Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) bietet Lehrkräften in Deutschkursen und Prüfer/innen vielfältige Schulungs- und Qualifizierungsangebote. Diese vermitteln fachliche, methodische und rechtliche Grundlagen und unterstützen eine qualitätsvolle Gestaltung des Sprachunterrichts sowie die einheitliche Durchführung von Prüfungen. Das Angebot reicht von der Qualifikationsplattform für Lehrkräfte über weiterführende Schulungen für Lehrkräfte bis hin zu Schulungen und Lizenzierungen für Prüfer/innen.
Lehrkräfte, die Deutschkurse bei ÖIF-zertifizierten Kursträgern abhalten, müssen zunächst vom ÖIF elektronisch erfasst werden. Grundlage dafür sind die in der Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung festgelegten Qualifikationserfordernisse. Die elektronische Erfassung dient der Überprüfung und Dokumentation der fachlichen Voraussetzungen und ist ein wesentliches Instrument der Qualitätssicherung im Kurs- und Prüfungsbereich.
Bevor Sie bei einem ÖIF-zertifizierten Kursträger Deutsch- oder Integrationskurse abhalten können, müssen Sie vom ÖIF elektronisch erfasst werden.
Für die Erfassung benötigen Sie insbesondere:
- ausgefülltes Formular zur elektronischen Erfassung
- aktuellen Lebenslauf auf Deutsch mit Foto
- aktuellen Strafregisterauszug
- Nachweise über Ausbildung und Unterrichtserfahrung
- gegebenenfalls Nachweis über eine DaF-/DaZ-Zusatzausbildung
- gegebenenfalls Nachweis über Deutschkenntnisse auf Sprachniveau C1
Persönliche Anforderungen
- persönliche Eignung
- aktueller Strafregisterauszug, nicht älter als drei Monate
- bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Deutschkenntnisse mindestens auf Sprachniveau C1
Fachliche Anforderungen
Je nach Ausbildung gelten unterschiedliche Qualifikationsanforderungen. Erforderlich sind:
- ein entsprechender Studienabschluss bzw. eine entsprechende Qualifikation
- je nach Qualifikation mindestens 450 oder 1.500 Unterrichtseinheiten Unterrichtserfahrung in der Erwachsenenbildung im Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
- je nach Qualifikation eine DaF-/DaZ-Zusatzausbildung
DaF-/DaZ-Zusatzausbildung
Wenn eine DaF-/DaZ-Zusatzausbildung erforderlich ist, muss diese grundsätzlich mindestens 180 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Theorie und Praxis umfassen. Für die Ausbildung gelten weitere fachliche und methodisch-didaktische Anforderungen.
Für ÖIF-lizenzierte bzw. erfasste Lehrkräfte stehen darüber hinaus Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote zur Verfügung. Diese unterstützen die Lehrkräfte dabei, ihre methodisch-didaktischen Kompetenzen zu erweitern, aktuelle Inhalte in den Unterricht zu integrieren und Unterricht qualitätsvoll sowie zielgruppengerecht zu gestalten. Der Workshop „Vermittlung von Werte- und Orientierungswissen im Sprachunterricht“ vermittelt praxisnahe Ansätze, um Werte- und Orientierungswissen auch auf niedrigen Sprachniveaus in den Unterricht zu integrieren. Sie steht als zeit- und ortsunabhängiger Selbstlernkurs auf der Qualifikationsplattform für ÖIF-lizenzierte Lehrkräfte zur Verfügung.
Die Qualifikationsplattform ist die zentrale Anlaufstelle für ÖIF-lizenzierte Lehrkräfte und bündelt digitale Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote. Auf der Plattform stehen folgende Angebote zur Verfügung:
- Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote
- Aktuelle Lerninhalte zu unterrichtsrelevanten Themen
- Zusatzqualifikationen
- Schulungsunterlagen und Fortbildungsnachweise
- Informationen zu Lizenzen und Lizenzierungen
- Digitale Serviceangebote
Voraussetzung für die Teilnahme an Prüfer/innen-Schulungen ist, dass die Qualifikationserfordernisse als Lehrkraft – einschließlich der erforderlichen Sprachkompetenzen nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) – erfüllt sind und eine elektronische Erfassung durch den ÖIF erfolgt ist. Erst danach ist der Erwerb einer ÖIF-Prüfer/innen-Lizenz möglich.
Im Rahmen der Prüfer/innen-Schulung werden die erforderlichen Prüfungskompetenzen für alle Prüfungsteile des jeweiligen Prüfungsformats vermittelt und überprüft. Die Qualifizierung zur Bewertung bezieht sich ausschließlich auf die mündliche Prüfung beziehungsweise den Subtest „Sprechen“.
Eine Qualifizierung zur Bewertung der schriftlichen Subtests erfolgt nicht. Die Prüfer/innen-Lizenz wird nach erfolgreicher Qualifikationsbewertung für die jeweilige Integrationsprüfung beziehungsweise das jeweilige Sprachniveau ausgestellt und ist drei Jahre lang gültig. Danach kann sie durch den Besuch einer Auffrischungsschulung um jeweils weitere drei Jahre verlängert werden.
Voraussetzung für die Anmeldung
Vor jeder Anmeldung zu einer Prüfer/innen-Schulung ist der Zulassungstest auf der Qualifikationsplattform positiv zu absolvieren.
Persönliche Anforderungen
- ausgeprägte soziale Kompetenzen
- exzellente Deutschkenntnisse
- C1-Niveau für das Prüfen der Sprachniveaus A1–B2
- C2-Niveau für das Prüfen des Sprachniveaus C1
Formale Anforderungen
- aufrechte ÖIF-Lehrkraftlizenzierung
- aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
Fachliche Anforderungen
- einschlägige Unterrichtserfahrung
- fundierte Kenntnisse des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)