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Individualförderung

Bedarfsorientierte Einzelförderung von Kursplätzen

Individualförderung

Bedarfsorientierte Einzelförderung von Kursplätzen

Die Deutschkursförderung des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) erfolgt grundsätzlich im Rahmen des Förderprogramms „Startpaket Deutsch & Integration“. Dadurch werden klare Abläufe, eine effiziente Verwendung der Fördermittel und eine österreichweit vergleichbare Qualität der Deutschkurse sichergestellt.

Individualförderung im Einzelfall

Subsidiär zur regulären Deutschkursförderung besteht die Möglichkeit einer Individualförderung. Diese kommt zum Einsatz, sollte in einer Region aufgrund zu geringer Nachfrage kein regulärer Deutschkurs zustande kommen oder eine Teilnahme am regulären Angebot aus persönlichen Gründen nicht möglich sein. In diesen Fällen übernimmt der ÖIF die Kosten für einen einzelnen Deutschkursplatz bei einem zertifizierten Anbieter am freien Markt. So stellt der ÖIF sicher, dass jede anspruchsberechtigte Person innerhalb kurzer Zeit einen passenden Deutschkursplatz erhält.

Wer kann gefördert werden?

Der ÖIF fördert im Auftrag des Bundes Deutschkurse für die im Integrationsgesetz definierten Zielgruppen. Dazu zählen:

  • Flüchtlinge
  • subsidiär Schutzberechtigte
  • Vertriebene aus der Ukraine

Anspruchsberechtigt sind Personen mit den genannten Aufenthaltstiteln ab 15 Jahren und rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich, deren Status ab dem 1. Jänner 2015 zuerkannt wurde. Nach Maßgabe der verfügbaren Ressourcen können auch Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit an Deutschkursen teilnehmen.

Welche Kurse können gefördert werden?

Im Rahmen der Individualförderung können Deutschkurse gefördert werden:

  • von der Alphabetisierung bis zum Sprachniveau C1
  • entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)
  • die bei vom ÖIF zertifizierten Kursinstituten oder an österreichischen Fachhochschulen bzw. Universitäten stattfinden, die eine Direktverrechnungsvereinbarung mit dem ÖIF abgeschlossen haben 

Die Förderung erfolgt subsidiär, wenn kein passender Kurs im Rahmen des Förderprogramms „Startpaket Deutsch & Integration“ verfügbar ist, und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel. Die Abrechnung der Förderung erfolgt direkt zwischen ÖIF und Kursinstitut.

Download

Förderrichtlinie Individualförderung (PDF, 168 KB)

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