Integrationsprüfung B1 für Integrationsvereinbarung


Die Regelungen des neuen Integrationsgesetzes sehen vor, dass zum Nachweis bestimmter Aufenthaltstitel nicht nur eine Sprachprüfung, sondern eine Integrationsprüfung erbracht wird, die zusätzlich zur Sprache auch Kenntnisse über die grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung umfasst. Der Österreichische Integrationsfonds ermöglicht bestimmten Personen, die im Jahr 2017 einen Daueraufenthalt EU oder die Verleihung der Staatsbürgerschaft anstreben, eine Förderung dieser Integrationsprüfung. Konkret haben Personen mit einem nicht mehr gültigen Sprachzeugnis für einen Antrag auf Daueraufenthalt EU oder auf Verleihung der Österreichischen Staatsbürgerschaft die Möglichkeit an Standorten des ÖIF kostenfrei eine Integrationsprüfung B1 zu absolvieren.
Der ÖIF bietet Personen,
- die ab dem 01.01.2017 ein Sprachzertifikat auf der Niveaustufe B1 des GER in Österreich erworben haben,
- mit der Absicht einen Antrag auf Daueraufenthalt EU bzw. auf Verleihung der Österreichischen Staatsbürgerschaft zu stellen,
die Möglichkeit sich bis 31.12.2017 für eine kostenlose Integrationsprüfung B1 an Standorten des ÖIF zur Erfüllung des Moduls 2 der IV 2017 anzumelden.
Die Person hat nachzuweisen, dass sie nach dem 01.01.2017 ein B1 Sprachzertifikat folgender Prüfungsanbieter in Österreich erworben hat:
• ÖSD
• Telc
• Goethe
• ÖIF
Die Absicht einen Antrag auf „Daueraufenthalt EU“ bzw. auf Verleihung der Österreichischen Staatsbürgerschaft zu stellen ist durch Hochladen des aktuellen bzw. letzten gültigen Aufenthaltstitels nachzuweisen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer +43 (1) 715 10 51 – 250 oder via Mail <link>ivonline_anmeldung@integrationsfonds.at zur Verfügung.