27.08.2016, 00:00 Uhr

20.000 zusätzliche Deutschkursplätze für Flüchtlinge

Integrationsministerium und ÖIF setzen 12 Millionen Euro aus Sprach-Förderpaket für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte um

Mit 1. September 2016 starten neue Deutschkursprojekte für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtige, die im Rahmen des Sprach-Förderprogramms „Startpaket Deutsch & Integration“ vom Integrationsministerium und Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) gefördert werden. Mit einer Fördersumme von 12 Millionen Euro können zusätzliche 20.000 Deutschkursplätze für das Sprachniveau A1 geschaffen werden. Mit dem Start der Deutschkursprojekte konnten Integrationsministerium und ÖIF erste Fördermittel des „Startpaket Deutsch & Integration“, das im April 2016 vom Ministerrat beschlossen wurde, umsetzen.

Vergabe an hohe Qualitätsstandards geknüpft

Nach einer bundesweiten Ausschreibung der Fördermittel durch den ÖIF wurden 25 Projekte in ganz Österreich ausgewählt. Ausschlaggebend für die Auswahl der Projekte waren strenge Qualitätsstandards bei der Durchführung der Kurse sowie der Qualifikation von Personal und Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Für die Durchführung der geförderten Deutschkurse stellt der ÖIF ein Curriculum zur Verfügung, das neben Deutschunterricht auch die Vermittlung von Alltagswissen und Orientierung in Österreich vorschreibt. In den geförderten Projekten sind Abschlussprüfungen vorgesehen, die das Erreichen des Sprachniveaus A1 überprüfen. Deutschkurse sowie Abschlussprüfung sind für die Teilnehmer/innen kostenlos.

Regionales Deutschkursangebot gewährleistet

Die ausgewählten Sprachkursprojekte ermöglichen eine regionale Abdeckung über alle Bundesländer hinweg. Wo keine Sprachkursprojekte in unmittelbarer Wohnumgebung der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten stattfinden, stehen außerdem Förderungen im Rahmen der ÖIF-Individualförderung zur Verfügung. Diese können im Rahmen der verpflichtenden Integrationsberatung nach Asylgewährung oder während eines Beratungsgesprächs an einem der sieben österreichweiten ÖIF-Standorte sowie regional in mobilen Beratungsstellen beantragt werden.

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