Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) stellt gemäß Integrationsgesetz in ganz Österreich Deutschkurse von der Alphabetisierung bis zum Sprachniveau C1 für Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und ukrainische Vertriebene zur Verfügung. Die Deutschkurse werden von zertifizierten Kursträgern nach bundesweit einheitlichen und gesetzlich normierten Qualitätsstandards durchgeführt. Damit ermöglicht der ÖIF allen anspruchsberechtigten Personen rasch den Zugang zu einem passenden Deutschkurs.
Die Deutschkursförderung des ÖIF ist ein zentraler Bestandteil der Integrationsmaßnahmen des Bundes. Von der Alphabetisierung bis zum Sprachniveau C1 werden Deutschkurse österreichweit geplant, durchgeführt und qualitätsgesichert umgesetzt. Die bundesweite Koordination stellt sicher, dass in allen Bundesländern ein bedarfsgerechtes Kursangebot zur Verfügung steht, Kursplätze rasch zugeteilt werden und einheitliche Qualitätsstandards gelten. Gleichzeitig gewährleistet die zentrale Steuerung einen effizienten und verantwortungsvollen Einsatz öffentlicher Mittel. Ergänzend zu Präsenzkursen stehen digitale Lernangebote sowie – bei Bedarf – individuelle Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Kursplätze an rund 250 Standorten in ganz Österreich, Online-Deutschkurse und die subsidiäre Möglichkeit einer Individualförderung stellen sicher, dass jede anspruchsberechtigte Person rasch einen passenden Kursplatz erhält.
Die Deutschkurse des ÖIF sind die einzigen in Österreich mit gesetzlich normierter Qualitätssicherung. Dadurch wird eine bundesweit einheitliche und vergleichbare Kursqualität sichergestellt.
Der ÖIF meldet alle Informationen zum Kursbesuch transparent in der Integrationsschnittstelle des Bundes ein - so ist die Deutschkursförderung des ÖIF die transparenteste in ganz Österreich.
Ein Kursangebot, das sich am tatsächlichen Bedarf orientiert, und effiziente Abläufe sorgen dafür, dass öffentliche Mittel effizient eingesetzt werden. Frei gewordene Plätze besetzt der ÖIF rasch nach.
Die hohe Qualität der ÖIF-Deutschkurse wird auch von den Teilnehmer/innen bestätigt: 9 von 10 geben an, mit den Kursen höchstzufrieden zu sein. 98 % wenden das Gelernte regelmäßig im Alltag an.
Die Vermittlung digitaler Grundkompetenzen ist fixer Bestandteil der Kurscurricula. Teilnehmer/innen lernen, Online-Angebote zu nutzen, digital zu lernen und Prüfungen online abzulegen.
Wer kann gefördert werden?
Der ÖIF fördert im Auftrag des Bundes Deutschkurse für die im Integrationsgesetz definierten Zielgruppen. Dazu zählen:
- Flüchtlinge
- subsidiär Schutzberechtigte
- Vertriebene aus der Ukraine
Anspruchsberechtigt sind Personen mit den genannten Aufenthaltstiteln ab 15 Jahren und rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich, deren Status ab dem 1. Jänner 2015 zuerkannt wurde. Nach Maßgabe der verfügbaren Ressourcen können auch Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit an Deutschkursen teilnehmen.
Welche Kurse können gefördert werden?
Gefördert werden Deutschkurse von der Alphabetisierung bis zum Sprachniveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Bei Bedarf bietet der ÖIF berufsbegleitende Kurse zu Randzeiten sowie Kurse mit Kinderbeaufsichtigung an.
Zusätzlich zu Präsenzkursen stehen Online-Deutschkurse bei Kursträgern zur Verfügung. Diese sind Präsenzkursen gleichgestellt, basieren auf den ÖIF-Rahmencurricula und ermöglichen eine flexible Teilnahme - insbesondere bei Berufstätigkeit oder Betreuungspflichten.
Alle vom ÖIF geförderten Kurse basieren auf bundesweit einheitlichen Kurscurricula und beinhalten neben dem Deutschunterricht auch Inhalte zu Werten und Orientierung in Österreich. Ab dem Sprachniveau A2 ist eine ÖIF-Integrationsprüfung als Kursabschluss vorgesehen. Deutschkurse und Prüfungen sind für Anspruchsberechtigte kostenlos.
Gesetzlicher Rahmen
Die Deutschkursförderung des ÖIF erfolgt auf Grundlage des Integrationsgesetzes sowie weiterer einschlägiger bundesgesetzlicher Bestimmungen. Das Integrationsgesetz regelt Rechte und Pflichten im Integrationsprozess und sieht für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte verpflichtende Sprach- und Integrationsmaßnahmen vor. Der ÖIF ist als zentrale Einrichtung des Bundes mit der Umsetzung, Koordination und Abwicklung der Deutschkursförderung betraut und stellt eine bundesweit einheitliche Umsetzung sicher.
Qualitätssicherung
Für alle geförderten Deutschkurse gelten bundesweit einheitliche Qualitätsstandards. Diese betreffen insbesondere die Qualifikation der Deutschtrainer/innen, die Umsetzung der Curricula, die Dokumentation des Kursverlaufs sowie regelmäßige Evaluierungen. Die Kurse werden auf Basis der vom ÖIF entwickelten Rahmencurricula durchgeführt und laufend überprüft. Durch ein standardisiertes Monitoring und verbindliche Vorgaben wird eine österreichweit vergleichbare und gesetzlich normierte Qualität der Deutschkursförderung sichergestellt.
Förderprogramme
Die Deutschkursförderung des ÖIF wird im Rahmen des Förderprogramms „Startpaket Deutsch & Integration“ umgesetzt. Durch die einheitliche Programmstruktur werden transparente Abläufe, eine effiziente Mittelverwendung sowie eine österreichweit vergleichbare Qualität der Deutschkursangebote sichergestellt.
Ergänzend zur regulären Deutschkursförderung gibt es die Möglichkeit einer Individualförderung, wenn aufgrund zu geringer Nachfrage in einer Region kein passender regulärer Deutschkurs verfügbar ist oder die Teilnahme aus persönlichen Gründen nicht möglich ist. In solchen Fällen übernimmt der ÖIF die Kosten für einen einzelnen Deutschkursplatz bei einem Anbieter am freien Markt.
Vergabe
Die Vergabe der Deutschkurse erfolgt seit 2023 im Rahmen des bundesweiten Programms „Startpaket Deutsch & Integration“ nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Die öffentliche Ausschreibung wird transparent über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG), dem Einkaufsdienstleister der Republik Österreich, nach dem Bestbieter-Prinzip unter gleichgewichtiger Berücksichtigung von Qualität und Preis durchgeführt.
Dadurch wird sichergestellt, dass qualifizierte Kursträger beauftragt werden, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards eingehalten und öffentliche Mittel effizient und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Gleichzeitig garantiert das Vergabeverfahren fairen Wettbewerb und eine laufende Qualitätskontrolle der angebotenen Deutschkurse.
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) stellt die Qualität der von ihm beauftragten Deutschkurse durch ein durchgängiges Qualitätssicherungssystem sicher. Dieses beginnt bereits vor Kursstart bei der Auswahl der Kursträger und begleitet den gesamten Kursverlauf bis zum erfolgreichen Abschluss. Gesetzliche Vorgaben, bundesweit einheitliche Standards und laufende Kontrollen greifen dabei ineinander und gewährleisten österreichweit eine vergleichbare Qualität der Deutschkursförderung.
Nur zertifizierte Kursträger werden vom ÖIF beauftragt. Der ÖIF prüft vorab die organisatorische Leistungsfähigkeit, die fachliche Eignung sowie die Einhaltung der bundesweiten Qualitätsanforderungen. Kurs- und Prüfungsstandorte müssen definierte Anforderungen an Erreichbarkeit, Räumlichkeiten und Ausstattung erfüllen und werden regelmäßig geprüft.
Lehrkräfte und Prüfer/innen müssen definierte fachliche und sprachliche Qualifikationen nachweisen. Vor ihrem Einsatz werden sie vom ÖIF geprüft beziehungsweise freigegeben und absolvieren regelmäßig Fortbildungen zur fachlichen und didaktischen Weiterentwicklung.
Alle Deutschkurse basieren auf bundesweit einheitlichen ÖIF-Rahmencurricula. Standardisierte digitale Einstufungen sorgen dafür, dass Teilnehmer/innen entsprechend ihres individuellen Sprachniveaus in den passenden Kurs eingeteilt werden.
Während der gesamten Kursdauer begleitet der ÖIF die Durchführung der Deutschkurse durch laufendes Monitoring, Vor-Ort-Evaluierungen und fachliche Hospitationen. So wird die Einhaltung der bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards kontinuierlich überprüft.
Der Lernerfolg wird durch bundesweit einheitliche Integrationsprüfungen, standardisierte Einstufungen, Teilnehmer/innen-Befragungen und Evaluierungen überprüft. Dadurch können Unterrichtsqualität und Lernerfolg nach einheitlichen Standards objektiv beurteilt werden.
Erkenntnisse aus Evaluierungen, Prüfungen, Datenanalysen und Rückmeldungen fließen laufend in die Weiterentwicklung der Curricula, Qualitätsstandards und Deutschkursangebote ein. Dadurch wird die Qualität der Deutschkursmaßnahmen kontinuierlich weiterentwickelt.
Der ÖIF überprüft die Qualität seiner Deutschkursmaßnahmen laufend durch standardisierte Evaluierungen und schriftliche Befragungen. Im Jahr 2025 wurden rund 700 Kurse evaluiert sowie 350 Lehrkräfte und 3.400 Teilnehmer/innen von einem externen Evaluierungsinstitut befragt. Die Ergebnisse dienen der laufenden Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Deutschkursmaßnahmen und zeigen gleichzeitig deren hohe Akzeptanz und Wirksamkeit.
- Rahmenbedingungen Startpaket Deutsch & Integration 2026 (PDF, 155 KB)
- Information zur Lehrkraft-Qualifikation (PDF, 1 MB)
- Kursträger im Startpaket Deutsch & Integration 2026 bis 2028 & Online-Deutschkurse (PDF, 1 MB)
- Bericht zur QS-Befragung von Lehrkräften und Zielgruppe 2025 (PDF, 1 MB)
- ÖIF Befragung (PDF, 236 KB)
- Beiblatt zum Rahmencurriculum für Alphabetisierungskurse (PDF, 174 KB)
- Alltagsorientierte Basiskommunikation Alpha-Niveau (PDF, 157 KB)
- Alltagsorientierte Basiskommunikation A1 (PDF, 202 KB)
- Rahmencurriculum A1 (PDF, 269 KB)
- Rahmencurriculum A2 (PDF, 265 KB)
- Rahmencurriculum B1 (PDF, 288 KB)
- Rahmencurriculum B2 (PDF, 256 KB)
- Rahmencurriculum C1 (PDF, 322 KB)
Der ÖIF fördert Deutschkurse für Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene aus der Ukraine. Anspruchsberechtigt sind Personen ab 15 Jahren mit rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich, deren Status ab dem 1. Jänner 2015 zuerkannt wurde.
Der ÖIF fördert Deutschkurse von der Alphabetisierung bis zum Sprachniveau C1. Neben Präsenzkursen stehen Online-Deutschkurse sowie bei Bedarf berufsbegleitende Kurse zu Randzeiten und Kurse mit Kinderbeaufsichtigung zur Verfügung.
ÖIF-Deutschkurse werden an rund 250 Standorten in ganz Österreich angeboten. Ergänzend stehen Online-Deutschkurse zur Verfügung.
Durch standardisierte digitale Einstufungen wird das individuelle Sprachniveau festgestellt. Dadurch können Teilnehmer/innen entsprechend ihren Deutschkenntnissen einem passenden Kurs zugeteilt werden.
Alle geförderten Deutschkurse basieren auf bundesweit einheitlichen ÖIF-Rahmencurricula. Neben Deutschkenntnissen werden auch Werte- und Orientierungswissen sowie digitale Grundkompetenzen vermittelt.
Das Integrationsgesetz sieht für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte verpflichtende Sprach- und Integrationsmaßnahmen vor. Für geförderte Deutschkurse gelten verbindliche Vorgaben zur Teilnahme und Mitwirkung.
Der ÖIF fördert gemäß Integrationsgesetz Deutschkurse für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte und ukrainische Vertriebene Deutschkurse, die von Kursträgern im Erwachsenenbildungsbereich umgesetzt werden. Kursträger, die vom ÖIF geförderte Deutschkurse abwickeln, müssen vom ÖIF zertifiziert sein. Im Rahmen der Zertifizierung überprüft der ÖIF die notwendige Verlässlichkeit in Bezug auf die Organisation und Durchführung von qualitativ hochwertigen Deutschkursen samt der damit einhergehenden finanziellen Gebarung anhand der Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung. Zusätzlich werden vom ÖIF bei jedem Kursanbieter Begehungen der gemeldeten Räumlichkeiten durchgeführt, wobei diese hinsichtlich ihrer Eignung zur Durchführung von Kursen und Prüfungen geprüft werden.
Im Rahmen des Startpakets Deutsch & Integration werden ergänzend im Vergabeverfahren umfassende Eignungs- und Zuschlagskriterien definiert und geprüft, die während der gesamten Umsetzung verbindlich einzuhalten sind.
Die Qualitätssicherung der von Kursträgern umgesetzten Deutschkurse erfolgt mehrstufig und umfasst sowohl Maßnahmen des ÖIF als auch externe Überprüfungen. Dazu zählen:
- Aufrechte Lehrkraft-Lizenz sowie die Absolvierung verpflichtender Qualifizierungen
- Anlassbezogene Überprüfung des vorgeschriebenen Sprachstands C1 bei Lehrkräften
- Unangekündigte Vor-Ort-Überprüfungen in laufenden Kursen (u.a. Prüfung der Umsetzung der ÖIF-Rahmencurricula, Lehrstoffdokumentation, Vermittlung von Werte- und
Orientierungswissen, Selbstlernpläne, eingesetzte Materialen, Administrationspflichten) - Stichprobenkontrollen zu Dokumentationspflichten: Anwesenheitserfassung, korrekten Kursanlage, Dokumentation von Kursabschlüssen, korrekter Administration von Abbrüchen/Ausschlüssen/Abmeldungen
Zusätzlich befragt der ÖIF laufend sowohl die Teilnehmer/innen als auch die Lehrkräfte in ÖIF-Deutschkursen zur Qualität und Abwicklung der Deutschkurse und lässt die Rückmeldungen in die Weiterentwicklung der Deutschkurse einfließen. Im Rahmen der letzten Befragung bewerteten 85 % der Teilnehmer/innen die Kurse mit hoher Zufriedenheit.
Wenn aufgrund zu geringer Nachfrage in einer Region kein passender regulärer Präsenzkurs angeboten werden kann, stehen je nach Voraussetzungen alternative Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Dazu zählen Online-Deutschkurse oder eine Individualförderung. Im Rahmen der Individualförderung übernimmt der ÖIF die Kosten für einen geeigneten Deutschkursplatz bei einem Anbieter am freien Markt. So stellt der ÖIF sicher, dass für anspruchsberechtigte Personen immer ein passender Deutschkursplatz zur Verfügung steht.