Integrationsgesetz: Einheitliche Standards für Deutschprüfungen

Zentrale Inhalte sind neben dem Ausbau und der Verpflichtung zum Besuch von Deutsch- sowie Werte- und Orientierungskursen für Flüchtlinge die Etablierung einer zentralen Qualitätssicherung und Kontrolle der angebotenen Deutsch-Integrationskurse und -prüfungen für Drittstaatsangehörige durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF).
Dies bedeutet, dass bundesweit einheitliche Standards für Deutschprüfungen im Rahmen der Integrationsvereinbarung gesetzt werden. Die Überprüfung durch eine zentrale Stelle gewährleistet, dass für alle Teilnehmer/innen österreichweit die gleichen transparenten Bedingungen gelten, Missbrauch vermieden und hohe Qualität für Deutsch-Integrationskurse und -prüfungen gesichert wird. Die Prüfungen zur Integrationsvereinbarung werden künftig Fragen zur Sprachkompetenz mit Werte- und Orientierungswissen verbinden. Werteinhalte waren bereits seit Langem Teil der Deutsch-Integrationskurse, das neue Integrationsgesetz wertet diese Inhalte entsprechend auf.
Der Österreichische Integrationsfonds hat bereits zahlreiche Lernmaterialien sowie Curricula für die Behandlung von Wertewissen im Deutschkurs erstellt. Die Unterlagen dazu sind auf der kostenlosen Plattform unter <link http: www.sprachportal.at external-link-new-window einen externen link in einem neuen>www.sprachportal.at abrufbar.