Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) setzt in seinen geförderten Deutschkursen auf verbindliche Verhaltensregeln, Gewaltprävention und konsequente Qualitätskontrollen. Ziel ist ein sicheres und respektvolles Lernumfeld für alle Teilnehmer/innen. Dafür gelten verbindliche Vorgaben für Kursträger und Lehrkräfte sowie klare Regeln für den Kursbesuch. Die Vermittlung österreichischer Werte und gesellschaftlicher Grundregeln ist fester Bestandteil des Unterrichts in ÖIF-Deutschkursen. Bei schwerwiegenden Regelverstößen sind Hausverbote und Kursausschlüsse möglich. Der ÖIF überprüft die Einhaltung der Vorgaben durch laufende Kontrollen und unangekündigte Evaluierungen.
Klare Regeln und Konsequenzen bei Verstößen
In allen ÖIF-geförderten Deutschkursen gelten verbindliche Kursregeln und Hausordnungen. Die Teilnehmer/innen werden bereits in der Beratung beim ÖIF und anschließend bei den Kursträgern über ihre Rechte und Pflichten informiert. Dazu gehören respektvolles Verhalten gegenüber anderen Personen, regelmäßige Anwesenheit und aktive Mitwirkung im Unterricht. Bei fehlender Mitwirkung kommt ein geregeltes Verwarnverfahren zur Anwendung, das bis zum Kursabbruch führen kann. Bei schwerwiegenden Regelverstößen sind nach den geltenden Bestimmungen auch Hausverbote und disziplinäre Kursausschlüsse möglich. Sicherheitsrelevante Vorfälle müssen dokumentiert, dem ÖIF gemeldet und angezeigt werden. Bei akuten Gefährdungen werden unmittelbar die Polizei beziehungsweise die zuständigen Behörden eingeschaltet. Alle relevanten Informationen zu Kursausschlüssen und Kursabbrüchen werden zudem über die Integrationsschnittstelle des Bundes an zuständige Stellen, etwa die Sozialhilfebehörden der Bundesländer, übermittelt.
Laufende und unangekündigte Kontrollen durch den ÖIF
Der ÖIF legt verbindliche Qualitätsstandards für seine Deutschkurse fest und überprüft deren Einhaltung durch laufendes Monitoring, Dokumentationsprüfungen und unangekündigte Evaluierungen vor Ort. Kontrolliert werden insbesondere die Qualifikation der Lehrkräfte, die Unterrichtsqualität, die verpflichtende Wertevermittlung und die Einhaltung der Verhaltensregeln. Bei festgestellten Mängeln fordert der ÖIF Verbesserungen ein und überprüft deren Umsetzung. Je nach Schwere der Verstöße sind Maßnahmen von Nachschulungen und Vertragsstrafen bis zur Vertragsauflösung oder zum Entzug der Zertifizierung möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Verpflichtende Wertevermittlung und begleitende Beratung
In allen ÖIF-geförderten Deutschkursen von A1 bis B2 wird von Kursbeginn an österreichisches Werte- und Orientierungswissen vermittelt. Dazu gehören insbesondere Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Selbstbestimmung sowie Rechte und Pflichten im Zusammenleben. Auch Gewaltfreiheit, das Verbot körperlicher und psychischer Gewalt sowie der Schutz von Frauen und Kindern sind feste Bestandteile des Unterrichts. Zudem bietet der ÖIF in den Integrationszentren, dem Frauenzentrum und der Anlaufstelle für Männer Beratung und Unterstützung bei persönlichen Problemen, Konflikten und schwierigen Lebenslagen an. Auch die Kursträger sind verpflichtet, regelmäßige Sprechstunden anzubieten und bei Bedarf an geeignete Unterstützungsstellen weiterzuvermitteln.