Austausch: ÖIF zu Besuch im Bundeskanzleramt

V.l.n.r.: Sektionsleiterin Susanne Raab (BMEIA), Bundeskanzler Sebastian Kurz und ÖIF-Direktor Franz Wolf.


Fotos: Dragan Antia-Tatic
Am 2. Oktober 2018 waren die Führungskräfte des Österreichischen Integrationsfonds mit Direktor Franz Wolf und der Leiterin der Sektion Integration im BMEIA, Susanne Raab, für einen Austausch bei Bundeskanzler Sebastian Kurz zu Gast. Dabei berichtete der Kanzler von gegenwärtigen Themen und Herausforderungen im Bereich von Migration und Integration aus österreichischer und internationaler Perspektive, der ÖIF gab dem Bundeskanzler einen Überblick über aktuelle Maßnahmen und die Abwicklungen der gesetzlichen Aufträge im Integrationsbereich durch den ÖIF wie die Werte- und Orientierungskurse für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte.
Gesetzliche Aufträge des Österreichischen Integrationsfonds
Aktuell sind Kernbereiche der Arbeit des ÖIF als Fonds der Republik Österreich in einer Reihe von Gesetzen festgeschrieben, unter anderem im 2017 in Kraft getretenen Integrationsgesetz (IntG). Der ÖIF bietet bundesweit Beratung, Deutschkurse sowie Werte- und Orientierungskurse. Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die nach dem 31.12.2014 Asyl erhalten haben, sind nach dem Integrationsgesetz verpflichtet, die Integrationserklärung persönlich in den Integrationszentren des ÖIF in allen Landeshauptstädten zu unterzeichnen. Weitere Informationen zu den Angeboten des ÖIF laut Integrationsgesetz erhalten Sie unter <link http: www.integrationsfonds.at integrationsgesetz>www.integrationsfonds.at/integrationsgesetz.