Asylgesetznovelle: ÖIF verstärkt Beratung
Mit heute, 1. Juni 2016, tritt die Novelle des Asylgesetzes in Kraft. § 67 sieht vor, dass Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sich zur Unterstützung ihrer Integration an den ÖIF wenden: Dafür wird in den sieben Integrationszentren und regionalen Beratungsstellen in ganz Österreich das ÖIF-Beratungsangebot ausgebaut. Informationen zu den Angeboten und Kontaktadressen der ÖIF-Integrationszentren in ganz Österreich erhalten die Asyl- uns subsidiär Schutzberechtigten direkt mit ihrem Asylbescheid. Die Informationsschreiben sind in 38 Sprachen erhältlich.
Im Rahmen der ÖIF-Integrationsberatung erhalten sie zentrale Informationen zu ihren ersten Schritten nach dem Erhalt des positiven Asylbescheids wie dem Besuch eines Deutschkurses sowie eines Werte- und Orientierungskurses des ÖIF.
12 Millionen Euro für Sprachförderung
Zur Unterstützung der sprachlichen Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten vergibt der ÖIF derzeit 12 Millionen Euro an Fördermitteln des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA). Eine Förderung des ÖIF erhalten können Sprachkursprojekte, die sich an Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte (ab dem vollendeten 15. Lebensjahr) richten und ihnen das Erreichen des Sprachniveaus A1 sowie das Ablegen einer entsprechenden Prüfung ermöglichen. Die Ausschreibung des „Startpaket Deutsch & Integration“ läuft noch bis 12. Juni. Alle Informationen unter
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Österreichweite Werte- und Orientierungskurse
Anfang 2016 startete der ÖIF österreichweit Wertekurse, die Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten die Grundwerte unseres Zusammenlebens wie Gleichberechtigung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit und demokratische Prinzipien näher bringen und darüber hinaus praktisches Orientierungswissen für den Alltag liefern. Die Werte- und Orientierungskurse werden österreichweit durch ÖIF-Trainer/innen und Dolmetscher/innen abgehalten.