COVID-19: Teilnahmeregelungen und Sicherheitsvorkehrungen bei ÖIF-Integrationsmaßnahmen

Für die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), insbesondere in Deutschkursen, Werte- und Orientierungskursen und bei ÖIF Integrationsprüfungen, ist ein 3G-Nachweis erforderlich. Zusätzlich haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während dem Kurs/ der Prüfung eine FFP2-Maske zu tragen. Auf das Tragen der Masken kann verzichtet werden, wenn sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (Trennwände, Plexiglas, etc.) in den Kursen/bei den Prüfungen getroffen werden.
In allen ÖIF-Integrationsmaßnahmen wird regelmäßig kontrolliert, ob die vorgesehenen Schutzmaßnahmen korrekt umgesetzt werden. Vor Einlass in das jeweilige Integrationszentrum werden die 3G-Nachweise kontrolliert; im Kurs selbst erfolgt eine nochmalige Kontrolle durch den/die Kursleiter/in.
Zusätzlich informiert der ÖIF auch die seitens des ÖIF geförderten Deutschkursträger laufend über die Corona-Schutzmaßnahmen, welche im Rahmen der Deutschkursabwicklung einzuhalten sind. Die Verantwortung für die Umsetzung obliegt dem jeweiligen Deutschkursträger.
Mehrsprachige Onlineberatungen zu COVID-19
In laufenden Onlineberatungen informiert der ÖIF zu aktuell geltenden Maßnahmen sowie zur Corona-Schutzimpfung. Die Beratungen werden für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen gedolmetscht. Mehr Informationen zum Onlineangebot finden Sie hier.
Corona-Informationen in 17 Sprachen
Seit Beginn der Corona-Pandemie informiert der ÖIF Flüchtlinge und Zuwanderinnen und Zuwanderer mit geringeren Deutschkenntnissen über die aktuellen Corona-Sicherheitsmaßnahmen. Auf der Website www.integrationsfonds.at/coronainfo werden alle Informationen zu COVID-19 gebündelt in 17 Sprachen zur Verfügung gestellt und laufend aktualisiert.