Integrationsministerin Raab etabliert barrierefreie Deutschprüfungen für Migrant/innen mit Hör- und Sehbeeinträchtigung

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) hat mit Sommer 2020 ein barrierefreies Prüfungsangebot geschaffen; so können auch Menschen ihr Deutschniveau nachweisen, die bisher aufgrund von Sehbeeinträchtigungen, Sprach- oder Hörbeeinträchtigungen oder motorischen Beeinträchtigungen von der Nachweispflicht ausgenommen waren. Nach einer entsprechenden Testphase können die barrierefreien Prüfungen nun bundesweit in jedem der neun ÖIF-Integrationszentren absolviert werden.
Integrationsministerin Susanne Raab: „Deutsch zu lernen ist ein Schlüssel zur Integration in Österreich. Es ist mir als Integrationsministerin ein persönliches Anliegen, dass auch Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigung sowie motorischen oder Sehbeeinträchtigungen die Möglichkeit haben, gesetzlichen Verpflichtungen zum Nachweis eines Deutschniveaus nachzukommen und Prüfungen abzulegen. Deshalb freut es mich, dass bei den Prüfungen des Österreichischen Integrationsfonds nun auf ihre jeweiligen Bedürfnisse eingegangen werden kann. “
Entwicklung: Zusammenarbeit mit Expert/innen und Bundesblindeninstitut
Bei der Umsetzung des barrierefreien Prüfungsangebots erhielt der ÖIF Unterstützung durch Expert/innen und Experten einschlägiger Einrichtungen, wie etwa dem Bundesblindeninstitut Wien (BBI), dem Beratungscenter VOX sowie „Universität Graz – Zentrum integriert Studieren“. Die Konzipierung der Prüfungsangebote und Erstellung der Handbücher zur Prüfungsdurchführung mit den konkreten Prüfungsmethoden wurde im ÖIF entsprechend ausgearbeitet; auch die ÖIF-Prüfer/innen wurden in der Prüfungsabwicklung und Anwendung der notwendigen technischen Hilfsmittel geschult, wie beispielsweise Prüfungen mit Braille-Zeile, Screenreader-Software, Lesegerät oder mit induktiver Höranlage.
ÖIF fördert bedarfsgerechtes barrierefreies Kursangebot
Um den Bedürfnissen von Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen auch bei dem vom ÖIF im Rahmen seiner gesetzlichen Aufträge zur Verfügung gestellten Deutschkursplätze verstärkt nachkommen zu können, gibt es seit 28. Juli 2020 auch die Möglichkeit, im Rahmen einer Individualförderung gezielt Deutschkursplätze bei Organisationen, welche über ein entsprechendes Angebot verfügen, zu fördern.
Bundesweites Prüfungsangebot wird laufend ausgebaut
Auf Basis der Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung stellt der ÖIF gesetzlich festgeschriebene Integrationsprüfungen bundesweit mit abweichender Prüfungsmethode zur Verfügung. Zur Zielgruppe gehören lt. § 14 Abs. 5 bzw. § 15 Abs. 5 der Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung (IntG-DV) Prüfungskandidat/innen, denen aufgrund einer nachgewiesenen Behinderung die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode gänzlich oder teilweise unmöglich ist. Das Angebot an barrierefreien Prüfungsangeboten wird laufend erweitert und ausgebaut. Zusätzlich wurden auch eine Service-Hotline (01 715 10 51-250) und die E-Mail-Adresse barrierefrei@integrationsfonds.at eingerichtet.