Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) stellt Kursinstituten alle wichtigen Informationen zur Zertifizierung und Verwaltung von Integrationskursen im Rahmen der Integrationsvereinbarung zur Verfügung. Hier finden Sie außerdem Informationen zur Qualifizierung von Lehrkräften und Prüfer/innen.
Zertifizierung von Kursinstituten
Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf, benötigten Unterlagen und Qualitätsstandards.
Kursverwaltung mit IV@online
Informationen zur Verwaltung von Kursen und Teilnehmer/innen sowie zu wichtigen Fristen und Unterlagen.
Informationen für Lehrkräfte
Voraussetzungen und Informationen zur Qualifikation und Erfassung von Lehrkräften.
Informationen für Prüfer/innen
Informationen zu Prüferschulungen, Prüferlizenzen und zur Qualifikation als Prüfer/in.
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) zertifiziert Kursträger, die Integrationskurse zur Vorbereitung auf Prüfungen im Rahmen der Integrationsvereinbarung anbieten. Damit wird sichergestellt, dass die Kurse nach einheitlichen fachlichen, organisatorischen und qualitativen Standards durchgeführt werden.
Was ist die Zeritifizierung?
Die Zertifizierung bestätigt, dass das Kursinstitut die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und Integrationskurse nach den Vorgaben des Integrationsgesetzes (IntG) und der Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung (IntG-DV) durchführen kann.
Was wird geprüft?
- Verlässlichkeit der verantwortlichen Personen
- Qualifikation der Lehrkräfte
- fachliche Qualität der Kurskonzepte
- Eignung der Kurs- und Prüfungsräume
- organisatorische Rahmenbedingungen
Füllen Sie das Antragsformular aus und übermitteln Sie alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail an den ÖIF.
Der ÖIF prüft die eingereichten Unterlagen und Nachweise. Die Prüfung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip.
Der ÖIF besichtigt die vorgesehenen Kurs- und Prüfungsräume und bewertet die eingereichten Kurskonzepte. Falls erforderlich, werden Ergänzungen oder Verbesserungen verlangt.
Nach Abschluss der Prüfung entscheidet der ÖIF über die Zertifizierung. Bei einem potenziell negativen Bescheid erfolgt zusätzlich eine rechtliche Prüfung im ÖIF.
Bei vollständigen und den Anforderungen entsprechenden Unterlagen sowie nach positiver Inspektion der Räumlichkeiten beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel rund 10 Werktage.
Für die Antragstellung werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Antragsformular,
- Stammdatenblatt für Hauptstandorte,
- Stammdatenblätter zu etwaigen Nebenstandorten,
- aktueller Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 1 IntG-DV in der Regel in Form von Deutschkurslisten der letzten zwei Jahre,
- Nachweis über die Bonität der Institution, in der Regel durch aktuellen KSV-Auszug,
- aktueller Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug
- aktueller Verbandsregisterauszug,
- Kurskonzepte,
- Raumkonzepte,
- Muster von Kursbestätigungen,
- Nachweise über die Qualifikationen der vorgesehenen Lehrkräfte sowie
- aktuelle Strafregisterauszüge der Entscheidungsträger.
Die Strafregisterauszüge werden vom ÖIF nicht gespeichert. Im internen ÖIF-System wird ausschließlich dokumentiert, ob die Überprüfung positiv oder negativ abgeschlossen wurde.
Die Unterlagen für eine Zertifizierung sind per E-Mail an zertifizierung@integrationsfonds.at zu übermitteln.
Für die Verlängerung einer bestehenden Zertifizierung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ausgefülltes Antragsformular,
- aktuelle Strafregisterauszüge der Entscheidungsträger,
- aktueller Verbandsregisterauszug,
- aktueller Bonitätsnachweis der Institution, meistens durch Vorlage eines aktuellen KSV-Auszugs
- aktuelle Kurskonzepte sowie
- Angaben zu Änderungen der für die Zertifizierung maßgeblichen Umstände (Sitz, rechtliche Grundlage, etc.)
Der ÖIF kontrolliert die Einhaltung der Qualitätsstandards durch unangekündigte Evaluierungen und Inspektionen. Die maßgeblichen Kriterien für die Erteilung von Auflagen oder einen möglichen Entzug der Zertifizierungergeben sich insbesondere aus § 16b Abs. 4 IntG.
Mögliche Qualitätsmängel sind beispielsweise:
- Mängel in den festgelegten Lernzielen
Die Kursinhalte müssen den Rahmencurricula gemäß den Anlagen A bis C der IntG-DV entsprechen.
Beispiel: In einem A2-Kurs wird nur auf die Erreichung des Niveaus A1 hingearbeitet.
- Mängel in den Lernmethoden
Die Lernmethoden müssen den Vorgaben der Rahmencurricula gemäß den Analgen A bis C der IntG-DV entsprechen.
Beispiel: Es wird in einem Kurs auf die Erreichung der entsprechenden Kompetenzen in den Bereichen Hören und Sprechen nicht ausreichend geachtet, sodass die Teilnehmer nur in den Bereichen Lesen und Schreiben das entsprechende Niveau erreichen können.
Mängel in den Qualifikationen der Lehrkräfte
Es dürfen nur entsprechend qualifizierte und beim ÖIF erfasste Lehrkräfte eingesetzt werden.
Beispiel: Es werden Lehrkräfte eingesetzt, ohne zuvor dem ÖIF gemeldet worden zu sein.
- Mängel in der Durchführung der Deutschkurse
Kurse müssen entsprechend den gemeldeten organisatorischen und administrativen Rahmenbedingungen stattfinden.
Beispiel: Kurszeiten werden während eines laufenden Kurses wiederholt kurzfristig geändert.
- Mängel in den Dokumentationspflichten
Die erforderlichen Kursunterlagen müssen vollständig und korrekt geführt werden.
Beispiel: Anwesenheitslisten fehlen, sind unvollständig oder wurden nicht ordnungsgemäß unterschrieben.
- Mängel in der notwendigen Verlässlichkeit der Lehrkräfte
Lehrkräfte müssen sich an die geltenden rechtlichen und fachlichen Vorgaben halten.
Beispiel: Die Lehrkräfte geben während der Kurse potenzielle Prüfungsfragen an die Teilnehmer/innen weiter.
- Mängel in der notwendigen Verlässlichkeit des Kursträgers
Auch Mitarbeitende und verantwortliche Organe des Kursträgers müssen die gesetzlichen und anderwärtige Bestimmungen einhalten.
Beispiel: Verweigerung von Evaluierungen durch den Kursträger.
- Mängel in sonstigen in der IntG-DV normierten allgemeinen Qualitätsstandards
Hierunter fallen alle sonstigen Mängel, die geeignet sind, die Durchführung der Kurse negativ zu beeinflussen (z.B. Immissionen).
Beispiel: Der Kursraum ist für die Anzahl der Teilnehmer/innen zu klein.
Kursträger melden Integrationskurse gemäß § 13 Integrationsgesetz (IntG) über eine elektronische Plattform an den ÖIF. Die Kurse werden anschließend unangekündigt von fachkundigen Evaluator/innen des ÖIF besucht. Die Evaluierung erfolgt anhand eines standardisierten Evaluierungsbogens. Dieser umfasst sowohl fachliche als auch organisatorische Kriterien.
Wird ein Mangel festgestellt, wird der Kursträger zunächst zu einer Stellungnahme aufgefordert. In der Regel folgt eine weitere unangekündigte Evaluierung oder Inspektion, um zu prüfen, ob der Mangel behoben wurde.
Die Erteilung formeller Auflagen und der Entzug der Zertifizierung stellen die strengsten Maßnahmen bei Qualitätsmängeln dar.
IV@online ist die Plattform des ÖIF für die elektronische Verwaltung von Integrationskursen, Teilnehmer/innen und Prüfungen. Die Plattform steht zertifizierten Kursinstituten und autorisierten Mitarbeiter/innen zur Verfügung.
Über IV@online können Kursinstitute unter anderem:
- Kurse melden
- Teilnehmer/innen erfassen oder importieren
- Personen mit Bundesgutschein einem Kurs zuordnen
- Austritte und besuchte Unterrichtseinheiten dokumentieren
- Kurskosten erfassen
- Anwesenheitslisten hochladen
- Kurse elektronisch abschließen
- Prüfungstermine außerhalb des Startpakets melden und koordinieren
IV@online
IV@online steht zertifizierten Kursinstituten und autorisierten Mitarbeiter/innen zur Verfügung.