Was ist die Integrationsvereinbarung?

Die Integrationsvereinbarung (IV) 2017 dient der Integration rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassener Drittstaatsangehöriger (d.h. Nicht-EU-Bürger/innen, Nicht-Asyl-/bzw. subsidiär Schutzberechtigte) und zielt darauf ab, sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu befähigen. Mit Erhalt ihres Aufenthaltstitels verpflichten sich Drittstaatsangehörige dazu, innerhalb von zwei Jahren (24 Monaten) Kenntnisse der deutschen Sprache, sowie der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung zu erwerben.
 

Aufgaben des ÖIF im Rahmen der Integrationsvereinbarung

Der ÖIF ist für die Abwicklung der Integrationsvereinbarung verantwortlich. Die wichtigsten Aufgaben sind dabei:

  • Qualitätssicherung (Kurshospitationen und Evaluierung von Integrationsprüfungen)
  • Bereitstellung & Abwicklung der Integrationsprüfungen auf den Niveaustufen A2 (= Modul 1) und B1 (= Modul 2)
  • Abrechnung des blauen Bundesgutscheins

  

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Haben Sie noch Fragen? Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen das Team Integrationsvereinbarung im Integrationszentrum Wien telefonisch unter 05 0468-0 zur Verfügung. 

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