können so entdeckt werden, um sie frühzeitig zu isolieren und damit Infektionsketten zu durchbrechen.
Bei jedem positiven Test-Ergebnis wird mittels PCR-Test nachgetestet. So können falsch-positive Ergebnisse verhindert werden.
Nein. Wenn Sie im Rahmen einer Testung positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden, müssen Sie Ihren Arbeitgeber selbst verständigen.
Hierbei handelt es sich um Testungen nach § 5a Epidemiegesetz.
Es gibt keinen Impfstoff. Die Behandlung erfolgt symptomatisch, das heißt durch Linderung der Krankheitsbeschwerden wie zum Beispiel durch Gabe fiebersenkender Mittel.
Infektionen von Menschen mit gewöhnlichen Coronaviren sind meist mild und asymptomatisch. Häufige Anzeichen einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sind u.a Fieber, Husten, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden. In schwereren Fällen kann die Infektion eine Lungenentzündung, ein schweres akutes Atemwegssyndrom, Nierenversagen und sogar den Tod verursachen. Es gibt auch milde Verlaufsformen (Symptome einer Erkältung) und Infektionen ohne Symptome.
Derzeit geht man davon aus, dass der Krankheitsverlauf beim neuartigen Coronavirus weniger schwer ist als bei SARS und MERS.
Video "Wie äußert sich die Krankheit?" (AGES)
Wie gefährlich der Erreger ist, ist noch nicht genau abzusehen. Momentan scheint die Gefährlichkeit des neuen Coronavirus deutlich niedriger als bei MERS (bis zu 30 Prozent Sterblichkeit) und SARS (ca. 10 Prozent Sterblichkeit) zu sein. Man geht derzeit beim neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) von einer Sterblichkeit von bis zu drei Prozent aus. Ähnlich wie bei der saisonalen Grippe durch Influenzaviren (Sterblichkeit unter 1 Prozent) sind v.a. alte Menschen und immungeschwächte Personen betroffen.
Video "Wie gefährlich ist das neuartige Coronavirus?" (AGES)
Hygienemaßnahmen wie auch während der Grippesaison sind einzuhalten. Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen sind eine gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen.
Mehr Antworten auf Fragen zur "Corona-Kurzarbeit" gibt es in der aktuellen Veröffentlichung des BMAFJ.