100.000 Beratungen für Flüchtlinge und Zuwander/innen

Die junge Frau aus Afghanistan war die 100.000 Kundin im Integrationszentrum Wien. Sie absolvierte die gesetzlich verpflichtende Orientierungsberatung, unterzeichnete die Integrationserklärung und meldete sich für einen Deutschkurs an.
Gemäß der Bestimmungen des Asylgesetzes sind Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte verpflichtet, sich unverzüglich nach Statuszuerkennung beim ÖIF zu melden und an einem der neun Standorte sowie zahlreichen regionalen Beratungsstellen in ganz Österreich eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der Beratung werden sie über die Verpflichtung zum Besuch eines Werte- und Orientierungskurses sowie von Deutschkursmaßnahmen informiert und unterzeichnen die Integrationserklärung. Sie werden sodann direkt zu einem Werte- und Orientierungskurs des ÖIF angemeldet und erhalten Informationen zum Deutschkursbesuch. Im Jahr 2017 führte der ÖIF mehr als 100.000 Beratungen an seinen Standorten in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt, St. Pölten, Bregenz und Eisenstadt sowie an seinen mobilen Beratungsstellen (derzeit rund 35 Standorte) durch.
Alle Informationen zu den Beratungen in den Integrationszentren finden Sie unter: <link http: www.integrationsfonds.at beratung external-link-new-window einen internen link im aktuellen>www.integrationsfonds.at/beratung
Deutschkurse und Prüfungen für Flüchtlinge und Zuwander/innen
Das 2017 in Kraft getretene Integrationsgesetz sichert die Deutschförderung für Flüchtlinge: Der ÖIF zeichnet hierbei für die Förderung von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten auf dem Sprachniveau A1 verantwortlich und hat 2017 20.000 Deutschkursplätze auf diesem Sprachniveau zur Verfügung gestellt. Auch die Abwicklung der Integrationsvereinbarung für Drittstaatsangehörige fällt in die Kompetenz des ÖIF: Der ÖIF ist für die Zertifizierung von Kursträgern sowie Prüfungsinstituten verantwortlich. Mit den Bestimmungen des Integrationsgesetzes wird auch im Rahmen dieser Deutschkurse Werte- und Orientierungswissen vermittelt und in der abschließenden Prüfung abgefragt. Seit Jahresbeginn haben 20.000 Drittstaatsangehörige eine ÖIF-Prüfung mit Werte- und Orientierungswissen abgelegt.
Aktuelle Prüfungstermine finden Sie unter: <link http: https: sprachportal.integrationsfonds.at pruefungen pruefungstermine.html external-link-new-window einen internen link im aktuellen>www.sprachportal.at
Werte- und Orientierungskurse für Flüchtlinge
Der ÖIF bietet seit 2015 Werte- und Orientierungskurse für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie für Asylwerber/innen an. In den achtstündigen Werte- und Orientierungskursen werden Flüchtlingen die zentralen Regeln und Werte des Zusammenlebens in Österreich wie Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung von Mann und Frau und Meinungsfreiheit sowie wichtiges Alltagswissen zu Bereichen wie dem Schul- oder Gesundheitssystem vermittelt. Diese Kurse sind laut Integrationsgesetz für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem 15. Lebensjahr verpflichtend. Seit 2015 konnten über 37.000 Flüchtlinge mit Werte- und Orientierungskursen erreicht werden. Mit ergänzenden Vertiefungskursen zu Schwerpunktthemen wie Frauen, Arbeit und Beruf oder Bildung kann das erlernte Wissen weiter ausgebaut werden.
Weitere Informationen zu Werte- und Orientierungskursen finden Sie unter: <link http: www.integrationsfonds.at wertekurse external-link-new-window einen internen link im aktuellen>www.integrationsfonds.at/wertekurse