Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung (IntG-DV)
Mit 1. Juni 2019 trat das novellierte Integrationsgesetz in Kraft, dass zusätzlich zur Zertifizierung von Kursträgern zur Abhaltung von Deutschkursen im Rahmen der Integrationsvereinbarung eine solche Zertifizierung auch für die Abhaltung von Deutschkursen im Rahmen des § 4 Integrationsgesetz vorsieht. Die mit 2. Oktober 2019 in Kraft getretene Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung (IntG-DV) enthält neue Detailbestimmungen zur Zertifizierung von Kursträgern, zur elektronischen Erfassung von Lehrkräften, zu Deutsch- und Integrationskursen sowie zu Integrations- und Sprachprüfungen des ÖIF.