Die Integrationsschnittstelle des Bundes ist die zentrale digitale Plattform für den Austausch von Informationen zu Integrationsmaßnahmen zwischen dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder sowie dem Arbeitsmarktservice (AMS). Über sie stellt der ÖIF sämtliche relevanten Informationen zu Deutschkursen, Werte- und Orientierungskursen sowie Prüfungen vollständig, einheitlich und tagesaktuell zur Verfügung. Der ÖIF aktualisiert dazu täglich bis zu 7.500 Datensätze und übermittelt jährlich rund 300.000 Dokumente, darunter Zertifikate und Bestätigungen zu in Anspruch genommenen Integrationsmaßnahmen. Der automatisierte Datenaustausch schafft Transparenz über öffentlich finanzierte Integrationsmaßnahmen, erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und unterstützt die effiziente Abwicklung von Verfahren.
Tagesaktuelle Informationen ermöglichen Überprüfung von Integrationspflichten
Über die Integrationsschnittstelle erhalten die zuständigen Behörden detaillierte Informationen zu Integrationsverläufen. Dazu zählen unter anderem Kursbeginn und Kursende, Kurszeiten, Prüfungsergebnisse sowie entschuldigte und unentschuldigte Abwesenheiten. Auch Kursabbrüche und deren Gründe, beispielsweise Fernbleiben vom Kurs, sowie die Ablehnung von Kursangeboten werden erfasst. Ergänzend stellt der ÖIF elektronisch signierte Originaldokumente zur Verfügung. So können Sozialbehörden und AMS rasch nachvollziehen, ob Personen an den verbindlichen Integrationsmaßnahmen teilnehmen und ihren Verpflichtungen nachkommen. Bei Verstößen ermöglicht dies den Behörden, rasch mögliche Konsequenzen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten zu prüfen.
Digitale Bereitstellung relevanter Integrationsdaten seit 2018
Bereits seit 2018 stellt der ÖIF sämtliche relevanten Daten zu seinen Deutschkursen und weiteren Integrationsmaßnahmen tagesaktuell über die Schnittstelle bereit. Im Jahr 2022 wurde der Umfang der übermittelten Informationen wesentlich erweitert, etwa um detaillierte Abbruchgründe, Abwesenheiten und Stundenpläne. Im Jahr 2024 verständigten sich Bund und Länder im Rahmen der Landesreferentenkonferenz auf die gemeinsame Nutzung der Integrationsschnittstelle. Ziel ist ein österreichweit einheitlicher und transparenter Datenaustausch zwischen den für Integration zuständigen Stellen. Die zentrale Erfassung von Integrationsmaßnahmen soll Doppelgleisigkeiten und Mehrfachförderungen vermeiden und eine bessere Abstimmung öffentlich finanzierter Angebote ermöglichen. Gleichzeitig bilden die Daten eine Grundlage für die evidenzbasierte Steuerung und Weiterentwicklung von Integrationsmaßnahmen.
Über die Integrationsschnittstelle des Bundes
Die Integrationsschnittstelle ist die zentrale Datendrehscheibe des Bundes für Integrationsmaßnahmen. Sie wird seit 2017 vom Bund betrieben und ermöglicht den tagesaktuellen Austausch von Informationen zu Deutschkursen, Werte- und Orientierungskursen, Prüfungen und weiteren Integrationsleistungen zwischen dem ÖIF und zuständigen Behörden, darunter das AMS, das Bundesministerium für Inneres (BMI) sowie die zuständigen Behörden der Länder.