Berufsanerkennung
Haben Sie eine Ausbildung im Ausland abgeschlossen? Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) unterstützt Sie dabei, Ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen in Österreich anerkennen oder bewerten zu lassen. Je nach Beruf und Herkunftsland kann eine Anerkennung, Bewertung oder Gleichhaltung Ihrer Ausbildung erforderlich sein. Der ÖIF unterstützt Sie dabei mit Information, Orientierung, Beratung und finanziellen Förderungen.
Wegweiser berufsanerkennung.at
Der ÖIF bietet mit dem mehrsprachigen Anerkennungsportal berufsanerkennung.at Orientierung zur beruflichen Anerkennung in Österreich. Dort finden Sie in wenigen Schritten heraus, ob und wie Ihre im Ausland erworbene Ausbildung oder Berufsqualifikation anerkannt oder bewertet werden kann und welche Stelle für das jeweilige Verfahren zuständig ist.
Integrationsservice für Fachkräfte
Das ÖIF-Integrationsservice für Fachkräfte berät internationale Fachkräfte und ihre Familien zu Fragen rund um das Leben und Arbeiten in Österreich. Dazu zählen insbesondere Deutschlernen, Berufsanerkennung und der Einstieg in den österreichischen Arbeitsmarkt. Bei weiterführenden Fragen vermittelt das Integrationsservice an die jeweils zuständigen Fachstellen. Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Förderung zur Berufsanerkennung
Der ÖIF unterstützt Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen durch finanzielle Förderungen im Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren. Je nach Verfahren können unter anderem Anerkennungsgebühren, Übersetzungskosten sowie ausgewählte Prüfungs- und Verwaltungskosten rückerstattet werden.
Refundierung von Studienbeiträgen
Der ÖIF unterstützt Personen im Nostrifizierungsverfahren für Gesundheitsberufe bei der Anerkennung ihres ausländischen Studienabschlusses. Unter bestimmten Voraussetzungen können bereits bezahlte Studienbeiträge an österreichischen Universitäten oder Fachhochschulen für das laufende Semester rückerstattet werden.
Wer kann gefördert werden?
Die Förderung richtet sich an Personen, die eine Qualifikation im Ausland erworben haben und diese in Österreich anerkennen oder bewerten lassen möchten.
Förderberechtigte Personengruppen sind:
- Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte
- Vertriebene aus der Ukraine
- EU-Bürger/innen
- Personen mit Rot-Weiß-Rot-Karte
- Drittstaatsangehörige mit langfristiger Bleibeperspektive
- Österreicher/innen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen
Welche Kosten können gefördert werden?
Je nach Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren können folgende Kosten rückerstattet werden:
- Gebühren für Anerkennung bzw. Bewertung
- Beeidete/beglaubigte Übersetzungen der erforderlichen Unterlagen
- Verwaltungsabgaben im Anerkennungsverfahren
Zudem werden Prüfungsgebühren für Deutschprüfungen zur Ausübung folgender Berufe gefördert:
- Ärzt/innen
- Zahnärzt/innen
- Apotheker/innen
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Förderrichtlinien.
Wie kann ich einen Förderantrag einreichen?
- Förderansuchen vollständig ausfüllen
- Antrag persönlich unterschreiben bzw. digital signieren
- Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail, beim ÖIF-Integrationsservice für Fachkräfte oder in allen ÖIF-Integrationszentren einreichen.
Wer kann gefördert werden?
Die Förderung richtet sich an Personen mit einem aufrechten Nostrifizierungsbescheid zur Anerkennung eines im Ausland erworbenen Studienabschlusses in einem der folgenden Gesundheitsberufen.
- Ärztin/Arzt (Humanmedizin)
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege
- Medizinisch-technische Dienste mit tertiärem Bildungsabschluss, insbesondere Ergotherapie, Logopädie, Biomedizinische Analytik, Radiologietechnologie, Orthoptik, Physiotherapie, Diätologie
- Hebamme
Welche Kosten können gefördert werden?
Im Rahmen der Förderung können Studienbeiträge refundiert werden, die im Zuge eines Nostrifizierungsverfahrens an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule anfallen.
- Die Förderung beträgt bis zu 363,36 Euro bzw. 726,72 Euro pro Semester (je nach Höhe des vorgeschriebenen Studienbeitrags). Der ÖH-Beitrag wird nicht refundiert.
- Eine Förderung kann für maximal sechs Semester in Anspruch genommen werden.
- Die Refundierung erfolgt nachträglich, nachdem der Studienbeitrag bezahlt wurde.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Förderrichtlinien.
Wie kann ich einen Antrag zur Refundierung einreichen?
- Förderansuchen ausfüllen
- Antrag persönlich unterschreiben bzw. digital signieren
- Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail einreichen
Wer eine Ausbildung oder Berufsqualifikation im Ausland erworben hat, kann diese in Österreich anerkennen oder bewerten lassen. Ob und welches Verfahren erforderlich ist, hängt insbesondere vom jeweiligen Beruf und der erworbenen Qualifikation ab.
Der mehrsprachige Wegweiser berufsanerkennung.at bietet Orientierung. Dort können Sie herausfinden, ob und wie Ihre im Ausland erworbene Ausbildung oder Berufsqualifikation anerkannt oder bewertet werden kann und welche Stelle für das jeweilige Verfahren zuständig ist.
Mithilfe des Wegweisers auf www.berufsanerkennung.at finden Sie heraus, ob Sie für Ihren Beruf überhaupt eine formale Anerkennung brauchen. Dort finden Sie die zuständige Stelle und Beratungsangebote. Sammeln Sie Ihre Zeugnisse, Ausbildungsnachweise und vorhandene Übersetzungen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie kostenpflichtige Schritte setzen. So vermeiden Sie unnötige Ausgaben und fehlende Unterlagen.
Der ÖIF unterstützt mit Information, Orientierung, Beratung und finanziellen Förderungen. Das Integrationsservice für Fachkräfte berät internationale Fachkräfte und ihre Familien unter anderem zu Berufsanerkennung, Deutschlernen sowie zum Einstieg in Beschäftigung und vermittelt bei weiterführenden Fragen an die zuständigen Fachstellen.
Der ÖIF bietet zwei Förderungen im Bereich der Berufsanerkennung:
- Förderung zur Berufsanerkennung: Je nach Verfahren können Gebühren für die Anerkennung oder Bewertung, Kosten für beeidete bzw. beglaubigte Übersetzungen und Verwaltungsabgaben rückerstattet werden. Zusätzlich können Prüfungsgebühren für Deutschprüfungen für Ärzt/innen, Zahnärzt/innen und Apotheker/innen gefördert werden.
- Refundierung von Studienbeiträgen: Personen im Nostrifizierungsverfahren für bestimmte Gesundheitsberufe können unter bestimmten Voraussetzungen bereits bezahlte Studienbeiträge an österreichischen Universitäten oder Fachhochschulen rückerstattet bekommen.
Die Förderung erfolgt jeweils nach Maßgabe der geltenden Förderrichtlinien.