ÖIF bei Botschafterkonferenz im Außenministerium

ÖIF-Geschäftsführer Franz Wolf, Sektionsleiterin Susanne Raab und Michael Linhart, Generalsekretär im Außenministerium, informierten die Botschafter/innen über die Umsetzung des neuen Integrationsgesetzes.

Im Rahmen der jährlich stattfindenden Botschafterkonferenz im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) stellten Sektionsleiterin Susanne Raab und Franz Wolf, Geschäftsführer des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), das seit Juni 2017 geltende Integrationsgesetz vor und informierten die anwesenden österreichischen Botschafter/innen über dessen Umsetzung beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF).
Beratung, Wertevermittlung und Deutschkursförderung
Mit den Ende 2015 gestarteten Werte- und Orientierungskursen konnte der ÖIF bislang bereits über 30.000 Flüchtlinge erreichen und ihnen Werte und Regeln des Zusammenlebens in Österreich näherbringen. Mit dem Anfang Juni 2017 in Kraft getretenen Integrationsgesetz sind Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte verpflichtet eine Beratung beim ÖIF in Anspruch zu nehmen, im Rahmen dieser sie die Integrationsvereinbarung unterzeichnen und sich zur Absolvierung von Deutsch- und Wertekursen verpflichten. Allein im ersten Halbjahr 2017 fanden über 53.000 Beratungen an den Standorten und mobilen Beratungsstellen des ÖIF in ganz Österreich statt – ein Plus von mehr als der Hälfte (+55%) gegenüber dem gleichen Zeitraum im Vorjahr.