Stark gestiegener Bedarf an Beratungen nach Integrationsgesetz

Hohe Nachfrage: In der verpflichtenden Orientierungsberatung werden Flüchtlinge über ihren Integrationsprozess in Österreich informiert.
In den letzten Jahren verzeichnete Österreich die meisten Asylanträge seit dem Balkankrieg der 1990er Jahre. Diese hohen Werte setzen sich nach dem Ende der Asylverfahren im Bereich der Integration fort: 2016 gab es mit 27.522 positiven Asylentscheidungen einen neuen Höchstwert, der 2017 noch einmal deutlich auf 29.588 Gewährungen anstieg.
Verpflichtende Beratung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte
Mit dem Integrationsgesetz gibt es erstmals eine bundesweit einheitliche Gesetzesgrundlage für die Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten. Seit Juni 2017 sind Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte somit verpflichtet, nach einer Orientierungsberatung eine Integrationserklärung zu unterzeichnen, Deutschkursmaßnahmen in Anspruch zu nehmen und einen Werte- und Orientierungskurs zu absolvieren. Der ÖIF stellt Flüchtlingen diese verpflichtenden Integrationsmaßnahmen zur Verfügung.
2017: Mehr als 100.000 Beratungen in ganz Österreich
Die steigende Nachfrage bei verpflichtenden ÖIF-Orientierungsberatungen zeigte sich bereits im Vorjahr. 2017 fanden in den Integrationszentren mehr als 100.000 Beratungen für Flüchtlinge und Zuwander/innen statt. Im Jänner des heurigen Jahres wurde nun ein neuer Höchstwert verzeichnet: 12.000 Mal kamen Flüchtlinge und Zuwander/innen für eine Beratung in eines der neun Integrationszentren des ÖIF, ein Drittel dieser Beratungen wurde in Wien abgewickelt.
Information über die wichtigsten Schritte im Integrationsprozess
In der vorgeschriebenen Orientierungsberatung werden Flüchtlinge nach Erhalt ihres Asylbescheids über die wichtigsten Schritte für ihre Integration informiert und bei der Umsetzung unterstützt: Im Rahmen dieser Beratungen unterzeichnen sie eine Integrationserklärung, in der sie sich zum Besuch von Deutschkursmaßnahmen sowie eines Werte- und Orientierungskurses verpflichten. Wird die Integrationserklärung nicht erfüllt, droht die Kürzung von Sozialleistungen.