17.03.2020, 10:23 Uhr

Frauen- und Integrationsministerin Raab startet Offensive gegen häusliche Gewalt

Finanzielle und personelle Stärkung der 24h-Frauen-Helpline, Ausbau der Online-Beratung für von Gewalt bedrohte Frauen: Unterstützungs- und Informationsangebot in zahlreichen Sprachen verfügbar

Bundesministerin Susanne Raab betonte Null-Toleranz im Umgang mit häuslicher Gewalt: "Quarantäne und Isolation sind kein rechtsfreier Raum!" Fotocredit: Andy Wenzel

Bundesministerin für Justiz Alma Zadić (links) und Bundesministerin für Frauen und Integration Susanne Raab (rechts) Fotocredit: Andy Wenzel

Zur Eindämmung des Coronavirus, ist die gesamte österreichische Bevölkerung angehalten, soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und das eigene Zuhause so wenig wie möglich zu verlassen. Durch die aktuelle schwierige Situation steigt jedoch oft in den eigenen vier Wänden das Risiko für Konflikte, betonte Bundesministerin für Frauen und Integration Susanne Raab bei der Vorstellung einer Offensive zur Prävention und Schutz bei häuslicher Gewalt: „Die notwendige Eindämmung des Coronavirus bringt massive Veränderungen unseres Alltags und unseres Zusammenlebens zu Hause mit sich. Risikofaktoren für das Auftreten von häuslicher Gewalt wie Existenzängste, Überforderung und mangelnde Möglichkeiten sozialer Interaktion treten vermehrt auf. Expertinnen und Experten gehen daher von einem Anstieg der Fälle häuslicher Gewalt aus. Quarantäne und Isolation sind kein rechtsfreier Raum! Mir ist es gerade jetzt als Frauenministerin ein großes Anliegen, allen von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern auch in dieser Ausnahmesituation uneingeschränkte Hilfe zuzusichern. Deshalb haben wir ein Maßnahmenpaket gegen häusliche Gewalt während der Corona-Krise erarbeitet“, kündigt Frauenministerin Susanne Raab an.

0800 222 555 – Hilfe rund um die Uhr

Teil der Offensive ist eine finanzielle und personelle Stärkung der Frauen-Helpline, sodass sich Frauen zu jeder Tages- und Nachtzeit unter der Telefonnummer 0800 222 555 rund um die Uhr an Expertinnen wenden können. „Im Fall von akuter Gewalt bitte unbedingt die Polizei unter der Notrufnummer 133 oder 112 anrufen“, so Raab. Auch die Online-Beratung wird massiv ausgebaut: „Häufig ist ein Telefonat nicht möglich. Daher geht es uns darum, dass Frauen also eine zusätzliche Form der Beratung angeboten wird, wenn sie erste Anzeichen von häuslicher Gewalt erkennen oder Fragen aller Art zu diesem Thema haben.“ Die Online-Beratung ist parallel zur telefonischen Beratung täglich in der Zeit von 15 bis 22 Uhr unter www.haltdergewalt.at erreichbar. Zusätzliche Informationen sind auf der Website der Frauenhelpline www.frauenhelpline.at zu finden. 

Unterstützung Betroffener mit Flucht- und Migrationshintergrund: mehrsprachiges Unterstützungsangebot und ÖIF-Sonderaufruf

Um gezielt weibliche Asylberechtigte und Frauen mit Migrationshintergrund in Österreich gegen häusliche Gewalt unterstützen zu können, steht das Beratungsangebot in zahlreichen Sprachen zur Verfügung: „Keine Frau wird in so einer Situation alleingelassen. Jede Frau bekommt Unterstützung und Hilfe“, betont Susanne Raab. Die Frauenhelpline steht in Deutsch sowie sechs weiteren Sprachen zur Verfügung. Auch die Online-Beratung wird mehrsprachig angeboten. Um einen zusätzlichen Überblick zu den verschiedenen Informations- und Unterstützungsangeboten bereitzustellen, ist außerdem eine Broschüre zum Thema erstellt worden, die bald auch in 13 Sprachen verfügbar sein wird. Die deutsche Version finden Sie unten zum Download.

Förderaufruf für Projekte gegen Gewalt an Frauen

Bereits Anfang März startete der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) einen Förderaufruf zur Unterstützung von Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen im Kontext von Integration sowie zur gezielten Mädchen- und Frauenförderung: Projekte gegen Gewalt und zur Stärkung von Frauen und Mädchen im Kontext von Integration in ganz Österreich werden mit insgesamt 2 Millionen Euro gefördert. Die geförderten Projekte verfolgen das Ziel, Frauen und Mädchen, die von Gewalt im Kontext von Integration betroffen oder gefährdet sind, über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Neben Projekten, die sich direkt an von Gewalt Betroffene und Gefährdete sowie deren Familien richten, sind auch Projekte zur Einreichung aufgerufen, die zur Prävention beitragen. Weitere Förderschwerpunkte sind die selbstbestimmte, gesellschaftliche Teilhabe sowie die Arbeitsmarktintegration von Mädchen und Frauen. Einreichungen sind bis 8. Mai 2020 möglich. Vergeben werden Mittel für Projekte in ganz Österreich, die im Zeitraum von 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2021 umgesetzt werden. Alle Informationen zur Projektförderung finden Sie unter www.integrationsfonds.at/aufruf.

DOWNLOAD: Informationsbroschüre "Gewalt gegen Frauen - Hilfseinrichtungen"

DOWNLOAD: Mehrsprachige Informationsbroschüren "Gewalt gegen Frauen - Hilfseinrichtungen"

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