Vergabe von Deutschkursen an Bildungsträger in ganz Österreich

ÖIF fördert 2023 bis zu 74.000 Deutschkursplätze an rund 220 Standorten in ganz Österreich; transparentes Vergabeverfahren nach Bundesvergabegesetz durch Partner BBG sichert Nachvollziehbarkeit

Der ÖIF stellt Deutschkurse gemäß § 4 IntG von der Alphabetisierung bis zum Sprachniveau C1 für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie ukrainische Vertriebene zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der steigenden Zuerkennungszahlen von Asyl und subsidiärem Schutz sowie der hohen Zahl an ukrainischen Vertriebenen in Österreich hat der ÖIF in Zusammenarbeit mit den Kursinstituten die Kapazitäten erhöht. Wurden 2022 insgesamt rund 66.000 Kursplätze zur Verfügung gestellt, werden dies im Jahr 2023 voraussichtlich etwa 74.000 Plätze sein.

Um mit Blick auf die hohe Nachfrage und die knappen Ressourcen bei den Kursträgern eine möglichst effiziente Bereitstellung von Kursplätzen für Deutschlernende sicherzustellen, erfolgt die Beschaffung der ÖIF-Deutschkurse seit Beginn 2023 mit dem Instrument der Vergabe.

Transparente Vergabe nach Bundesvergabegesetz durch BBG
Die „Startpaket Deutsch und Integration”-Vergabe der Deutschkurse an Träger in ganz Österreich erfolgte im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach dem Bundesvergabegesetz; das entsprechende Verfahren wurde von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), dem Einkaufsdienstleister der öffentlichen Hand, durchgeführt. Die öffentliche Ausschreibung erfolgte gesetzeskonform auf Basis einheitlicher und transparent kommunizierter Kriterien (Eignungs-, Auswahl-, Zuschlagskriterien).

Konnte ein Unternehmen die definierten Anforderungen (Kriterien) nicht alleine erfüllen, war es für Anbieter gemäß Bundesvergabegesetz möglich, sich zu Bietergemeinschaften zusammenzuschließen (§ 21 Abs. 2 BVergG 2018) oder es konnte auf die Kapazitäten Dritter verwiesen werden bzw. Dritte zur Umsetzung hinzugezogen werden (sog. Subunternehmer, vgl. § 98 BVergG 2018). Somit konnten auch kleinere Kursinstitute an der Ausschreibung teilnehmen. Im Auftragsfall erbringt eine Bietergemeinschaft die Leistung als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) und diese schuldet dem Auftraggeber die solidarische Leistungserbringung.

Die Liste der Auftragnehmer im Rahmen des „Startpaket Deutsch und Integration” 2023 ist hier einsehbar.

Vergabe nach Bestangebotsprinzip
Die Auftragnehmer wurden nach dem Bestangebotsprinzip unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien Qualität (insbesondere Kurskonzepte) und Preis ausgewählt, entsprechend der Vorgaben des Bundesvergabegesetzes wurde der Zuschlag anhand des Bestangebotsprinzips an die sowohl finanziell als auch qualitativ und inhaltlich am besten bewerteten Angebote erteilt.

Die zugrundeliegenden Kalkulationen für die Durchführung der Kurse inklusive Kosten für Trainer/innen, Räumlichkeiten, Administration und Berichtswesen u.Ä. oblagen dabei entsprechend der Vorgaben im Bundesvergabegesetz alleinig den einreichenden Kursträgern.

Gültige Zertifizierung nach Integrationsgesetz
Ein wesentliches Element der ÖIF-Deutschkursvergabe ist die Sicherung inhaltlicher und organisatorischer Qualitätsstandards. Daher müssen Auftragnehmer über eine gültige Zertifizierung als Kursträger für die Abhaltung von Integrationskursen nach dem Integrationsgesetz (§ 16b IntG iVm § 1 IntG-DV) verfügen. Darüber hinaus haben Lehrkräfte und Prüfer/innen insbesondere eine Reihe an gesetzlich festgeschriebenen Qualifikationen (§ 6 ff bzw. § 21 IntG-DV) zu erfüllen, die Verwendung der jeweiligen Rahmencurricula in ÖIF-finanzierten Kursen ist verpflichtend. Um Qualitätssicherungsstandards zu gewährleisten, wird im Zuge von Vor-Ort-Evaluierungen und organisatorischen Stichprobenüberprüfungen die Einhaltung der definierten Qualitätsvorgaben sichergestellt.

Deutschkurse auch über Individualförderung möglich
Ist aufgrund des individuellen Bedarfs der Besuch eines Kurses im Rahmen des „Startpaket Deutsch & Integration“ nicht möglich, wird Personen mit Sprachförderbedarf vom ÖIF subsidiär die „Individualförderung Deutschkurse“ angeboten. Im Rahmen der Individualförderung können Einzelpersonen Kosten eines Deutschkurses gefördert werden. Der Deutschkurs, für den eine Förderung beantragt wird, muss von einem gem. § 16b Abs. 1 IntG zertifizierten Kursinstitut oder an einer österreichischen Fachhochschule bzw. Universität sowie nachgelagerten Tochtergesellschaften durchgeführt werden, mit dem/der eine entsprechende Verrechnungsvereinbarung vorliegt; aktuell können über die Individualförderung Kursplätze an über 150 Standorten österreichweit gefördert werden.

Durch die Abwicklung mit den Auftragnehmern im Rahmen des Startpakets und der Zusammenarbeit auf Basis von Direktverrechnungsvereinbarungen im Rahmen der Individualförderung findet österreichweit eine breite Zusammenarbeit mit Kursinstituten statt.

Objektive Sprachniveau-Einstufung
Mit der neuen Vergabe von Deutschkursplätzen geht auch ein innovativer, digitaler Einstufungsmodus einher, welcher eine objektive Ermittlung des individuellen Sprachstands und daran anknüpfend die Zubuchung zum bestgeeigneten Deutschkurs ermöglicht. Um Erstberatung, Einstufung und Kurszubuchung durchzuführen, wird im Regelfall künftig nur mehr ein einziger Termin notwendig sein, der im ÖIF-Integrationszentrum in der Landeshauptstadt stattfindet.

Für Zuwanderinnen und Zuwanderer bringt dies einen klaren, schlankeren Prozess, einen bundesweit einheitlichen Einstufungsmodus sowie einen Ausbau des Kursangebots.

Beratung und Zubuchung zu Deutschkursplätzen bieten die ÖIF-Integrationszentren in allen Landeshauptstädten, die Kontaktdaten finden sie hier.

 

 

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