Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF)ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung derRichtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.integrationsfonds.at und mobile App „Meine Integration“ Version 1.0.2 (App Store) und Version 1.0.3 (Google Play).  

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Diese werden im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen 2021 um Untertitel ergänzt. Neue Videos werden zeitnahe zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen bis September 2020 anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind viele ältere PDF-Dokumente aus dem ÖIF-Archiv nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nur unzureichend und mit Schwierigkeiten genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit der Inhalte unserer PDF-Dokumente laufend zu verbessern, und orientieren uns dazu in Ergänzung zu den Richtlinien für barrierefreie Inhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente nach PDF/UA kann nicht vollständig ermöglicht werden.  Bitte teilen Sie uns per E-Mail an renate.bajko(at)integrationsfonds.at mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.

Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln.

Die mobile App „Meine Integration“ des Österreichischen Integrationsfonds ist nicht barrierefrei. Wir planen, die mobile App 2021 komplett zu erneuern.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2012 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2020. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an renate.bajko(at)integrationsfonds.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.integrationsfonds.at“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
Österreichischer Integrationsfonds
Renate Bajko 
Team Öffentlichkeitsarbeit
Schlachthausgasse 30
E-Mail: renate.bajko(at)integrationsfonds.at
Telefon: +43 1 7101203-397

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Das Team Öffentlichkeitsarbeit des Österreichischen Imtegrationsfonds ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht. Dabei orientieren wir uns seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0 und WCAG 2.1. Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 wurde im September 2020 durchgeführt.

Informationen zur Benutzung finden Sie unter Bedienungshilfe.

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