Der ÖIF bietet Deutsch- und Integrationsprüfungen an, welche von allen Stellen des Bundes, der Länder und anderen Körperschaften als Sprachnachweis anerkannt werden. Diese Prüfungen sind Teil der gesetzlichen Integrationsmaßnahmen und dienen dem offiziellen Nachweis von Deutschkenntnissen sowie Werte- und Orientierungswissen über die österreichische Gesellschaft und Rechtsordnung. Die Prüfungen werden auf verschiedenen Sprachniveaus durchgeführt und richten sich an Zuwander/innen mit Aufenthaltstitel, Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte sowie Vertriebene aus der Ukraine.
Alle ÖIF-Prüfungen folgen bundesweiten Standards mit einheitlichen Abläufen, Inhalten und Bewertungsverfahren – unabhängig vom Standort. Das schafft Fairness, Transparenz und Vergleichbarkeit.
Digitale Signatur, Identitätskontrolle und lizensierte Prüfer/innen gewährleisten einen qualitätsgesicherten Ablauf. Jedes Prüfungszeugnis ist eindeutig rückverfolgbar und gegen Missbrauch geschützt.
Die Prüfungsformate des ÖIF basieren auf gesetzlichen Vorgaben und werden laufend mit Expert/innen weiterentwickelt – so wird sichergestellt, dass hohe fachliche Standards eingehalten werden.
Der ÖIF bietet Prüfungen auf den Sprachniveaus A1, A2, B1, B2 und C1 an. Dabei unterscheidet man zwischen reinen Sprachprüfungen und Integrationsprüfungen, die zusätzlich einen Werte- und Orientierungsteil beinhalten.
Deutschprüfungen
Deutschprüfungen des ÖIF prüfen Sprachkenntnisse vom Sprachniveau A1 bis zum Sprachniveau C1. Sie bestehen aus Aufgaben zu Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen und orientieren sich an realen Kommunikationssituationen aus Alltag, Beruf und Bildung. Die Prüfungen dienen als Nachweis über das erreichte Sprachniveau, etwa für den Arbeitsmarkteinstieg, den Besuch weiterführender Bildungsangebote oder für Behördenwege.
Integrationsprüfungen
Integrationsprüfungen des ÖIF prüfen neben den Sprachkenntnissen auch Werte- und Orientierungswissen. Abgefragt werden Themen wie Zusammenleben und Miteinander, Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit, Bildung und Arbeit in Österreich. Die Prüfungen verbinden Sprachkompetenz mit Wissen über die Grundlagen des gesellschaftlichen Lebens in Österreich und sind Voraussetzung für bestimmte Aufenthaltstitel sowie die Staatsbürgerschaft.
Prüfungsformate
Hier erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Prüfungsformate des ÖIF, die als anerkannte Sprachnachweise gelten.
Prüfungstermine
Die Prüfungen des ÖIF finden an über 500 Standorten in ganz Österreich statt. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Prüfungsstandorte und Prüfungstermine.
Prüfungsordnung und -regeln
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Ablauf Ihres Prüfungsantritts – von Ausweis bis Zertifikat, einfach erklärt.
Der ÖIF bietet Deutsch- und Integrationsprüfungen auf den Sprachniveaus A1 bis C1 an. Je nach Prüfungsformat werden Deutschkenntnisse beziehungsweise zusätzlich Werte- und Orientierungswissen überprüft.
Deutschprüfungen überprüfen die Sprachkompetenzen in den Bereichen Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen. Integrationsprüfungen überprüfen zusätzlich Werte- und Orientierungswissen über die österreichische Gesellschaft und Rechtsordnung.
ÖIF-Prüfungen dienen als offizieller Nachweis von Deutschkenntnissen und – bei Integrationsprüfungen – von Werte- und Orientierungswissen. Je nach Prüfungsformat und Sprachniveau können sie unter anderem für die Integrationsvereinbarung, bestimmte Aufenthaltstitel, die österreichische Staatsbürgerschaft sowie berufliche oder bildungsbezogene Zwecke verwendet werden.
Die Anmeldung hängt davon ab, ob die Prüfung gefördert wird. Teilnehmer/innen eines geförderten ÖIF-Deutschkurses werden vom Kursträger zur Prüfung angemeldet. Personen, die ausschließlich eine geförderte Prüfung benötigen, wenden sich an das zuständige Integrationszentrum des ÖIF. Nicht geförderte Prüfungen können direkt bei einem Prüfungsinstitut gebucht werden.
ÖIF-Prüfungen werden an über 500 Standorten in ganz Österreich angeboten. Die Prüfungen folgen unabhängig vom Prüfungsstandort bundesweit einheitlichen Standards.
Alle ÖIF-Prüfungen folgen bundesweit einheitlichen Abläufen, Inhalten und Bewertungsverfahren. Die Prüfungsformate basieren auf gesetzlichen Vorgaben und werden laufend mit Expert/innen weiterentwickelt.
Identitätskontrollen, lizenzierte Prüfer/innen und digitale Signaturen gewährleisten einen qualitätsgesicherten Prüfungsprozess. Prüfungszeugnisse sind eindeutig rückverfolgbar und gegen Missbrauch geschützt.